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IGNORED

So kann man das natürlich auch machen!


Murmelchen

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Eine Mitgliedschaft im Schützenverein soll das Problem nun lösen. Wehrloser Beschützer

Da rät, sofern der Artikel richtig recherchiert wurde*, doch tatsächlich ein Richter einem gewerblichen Antragsteller aus der Sicherheitsbranche für einen Waffenschein, zwecks Bedürfnisnachweis einem Schützenverein beizutreten. Das muss man sich wirklich mal durch den Kopf gehen lassen.

Warum festigt sich bei mir eigentlich immer mehr der Gedanke, in diesem unseren Land werkeln nur noch Dilettanten und mit Verlaub Vollpfosten.

Mit bestem Schützengruß

Frank

* Auch das kann man ja heutzutage nicht mehr einfach so voraussetzen. Gerade nicht bei dem Thema, wie wir ja alle wissen.

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'Das haben wir noch nie so gemacht', wunderte sich der Mann vom KVR, nickte aber zustimmend. Und wenn ein Auftrag hereinkomme, bei dem der Detektiv seine Pistole tragen müsse, werde die Behörde sehr rasch einen für diesen Job befristeten Waffenschein erteilen, sagte er zu. Daraufhin erklärte der Detektiv seine Klage für 'erledigt'.

... und eingeknickt ist er auch noch. Jetzt muss er vor jeder Jobannahme "Bitte, bitte." sagen und fette Gebühren zahlen ... :ridiculous:

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Hallo Jochen R.

ich hatte auch überlegt, wo ich das Thema einordnen sollte.

Da der Fall aber auch eine Außenwirkung hat und zur weiteren Klischeebildung beitragen kann, hatte ich bewusst den Bereich Allgemein gewählt.

Eine der Kernbotschaften, welche der zumindest unbedarfte Leser aus diesem Artikel ziehen kann, sofern dieser auch den Tatsachen entspricht, lautet nämlich: "Geh doch einfach in einen Schützenverein, dann bekommst Du auch "sofort" einen "Waffenschein".

Aber gut, es ist deine Entscheidung.

Mit bestem Schützengruß

Frank

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Obwohl: Sobald der SB wechselt, könnte der Nachfolger im KVR auf die Idee kommen, die Lösung sei nicht ganz hasenrein und der Zirkus geht von vorne los...

Diese "Lösung" kann so niemals ganz "hasenrein" sein, behaupte ich jetzt mal als juristischer Laie.

Mit bestem Schützengruß

Frank

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Na und, warum nicht.

Besser erst mal so, als gar nichts arbeiten können.

Das sagt sich auch täglich jede Hure...

Der Richter beugt hier das Recht, daß sich die Balken biegen und stiftet dann noch zu einer Straftat an.

Toll! Der gehört aus dem Justizdienst entfernt. Sofort und ohne weitere Bezüge.

Abgesehen davon bekommt der Delinquent seine erste SPORTwaffe nach 1 Jahr Mitgliedschaft im Schützenverein.

Das sagt doch mal wieder, daß hier Leute urteilen, die von Tuten und Blasen eventuell Ahnung haben, aber auf keinen Fall vom Waffenrecht.

Und der Idiot von Delinquent lächelt noch dazu blöd und nickt mit dem Kopf!

WOHIN SIND WIR DENN NUR GERATEN??? Absurdistan läßt grüßen.

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@ heletz

Doch ist er. Du mußt im Archiv der Landkreisausgaben suchen! :hi:

17.06.2011 SZ-Landkreisausgaben | München City, München West, München Süd, München Nord, Wolfratshausen, Starnberg, Freising, Fürstenfeldbruck, Erding, Ebersberg, Dachau, Bayern Region | München

327 Wörter | 1.50 EUR

Den Artikel gab es also nur in und um München und Restbayern zu lesen. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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Andere Lesart:

Bestehende Waffen sollen über Sportschützenscheinbedürfnis scheinlegalisiert werden ...

So ist es wohl richtiger. :closedeyes:

Ob er in der nächsten Runde, eine Schießsportordnung bekommt, nach der bisher vom Schießsport ausgeschlossene Übungen geschossen werden dürfen?! Schließlich muß man auch passend üben, um im Fall des Falles niemand unnötig zu gefährden. :AZZANGEL:

Dein

Mausebaer

edith meinte, dass ich ein Wort vergessen hätte.

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Ob er in der nächsten Runde, eine Schießsportordnung bekommt, nach der bisher vom Schießsport ausgeschlossene Übungen geschossen werden dürfen?!

Zudem würde mich auch interessieren welche Waffe er bisher geführt hat. Wo ist die zwischenzeitlich u. ist diese überhaupt für das sportliche Schiessen zugelassen bezüglich z.B. Lauflänge ???

