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IGNORED

Wie beeinflusst ein Knastaufenthalt die Zuverlässikeit?


Hägar

Empfohlene Beiträge

... nur ein Vollidiot wegen 5 EUR rumheult.

Ich hoffe, dass es Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit hat.

Wegen 5 EUR Verwarnungsgeld den Staat herausfordern, der einem erlaubt eine Schußwaffe zu besitzen geht meines Erachtens zu weit.

Und wo beginnt die Grenze ab wo man rumheulen darf ?

50 € ?

500 ?

5000 ?

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Hallo,

Na dann geh mal mit dem Grundgesetz zu einem Waffenhändler!

Du kannst zwar ohne Führerschein ein Fahrzeug erwerben, aber noch lange keine Waffe ohne Erwerbserlaubnis.

Klar, genau so ist es. Aber Du hast grundsätzlich das Recht, eine Waffe zu erwerben, wenn Du bestimmte Voraussetzungen erfüllst. Mir sind keine Gesetze/Vorschriften bekannt, wonach Dir das ohne Begründung verwehrt werden kann.

Jedes Grundrecht wird ja vom Gesetz eingeschränkt sobald es andere Grundrechte einschränkt. Doofes Beispiel: mein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist gesetzlich genau dann eingeschränkt, wenn ich mit einem Messer auf einen PVB los gehe.

Für mich ist also der Erwerb einer Waffe als Eigentum zur Entfaltung der Persönlichkeit (oder weil das Grundrecht der freien Berufswahl dies erfordert ;) ) also erst mal ein Grundrecht. Das Nähere regelt dann ein Gesetz.

Das Grundrecht, Auto zu fahren zur persönlichen Entfaltung ist gesetzlich ja auch eingeschränkt, damit man möglichst wenige andere in ihren Grundrechten einschränkt. Aber für mich dennoch ein Grundrecht.

Aber vlt. habe ich falsche Vorstellungen, was ein Grundrecht ist und lasse mich gerne aufklären.

Peti

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Du kannst zwar ohne Führerschein ein Fahrzeug erwerben, aber noch lange keine Waffe ohne Erwerbserlaubnis.

Naja, so ganz richtig ist das nun auch nicht. Ich denk da z.B. an Erbschaft, Fund etc.

Was danach kommt an behördlichen Auflagen steht auf einem anderen Blatt.

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Du kannst zwar ohne Führerschein ein Fahrzeug erwerben, aber noch lange keine Waffe ohne Erwerbserlaubnis.

Ich kann bei einem KFZ Händler zwar ein Auto "erwerben", aber ohne FS wird er mich damit nicht wegfahren lassen.

Eine Waffe kann ich auch ohne WBK oä "erwerben" aber ohne WBK oä.wird mir der Waffenveräusserer die Waffe nicht aushändigen.

Das Teil gehört zwar mir, ich darf es aber nicht nutzen.

Mach ich selbst regelmässig so wenn ich ein Schnäppchen finde das ich haben will, aber noch warten muss bis die Erlaubnis da ist.

Man sollte Unterscheiden zwischen "Besitzer" und "Eigentümer"

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Echt? Mein Händler wollte meinen FS sehen-

Egal: Das Beispiel sollte ja nur verdeutlichen das man an einer Sache Eigentumsrechte erwerben kann ohne die Genehmigung zur Nutzung desselben zu haben.

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Echt? Mein Händler wollte meinen FS sehen-

Ist zwar OT, aber trotzdem:

das hat etwas damit zu tun, ob der Wagen noch auf die Fa. zugelassen ist

oder ein rotes Händlerkennzeichen hat; wenn dem so ist, muß sich

der Verkäufer von der Eignung ( also Besitz der Fahrerlaubnis ) überzeugen,

sonst macht er sich ggfs. mitschuldig durch "Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis".

Ist der Wagen aber schon auf den neuen Eigentümer umgemeldet worden,

was ja einige Autohäuser machen, entfällt dies.

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Uhh, sorry für das OT-Stakkato :)

Uwewittenburg meinte mit "erwerben" sicher die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache. Dies ist nach WaffG verboten ohne entspr. Erlaubnisse.

Erwerben eines Kfz im Sinne von Kaufen darf jeder. Auch die tatsächliche Gewalt darüber ausüben, also Zündschlüssel in der Tasche haben, den Wagen nach Hause schleppen lassen etc. Nur das "selbst fahren" ist an Erlaubnisse gekoppelt.

Und daher (und jetzt erst recht :rolleyes: ) interessiert mich die Frage: ist der Erwerb (von Eigentum an) einer Waffe, bzw. Ersatzweise eines KFz, Messers oder Schinkenbrotes ein Grundrecht oder nicht?

N8,

Peti

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... interessiert mich die Frage: ist der ... ein Grundrecht oder nicht?

Was ist denn - belastbar - ein "Grundrecht"?

"Universell und für alle Menschen geltend" -??? aber Hallo!!!

IMHO eine Erfindung der Neuzeit. Schwachsinn einiger wohlmeinender Gutmenschen.

Oder wie soll z.B. ein Bewohner der Elfenbeinküste sein "Grundrecht auf Unversehrtheit" einklagen, nachdem man ihm jemand ein paar Extremitäten abgehackt hat?

Oder: Eine Pakistanerin das "Grundrecht auf Menschenwürde" nachdem sie nackt durchs Dorf getrieben wurde?

Oder oder oder.

Vergiß diese dämliche oberlehrerhafte Vokabel aus grünlinksangeblichchristlichgutmenschlichem Neusprech.

Es gibt keine universellen Grundrechte. Es gibt Rechte, die einzeln erkämpft und von der jeweiligen Gesellschaft zu Normen (z.B. in der Verfassung) erhoben wurden.

