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IGNORED

Sportschiessen in Frankreich


Juergen.Malta

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Hallo,

Habe ein sehr sehr gutes Jobangebot in Südfrankreich bekommen...

Weiss jemand, wie es dort aussieht mit Sportschiessen? Speziell KW Grosskaliber, 9mm und .375 ?

Falls ich dahin umziehen würde, kann ich die Waffen legal mitnehmen?

Gibt ja diesen europäischen Feuerwaffenpass, oder ist der nur für Kurzeisen zu Wettbewerben?

Wer kennt sich da aus, was gibts für Möglichkeiten, die Waffen zu behalten und weiter sportlich zu trainieren?

Gruss

Jürgen

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Gibt ja diesen europäischen Feuerwaffenpass, oder ist der nur für Kurzeisen zu Wettbewerben?

Der europäische Feuerwaffenpass ist nur gedacht für kurzzeitige Aufenthalte im Ausland bsp. Schützenveranstaltungen mit anschliessender Heimreise ins Heimatland zurück. Frag doch mal per PM oder so WO-User Makalu an, er wohnt in Frankreich und kann dir da sicherlich wichtige Infos geben für dein Anliegen.

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Hallo,

kann dir nur berichten, das ein Kollege immo Schwierigkeiten hat seine Waffen aus Deutschland nach Frankreich zu holen. Der Verein will jetzt sogar sowas wie eine MPU von einem französichen Amtsarzt haben. Und sein 357er Revolver ist da wohl was ganz böses........

Ob das alle seine Richtigkeit hat oder ob nur der dortige Verein diese Steine in den Weg legt kann ich nicht sagen. Er wohnt jetzt jedenfalls schon länger knapp hinter der Grenze in Frankreich, seine Waffen sind aber noch hier in Deutschland. An genauerer Infos wäre ich, für den kollegen , auch sehr interessiert.

LG

Peter

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Am besten ist es, wenn du dich mal bei mir per PN meldest und wir telefonieren.

Ansonsten ist alles kein Problem, aber man muss wissen wie, dann ist es deutlich einfacher als in Deutschland.

Wichtig: Verein suchen und dort 6 Monate Mitglied sein. Denn kannst du schon vorab ansteuern. Natürlich den richtigen aussuchen, wie in D auch.

Mit der Mitgliedskarte des Verbands gehen schon mal gleich von der Ausstellung ab alle Einzellader und Repetiergewehre in einem Nicht-Militärkaliber bis 10 Schuss Mag-Kapazität. Dazu musst du aber eine Einfuhrgenehmigung beim Zoll in Paris beantragen und die Dinger danach anmelden. Du kannst sie aber auch dort damit kaufen und musst sie nur noch anmelden. Außer Flinten, die werden auch heute noch nicht angemeldet, soweit es keine Pumpgun oder Halbautomaten mit mehr als 2 Schuss sind.

Kurzwaffen (unter 80 cm) und Halbautomaten mit mehr als 2 Schuss oder immer mit auswechselbaren Magazin bzw. Waffen im Militärkaliber brauchen immer eine WBK. Dazu brauchst du einen Schein vom Verband, den es nach 6 Monaten gibt. Damit auf die Präfektur. Zusätzlich ist noch eine Bestätigung eines Arztes nötig, kann auch dein normaler Hausarzt dort sein, der bestätigt, dass ihm nichts negative über dich bekannt ist. Meiner (unser Werksarzt) hat mich damals bei ersten Mal gefragt, ob ich Selbstmordgedanken habe. Ist nicht so wild, aber man will dadurch wissen, ob jemand in psychiatrischer Behandlung ist. Wenn das erfolgt ist, kannst du gleich 7 Genehmigungen für Zentralzünder (ohne Kaliberbegrenzung) und 5 Genehmigungen für Randzünder haben. Mehr gibt es allerdings auch später nicht. Es gibt zwar für Mehr auch eine Regelung, die ist aber nicht praktikabel. Auf die Karten gehen dann auch Wechselsystem und die Munition. Die WBK berechtigt dich auch die Waffen zu tauschen usw. Sie sind kostenlos, wie auch die Verbringungsgenehmigung.

