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IGNORED

Gesundheitsfragen Antrag WBK


Seven69

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

habe mir von meiner Behörde einen Antrag für die WBK kommen lassen.

Habe ihn mal ein wenig durchgelesen.

Unter anderem wird dort nachgefragt nach Krankheiten.

Diesbezüglich Bluthochdeuck und Diabetes.

Kann wegen dieser Krankheiten der Antrag auf eine WBK abgelehnt werden?

Grüße Roland

Geschrieben

Sicherlich wird das bei der Befürwortung in Betracht gezogen.

Geschrieben
...Unter anderem wird dort nachgefragt nach Krankheiten....Kann wegen dieser Krankheiten der Antrag auf eine WBK abgelehnt werden?

Um eine WBK zu bekommen, müssen nicht nur Mindestalter, Sachkunde und Bedürfnis gegeben sein, sondern auch die "persönliche Eignung". Das steht im §6 WaffG, und nach §6(2) kann die Behörde, wenn ihr Tatsachen bekannt sind, die vermuten lassen, das die persönliche Eignung nicht gegeben ist, ein amts- oder fachärztliches Zeugnis anfordern.

Inwieweit Krankheiten wie Bluthochdruck oder Diabetes die persönliche Eignung einschränken, ist allerdings eine völlig andere Frage.

Geschrieben

Es dürfte möglicherweise nicht verkehrt sein, zusammen mit dem Antrag eine bestätigung des behandelnden Arztes einzureichen, wonach die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht von solcher Intensität sind, dass hier aus ärztlicher Sicht bedenken gegen die Erteilung der Bescheinigung bestehen... Erspart Nachfragen oder die Beibringung einer fach- oder gar amtsärztlichen Bestätigung...

Geschrieben
Inwieweit Krankheiten wie Bluthochdruck oder Diabetes die persönliche Eignung einschränken, ist allerdings eine völlig andere Frage.

Die Antwort ist "nein". Und diese Datenerhebung ist unzulässig. Welche Waffenrechtsbehörde (Landkreis?) versucht dies denn bei Dir?

Carcano

Geschrieben
Es dürfte möglicherweise nicht verkehrt sein, zusammen mit dem Antrag eine bestätigung des behandelnden Arztes einzureichen, wonach die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht von solcher Intensität sind, dass hier aus ärztlicher Sicht bedenken gegen die Erteilung der Bescheinigung bestehen... Erspart Nachfragen oder die Beibringung einer fach- oder gar amtsärztlichen Bestätigung...

Eine ärztliche Bestätigung über den Gesundheitszustand prophylaktisch dem Antrag beilegen, schießt doch etwas über das Ziel hinaus. Und wenn Du ein Medikament gegen Bluthochdruck nimmst, dann hast Du ja keinen BHD mehr, oder?

Kopfschüttelnde Grüße, was die Behörden alles fragen

Peppan

Geschrieben

@ carcano Hast PN

Ich versteh nur nicht was Bluthochdruck, eine Krankheit, die über 50 % der Deutschen ( Krankheit erkannt und nicht erkannt) haben und Diabetes für die Beurteilung zum erteilen einer WBK nötig sein sollen.

Psychische Krankheiten kann ich mir ja vorstellen, aber Hypertonie und Diabetes. Sorry.

Grüße Roland

Geschrieben

Danek für die PN-Mitteilung über die Behörde. Es gibt Erkrankungen, die relevant sein können (nicht müssen). Sehstörungen, bestimmte Anfallsleiden, bestimmte psychische Erkrankungen. Die beiden genannten Volksleiden sind es als solche nicht.

Man kann sich jetzt mit der Behörde angesichts solch unzulässiger Datenerhebung individuell rechtlich herumstreiten. Oder man kreuzt einfach "nein" an, bekommt die WBK, und bringt die Behörde dann im nachhinein anderweitig zur Raison, nämlich über Ministerium und Landesdatenschutzbeauftragten. Das mag praktisch klüger sein.

Carcano

Geschrieben

Servus !

Bluthochdruck kann man auch bekommen, wenn man bereits eine WBK hat ;-)

Manchmal sogar beim Lesen von Anträgen ;)

Muss man dann dem Amt melden, das man den ab und zu hat ? ;)

Das ist ja langsam unglaublich...und:

Schweissfüsse auch melden, die könnten den Standnachbarn zu Schnappatmung nötigen !

Geschrieben
man kreuzt einfach "nein" an, bekommt die WBK,

Interessante Vorgehensweise, ist das nur ordnungswidrig, schOn ein Nachweis der Unzuverlässigkeit oder mehr?

