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IGNORED

Schießen auf dem eigenen Grundstück


Alex549

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

In unserem Bekanntenkreis kam neulich die Diskussion auf, ob man auf seinem eigenen Grundstück schießen darf, oder nur auf den offiziellen Schießständen. Es ging dabei hauptsächlich um Luftgewehre und Kleinkaliber.

Mir war da noch was im Hinterkopf, dass das Schießen auf Privatgelände zwar nicht grundsätzlich verboten sei, es jedoch bestimmte Rahmenvorschriften gibt. So muss z.B ausgeschlossen werden können, dass die Projektile das Grundstück verlassen und somit Passanten gefährden könnten.

Jetzt habe ich schon 30 Minuten im Forum herumgelesen, aber noch nichts passendes zu dem Thema gefunden. Kann mich bitte jemand aufklären?

Vielen Dank, Alex549

Geschrieben
Mir war da noch was im Hinterkopf, dass das Schießen auf Privatgelände zwar nicht grundsätzlich verboten sei, es jedoch bestimmte Rahmenvorschriften gibt. So muss z.B ausgeschlossen werden können, dass die Projektile das Grundstück verlassen und somit Passanten gefährden könnten.

Das ist richtig, trifft aber nur für freie Luftdruchwaffen und nicht für Kleinkaliberwaffen zu.

Karl

Geschrieben

Hallo Alex549,

ich bin mir ziemlich sicher, dass das Schießen mit erlaubnispflichtigen Schußwaffen (also auch kleinkalibrige Waffen) auf dem eigenen

Grundstück, sofern dieses nicht als Schießstand abgenommen ist, nicht erlaubt ist.

Anders ist das bei freien Waffen, wie z.b. einem Luftgewehr.

Diese dürfen auf dem eigenen Grundstück abgefeuert werden, aber auch nur dann, wenn du sicherstellst,

dass es theoretisch unmöglich ist, dass das Projektil dein Gründstück verlässt.

Es ist also nicht erlaubt sich einfach ohne weiteres in den Garten zu stellen und dort auf irgendetwas zu schießen.

Esseiden dein Garten ist so groß, dass aufgrund der Beschränkten Reichweite das Verlassen des Projektils von deinem Grundstück unmöglich ist, oder du das durch das Aufbauen von Barrikaden verhinderst.

Beides praktisch eher nicht realisierbar.

Denkbar ist allerdings das Schießen im hauseigenen Keller oder Dachboden, wie es bestimmt von einigen hier im Forum praktiziert wird.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Wenn du eine 100% Antwort willst/erwartet hast, dann würde ich dich auf das Waffengesetz verweisen.

Gruß rinie

Geschrieben

Wie immer im Leben, so gilt auch hier....

"Wo kein Kläger, da kein Richter"....

Mir wäre es IMHO auch lieber, man könnte in diesem Lande einfach vor die Stadtgrenze fahren, sein Equipment auspacken UND Spass haben !

Geht jedoch in Ermangelung des Nevada Desert leider nicht...

Ich würde mich jedoch auch mit der hiesigen Kiesgrube oder dem Abraumgebiet der Rhein-Braun zufrieden geben.

Das WaffG. hingegen verhindert diesen Spass jedoch äusserst zuverlässig...

SCHADE...

BFP

Geschrieben

WaffG § 12 Abs.4

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

2. durch Personen, die den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen nach Absatz 3 Nr. 3 mit einer Langwaffe an Schießständen schießen,

3. mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

a) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen,

b) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben,

4. mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen,

5. mit Schreckschuss- oder mit Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

rinie hat alles gesagt. Auch freie Luftgewehren aus der pre-1970-Ära mit E0>7,5 J sind schießstandspflichtig.

Auch Pyros, die aus dem Becher einer SSW verschossen werden, dürfen das Grundstück nicht verlassen können.

sailfan

Geschrieben

Flobert zur Schädlingsbekämpfung auf eigenem Grund ist auch zugelassen! Natürlich mit der gleichen Option, dass nichts (also Geschosse/Teile) das Grundstück verlassen kann!

Geschrieben

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Da war mein Halbwissen ja mal wieder halb richtig.

@BFPierce

Wenn ich mir so manche Internetvideos aus den USA anschaue wünsche ich mir auch manchmal eine Menschenleere Wüste in Reichweite :traurig_16:

Geschrieben

Da fällt mir doch gleich noch eine Frage an...

