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Waffe mit zur Arbeit bringen


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Hallo,

wir schiessen in unserem Verein immer Mittwoch abends. Das passt mir sehr gut denn ich direkt nach der Arbeit dort hingehen!

Bisher habe ich immer mit der Vereinswaffe geschossen aber jetzt habe ich eine eigene.

Der Verein liegt in der Nähe meines Geschäftes, ca 15km von meinem Wohnort entfernt.

Daher würde ich gerne wissen ob es rechtlich erlaubt ist die Waffe (im Koffer) mit in mein Büro zu nehmen und dort in einem normalen Schrank einzuschliessen, so dass ich abends nicht immer hin und herfahren muss!?

Vielen Dank

Christian

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Bin natürlich auch nicht die ganze Zeit im Büro...

Du könntest Dir ein nettes Holster kaufen und die Waffe führen.....

Ist ja innerhalb Deines befriedeten Besitztums und Du hättest jederzeit die Kontrolle darüber.

( Musst halt aufpassen das Deine Kundschaft nix bemerkt, sonst vergehen die Zahnschmerzen von selbst fg. )

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Hallo, mir ging es weniger um das Geld, ich möchte vielmehr die Regeln einhalten. Mir wäre es natürlich aus Gründen der Bequemlichkeiten lieber gewesen, dass die Schranklösung rechtlich einwandfrei gewesen wäre, da sie das offensichtlich nicht ist habe ich mir gerade einen Waffenschrank bei EBAY bestellt. Vielen Dank für die informativen Antworten!

Grüsse

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Ich sehe keine Einwände die Waffen einfach im Schrank zu verschließen. Entsprechende Aufsicht vorausgesetzt. Ist ja nicht anderes wie eine Reise mit Hotelübernachtung. Diese Vorgehensweise ist recht üblich.

Ich würde es auch erst mal über diese Schiene versuchen. Rede einfach mal mit deinem SB wie der das sieht. Die Waffe wird ja nicht dauerhaft dort aufbewahrt sondern eben nur kurzfristig und es hat ja auch nicht wirklich jeder Zutritt sondern nur ein beschränkter Kreis.

Ein kompletter Schrank wäre natürlich die 100% saubere Lösung.

bye knight

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*kopfschüttel*

Worüber schüttelst du den Kopf? Es ist auch nichts anderes als eine Reise. Gerade Pendler mit Verein am Arbeitsort fahren nicht viermal am Tag die gleiche Strecke, wenn zweimal reicht. Morgens zur Arbeit, Waffe verschliessen und abends Training und nach Hause. Am Wochenende als Gast auf die Jagd oder zu einem Wettkampf mit Übernachtung bei Freunden...alles das Selbe. Man selbst hat die Verantwortung für Waffen und Munititon. Wenn man dieser Verantwortung nachkommen kann, gibt es kein Problem.

AWaffV

§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.

Gruß

Bearbeitet von Schlittenfahrer
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Hm, ich wäre da vorsichtig:

§ 12 WaffG - Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

...

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1. ...

2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

3. ...

---

Wenn's dumm läuft, ist der Transport von zuhause (dauerhafter Lagerort) zur Arbeitsstätte nicht vom Bedürfnis gedeckt.

In dem Fall wird eine Erlaubnis zum Führen (Waffenschein) benötigt, die liegt vermutlich nicht vor. => Straftat, Zuverlässigkeit weg, etc...

Mag sein, dass das fast immer gut geht, aber die Konsequenzen wären mir zu heftig...

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Selbst wenn das mitbringen der Waffe zum Arbeitsplatz rein rechtlich ok ist hat das noch lange nichts zu sagen.

Untersagt das der Arbeitgeber ist davon abzuraten, er hat das Hausrecht.

In meiner Firma gibt es diesbezüglich sogar eine Betriebsvereinbarung. Dieser zuwider zu handeln zieht eine Kündigung nach sich.

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Wenn's dumm läuft, ist der Transport von zuhause (dauerhafter Lagerort) zur Arbeitsstätte nicht vom Bedürfnis gedeckt.

In dem Fall wird eine Erlaubnis zum Führen (Waffenschein) benötigt, die liegt vermutlich nicht vor. => Straftat, Zuverlässigkeit weg, etc...

Wo steht geschrieben, dass man den Weg zum Schießstand nicht unterbrechen darf oder auf Umwegen zu diesem Gelangen darf?

Gruß

Tauschi

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§36 WaffG Abs. 1

"Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen."

Wenn der Doc Patienten behandelt, kann er die Waffen nicht im Auge haben. Das Gleiche wäre es, wenn er das Haus mal verlässt.

Da hat es mit dem Waffenschrank bedeutend mehr Ruhe.

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Selbst wenn das mitbringen der Waffe zum Arbeitsplatz rein rechtlich ok ist hat das noch lange nichts zu sagen.

Untersagt das der Arbeitgeber ist davon abzuraten, er hat das Hausrecht.

In meiner Firma gibt es diesbezüglich sogar eine Betriebsvereinbarung. Dieser zuwider zu handeln zieht eine Kündigung nach sich.

Du hast aber den Thread gelesen, oder????

Bei diesem Fall stellt sich nicht die Frage der Aufbewahrung, sondern ob er die Waffe überhaupt mit in die Praxis nehmen darf - also der Transport vom Wohnort zur Praxis.

Ich bezweifel, ob dies vom sportlichen Bedürfnis umfasst ist.

Er nimmt sie mit, um anschließend zum Schießen zu fahren. Er nimmt sie nicht mit, weil er die Praxis gegen <such dir was aus> verteidigen oder damit Zähne rauskloppen will. Warum soll das nicht vom Bedürfnis umfasst sein?

bye knight

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