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IGNORED

Schlimmes Urteil gegen Sportschützen


2nd_Amendment

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@Sieger und Der Reservist

Genau Eurer Meinung. Die Quelle allen Uebels liegt im Beduerfnisprinzip. Warum manche LWB sich selbst oder Anderen da Einschraenkungen auferlegen wollen, ist mir schleierhaft.

Das Ganze liesse sich zum Beispiel so loesen, dass jeder unbescholtene Buerger sich eine (oder mehrere) Waffe/n kaufen kann und fuer missbraeuchliche Benutzung Mindeststrafen verankert werden. Aber das waere teuer und widerspraeche der sozialromantischen Grundstimmung mancher Entscheidungstraeger.

SchwarzerKrauser

Geschrieben

:appl: :appl:

Es muß schön sein Privilegien zu geniessen. Nur übersehen manche, daß die ganz schnell wieder weg sein können. Im Gegensatz zu Grundrechten (deutsche Besonderheiten etwa beim Grundrecht auf Erbe, der Unverletzlichkeit der Wohnung, der Pressefreiheit und des Telefongeheimnisses lasse ich mal aussen vor)

Geschrieben
Und ihr kennt alle die Gründe dafür???

Steht irgendwo, wieviele Jahre er vorher in einem Verein aktiver Sportschütze war?

Ich könnte jetzt ja auch das allseits beliebte "Konstruktionsspiel" spielen und ein Szenario entwickeln, in dem es alle möglichen Gründe für das "trainingsfreie Intervall" gibt.

Er hat einmal ein Bedürfnis nachgewiesen; aus irgendeinem - mir nicht bekannten Grund - hat er wohl ab 1987 nicht mehr oder nicht mehr regelmäßig trainiert - - na und??

Was ist in diesen 22 Jahren passiert?

Wieviel Banken hat er in dieser Zeit überfallen? Wieviele Menschen hat er erschossen?

Hat er seine Waffe an die Unterwelt vermietet? Ist er sonst irgendwie auffällig geworden (zuviele Punkte in Flensburg; Wirtshausschlägereien o.ä.).

Anscheinend nicht! Also anscheinend ein ganz normaler unauffälliger Nachbar.

Und jetzt - da er plötzlich sein "Bedürfnis" an seinem "Wirtschaftsgut" (Eigentum) wieder nachweisen muß, wird die Waffe aus der Dunkelheit eines Tresores an das Licht der Schießstände gezerrt und darf wieder Löcher in Papier machen.

Und alle sind zufrieden.

Nein - nicht alle. Einige glauben, weil er jahrelang nicht geschossen hat, darf man ihm von seinen Eigentum trennen, weil er damals die Waffe nur "haben wollte".

Man, wie ich dieses Land und die LWB "lieben gelernt" habe, das glaubt mir keiner

Um das mal zum Ausdruck zu bringen. Von mir aus hätte der die Waffe auch behalten können da er ja wieder angefangen hat, die gesetzlichen Vorlagen zu erfüllen, ist halt mal so. Ich habe mir den Mist nicht ausgedacht. Wenn man sich das Urteil genau durchliest komm ich halt zu dem Schluss das er sich das selber Eingebrockt hat. Wenn bei einer gelben WBK über 22 Jahre keine Waffe eingetragen wurde, und das Amt dadurch aufmerksam wird, dann fällt mir dazu nur ein selber schuld. Weil bei aller Nachsicht, da kann der SB gar nicht anders sonst bekommt der selber ein Problem.

Geschrieben

@Gun_Buff

Waffenbesitz ist KEIN Privileg sondern ein Recht. Der Zugang zu Waffen ist gesetzlich geregelt und steht prinzipiell jedem offen. Eine Waffe ist nichts mystisches - sie ist lediglich ein Instrument, das auch zur Verletzung/Toetung von Lebewesen eingesetzt wird/werden kann. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

SchwarzerKrauser

Geschrieben
Ist Dir die grüne Farbe ausgegangen?

Jeder, der die Anforderungen des WaffG erfuellt und die finanziellen Mittel eruebrigt, kann sich Waffen kaufen. Welchen Teil sollte ich Deiner Meinung nach einfaerben?

SchwarzerKrauser

Geschrieben

Bin gespannt ob man bald auch für Pfeil und Bogen ein Bedürfnis braucht....

Oder für die Käppsele-Pistole des Juniors. Der muss dann wohl auch außerhalb des Faschings nachweisen geknallt zu haben - sonst....

