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IGNORED

Verschluss K 98


Gast

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Gestern am Stammtisch:

Kollege: Ich bräuchte einen neuen Verschluss für mein K 98. Ist ja ein wesendliches Waffenteil. Muss ich da ein Bedürfnis für haben und wird das dann später in WBK eingetragen?

Ich: Glaube ich nicht. Es gibt den Salut-Umbau frei ab 18. Da ist ein Verschluss drin der nicht abgeändert wurde.

Er: Aber es handelt sich doch um ein wesendliches Waffenbauteil... usw....

Nach fruchtloser Diskussion nun die Fragen:

Kann es möglich sein, das das gleiche Bauteil einmal WBK-Pflichtig ist, andererseits aber im Salutkarabiner frei ab 18 zu erwerben ist?

Macht sich derjenige, der einen Salutkarabiner ausschlachtet, um Ersatzteile zu bekommen am Ende stafbar?

In D-Land ist sonst alles so schön geregelt, aber da komme ich nicht mit.

Erlöeuchtet mich!

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Es reicht schon, bei einem Salutkarabiner den Verschluß getrennt zu lagern. Sobald der länger als üblich (kurze Reinigung ist natürlich OK) entfernt wird, zählt der wieder als EWB-pflichtiges Teil. So viel zum unheimlich logischen WaffG.....

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Absolut unnötige Bemerkung!

Sorry,

aber wenn jemand den "do-it-yourself"-Austausch von relevanten Waffenteilen empfiehlt kann ich ehrlich gesagt NICHT davon ausgehen, dass der Betreffende Waffensachkunde hat.

Das ist das waffenrechtliche Äquivalent zu "Ich habe Führerschein aber was denn diese rote Ampel bedeutet ist mir einfach nicht klar."

Carsten

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IMHO mit beiden Plempen zum Büxer, und sagen was man will. Der tauscht dann den Verschluß aus, schickt alles zum Neubeschuss (der ist hier sowieso nötig) und vernichtet den unbrauchbaren Verschluß (nachden alle verwertbaren Kleinteile wie Auszieher, Schlabo, Schlößchen entfernt wurden). Man hat dann eine Salut ohne Verschluß und einen neu beschossenen Karabiner mit brauchbarem Verschluß.

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Also ein wenig übertrieben finde ich die Äusserungen hier auch. Ich kann behaupten das ich sachkundig bin, wüsste aber auch nicht wie ich mit dieser Problematik umgehen würde.

Ansich ganz einfach: Verschluss kaufen, reinschieben, fertig. Hinterher sollte das gute Stück aber wirklich zum Büchser, um den Verschluss vernünftig einzupassen, ggf beschießen (?).

Wenn an dem neuen Verschluss zufällig noch ein Salut-98er hängt, ist doch völlig egal oder? Den alten defekten Verschluss da rein oder deinem Büchser schenken, schon ist alles wieder in Butter, oder übersehe ich was?!

edit: Ralf war schneller...

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An sich ganz einfach: Verschluss kaufen, reinschieben, fertig.

Oh mein Gott: Ja, es ist HANDWERKLICH sehr einfach...aber so einfach kann man auch eine illegale Waffe produzieren!

Hinterher ...

...ist es zu spät! Dann brauchste nicht mehr zum Büchser rennen, weil Du die illegale Austausch-Aktion schon selbst vorgenommen hast.

-Austausch relevanter Waffenteile (sofern kein eingetragenes Wechselsystem)

-Kürzen einer Waffe

-Änderung der Schußfolge

sind nun mal Arbeiten, die in ole Germany nur Büchsenmacher vornehmen dürfen. Ob das jetzt handwerklich einfach ist oder nicht ist wirklich piepegal. Da man mir das offensichtlich übel nimmt stelle ich die Frage nach der Sachkunde jetzt mal nicht....

(Ach übrigens, falls es der eine oder andere schon wieder vergessen hat: Wer im Internet postet schreibt an die GANZE Welt! "Schaut mal, da stehst: Die basteln doch alle selber aus Salutwaffen "Kriegswaffen"!" Ja, ICH weiss, dass K98 keine "Kriegswaffen" sind, aber der Gegenseite sind die rechtlichen Begrifflichkeiten egal, der Presse übrigens auch.

Prima gemacht, Jungs!!)

Carsten

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Die Begründung find ich etwas dünn....

Begründet hat er es nicht,

nur eine richtige Antwort gegeben.

Der Verschluß einer Salutwaffe wird bei dauerhafter Trennung von der Salutwaffe zum wesentlichen Waffenteil, mit allen gesetzlichen Folgen!

Den Text hierzu finden wir in der VwV, der Rest ergibt sich aus der Systematik des WaffG.

Grüße

Robert

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Danke für die Erleuchtung.

Bei einigen Antworten fällt mir allerdings der Sinnspruch eines meiner alten Profs ein:

"Es gibt keine dummen Fragen - nur dumme Antworten!"

Also "DANKE" nochmal!

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Oh mein Gott: Ja, es ist HANDWERKLICH sehr einfach...aber so einfach kann man auch eine illegale Waffe produzieren!

