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IGNORED

Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung


tarday

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Geschrieben
[...] Weiterhin ganz aktuell bestimmt auch, wenn die Datensätze für die Befüllung des Nationalen Waffenregisters nicht registerkonform sind.[...]
Selbst wenn der SB nachsehen käme, wie will er denn die Daten zur Befüllung des NWR bekommen? Angrabbel ist nicht und die Auskunftspflichten sind auch sehr beschränkt.
Geschrieben
Selbst wenn der SB nachsehen käme, wie will er denn die Daten zur Befüllung des NWR bekommen? Angrabbel ist nicht und die Auskunftspflichten sind auch sehr beschränkt.

Der SB wird wohl in diesem Fall auf die wohlbekannte Kooperationsbereitschaft des gewöhnlichen Waffenbesitzers zählen. Sind ja nicht alle LWB streitsüchtige GrundRechte-Schützer.

Ton macht Musik, bei einem Anruf von der WaffBehörde mit Inhalt: "Ich bräuchte 'nen paar Angaben von Ihnen zu Ihren Waffen für's neue Register. Ich käm' bei Ihnen vorbei, dann müssen Sie sich nicht den Weg machen und ich erledige dann auch die Sache mit dem Nachweis der Aufbewahrung..."

- da kann ich mir vorstellen, daß manch Waffenbesitzer gleich einen Termin verabredet.

Geschrieben

Ja,

aber dafür bräuchte der SB noch nicht einmal vorbei kommen. Diese Art von LWB bringt ihm/ihr auch gerne gem. § 39 WaffG alles auf der Dienststelle vorbei, ohne dass dieses auch nach Abs. 3 begründet würde. :blush:

Dein

Mausebaer

Geschrieben
Ja,

aber dafür bräuchte der SB noch nicht einmal vorbei kommen. Diese Art von LWB bringt ihm/ihr auch gerne gem. § 39 WaffG alles auf der Dienststelle vorbei, ohne dass dieses auch nach Abs. 3 begründet würde. :blush:

Dein

Mausebaer

Mit Schränke? :confused:

Geschrieben

Bei der Spezies von LWB auch. ;)

Aber die Subfrage ging um NWR-Datenabgleich und der ist für die Verwaltung weniger aufwendig, wenn der SB keinen Dienstgang macht. :closedeyes:

Geschrieben
Diese Art von LWB bringt ihm/ihr auch gerne gem. § 39 WaffG alles auf der Dienststelle vorbei,

Geht so. Bevor ich meine Waffenkammer zum PP verfrachte, lad' ich lieber meinen SB auf 'nen Kaffee ein. Da wird's dann mit vorübergehender Aufbewahrung und Transport einfacher als wenn ich mit den Waffen auf'm Buckel ins dritte OG des PP Köln latsche.

Mein Kompromiss sieht etwa so aus: der SB macht keine "unangekündigten" und "anlasslosen" Kontrollen, dafür darf er sich von mir aus den Schränken die "Problemfälle" anreichen lassen. Gebühren für die Kontrolle gibbet nicht, weil ja X-Waffe der Anlass war.

- Wir verzichten dabei beide auf Rechte

- Die Behörde übernimmt die Reisekosten

- Es entstehen keine Transport-Schäden

- Der Sichere (und pflegliche) Umgang mit den Kanonen wird durch mich gewährleistet.

Eine völlig andere Situation wäre ein plözlich auftauchender Mensch, der zu mir in's Haus will. Abgestimmte Kompromisse zwischen Behörde und Kunde find' ich aber nicht prinzipiell verwerflich. Wobei eigentlich alles zum Datenabgleich per Telefon/E-Post/Brief gelöst werden kann, oder ?

Geschrieben
... Wobei eigentlich alles zum Datenabgleich per Telefon/E-Post/Brief gelöst werden kann, oder ?

Da es für das NWR OK ist, wenn Seriennummern nur zum Teil erfasst und mit Platzhaltern ergänzt werden, alle mal. :dirol: Ich habe ohnehin meine Zweifel, dass die Masse der SB das Wissen und/oder die Zeit besitz, auch nur 85% der EWB-pflichtigen Waffen korrekt zu identifizieren.

Geschrieben
Abgestimmte Kompromisse zwischen Behörde und Kunde find' ich aber nicht prinzipiell verwerflich.

Genau DAS ist der Punkt! Wenn mein SB mich anruft/anschreibt/anquatscht, er muß - Kraft seines Dienstherren - mal einen Blick auf das Typschild meines Schrankes werfen - null Problemo! So geschehen und eine nette Stunde mit ihm verbracht (10 Min. Kontrolle, weill ich darauf bestanden habe ihm mal meine bigfifty zu zeigen + 50 Min. Smalltalk bei Kaffee und Gebäck).

Eine völlig andere Situation wäre ein plözlich auftauchender Mensch, der zu mir in's Haus will.

Exakt! Die Krätze kriege ich bei unangemeldeten Kontrollen und dem Aufbau einer Drohkulisse ("...wennse mich nich reinlasse, dann..."), denn da geht es um Art. 13. Tja, und dann steht da eben meine Gattin im Weg :ridiculous:

Hammwa auch so geprobt und mein SB schaute ganz schön dumm aus der Wäsche. Nach kurzer Erläuterung der Sachlage versprach er dann, genau DIESEN Punkt beim nächsten Meeting mit Leuten vom IM mal durchzusprechen, weil das im Zweifelsfalle wirklich ein echtes Problem (für den SB und den LWB) ist.

Noch zur Info für Bayern: es gibt eine Anweisung, das über kurz oder lang ALLE, also wirklich ALLE LWB kontrolliert werden. D.h. also auch die, die schon schriftlich nachgewiesen haben. Das allgemeine Vorgehen ist eben jenes, dass man zuerst die mit Informationsstand Null aufsucht, dann diejenigen mit lückenhaften Infos und zum Schluss den Rest. Manche LKs sind da schneller als andere. Bei uns sindse fast durch. Beanstandungsquote übrigens nahe Null - wesentliche Verstöße (z.B. Waffe im Nachtkästchen) gabe es gar keine. Liegt wohl auch an der Kooperations- und Informationsbereitschaft der Behörde und seines extrem fähigen, weil sachkundigen Abteilungsleiter. :icon14:

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Selbst wenn der SB nachsehen käme, wie will er denn die Daten zur Befüllung des NWR bekommen? Angrabbel ist nicht und die Auskunftspflichten sind auch sehr beschränkt.

Um z.B. ein Ladesystem herauszufinden, muss der SB gar nix angrabbeln. Repetierhebel oder Magazinschacht kann man auch so ohne weiteres sehen.

Da aber eh ein Nummernabgleich erfolgt, ist das ohnehin kein Problem. In der Regel fasst natürlich nur der LWB selbst seine Knarren an. Logo.

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