Und wenn uns die Gesellschaft das Besitzen von Waffen verbietet, weil einige Demagogen die Hirne des braven Michels gut gewaschen haben, ist das Recht darauf (und auf "Besitz" im Allgemeinen) perdu. So einfach ist das.

Das sage ich als gläubiger Christ und Katholik. Und engagierter, politisch interessierter Sportschütze.

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Vergiß diese dämliche oberlehrerhafte Vokabel aus grünlinksangeblichchristlichgutmenschlichem Neusprech.

Das sage ich als gläubiger Christ und Katholik. Und engagierter, politisch interessierter Sportschütze.

:eclipsee_gold_cup:

Grundgesetz

Auszug:

1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Also ich habe nichts über Waffenbesitz für jedermann finden können!

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Moin!

:eclipsee_gold_cup:

Grundgesetz

Auszug:

1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Also ich habe nichts über Waffenbesitz für jedermann finden können!

Und ich schon :) genau in dem von Dir zitierten Auszug: der Heinz Mustermann darf seine Persönlichkeit durch Sportschiessen/Jagen/sammeln entfalten, solange Heinz Mustermann nicht seinen Nachbar anschiesst oder nackt mit geholsterter Waffe durch die U-Bahn patrouilliert.

So wird es ja derzeit auch noch gelebt: jedermann darf Waffen besitzen, Autos erwerben und fahren. Jedes dieser Grundrechte ist zwar mehr oder weniger eingeschränkt, damit die Rechtsverletzung anderer minimiert wird, aber dennoch vorhanden.

Aber ich gebe zu, ich bin ein (fast) unverbesserlicher "Glas halb voll" Anhänger.

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Und daher (und jetzt erst recht :rolleyes: ) interessiert mich die Frage: ist der Erwerb (von Eigentum an) einer Waffe, bzw. Ersatzweise eines KFz, Messers oder Schinkenbrotes ein Grundrecht oder nicht?

Wenn man es so sieht, mE "Nein"-

Denn: Es kann niemand zur Rechenschaft gezogen werden wenn er die KEINE Waffe, Messer, Schinkenbrot verkauft.

Wnn du ein Messer/Pistole/Schinkenbrot kaufen willst und der Verkäufer es dir (aus welchem Grund auch immer) nicht verkauft ist das kein Verstoß gegen das Grundgesetz-

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:eclipsee_gold_cup:

Grundgesetz

Und auch das Grundgesetz ist ratz fatz geändert.

Das wurde bereits mehrfach vorexerziert.

Es gibt für uns nur eines, unser RECHT (nicht GRUNDrecht) auf Waffenbesitz und damit Hobbyausübung zu behalten:

Wir müssen eine größere Minderheit werden - z.b., in dem wir Bekannten und Freunden unser Hobby näherbringen.

Es wird viele geben, die rigeros "NEIN!" brüllen. Vergiß diese.

Die richtige Zielgruppe sind die Unentschlossenen. Die, die weder "dafür" noch "dagegen" sind.

Es geht um Masse.

Viele, viele Leute müssen wir dazu kriegen, positiv über private Waffen zu denken.

Dann werden sie ein klein wenig immunisiert gegen die verlogene Demagogie der Grünen Khmer.

Wie gesagt - Rechte existieren nicht einfach "gottgegeben" und "universell" - sie sind einzeln zu erkämpfen und in der Gesellschaft als Standard durchzusetzen.

Erst dann werden sie zu sogenannten "Grundrechten".

Und mal ganz ehrlich: Unser waffenafines Hobby geht 95% unserer Bevölkerung am Bobbes vorbei.

Die werden nicht den kleinen Finger rühren, uns unser Recht verteidigen helfen.

Nur durch Schützennachwuchs, und sei er noch so trainingsfaul, können wir wieder politisches Gewicht bekommen.

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Ich häng mich mal hier dran. Ein Freund von mir (18) ist kurz davor eine WBK zu bekommen. Jetzt ist es so das bei einer Schul-Kursfahrt im Flieger ein Anschnallgurt geklaut wurde, und jemand versucht ihm das anzuhängen. Für den Fall das er ungerechtfertigterweise verurteilt wird, wars das dann mit Waffenbesitz? Der Täter steht nicht fest, und es wird davon ausgegangen, das das Verfahren eingestellt wird da der Gurt wieder aufgetaucht ist. Mein Kumpel ist nicht vorbestraft.

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Ich häng mich mal hier dran. Ein Freund von mir (18) ist kurz davor eine WBK zu bekommen. Jetzt ist es so das bei einer Schul-Kursfahrt im Flieger ein Anschnallgurt geklaut wurde, und jemand versucht ihm das anzuhängen. Für den Fall das er ungerechtfertigterweise verurteilt wird, wars das dann mit Waffenbesitz? Der Täter steht nicht fest, und es wird davon ausgegangen, das das Verfahren eingestellt wird da der Gurt wieder aufgetaucht ist. Mein Kumpel ist nicht vorbestraft.

Eine Vorhersage, wie das Verfahren ausgeht kann man nie treffen.

Während das Ermittlungsverfahren läuft, kann die Genehmigungsbehörde die Entscheidung über den Antrag zurückstellen.

Es empfiehlt sich immer schon im Ermittlungsverfahren einen eigenen Strafrechtsanwalt hizuzuziehen.

Auf den Kosten für den Anwalt bleibt man im Ermittlungsverfahren nahezu immer selber sitzen.

Nur wenn die Ermittlungsbehörde rechtswidrig ermittelt hat (sehr selten der Fall) oder jemand eine nachgewiesene vorsätzliche Falschbeschuldigung geäußert hat, kann man evtl die Kosten abwälzen.

Gruß,

frogger

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