Leute geht euch bitte nicht gegenseitig an den Kragen. Wir alle müssen zusammenhalten. Es ist die Politik und ein paar verblendete Weltverbesserer (zumindest glauben die das).

Denkt dran: Je mehr Leute ein Bedürfnis haben (und das werden und tun sie) und eine Waffe kaufen können desto weniger wird unser aller Hobby sterben.

Es soll ja nichts "exklusives" sein. Das Recht steht jedem nicht straffälligen Bürger zu - finde ich. Jeder sollte sich verteidigen können und nicht nur irgendwann als Opfer verlassen dastehen.

Eigentlich kann es nicht mal im Sinne von den Menschen sein die das alles verbieten wollen, dass die Bürger/Wähler auf einmal keine Möglichkeit sich zu schützen haben, oder?! Was glauben diese Leute wird dann irgendwann mal bei einer Wahl passieren????? Diese Parteien wird es dann nicht mehr geben - oder so wenig Stimmen bekommen, dass diese in der Bedeutungslosigkeit verschwinden werden.

Geschrieben
Leute geht euch bitte nicht gegenseitig an den Kragen. Wir alle müssen zusammenhalten.

So ist es. Wir brauchen keinen Prinzipienstreit auszuführen.

Fakt ist, dass wir in D einen Erlaubnisvorbehalt im Waffenrecht haben. Dieser gibt (noch) einen begrenzten, definierten Anspruch

auf privaten Waffenbesitz. Mit Privilegiengewährung hat das gar nichts zu tun.

Geschrieben
VG Darmstadt = Hessen

und der Hessische Landesverband des DSB stellt auch nur noch Bedürfnisse aus wenn Du die mindestens 18 Termine in den letzten 12 Monaten geschossen hast. Laut Landesverband heißt 12 Monate, in jedem Monat ohne Unterbrechung. Also 20x in den letzten 12 Monaten geschossen, aber in den letzten 12 Monaten einen ohne Schießtermin = kein Bedürfnis.

Letzte Woche Ausdruck der Rundmail des Kreisschützenmeisters im Verein gelesen, der ist darüber regelrecht explodiert.

wäre mal Interessant wo euer KSM Das her hat....

da steht es jedenfalls so nicht: http://hessischer-schuetzenverband.de/Verb...%C3%BCtzen.aspx

unser KSM schreibt:".....Die Forderung 'verteilt über das ganze Jahr' wird vom Verband nicht so

interpretiert, dass alle drei Wochen ein Termin vorliegen muß. Eine Lücke

von zwei Monaten sollte aber vermieden oder begründet werden. Dies ist

schwammig. Auf der anderen Seite: wenn der Verband genaue Vorgaben

veröffentlichen würde, könnte der Gesetzgeber dies als einen 'freiwilligen

Vorschlag' interpretieren und Regeln beschließen, die schärfer sind als

bisher vom Gesetzgeber geplant. Ist der Verband zu lasch, so kann ihm die

Berechtigung zu Bescheinigung des Bedürfnisses aberkannt werden. Das wollen

wir ja auch nicht.

Eines ist aber klar: Der Nachweis muss 12 Monate belegen. ".......

liest sich etwas anders......

Geschrieben
wäre mal Interessant wo euer KSM Das her hat....

da steht es jedenfalls so nicht: http://hessischer-schuetzenverband.de/Verb...%C3%BCtzen.aspx

Ein anderer Schreiber ist einige Seiten vorher schon darauf eingegangen und hat es erklärt.

Auslöser der Rundmail war die letzte KSM Versammlung. Da ging es dann wohl auch um nicht nur einen Antrag, der mit genau dieser Begründung unbewilligt vom LV zurückgeschickt wurde.

Geschrieben
So ist es. Wir brauchen keinen Prinzipienstreit auszuführen.

Fakt ist, dass wir in D einen Erlaubnisvorbehalt im Waffenrecht haben. Dieser gibt (noch) einen begrenzten, definierten Anspruch

auf privaten Waffenbesitz. Mit Privilegiengewährung hat das gar nichts zu tun.

So ist es! Das haben hier einige aber wohl immer noch nicht begriffen. Ich kenne in meinem Umkreis einige LWB , die für das Bedürfnisprinzip sind.

Ich finde es ja auch sch.... aber wir haben es nun mal!. Und wer das immer noch nicht begriffen hat ist selbst schuld

Harlekin

Geschrieben
Ich finde es ja auch sch.... aber wir haben es nun mal!.

Das ist aber genau der Punkt, den diverse Poster nicht verstehen (wollen).