Ich denke das ist nicht richtig von dir! Du nimmst keine Veränderung an wesentlichen Waffenteilen vor. Und dann denke mal bitte über deinen infantilen Stil hier nach. :rolleyes:

Nochmal: Liege ich falsch oder sind Salutwaffen nicht frei? Sind die Bauteile bei diesen DIngern nummeriert und in ein amtliches Dokument eingetragen? Dann wäre ich wohl auch zurückhaltender...

Falls nicht: Tauschen und gut oder eben den Büxer tauschen lassen wenn man selbst den Verschluss nicht rausbekommt :rolleyes: Da der Salutprügel eh schon versaut ist, kannst du ihn vernichten lassen. Das wichtige bei der Aktion ist das einpassen und das sollte tatsächlich ein professioneller machen.

Hauptsache alles ist reglementiert oder was? Der einzige der hier mit Kriegswaffen kommt, was im übrigen überhaupt nicht mit der Thematik zu tun hat lieber Spiegel-Reporter, bist du!

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Lieber Götz,

erstmal Entschuldigung für meine blöde Anmache...ist sonst nicht mein Stil. Ich hatte halt damit ein Problem, das jemand etwas nicht weiss, das für mich zum absoluten Grundwissen der Waffensachkunde gehört. Aber natürlich hast Du es richtig gemacht: Du warst nicht sicher und hast deshalb nachgefragt. Nochmals: Sorry!

Dennoch noch mal ganz allgemein an alle "Selbstmacher":

Woher ein Verschluss kommt ist völlig egal....wenn er in eine scharfe Waffe eingebaut wird ist das der Austausch von relevanten Waffenteilen.

Und damit IST die Sache reglementiert bzw. nur vom Büchser gesetzeskonform zu erledigen.

Natürlich sind Dinge wie Verschlussabstand wichtig, aber hier erst mal nicht der springende Punkt!!!!! Das wichtige an der Aktion ist nicht die mechanische Anpassung sondern einfach die Tatsache, dass ein von Gesetz hierzu Berechtigter die Aktion vornimmt. Ist das irgendwie schwer zu verstehen? Robert ist nun wirklich vom Fach und hat es bestätigt. Wenn ihr mir nicht glaubt dann glaubt doch vielleicht jemandem, der damit seit langer Zeit seinen Lebensunterhalt verdient.

Das ist nichts was ich mir ausgedacht habe, das ist einfach (und zwar schon seit sehr langer Zeit!!) Stand der Gesetze. MIR die Sache unterzuschieben hiesse doch meine Macht etwas zu überschätzen.

Carsten

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Entschuldigung akzeptiert! :s75:

War mir halt nicht sicher, da ich mich mit den Salutprügeln noch nie beschäftigt habe. Vor ein paar Wochen war ich mal beim CDS drinne und habe mich schon über das reiche Angebot an Alteisen gewundert. Dort ist mir aufgefallen, das bei den Salutern der Verschluss nicht abgeändert wird.

Ist halt wieder so eine Lücke im Waffengesetz, bei der man sich ganz schnell in die Nesseln setzen kann!

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Entschuldigung akzeptiert! :s75:

War mir halt nicht sicher, da ich mich mit den Salutprügeln noch nie beschäftigt habe. Vor ein paar Wochen war ich mal beim CDS drinne und habe mich schon über das reiche Angebot an Alteisen gewundert.

Hi Götz, cool von Dir! :s75:

Ich habe bei CDS zwar schon bestellt aber ich glaube ich werde nie hinfahren....zu sehen wie viele gute Waffen zu Salutrumsen und 4mm-Umbauten verschandelt wurden könnte eine Notarzteinsatz durch meinen Herzkasper auslösen...und dem Gesundheitswesen geht´s auch ohne meine aktive "Unterstützung" schon mies genug!

Carsten

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Es reicht schon, bei einem Salutkarabiner den Verschluß getrennt zu lagern. Sobald der länger als üblich (kurze Reinigung ist natürlich OK) entfernt wird, zählt der wieder als EWB-pflichtiges Teil.

Angenommen man möchte nun nur diesen Verschluss erwerben, ohne die Salutwaffe dazu. EWB in Form der Erwerbsberechtigung zum Kauf der Grundwaffe vorhanden.

Muss ich den Verschluss dann noch zusätzlich auf eine WBK eintragen?

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Du nimmst keine Veränderung an wesentlichen Waffenteilen vor.

Seit wann war dies jemals ein äquivalentes Kriterium für Waffenherstellung?!?

Richtig ist:

[Veränderung wesentlicher Teile] => [Waffenherstellung]

Aber nicht:

[Waffenherstellung] => [Veränderung wesentlicher Teile]

(Darum gleich wieder durchgestrichen).

D.h. eine Veränderung wesentlicher Teile ist zwar hinreichend, allerdings überhaupt nicht notwendig, um den Tatbestand der Waffenherstellung zu erfüllen.

Das ist schlichtweg das falsche Kriterium.