Ich möchte die klugschwätzer hier im Thread gerne mal sehen, wie sie mit einem schützen umgehen, der zuckerkrank aber einigermaßen belehrungsresistent ist und bei einem mehrstündigen Wettkampf die drohenden Anzeichen eines zuckerschocks nicht erkennt oder sogar ignoriert und dann mit dem schussbereiten Sportgerät auf einmal herumtorkelt...

Wer vergleixhbares schonmal bspw im Straßenverkehr erlebt hat (ja, ich wurde als radfahrer mal von so einem Mitmenschen "abgeschossen") sollte wissen wovon ich Rede, und der Rest sollte sih vielleicht eher informieren als sich zum Büttel der halbwissenden aber dafür Umsomehr wissend meinenden zu machen.

Leichte, gut eingestellte Diabetes stellt in der tat kein Problem dar. Mit anderen Formen dieses Krankheitsbildes habe ich in Sachen Autos, Maschinen Oder auch umgang mit gefährlichen und dann nicht beherrschten Gegenständen so meine Probleme...

Geschrieben
Interessante Vorgehensweise, ist das nur ordnungswidrig, schOn ein Nachweis der Unzuverlässigkeit oder mehr?

ich trag bei sowas "myob" ein (mind your own business). Der SB kannte diesen Begriff und musste schmunzeln. Alternativ macht sich auch "postulophobie" (Angst vor Antraegen) recht gut.

Ich möchte die klugschwätzer hier im Thread gerne mal sehen, wie sie mit einem schützen umgehen, der zuckerkrank aber einigermaßen belehrungsresistent ist und bei einem mehrstündigen Wettkampf die drohenden Anzeichen eines zuckerschocks nicht erkennt oder sogar ignoriert und dann mit dem schussbereiten Sportgerät auf einmal herumtorkelt...

Waffe abnehmen, hinsetzen, Anamnese (oder Fremdanamnese) erheben, BZ bestimmen und dann betreffend behandeln - und raten die Therapieoptionen, insbesondere im Hinblick auf den Stress beim Wettkampf, nochmal mit seinem behandelnden Arzt zu besprechen. Ich kenne so gut wie keinen Diabetiker der sich mit Absicht nicht therapieren laesst. Spaetestens nach dem 2. beinahe-Koma ist der Groschen gefallen. Was aber immer wieder vorkommt ist, das die Jungs und Maedels die Situation verkennen

Leichte, gut eingestellte Diabetes stellt in der tat kein Problem dar. Mit anderen Formen dieses Krankheitsbildes habe ich in Sachen Autos, Maschinen Oder auch umgang mit gefährlichen und dann nicht beherrschten Gegenständen so meine Probleme...

Alles Erziehungssache der Patienten. Das kann aber sicherlich die Behoerde aufgrund der gesammelten Daten (Diabetes ja/nein) erfassen, oder?

Geschrieben
Alles Erziehungssache der Patienten. Das kann aber sicherlich die Behoerde aufgrund der gesammelten Daten (Diabetes ja/nein) erfassen, oder?

Wenn sie bedenken hat, dann wird sie völlig zu recht die begehrte berechtigung verweigern, wenn keine bedenken bestehen oder aber aufkommende bedenken ausgeräumt werden können, dann hat sie dem Antrag zu entsprechen.

Und ich wäre begeistert Dich bei der fiktiven Situation ammstand zu haben, vielleicht wärst Du dann der geeignete Schutz vor der Mündung der schwankenden 1000g-abzugsgewicht-waffe... Und das Restrisiko ist dann wie üblich quasi "null"...

Geschrieben

Kreuz Nein an und fertig.

Wenn ich Diabetes habe oder eine andere Krankheit die mich eventuell beeinflussen kann, dann habe ich selber Vorkehrungen zu treffen das das nicht eintritt.

Falls doch was passiert ist es die Schuld desjenigen selbst. Wo kommen wir denn da hin, ist ja fast schon Gutmenschendenke das man denjenigen vor sich selbst beschützen muss. Ich nenn das Bevormundung und Gängelung, mehr nicht.

Schonmal den IPSC Schützen oder Biathleten mit Astma gesehen?, da hat jeder selbst vorhher für sich nachzudenken was er da tut.

Geschrieben
Interessante Vorgehensweise, ist das nur ordnungswidrig, schOn ein Nachweis der Unzuverlässigkeit oder mehr?
Einer rechtsgrundlos durch Täuschung, Bestechung oder Kollusion erwirkten waffenrechtlichen Berechtigung kommt bis zu ihrer Aufhebung Wirksamkeit zu. Die rechtswidrig erlangte Berechtigung auszunutzen, vermag weder eine Strafbarkeit zu begründen, noch für sich allein die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit herbeizuführen.

VG Darmstadt, Urt. v. 27.08.2010, Az. 5 K 38/10.DA (Leitsatz), nachzulesen unter http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/.