Wie sind denn die Bestimmungen im angrenzenden Ausland? Könnte ich mit meinem KK Gewehr über die Grenze nach Frankreich fahren und in den Pyrenäen scheißen, oder sind die gesetzlichen Regelungen im Rest von Europa genau so wie in Deutschland?

Geschrieben
...über die Grenze nach Frankreich fahren und in den Pyrenäen scheißen, oder sind .....

Ehrlich gesagt keine Ahnung - aber wenn Du denen in die Berge scheißt, könnte das Mecker geben :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Da fällt mir doch gleich noch eine Frage an...

Wie sind denn die Bestimmungen im angrenzenden Ausland? Könnte ich mit meinem KK Gewehr über die Grenze nach Frankreich fahren und in den Pyrenäen scheißen, oder sind die gesetzlichen Regelungen im Rest von Europa genau so wie in Deutschland?

Naja, scheißen kannst du sicher in den Pyrenäen. Wie es allerdings mit Schießen aussieht kann ich dir nicht sagen.

Geschrieben

in europäischen nachbarländern oder sagen wir mal in europa, gibt es überall gesetze und vorschriften. nur dort werden sie nicht so eingehalten bzw es interessiert kaum einen was gemacht wird.

Geschrieben
Flobert zur Schädlingsbekämpfung auf eigenem Grund ist auch zugelassen! Natürlich mit der gleichen Option, dass nichts (also Geschosse/Teile) das Grundstück verlassen kann!

Flobert ist aber kein Luftgewehr mit weniger als 7,5 Joule. Zumindest die Einzelprojektile, z.B. 9 mm Spitzkugel dürfte da mehr drauf haben.

Wie es mit 9 mm Doppelschrot aussieht, würde mich auch mal interessieren.

Geschrieben

Hallo,

Mit einem Fußball gegen die Wand schießen darfst du. Bei Luftgewehr darf das Geschoß das Grundstück nicht verlassen (können). Also Kugelfang. Am besten in die Garage hinein schießen. Aber Vorsicht, die Nachbarn können vielleicht nicht zwischen Luftdruck und "scharf" unterscheiden. Was passiert, wenn die Nachbarn 110 anrufen und sagen "Hier schießt jemand" kannst du dir vorstellen. Mit KK schießen ist absolut verboten. Damit darf, genau wie GK, nur auf "genehmigten Schießstätten" geschossen werden. Sonst biste du binnen einer Stunde alles los....

Grüße

kape357

Geschrieben
§12 Abs. 4 WaffG

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a ) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

b ) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

§ 7 BeschG

(1) Schussapparate, Zusatzgeräte für diese Apparate, Gasböller, Einsätze für Munition mit kleinerer Abmessung sowie Einsteckläufe ohne eigenen Verschluss für Munition mit dem zulässigen höchsten Gebrauchsgasdruck dürfen als serienmäßig hergestellte Stücke nur dann in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der zuständigen Stelle zugelassen sind.

Gleiches gilt für Feuerwaffen

1. mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis zu 5 Millimeter Durchmesser und bis zu 15 Millimeter Länge oder mit einem Patronen- oder Kartuschenlager kleiner als 6 Millimeter Durchmesser und kleiner als 7 Millimeter Länge, bei denen dem Geschoss eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, oder

2. zum einmaligen Abschießen von Munition oder eines festen oder flüssigen Treibmittels.

Der Hinweis auf die Nachbarn, wenn jemand "bumm" macht auf dem Grundstück nebenan, ist sicher angebracht.

Geschrieben

Flobertschrot ist (ganz abgesehen vom Verbot der 6mm-Schrotmunition durch Anlage 2 Abschnitt 1 Ziffer 1.5.6) nicht mehr frei fürs Schießen auf dem eigenen Grundstück, wie es unter dem alten § 45 Abs. 6 Nr. 2 b ) WaffG-1976 gewesen war.

Erlaubt wären heute noch 4mmM20 und die "alt heruntergebremsten" modifizierten 4mm RF-Waffen mit Bewegungsenergie mit weniger als 7,5 Joule (PTB-Zeichen, frühere Rechtslage).