... Ich kann behaupten das ich sachkundig bin, ... Ansich ganz einfach: Verschluss kaufen, reinschieben, fertig. ....

Wenn an dem neuen Verschluss zufällig noch ein Salut-98er hängt, ist doch völlig egal oder?

Ich würde das bleiben lassen. Und auch sonst nochmal über das eine oder andere nachdeneken...

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....zu sehen wie viele gute Waffen zu Salutrumsen und 4mm-Umbauten verschandelt wurden könnte eine Notarzteinsatz durch meinen Herzkasper auslösen...

Carsten

Sooo schlimm ists jetzt auch wieder nicht. Das meiste, was der CDS an Salut anbietet ist alter WK2 Bestand, der zum Verkauf an Jäger und Schützen wohl nicht mehr taugt. Richtig weh tuts halt, wenn man eine nagelneue Franchi SPASS 15 oder eine Marlin UHR als Saluter anschauen muss! :crying:

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Angenommen man möchte nun nur diesen Verschluss erwerben, ohne die Salutwaffe dazu. EWB in Form der Erwerbsberechtigung zum Kauf der Grundwaffe vorhanden.

Muss ich den Verschluss dann noch zusätzlich auf eine WBK eintragen?

Mußt Du ein Wechselsystem in die WBK eintragen lassen?

Beantworte dir diese Frage und du weist es.

Grüße

Robert

und bitte die beschussrechtliche Seite nicht vergessen.

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Mußt Du ein Wechselsystem in die WBK eintragen lassen?

Beantworte dir diese Frage und du weist es.

Grüße

Robert

und bitte die beschussrechtliche Seite nicht vergessen.

Danke für die Antwort!

Beschussrechtliche Seite ist in diesem Fall irrelevant, da der Verschluss nur als "Erstatzteileträger" für die EWB-freien Teile dienen soll. Nach Abschluss der Ausschlachtung wartet der EWB-Pflichtige Rest in meinem Tresor, biss es seitens des Staates mal wieder eine Aktion zur kostenlosen Entsorgung unnütz gewordener Waffen gibt :eclipsee_gold_cup: .

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Also, nochmal:

Der Verschluß wird durch Trennung von der Salutwaffe zum wesentlichen Waffenteil.

Dadurch unterliegt er auch den beschussrechlichen Vorschriften.

Da er in Verbindung mit einer anderen Waffe über keinen gültigen Beschuss verfügt..........

jetzt denk mal etwas weiter.

Salutwaffen sind durch

Unterabschnitt 2:

Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

1.5 ....

nur von der Erwerbscheinpflicht befreit, unterliegen aber trotzdem dem Reglungen den WaffG und des BeschussG.

Wie stellt du dir das vor:

Salutwaffe kaufen,

Verschuß entnehmen,

Verschluß eintragen lassen?

Wer ist der Überlasser?

Der ist erstens wieder an das Beschußgesetz gebunden.

Und zweitens wird der normale Sachbearbeiter mit den plötzlich neu entstandenem Verschluß ein Problem haben.

Also wird der bei seiner vorgesetzen Behörde anfragen,

die unter Umständen bein BMI

und bald ist Schluß mit Salutumbauten....

Den erlaubnisfreien Erwerb einzelner Wechselverschlüsse gibt es eigentlich auch nicht

Das WaffG kennt hier nur Wechselsyteme.

Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der

Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)

2.1

Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für

diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

Wenn es dir nur um Teilegewinnung von freien Teile geht, dann kauft du dir besser ein Dekogewehr oder nur die benötigten Teile einzeln.

Grüße

Robert

@ Pestilenz:

Ich denke nicht nur der Verschluß, auch der Salutlauf hat noch "Potential":

1.3

Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer

-snip-

Wesentliche Teile sind

-snip-

1.3.1

der Lauf oder Gaslauf, -snip-

der Gaslauf ist ein Lauf,der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient;

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@ Pestilenz:

Ich denke nicht nur der Verschluß, auch der Salutlauf hat noch "Potential":

Hinsichtlich möglicher Herstellungs- und Bearbeitungstatbestände sicherlich.

Da hat sogar jeder Airsoft-Lauf (die Dinger sind lediglich als dünne Futterläufe mit äußerem Laufmantel ausgeführt) richtig Pontential.

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und bald ist Schluß mit Salutumbauten....

OK. Ich verstehe, dann werde ich doch in den Apfel beißen und mir die entsprechenden Einzelteile einzeln kaufen. Naja, wegen ein paar Euro fünfzig möchte ich keinen Ärger vom Zaun brechen.

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Hätte derjenige, der hier meine Beiträge entfernt bitte die Freundlichkeit mir zu erklären, womit ich gegen die Forenregeln verstoßen habe?

Alles was ich hier öffentlich schreibe, ist den entsprechenden Fachausschüssen bekannt.

Die Nummernproblematik ebenso.

Darüber habe ich mit einer der zuständigen Personen im BVA schon gesprochen. Also was soll das?

Wenn ihr schon meine Beiträge entfernt, dann wäre es wohl ein Gebot der Höflichkeit, mir wenigstens mitzuteilen warum.

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