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:icon13: hola amigos,

da es hier sich eindeutig um ein Urteil handelt der GEGEN das was im WaffG steht handelt-und somit ZU EINER ILLEGALEN HANDLUNG AUFRUFT- wird das Urteil wohl irgendwann

mal einkassiert, und der "Umfaller" wird genauso doof da stehen wie vor dem Urteil, man muss diese Jauche nur immer ordenlich umrühren, so dass die Öffentlichkeit mal merkt wie beknakt das WaffG bzw. im diesem Falle die Judikative ist.

Könnte nicht irgendein Verband dem Richter wegen des AUFRUFS ZU EINER ILLEGALEN HANDLUNG anzeigen, denn auch der Richter muss seine Arbeit beherrschen-und dazu gehört auch dass er die Gesetze mit denen er Urteile fällt kennt-.

Von uns LWB wird erwartet dass wir uns STRENG nach dem WaffG richten, und wenn wir mal etwas nicht wissen:"UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT", aber der gleiche Satz gilt auch für den Richter.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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Hallo zusammen,

ich hatte am 17.06.2011 folgenden Leserbrief an die SüdDeutsche, sowie

an einen Vertreter vom DSB (Herrn Kohlheim) und vom FWR (Herrn Göpper)

geschickt.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Von: R A

Gesendet: Freitag, 17. Juni 2011 11:56

An: 'redaktion@sueddeutsche.de'

Cc: 'xxx@dsb.de'; 'xxx@fwr.de'

Betreff: Zum Artikel: Eine Mitgliedschaft im Schützenverein soll das Problem nun lösen.Wehrloser Beschützer

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider kann man den folgenden Artikel nicht online kommentieren:

http://www.sueddeutsche.de/K5F38Y/64631/Ei...Beschuetze.html

Daher auf diesem Weg eine paar Anmerkungen zum „Richterspruch“:

Mit der Änderung des Waffenrechts zum 01.04.2003 wurde eine Zweckbindung erlaubnispflichtiger Schusswaffen

an das Bedürfnis eingeführt (siehe: http://www1.karlsruhe.de/Service/Formulare/BuS/120004.pdf , Abs. 3.3).

3.3 Zweckbindung

Neu aufgenommen wurde die Zweckbindung erlaubnispflichtiger Schusswaffen an das Bedürfnis.

Die Sportwaffe darf also beispielsweise nicht mehr für Tätigkeiten wie Türsteher oder im Bewachungsgewerbe benutzt werden.

Der „Richterspruch“ (Vergleich) verstößt somit gegen geltendes (Waffen-) Recht, denn

- eine eigene Waffe kann erst nach einer 12 monatigen Mitgliedschaft in einem Verein beantragt werden, wenn

A ) die notwendige Sachkunde und

B ) die entsprechenden Trainingseinheiten nachgewiesen wurden.

Die schießsportliche Vereinigung (z.B. DSB, BDMP, BDS, etc und nicht der Verein) muß das Bedürfnis

zum Erwerb bestätigen.

- der Besitz einer Waffe, ist an ein bestimmtes „Bedürfnis“ gekoppelt; sie darf nur zu diesem Zweck

verwendet werden. Wird also eine Waffe aufgrund des Bedürfnisses „Sportschießen“ beantragt,

darf sie (eigentlich) nicht für den Personenschutz eingesetzt werden. (s.o.)

Wenn also die zuständige Behörde „kurzfristig“ einen Waffenschein ausstellt und damit das „Bedürfnis“

erweitert (was sie eigentlich nicht kann), wird damit ein „Fakt“ geschaffen, der weder im Sinne des Gesetzgebers,

noch im Sinne der Sportschützen ist und auch von beiden Seiten nicht gewollt ist:

Schützenvereine werden zu „Waffenbeschaffungsvereinen“

Von daher schien zumindest der im Artikel genannte Sachbearbeiter zu wissen um was es geht,

als er sagte: 'Das haben wir noch nie so gemacht'

Schade, dass der Richter diese Aussage nicht hinterfragt, bzw, der Sachbearbeiter diese

Entsprechend begründet hat.

Mit freundlichen Grüssen/Best regards

R A

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Leider hat bisher keine der angeschriebenen Parteien in irgendeiner Weise reagiert.

TDH

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Hallo Freunde,

auch wenn es sich hier nur um einen Vergleich handelt, müsste der doch irgendwie schriftlich fixiert worden sein, oder etwa nicht? Es gab ja schließlich eine Verhandlung. Hat denn hier niemand die Möglichkeit, dieses Machwerk, sofern es denn existieren sollte, zumindest mal einzusehen? Nur alleine den Ausführungen unserer Qualitätspresse traue ich gerade bei solchen Themen nun wirklich nicht mehr.

Mit bestem Schützengruß

Frank

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Hallo Freunde,

auch wenn es sich hier nur um einen Vergleich handelt, müsste der doch irgendwie schriftlich fixiert worden sein, oder etwa nicht? ...

DAS ist ja gerade das Geile für Richter - kaum Arbeit. B)

Dein

Mausebaer

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