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IGNORED

MES auf WBK und Wiederladen


sas26

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Geschrieben

Hallo,

leider kann ich auf dieses Thema keine passende Antwort "für mich" finden :

wenn man Wiederlader ist und da nach die WBK mit MES beantragt, ist da etwas zu beachten ?

Beispiel : Ich beantrage eine 9mm mit MES , SB sagt Sie können doch selbst Munition Herstellen, einen MES erhalten sie nicht :confused:

Ist das Möglich ?

ps.: versuche wie immer Problemen aus dem Wege zu gehen :ridiculous:

Gruß

Geschrieben
Ich beantrage eine 9mm mit MES , SB sagt Sie können doch selbst Munition Herstellen, einen MES erhalten sie nicht :confused:

....

Ist das Möglich ?

Gude....

In dem Moment, in dem du als Wiederlader nach §27 Munition herstellst, bist Du im Besitz von Munition! Daher ist der MES unumgänglich.

Gruß

Turrican

Geschrieben
In dem Moment, in dem du als Wiederlader nach §27 Munition herstellst, bist Du im Besitz von Munition! Daher ist der MES unumgänglich.

Hä? Nö, ich war Wiederlader, lange bevor ich Waffen, WBK´s oder sonstige andere Erlaubnisse hatte.

Geschrieben

ok ich danke euch !

wäre auch doof weil Einkaufen kann ich mit dem Wiederladeschein ja nur die "einzelteile" , richtig ?

Fertige Muni nur mit MES , komische Regelung :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Stellt sich nicht eher die Frage, wo dann das persönliche Bedürfnis fürs Wiederladen war ?

IST !

um zb. in großes Spektrum an Vereins- Leihwaffen zu nutzen......

Um zu "Böllern".....

weiteres bekome ich sicherlich demnächst im Lehrgang mitgeteilt :eclipsee_gold_cup:

Gruß

Geschrieben
Ah, nun Du wirstsehen, mit eigenen Waffen machts noc viel mehr Spass. Ist ja ungewöhnlich, diese Reihenfolge !

Finde die Reihenfolge nicht ungewöhnlich, so kann man ja zb. die Wartezeit bis zur WBK sich "versüßen :) "

Und so habe ich wie schon gesagt die Möglichkeit viele Waffen auszuprobieren um dann wenn es soweit ist die richtige Waffe für mich zu Wählen :gutidee:

Und bald ist ja auch noch Hochzeit eines Freundes, das zum Thema Böllern :eclipsee_gold_cup:

Gruß

Geschrieben
Hä? Nö, ich war Wiederlader, lange bevor ich Waffen, WBK´s oder sonstige andere Erlaubnisse hatte.

Gude....

Hattest Du einen MES? Oder warst Du gewerblicher Wiederlader?

Gruß

Turrican

Geschrieben
In dem Moment, in dem du als Wiederlader nach §27 Munition herstellst, bist Du im Besitz von Munition! Daher ist der MES unumgänglich.

die erlaubnis zur herstellung (laden und wiederladen) nach §27 SprengG ist auch die erlaubnis für den besitz der dabei hergestellten munition! steht so im WaffG und im SprengG! du brauchst _keinen_ "extra" MES!

gruß alzi

Geschrieben
wenn man Wiederlader ist und da nach die WBK mit MES beantragt, ist da etwas zu beachten ?

Auch als Wiederlader beantragt man die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schußwaffe und der dazugeörigen Munition. Die Munitionserwerbsberechtigung, oftmals abgekürzt als MEB, wird in die Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen.

Siehe § 10 Abs 1 Satz 1 WaffG.

Im Gegensatz dazu gibt es auch noch den Munitionserwerbsschein (oftmals abgekürzt als MES). Dieser ist ein eigenständiges Dokument, welches zum Erwerb und Besitz von Munition berechtigt. Einen MES haben z.B. Munitionssammler.

Siehe § 10 Abs 1 Satz 2 WaffG.

Eine Präzisierung findet man in Nr. 10.14.1 Bundesratsdrucksache 311/11:

"Ein Munitionserwerbsschein kommt in Betracht z. B. bei Munitionssammlern, Munitionssachverständigen und Besitzern von Einstecksystemen, die nicht in der WBK eingetragen sind."

Beispiel : Ich beantrage eine 9mm mit MES , SB sagt Sie können doch selbst Munition Herstellen, einen MES erhalten sie nicht

Zu den nicht gewerblichen Wiederladern § 10 Abs 1 Satz 3 WaffG. Siehe auch Nr 10.14.4 Bundesratsdrucksache 311/11:

"Für (nicht gewerbliche) Wiederlader wird der Munitionserwerbsschein durch die entsprechende sprengstoffrechtliche Genehmigung zum Laden von Munition substituiert."

Deshalb wird Dir der SB keinen MES (Munitionserwerbsschein) ausstellen, wenn die MEB (Munitionserwerbsberechtigung) in die WBK eingetragen ist.

Geschrieben

Auf einen Nenner gebracht:

Die Wiederladererlaubnis nach § 27 SprengG und die MEB bzw. der MES nach § 10 Abs. 3 WaffG sind zwei verschiedene Baustellen und unabhängig voneinander erteilbar.

Manche Leute haben beide Erlaubnisse, manche nur eine davon. Wo ist das Problem ?

Geschrieben
Hattest Du einen MES? Oder warst Du gewerblicher Wiederlader?

Sorry, hab deine Frage nicht mitbekommen. Ich hatte keinen MES und bin / war auch kein gewerblicher Wiederlader. Alles was ich hatte war die Bescheinigung über die aktive Mitgliedschaft in einem Schießsportverein und die Sachkunde.

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