Geschrieben

du mußt niemanden von der ärztlichen schweigepflicht entbinden - und bei einer behörde gleich 2x nicht.

diabetes? so ein stuß! interessanter wäre einedogen u.o. leberwertbestimmung für die alkoholkunsumenten, welche erst 5 bier brauchen um die spopi ruhig zu halten..........

duckundwech

Geschrieben
...Schonmal den IPSC Schützen oder Biathleten mit Astma gesehen?,

Du würdest Dich wundern, wie viele Leistungssportler ein ärztlich bestätigtes Asthma haben.

Geschrieben
Wenn sie bedenken hat, dann wird sie völlig zu recht die begehrte berechtigung verweigern, wenn keine bedenken bestehen oder aber aufkommende bedenken ausgeräumt werden können, dann hat sie dem Antrag zu entsprechen.

Ich streite einfach mal der Behoerde die fachliche Kompetenz ab, aufgrund von Erkrankungen deren Namen sie nur kennen ueberhaupt Bedenken zu bekommen. Das ist ohne umfangreiches Wissen ueber den Gesundheitszustand des Betroffenen einfach nicht moeglich und da nun einmal "Volkskrankheiten" abgefragt werden muessten sie dann bei 50% der Antragssteller eine aerztliche Bescheinigung verlangen oder halt diese Fragen nicht stellen.

Und ich wäre begeistert Dich bei der fiktiven Situation ammstand zu haben, vielleicht wärst Du dann der geeignete Schutz vor der Mündung der schwankenden 1000g-abzugsgewicht-waffe... Und das Restrisiko ist dann wie üblich quasi "null"...

Ich bin ziemlich massiv gebaut und daher ein guter "Kugelfang". Stell Dich einfach hinter mich und wenn mir das Risiko zu gross wird, dann tanzen wir halt mal den italienischen Tango (ein Schritt vor, 3 zurueck und dann den Buendnispartner vorschieben).

Geschrieben

Hallo,

danke schon mal für die Antworten.

Ich werde beim Abgeben des Antrages bei der Behörde mal mit der SBin darüber reden, was Sie sich darunter vorstellt, und was ich dafür evtl. für ärztliche Nachwiese benötige.

Grüße Roland

Geschrieben

Nabend du...

die Behörde erkundigt sich nur auf dem Gesundheitsamt, nach Drogen- oder Alkoholkonsum, und ob was vorliegt, Eintrag/Einträge...

Wird meist mit "Ja" oder "Nein" beantwortet...bei einem klaren "Ja", wirst du dann wohl ein Problem haben, die wollen das dann natürlich genau wissen...

(nach Erkundigung)

Hier mal das was wir neuerdings mit X bestätigen müßen ! Das mit den 5 Jahren, streich ich aber durch.

ich bin :

-nicht vorbestraft

-wegen folgender Straftaten rechtskräftig verurteilt worden:

-kein Mitglied in einem Verein, der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot unterliegt

oder der unanfechtbar verboten wurde.

-kein Mitglied in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit durch das

Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde.

-innerhalb der letzten fünf Jahre nicht mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit

richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam gewesen.

-nicht in meiner Geschäftsfähigkeit beschränkt oder geschäftsunfähig.

-nicht abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln.

-nicht psychisch krank oder debil.

-Ich leide nicht an: - schwerer Sehschwäche, - Nachtblindheit, - Farbuntüchtigkeit, - Hirnverletzungen,

- schwerer Herz-Kreislauf-Erkrankung, - Diabetes, - Anfallsleiden, - Geisteskrankheiten,

- Schwerhörigkeit od. Taubheit, - Lähmungen od. and. schweren Erkrankungen.

Geschrieben
ich bin :

-nicht vorbestraft

-wegen folgender Straftaten rechtskräftig verurteilt worden:

Was mich dabei irritiert: Die Waffenbehörde fragt doch sowieso beim Bundeszentralregister an, warum fragen die dann ausdrücklich nach Straftaten? Ob und welche Verurteilungen vorliegen sieht man dann ja direkt.

Merkwürdig..

Geschrieben

Ist auch nicht gestattet, da sich der Antragsteller nicht selbst belasten muss.

Ich weiß, dass das so und so ähnlich in vielen Antragsformularen drinsteht. Ein Grund mehr, die endlich mal bundesweit zu vereinheitlichen !

Geschrieben
Ich werde beim Abgeben des Antrages bei der Behörde mal mit der SBin darüber reden, was Sie sich darunter vorstellt, und was ich dafür evtl. für ärztliche Nachweise benötige.

Vorher ihr aber die Schuhe ausziehen und die Füße küssen. Sonst wird es gaaaaaaaanz übel für dich ausgehen.

Carcano

Archiviert

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