Carcano

Geschrieben
Verbot der 6mm-Schrotmunition durch Anlage 2 Abschnitt 1 Ziffer 1.5.6

Dabei

Kleinschrotmunition, die in Lagern nach Tabelle 5 der Maßtafeln mit einem Durchmesser P(tief)1 bis 12,5 mm geladen werden kann;

handelt es sich allerdings nach der benannten Tabelle 5 nur um solche Munition, die eine mit SRS-Munition identische Bemaßung aufweist, also in das Kartuschenlager von Schreckschuswaffen passt.

Zu finden sind dort die folgenden Kaliber:

  • 6 mm Flobert Platz
  • .22 lang Knall
  • .315 Knall
  • .320 kurz Knall
  • 8 mm Knall
  • 9 mm R Knall oder .380 Knall
  • 9 mm P. A. Knall
  • .35 Knall
  • .35 R Knall
  • .45 short Knall
  • 12 Knall
  • 16 Knall

€: Edith mein, ich solle hinzufügen, dass 6mm Flobert Schrot natürlich nicht verboten ist, da die Patrone nicht in ein Kartuschenlager im Kaliber 6 mm Flobert Platz passt.

€²: Für die Allgemeinheit ist vielleicht auch nachfolgender Link (im PDF herunterscrollen bis zu Position 1.5.6) interessant: http://landratsamt.kombn-dah.de/komxpress/...egenstaende.pdf

Geschrieben

Ich würd' mich ja freuen, wenn diese häufig anzutreffende Einstufung bzgl. der beiden 6mm Flobert Schrotpatronen, die ich referierte, falsch wäre. :-)

Die Sperre ist ja im Lauf, nicht im Kartuschlager. Paßt z.B. eine normale 6mm Flobert (Rund- oder Spitzkugel) denn auch schon gar nicht in ein SRS-6mmFlobertPlatz-Lager? Wenn nein, dann gilt a minore ad maius, und dann würde ich gerne meine Auffassung revidieren.

Danke, Carcano

Geschrieben

Hallo Carcano,

Zumindest die 6mm Platz-Revolverchen haben eine Verengung in der Trommel (zumindest die, die ich schon in der Hand hatte, ein uralter Röhm und dieser Gürtelschnallenrevolver), so dass nix längeres reinpasst. die 6mm Schrotdinger sind ja doch erheblich länger als die Rund- und Spitzkugelpatronen.

Gruß

Hilli

Geschrieben
Die Sperre ist ja im Lauf, nicht im Kartuschlager.

Um die Laufsperre geht es ja nicht, sondern eben um die Gestaltung des Kartuschenlagers.

Paßt z.B. eine normale 6mm Flobert (Rund- oder Spitzkugel) denn auch schon gar nicht in ein SRS-6mmFlobertPlatz-Lager?

Nein.

flobert6mmqgrh.jpg

flobert6mmplatztg93.jpg

Geschrieben

Einen Fall gibts, wie man auf seinem Grundstück schießen darf, sogar über die Grundstücksgrenzen hinaus: Man hat dort das Jagdausübungsrecht. im "Hausgarten" geht dann trotzdem nix. Acker, Steuobstwiese :rolleyes: , Wiese, Wald schon.

Bin schon wech....

Geschrieben
Einen Fall gibts, wie man auf seinem Grundstück schießen darf, sogar über die Grundstücksgrenzen hinaus: Man hat dort das Jagdausübungsrecht. im "Hausgarten" geht dann trotzdem nix. Acker, Steuobstwiese :rolleyes: , Wiese, Wald schon.

Bin schon wech....

Es gibt für den 7,5 Joule-Fall (Diabolo) sogar eine Entfernungsangabe, für die der Fall des "eigenen" Grundstücks gegeben sein muss - das sind m.K.n. 180 m.

Geschrieben
Es gibt für den 7,5 Joule-Fall (Diabolo) sogar eine Entfernungsangabe, für die der Fall des "eigenen" Grundstücks gegeben sein muss - das sind m.K.n. 180 m.

Das wäre mir neu - woher stammt denn diese Info?

Gruß

Sigges

Geschrieben

Es ist auch nicht zutreffend. Sofern bauliche Vorgaben das Verlassen sicher verhindern, ist dies ausreichend. Dies kann auch durch Festlegen der Waffe sichergestellt werden.

greetz

Geschrieben

Das stimmt, wie meistens bei Mutters guten beiträgen. Anschauliches Parallelbeispiel wäre das (Brauchtums-)Vogelschießen, wo Waffenfestlegung und Fangkasten zur Gefahreneingrenzung auch ausreichen.

Carcano

Archiviert

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