Solange du deinen Wohnsitz weiterhin in Deutschland hast, kannst du die Waffen punktuell auf dem EU Feuerwaffenpass mit Einladung mit hinüber nehmen (bis zu 3 Zentralzünder und 3 Randzünder). Alternativ kann dir die Präfektur die Genehmigung in den Pass stempeln, dass du die darin eingetragenen Waffen für 1 Jahr mit nach Fr. nehmen darfst. Problem in Fr. ist halt, dass sich keiner wirklich auskennt und jeder was anderes weiß, aber keiner das richtige. Ist aber wie überall, nur eventuell langwieriger. Einige wenige Präfekturen blicken da aber ganz gut durch, die meisten hatten das Problem aber noch nicht und damit wird es aufwendiger. Du musst die dann halt dazu bringen, dass die sich im Innenministerium schlau machen. Der bei mir auf der Präfektur ist während des WW2 immer auf einer deutschen Flak Karussell gefahren, das hat ihn sehr positiv geprägt, wovon ich massiv profitieren konnte.

Gruß

Makalu

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@Makalu

Weißt Du auch wie es bei Jäger ist ? Ich habe da so eine Vorliebe für den Elsass, könnte sein, dass ich da demnächst dorthin flüchte.

Am besten ist es, wenn du dich mal bei mir per PN meldest und wir telefonieren.

Ansonsten ist alles kein Problem, aber man muss wissen wie, dann ist es deutlich einfacher als in Deutschland.

Wichtig: Verein suchen und dort 6 Monate Mitglied sein. Denn kannst du schon vorab ansteuern. Natürlich den richtigen aussuchen, wie in D auch.

Mit der Mitgliedskarte des Verbands gehen schon mal gleich von der Ausstellung ab alle Einzellader und Repetiergewehre in einem Nicht-Militärkaliber bis 10 Schuss Mag-Kapazität. Dazu musst du aber eine Einfuhrgenehmigung beim Zoll in Paris beantragen und die Dinger danach anmelden. Du kannst sie aber auch dort damit kaufen und musst sie nur noch anmelden. Außer Flinten, die werden auch heute noch nicht angemeldet, soweit es keine Pumpgun oder Halbautomaten mit mehr als 2 Schuss sind.

Kurzwaffen (unter 80 cm) und Halbautomaten mit mehr als 2 Schuss oder immer mit auswechselbaren Magazin bzw. Waffen im Militärkaliber brauchen immer eine WBK. Dazu brauchst du einen Schein vom Verband, den es nach 6 Monaten gibt. Damit auf die Präfektur. Zusätzlich ist noch eine Bestätigung eines Arztes nötig, kann auch dein normaler Hausarzt dort sein, der bestätigt, dass ihm nichts negative über dich bekannt ist. Meiner (unser Werksarzt) hat mich damals bei ersten Mal gefragt, ob ich Selbstmordgedanken habe. Ist nicht so wild, aber man will dadurch wissen, ob jemand in psychiatrischer Behandlung ist. Wenn das erfolgt ist, kannst du gleich 7 Genehmigungen für Zentralzünder (ohne Kaliberbegrenzung) und 5 Genehmigungen für Randzünder haben. Mehr gibt es allerdings auch später nicht. Es gibt zwar für Mehr auch eine Regelung, die ist aber nicht praktikabel. Auf die Karten gehen dann auch Wechselsystem und die Munition. Die WBK berechtigt dich auch die Waffen zu tauschen usw. Sie sind kostenlos, wie auch die Verbringungsgenehmigung.

Solange du deinen Wohnsitz weiterhin in Deutschland hast, kannst du die Waffen punktuell auf dem EU Feuerwaffenpass mit Einladung mit hinüber nehmen (bis zu 3 Zentralzünder und 3 Randzünder). Alternativ kann dir die Präfektur die Genehmigung in den Pass stempeln, dass du die darin eingetragenen Waffen für 1 Jahr mit nach Fr. nehmen darfst. Problem in Fr. ist halt, dass sich keiner wirklich auskennt und jeder was anderes weiß, aber keiner das richtige. Ist aber wie überall, nur eventuell langwieriger. Einige wenige Präfekturen blicken da aber ganz gut durch, die meisten hatten das Problem aber noch nicht und damit wird es aufwendiger. Du musst die dann halt dazu bringen, dass die sich im Innenministerium schlau machen. Der bei mir auf der Präfektur ist während des WW2 immer auf einer deutschen Flak Karussell gefahren, das hat ihn sehr positiv geprägt, wovon ich massiv profitieren konnte.

