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Ready Condition


Pelops

Empfohlene Beiträge

Hi,

mir ist etwas nicht ganz klar und ich habe bisher keine klare Antwort gefunden. Es geht um die Double-Action Ready Condition bei IPSC.

Aus 8.1.2.2 bzw. 8.1.2.3 des Regelwerks lese ich heraus, dass wenn die Waffe voll entspannt ist (wie bei Production gefordert) eine manuelle Sicherung nicht eingelegt werden muss. Daher müsste doch die Ready Condition 'Patrone im Patronenlager, entspannt, entsichert im Holster' zulässig sein.

Abschnitt 10.5.11 könnte diesbezüglich auch interessant sein. Insb. Abschnitt 10.5.11.2 würde auf den Double-Action Start zutreffen. Hier führt das Nichteinlegen der Sicherung aber nur zur Disqualifikation, wenn zugleich der Hahn gespannt ist.

Ich höre dagegen aber immer wieder den Spruch:

"Wenn eine Sicherung vorhanden ist, muss diese auch eingelegt werden"

Und damit soll oben genannte Ready-Condition also nicht mehr zulässig sein, wenn die Waffe eine Sicherung hat.

Was ist richtig? Und wenn die Sicherung nicht zwangsläufig benutzt werden muss, wie stelle ich sicher, dass z.B. auf einem Match niemand auf die Idee kommt, eine Disqualifikation wegen unsicherer Waffenhandhabung auszusprechen o.ä..

Danke, dass ihr euch damit beschäftigt =)

Gruß

Pelops

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eine Double-Action Ready Condition ist mir neu, ich kenne die Ready Condition

aber versuch einfach mal eine Double-Action Pistole oder auch eine Single Action mit entspannten Hahn zu sichern

das erklärt dann alles

hoff ich

WHEEL-Gunner

Gemeint ist die Ready-Condition bei Double-Action und Selective-Action Pistolen bei entspanntem Hahn. Es gibt Waffen, bei denen die manuelle Sicherung auch im entspannten Zustand eingelegt werden kann. Sonst hätte ich die Frage ja nicht ;-)

Gruß

Pelops

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Gemeint ist die Ready-Condition bei Double-Action und Selective-Action Pistolen bei entspanntem Hahn. Es gibt Waffen, bei denen die manuelle Sicherung auch im entspannten Zustand eingelegt werden kann. Sonst hätte ich die Frage ja nicht ;-)

Gruß

Pelops

Wenn der Hahn entspannt ist, muss die manuelle Sicherung nicht eingelegt werden.

Georg

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Hi,

mir ist etwas nicht ganz klar und ich habe bisher keine klare Antwort gefunden. Es geht um die Double-Action Ready Condition bei IPSC.

Aus 8.1.2.2 bzw. 8.1.2.3 des Regelwerks lese ich heraus, dass wenn die Waffe voll entspannt ist (wie bei Production gefordert) eine manuelle Sicherung nicht eingelegt werden muss. Daher müsste doch die Ready Condition 'Patrone im Patronenlager, entspannt, entsichert im Holster' zulässig sein.

Abschnitt 10.5.11 könnte diesbezüglich auch interessant sein. Insb. Abschnitt 10.5.11.2 würde auf den Double-Action Start zutreffen. Hier führt das Nichteinlegen der Sicherung aber nur zur Disqualifikation, wenn zugleich der Hahn gespannt ist.

Ich höre dagegen aber immer wieder den Spruch:

"Wenn eine Sicherung vorhanden ist, muss diese auch eingelegt werden"

Und damit soll oben genannte Ready-Condition also nicht mehr zulässig sein, wenn die Waffe eine Sicherung hat.

Was ist richtig? Und wenn die Sicherung nicht zwangsläufig benutzt werden muss, wie stelle ich sicher, dass z.B. auf einem Match niemand auf die Idee kommt, eine Disqualifikation wegen unsicherer Waffenhandhabung auszusprechen o.ä..

Danke, dass ihr euch damit beschäftigt =)

Gruß

Pelops

Hallo?

wer lesen kann ist....

10.5.11.2 , es steht mit GESPANNTEM Hahn und nicht eingelegter Sicherung!!!!!!

DVC Klaus

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eine Double-Action Ready Condition ist mir neu, ich kenne die Ready Condition

aber versuch einfach mal eine Double-Action Pistole oder auch eine Single Action mit entspannten Hahn zu sichern

das erklärt dann alles

hoff ich

WHEEL-Gunner

Bei der SP-01 und Baby Eagle geht das.

DVC Klaus

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Bei der SP-01 und Baby Eagle geht das.

DVC Klaus

lieber klaus

wenn das bei deiner SP 01 so ist würd ich bei der nächsten waffenkontrolle

die langen magazine mit nehmen den dann heist es ab nach OPEN

eine normale SP01 kann das nicht

auch nicht mit einem korrrrrekt eingebauten Competition Hammer nicht

ausser sie wurde bei Franks Monika oder nem anderen Büma deines vertrauens bearbeitet

ist übrigens für alle ROs ein Massstab wer eine SP01 hat die man mit enstspanntem Hammer sichern kann

der hat meist ne Mamba .............

WHEEL-Gunner dem seine 8 SP01 das nicht können

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WHEEL-Gunner dem seine 8 SP01 das nicht können

ja - früher hatte er 6 Patronen in der Trommel und das musste reichen - heute braucht man 8 SP01. Wo führt das nur hin? Konsumenten! irgendwann kommt einer daher und hat sogar 10 Sphinx ;-)

Grüsse

Roger

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Ich höre dagegen aber immer wieder den Spruch:

"Wenn eine Sicherung vorhanden ist, muss diese auch eingelegt werden"

Und damit soll oben genannte Ready-Condition also nicht mehr zulässig sein, wenn die Waffe eine Sicherung hat.

Es ist verblüffend, wie hartnäckig sich "Auslegungen" ohne jegliche Grundlage halten (wenn doch nur die korrekten Regeln so gut bekannt wären :ridiculous: ):

Wenn eine Waffe beide von Dir genannten Möglichkeiten (Entspannhebel oder Primärsicherung) bietet, steht es dem Schützen frei welche "Sicherungsart" er wählt:

Das geht unmissverständlich aus 8.1.2.3 hervor, man beachte das "oder":

"8.1.2.3 „Selective Action“ - Patronenlager geladen, Hammer voll abgeschlagen oder per De-cocker entspannt, oder Hammer gespannt und externe Sicherung eingelegt. "

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[...]

Wenn eine Waffe beide von Dir genannten Möglichkeiten (Entspannhebel oder Primärsicherung) bietet, steht es dem Schützen frei welche "Sicherungsart" er wählt:

[...]

Danke für die Antworten, damit dürfte das geklärt sein :)

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