Das Prinzip ist so überflüssig wei ein Kropf, aber es ist zur Zeit gültiges Recht.

Das sollte genug Grund sein, nicht unnötig den Vorwand für einen Widerruf zu produzieren.

Geschrieben
Das Prinzip ist so überflüssig wei ein Kropf, aber es ist zur Zeit gültiges Recht.

Das stimmt ja, aber die Behörden müssen ebenso verstehen das man das nicht einfach nach belieben durchsetzen kann.

Ich habe selber gerade ein Schreiben erhalten, man beruft sich da auf die lächerlichsten Begründungen.

Und das mache ich nicht mit.

Geschrieben
Ich habe selber gerade ein Schreiben erhalten, man beruft sich da auf die lächerlichsten Begründungen.

Wenn die Begründugnen Rechtsbruch sind, wie wäre es dann mit eienr Strafanzeige gegen den SB?

Etwa Nötigung, Amtsmißbrauch?

Das weißt nur Du, der das Schreiben kennt.

Viel Erfolg, was immer Du dagegen unternimmst.

Geschrieben
Wenn die Begründugnen Rechtsbruch sind, wie wäre es dann mit eienr Strafanzeige gegen den SB?

Etwa Nötigung, Amtsmißbrauch?

das wäre doch mal wieder ein Fall für den Oberverdachtsschöpfer B)

Harlekin

Geschrieben
das wäre doch mal wieder ein Fall für den Oberverdachtsschöpfer B)

Nö, denn von uns weiß ja keiner, was man wirklich von ihm will.

Also Spekulation.

Das unschöne ist, das es durchaus bekannte lokale Behörden gibt, die ihre Befugnisse wissentlich überdehnen.

Eine strafversetzte Leiterin einer Waffenbehörde die an einer strafrechtliche Verurteilung vorbeigekommen ist und ein strafrechtlich abgurteilter SB mit Entfernung aus dem Dienstverhältnis sind ja namentlich bekannt. Klar kann man sagen, das es Einzelfälle sind. Eine Häufung in einer Dienstselle spricht nicht für die Dienstausfsicht durch den Behördenleiter oder der vorgesetzten Dienstaufsicht sondern eher für eine andere Systematik. Esgibt ganz bestimmte Waffenbehörden, da wird getestet, wie weit man gehen kann, bevor man vor Gericht eins auf die Finger bekommt.

Geschrieben
ich meinte nicht Dich!

Harlekin

Bin ich auch nicht von ausgegangen.

Den Rest kann ich nicht schreiben.

Geschrieben
...

Eine strafversetzte Leiterin einer Waffenbehörde die an einer strafrechtliche Verurteilung vorbeigekommen ist und ein strafrechtlich abgurteilter SB mit Entfernung aus dem Dienstverhältnis sind ja namentlich bekannt. Klar kann man sagen, das es Einzelfälle sind. Eine Häufung in einer Dienstselle spricht nicht für die Dienstausfsicht durch den Behördenleiter oder der vorgesetzten Dienstaufsicht sondern eher für eine andere Systematik. Esgibt ganz bestimmte Waffenbehörden, da wird getestet, wie weit man gehen kann, bevor man vor Gericht eins auf die Finger bekommt.

Kann man das irgendwo nachlesen? Haben Medien darüber berichtet? Würde mich brennend interessieren. In einer größeren Stadt in NRW versucht man auch gerade, wie weit man gehen kann.

Geschrieben
Kann man das irgendwo nachlesen? Haben Medien darüber berichtet?

Eventuell, wenn man das Urteil findet und nein, soweit ich weiß.

Geschrieben
Das weißt nur Du, der das Schreiben kennt.

Nee, bin ja kein Geheimnisträger:

Link zum Thema

Viel Erfolg, was immer Du dagegen unternimmst.

Habe den entsprechden Brief geschickt, bisher keine Reaktion

Geschrieben
Habe den entsprechden Brief geschickt, bisher keine Reaktion

Ist doch noch keine drei Wochen her und Du erwartest schon eine Rückantwort?

Der SB ist sich doch wahrscheinlich noch nicht darüber klar, wie er reagieren soll.

Keule rausholen oder einfach besser den Vorgang vergessen.

Vielleicht ist das hilfreich:

Erla_Mai_2010_IM_NRW_1.jpg

Erla_Mai_2010_IM_NRW_2.jpg

Erla_Mai_2010_IM_NRW_3.jpg

Erla_Mai_2010_IM_NRW_4.jpg

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