Gruß

Makalu

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Als Jäger bekommst du normalerweise keine WBK. Du musst dort den Jagdschein machen und kannst darauf die gleichen Waffen kaufen, wie ein Sportschütze mit seiner Verbandsmitgliedskarte, also Einzellader und Repetiergewehre bis 10 Schuss im Magazin, dazu Selbstlader bis 2 Schuss im Magazin, soweit das Magazin nicht austauschbar ist. Allerdings dürfen diese Waffen kein Militärkaliber haben (223, 308, 8x57 usw. - 300 Win Mag ist aber zulässig). Kurzwaffe ist nicht. Es ist allerdings geplant diese Militärkaliberregel zu kippen. Diese nicht WBK-pflichtigen Waffen unterliegen keiner weiteren Bedürfnisprüfung und können zeitlos, also auch nach Nichtverlängerung des Jagdscheins behalten werden. Es ist allerdings die Zuverlässige, ähnlich wie in D, zu erhalten.

Gruß

Makalu

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@Makalu

Weißt Du auch wie es bei Jäger ist ? Ich habe da so eine Vorliebe für den Elsass, könnte sein, dass ich da demnächst dorthin flüchte.

Hallo makalu,

Ich habe gehört das in Frankreich eine Verschärfung der Waffenrechtsvorschriften ansteht.

Es soll so etwas wie ein Verbot aller Kategorie 1 Waffen, alle Pistolen und natürlich alle Militarkaliber geben. Hast du darüber Informationen.

Danke und Gruß

Elwood

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so wie ich das gehört habe, sollen Waffen der EU Kategorie A verboten werden. Vollautomaten waren immerhin bis 1999 für Sportschützen noch ohne Problem erwerbbar und heute dürfen Waffenhändler auch noch ohne weiteres Vollautomaten haben. Ansonsten ist beabsichtigt, die EU Reglung B, C und D zu übernehmen, was auch heute, mal mit Ausnahme der Militärkaliber schon so ist. Diese Sonderregel für Militärkaliber, die nach dem WW1 eingeführt wurde, um so paramilitärische Gruppen zu entwaffnen, soll wieder aufgegeben werden. Aber mal abwarten, Änderungen in Frankreich laufen immer sehr langsam und dann meistens mit Hintertürchen. Ein Verbot der Kategorie 1 ist nicht im Gespräch, sondern eben diese Umkategorisierung.

Gruß

Makalu

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Ein Verbot der Kategorie 1 ist nicht im Gespräch, sondern eben diese Umkategorisierung.

Das entspricht dann ja genau einem Verbot durch die Hintertür: ein VA ist Kat A, also nicht erwerbbar für inhaber einer WBK. Wie wird mit den Einträgen auf der WBK gerechnet: Jede Waffe, egal ob Kurz/Lang, EL/SL/Rep zählteinen Platz je nach Zündung, oder sind die Rep mit weniger als 10er Magazinen nicht auf's Kontingent angerechnet ?

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Wenn man den Text von mir oben durchließt, hat sich die Frage doch schon erübrigt. Diese Repetier/ Einzelladerwaffen mit bis zu 10 Schuss (wobei das mit den 10 Schuss sowieso nur bei Waffen mit festem Magazin eine praktische Rolle spielt) über 80 cm in zivilen Kalibern sind nicht WBK-pflichtig (und Halbautomaten bis 2 Schuss mit festem Magazin). Damit zählen sie nicht, egal wie viel Hunderttausend du davon hast, die werden auch auf nichts angerechnet. Die kommen auch nicht auf eine WBK, sondern es gibt nur eine Anmeldebestätigung, soweit sie anmeldepflichtig sind. Einzelladerflinten (mit einem oder 2 Läufen) sind nicht anmeldepflichtig. Deswegen werden ja Repetiergewehre in Militärkalibern in Frankreich von Sportschützen vermieden, wenn er sie auch grundsätzlich kaufen könnte. Man bevorzugt solche Gewehre der einfachhalber in Zivilkalibern.

Ansonsten habe ich gerade mal das neue Vorhaben überlesen. Es ist doch nicht so klar, was die alles wollen, wenn es sich auch zunächst mal als Vereinfachung darstellt. Überraschungen sind möglich, falls daraus was wird, wobei ich die Stellungnahme bekommen habe, dass zumindest die Mengenbegrenzung wegfallen soll und diese Sonderregelung für Militärkaliber auch aufgehoben werden könnte.

Die VA aus WBK mussten durch die Besitzer offiziell in HA umgeändert werden. Wie war so ziemlich egal und es wurde auch nie überprüft. Nur im Waffenhandelsbuch gehen die VA Waffen gegenwärtig noch.

Gruß

Makalu

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