Zum Inhalt springen
IGNORED

Kurbel betätigter abzug bei Halbautomaten


NatNat

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich hab grade dieses video auf youtube gefunden:

Ab ca. 4:10 erzählt er von einer kurbel die den abzug betätigt. Ich hab mich einfach mal so gefragt ob soetwas in Deutschland legal wäre.

(kann ich mir kaum vorstellen)

Die waffe selbst ist halbautomatisch und die kurbel ist ein selbsgebautes anbau teil.

Würde mich über informationen freuen, auch gerne gesetze zitieren. Nicht nur: "Ich glaube, weil... blablabla"

DVC

Lennard

Ps. Ich hab gedacht so wirklich passt das hier nicht in's waffenrecht forum und habs deshalb in algemein gemacht.

Wenn ein mod es besser weiß, bitte verschieben.

Geschrieben

2) Eine Schußwaffe wird insbesondere dann bearbeitet oder instandgesetzt, wenn sie verkürzt, in der Schußfolge verändert oder so geändert wird, daß andere Munition oder andere Geschosse aus ihr verschossen werden können, oder wenn wesentliche Teile ausgewechselt werden.

Geschrieben

Wende Dich einfach an Büchsenmachermeister Rumpel, der hat Erfahrung mit mehrläufigen Kurbelrepetierern.

Geschrieben

Hallo

ich kenne so einen Umbausatz für die Ruger 10/22. Da werden 2 Stück der Waffen nebeneinander fixiert und über eine Drehkurbel werden abwechseln die Abzüge betätigt. Durch schnelles Drehen kommt man auf eine beachtliche Schußfolge. Was soll daran illegal sein? Und Gesetze zitieren: Noch ist in Deutschland (oder sollte) alles erlaubt sein, was nicht verboten ist. Also ist der Weg der, daß man irgendwo im WaffG ein Verbot finden muß, das solche Abzugsbetätigungen verbietet. Wenn man nichts findet: Erlaubt.

Steven

Geschrieben
2) Eine Schußwaffe wird insbesondere dann bearbeitet oder instandgesetzt, wenn sie verkürzt, in der Schußfolge verändert oder so geändert wird, daß andere Munition oder andere Geschosse aus ihr verschossen werden können, oder wenn wesentliche Teile ausgewechselt werden.

Ich kann nicht erkennen, dass hier die Schussfolge verändert wird. Die Waffe bleibt ein Halbautomat, denn der nächste Schuss wird nur durch eine weitere Betätigung des Abzuges (hier die Kurbel) ausgelöst. Dreht man nicht weiter an der Kurbel, gibt es auch keinen Schuss. Was anderes wäre es, wenn man einen Motor an die Kurbel anschließt und nur einen Knopf drücken muss und die Waffe weiter Schüsse abgibgt, so lange der Knopf gedrückt bleibt.

bye knight

Geschrieben

Ist der Hintergrund dieser Frage der in Arbeit befindliche Beitrag für Report Mainz, wo wieder mal so richtig abgelästert werden soll?

Ansonsten ist es ziemlich egal, wie das hier einige sehen, es kommt darauf an, wie es der Richter sieht und da kann ich mir schon tolle Aktionen vorstellen - also mal ausprobieren und anzeigen lassen. Es ist nämlich so, dass auch ein Vollautomat eine Vorrichtung drin hat, durch welche die Fangklinge ausgelöst wird. Diese Vorrichtung wird durch die Kurbel nach Außen verlagert. Also Freiwilliger vor und vorher gut versichern, dann kann er das durchziehen. Er muss sich aber auch im klaren sein, egal wie es ausgeht, dass er damit nichts sinnvolles gemacht hat. Was ich damit meine, könnt ihr euch in den obigen Beitrag in einigen Tagen oder Wochen anschauen.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.