Michel Posted November 12, 2011 Posted November 12, 2011 Zitat aus "Der Westen": Freispruch für einen 42-jährigen Breckerfelder: Der Mann hatte in der eigenen Wohnung eine sogenannte PTB-Waffe mit sich geführt. Ein Amtsrichter aus Schwelm hatte ihn deshalb verurteilt. Link zum Artikel Da muss man ja echt Angst haben vor ein Amtsgericht gezerrt zu werden bei einer solch geballten Kompetenz...
erstezw Posted November 12, 2011 Posted November 12, 2011 ...Da muss man ja echt Angst haben vor ein Amtsgericht gezerrt zu werden bei einer solch geballten Kompetenz... Ist doch nicht schlimm, zahlt doch die Staatskasse... Und wäre der nicht kompetent, wäre er doch nicht Richter! Weil sowas nicht sein darf. Gruß Erik
Michel Posted November 12, 2011 Author Posted November 12, 2011 Nur gut daß es bei uns keine Todesstrafe mehr gibt...
ToBo Posted November 12, 2011 Posted November 12, 2011 Da fragt man sich doch ernsthaft wofür dieser Richter jahrelang auf der Uni war, wenn er nicht einmal in der Lage ist ein Gesetz zu lesen. Wenn das ein Spiegel für die Qualität der Amtsgerichte ist, dann gute Nacht Deutschland. Jeder Mensch macht Fehler und es gibt bestimmt schwierige Prozesse, bei denen ein Urteil schwer zu finden ist. Hier kann das doch jeder Depp einfach nachlesen und muss nicht studiert haben.... Der sollte sich sein Lehrgeld wiedergeben lassen, hat man früher gesagt.
FloTheBrain Posted November 12, 2011 Posted November 12, 2011 Da hat der liebe Richter wohl zu viel Presse konsumiert, dort liest, hört und sieht man es ja immer wieder: Für Schreckschusswaffen "braucht" man den kleinen Waffenschein. Alle die sich nicht mit dem Waffengesetz auskennen glauben inzwischen, man kann eine PTB Waffe nicht mehr einfach so kaufen. Selbst Richter. Langsam darf einem in diesem Land gar nichts mehr wundern und das wohl nur, weil "Pressefreiheit" mit "Presse-darf-lügen-bis-sich-die-Balken-biegen" verwechselt wird.
brotfried Posted November 13, 2011 Posted November 13, 2011 naja. für die 9mm braucht es halt die WBK, um sie daheim herumschleppen zu dürfen. der richter dachte nun, für die PTB-waffe braucht man einen kleinen waffenschein.
caliber Posted November 13, 2011 Posted November 13, 2011 "Dieter Krause" mir kommt der Name bekannt vor.
sas26 Posted November 13, 2011 Posted November 13, 2011 "Dieter Krause" mir kommt der Name bekannt vor. „Völlig falsch“ Einen Verstoß gegen das Waffengesetz sah der Schwelmer Amtsrichter jedoch als gegeben an, wegen einer „tatsächlichen Sachherrschaft über eine Reizstoffwaffe, bei der es sich um eine erlaubnispflichtige Schusswaffe handelt“. Der Satz gefällt mir ps.: ich würde genauso wie der Herr aus Breckenfelder handeln. Gruß
Andi08/15 Posted November 13, 2011 Posted November 13, 2011 Der Richter hat sich wohl selber disqualifiziert und die ganze Branche lächerlich gemacht. Ich vermute dahinter einen im Alt-68ger Geist erzogen Antiwaffennarren, der zuviel linksgrüne Wahlzettel gelesen oder zu oft auf die Website des AAW gesurft hat, statt sich mit den geltenden Gesetzen zu befassen, wofür er eigentlich bezahlt wird.
micky123 Posted November 13, 2011 Posted November 13, 2011 Das ist ja nicht nur so das da Gebühren von Verhandlungen anfallen. Versucht mal während eines solchen Verfahrens (schon in der Ermittlungsphase) oder mit solch einer Verurteilung mit Kindern und Jugendgruppen zu arbeiten oder im Sicherheitsbereich oder im wehrtechnischen Bereichen usw. Vom Beginn der Ermittlungen bis zur Aufhebung des Urteils können locker 1-2 Jahre vergehen. In der Zeit bist du als Selbständiger in vielen bereichen einfach Totgestellt. jede Überprüfung durchs Ortnungsamt durch dritte heißt dann immer nur "Verfahren wg. verstoß gegen das waffengesetz anhängig" , "verurteilt wegen unerlaubten Waffenbesitz" , "Verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitz eingestellt" , da gibt es dann auch meistens noch die mündliche auskunft wie "wo Rauch ist ist auch ein "Feuer", "der ist nochmal davongekommen". So etwas kann einmen Menschen komplett in den Abgrund reißen. Es stellt sich auch hier schon die Frage was die Polizei im Ermittlungsverfahren so ermittelt hat. Ich weiß nur eines , bei uns hier würde der Ombudsmann des Gerichts ein längeres Gespräch mit dem Richter führen müssen und wahrscheinlich sogar diziplinarisch auf den Richter einwirken müssen.
Guest Posted November 13, 2011 Posted November 13, 2011 Da fragt doch wirklich einer in den Kommentaren, wieso das eigens erwähnt wird, dass der Steuerzahler den Schmunzes bezahlen darf. Die Frage ist doch, wie es überhaupt zu dem ersten Verfahren kommen konnte, das dann solche Kosten verursachte und nachzog. Da hätte doch schon jemand fachkundiges im Gericht sagen können "oh Mann laß sein, wußtest du etwa nicht, dass der das darf?" Also beratungsreistenter Richter, oder keine cochones bei den andren, oder wie? Ich warte schon auf das nächste Verfahren, weil der Knilch glaubt, ein Schweizer Messer verstößt gegen §42...
pilotheli Posted November 14, 2011 Posted November 14, 2011 Da fragt man sich doch ernsthaft wofür dieser Richter jahrelang auf der Uni war, wenn er nicht einmal in der Lage ist ein Gesetz zu lesen. Wenn das ein Spiegel für die Qualität der Amtsgerichte ist, dann gute Nacht Deutschland. meinst du dass der auf einer uni war, mann kann doch heutzutage alles am comp basteln lol :-)
tar Posted November 14, 2011 Posted November 14, 2011 Welche Rolle hat da eigentlich die Staatsanwaltschaft gespielt? Ein Versagen auf ganzer Linie.
SchwarzerKrauser Posted November 14, 2011 Posted November 14, 2011 ... Ich weiß nur eines , bei uns hier würde der Ombudsmann des Gerichts ein längeres Gespräch mit dem Richter führen müssen und wahrscheinlich sogar diziplinarisch auf den Richter einwirken müssen. Du wohnst nicht in Deutschland, gell? SchwarzerKrauser
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