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IGNORED

Der Schöffe "Politblogger"


Gast

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Geschrieben

Ich mache einen neuen Thread auf, da ich der Meinung bin, der alte zu diesem Thema ist reichlich aus dem Ruder gelaufen. Dies hier beschäftige sich bitte nur mit dem Schöffen N. des Winnenden-Prozesses, auch bekannt als der "Politblogger".

Es ist jetzt definitiv an der Öffentlichkeit !

Der ersten Meldung des Focus folgend, haben viele Presseagenturen, bzw. Zeitungen die Meldung gestern

rausgebracht. Sie sind im wesentlichen gleichlautend. Das Landgericht wird vielleicht auch noch ein bisschen mehr dazu sagen und der Verteidiger hoffentlich auch !

http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/...aid_601415.html

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page...-befangen-.html

http://www.boulevard-baden.de/ueberregiona...-prozess-324382

http://www.shortnews.de/id/877638/Winnende...in-die-Berufung

http://www.online-presseportal.com/newstic...befangen-16443/

http://www.ad-hoc-news.de/befangenheitsvor...e/News/21936291

http://www.finanznachrichten.de/nachrichte...efangen-003.htm

http://nachrichten.t-online.de/befangenhei..._44471004/index

http://www.elo-forum.net/shortnews/2011021911826.html

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page...ail.php/2823461

http://www.pressemitteilung-sofort.de/verm...s-befangen.html

http://aktuell.meinestadt.de/winnenden/201...nenden-prozess/

http://www.open-report.de/artikel/Magazin%...gen/102563.html

http://www.fareus.de/?p=18508

Er selbst ist reichlich uneinsichtig. http://www.politblogger.eu/in-eigener-sache-10/

Aber es zeigt sich doch, dass das Netz so schnell nichts verzeiht, vor allem nicht einen so extremen Auftritt. Seine Glaubwürdigkeit ist jedenfalls weg.

So, noch mal zum Mitschreiben: Das Urteil selbst ist aus meiner Sicht richtig und angemessen. Es ist nur unter Mitwirkung eines Beteiligten zustande gekommen, der sich bereits im Vorfeld öffentlich zur Sache geäussert hatte. Auf Antrag wäre er als befangen vom Prozess ausgeschlossen worden. Diesen Antrag hat keiner der dazu Berechtigten gestellt.

_______________________________________________

Kleiner Exkurs:

§ 24 (StPO)

(1) Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.(2) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.(3) Das Ablehnungsrecht steht der Staatsanwaltschaft, dem Privatkläger und dem Beschuldigten zu. Den zur Ablehnung Berechtigten sind auf Verlangen die zur Mitwirkung bei der Entscheidung berufenen Gerichtspersonen namhaft zu machen.

§ 25 (StPO)

(1) Die Ablehnung eines erkennenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit ist bis zum Beginn der Vernehmung des ersten Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse, in der Hauptverhandlung über die Berufung oder die Revision bis zum Beginn des Vortrags des Berichterstatters, zulässig. Alle Ablehnungsgründe sind gleichzeitig vorzubringen.(2) Nach diesem Zeitpunkt darf ein Richter nur abgelehnt werden, wenn 1.die Umstände, auf welche die Ablehnung gestützt wird, erst später eingetreten oder dem zur Ablehnung Berechtigten erst später bekanntgeworden sind und2.die Ablehnung unverzüglich geltend gemacht wird.Nach dem letzten Wort des Angeklagten ist die Ablehnung nicht mehr zulässig._____________________________________________________________________________

Wir sehen, die Ablehnung ist jetzt nicht mehr zulässig und auch die Revision kann vermutlich nicht darauf gestützt werden.

Trotzdem ist es ein Erfolg. Waffengegner haben offenbar wenig Hemmungen, selbst Recht zu sprechen, wenn ihnen dies nur in den Kram passt. Das wurde blossgestellt.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben

Wichtig ist vor allem, dass die Verteidung jetzt weiß wer über ihren Mandanten gerichtet hat.

Alles Andere wird sich geben oder leider auch nicht.

Geschrieben

Hallo zusammen,

die Fragen, die sich mir in diesem Zusammenhang stellen:

a ) beide Schöffen schienen als "Waffengegner" bekannt; war das vielleicht ein Fakt der (unbewußt) deren Wahl zum Schöffen beinflußt hat?

b ) wie gründlich werden Schöffen eigentlich im Vorfeld auf ihre "Neutralität" hin geprüft?

c ) was sagt das eigentlilch über den Zustand unseres Rechtssystems aus?

In diesem Sinne

TDH

Geschrieben

Schöffen werden von der Kommunalverwaltung vorgeschlagen und - wenn ich es richtig in Erinnerung haben - vom Oberlandesgericht bestellt und vereidigt!

Geschrieben
Hallo zusammen,

die Fragen, die sich mir in diesem Zusammenhang stellen:

a ) beide Schöffen schienen als "Waffengegner" bekannt; war das vielleicht ein Fakt der (unbewußt) deren Wahl zum Schöffen beinflußt hat?

Nein, beide Schöffen sind (für dieses konkrete Verfahren) über den bereits vorher festliegenden Geschäftsverteilungsplan des Gerichts benannt worden.

b ) wie gründlich werden Schöffen eigentlich im Vorfeld auf ihre "Neutralität" hin geprüft?

Da gibt es kein automatisches Verfahren für jeden Einzelprozeß.

c ) was sagt das eigentlilch über den Zustand unseres Rechtssystems aus?

Gar nichts, nur über den inneren Zustand dieser beiden Schöffen.

In diesem Sinne

TDH

Geschrieben

Ist doch ganz einfach - einer verlässt sich auf den anderen......

Also alle normal, nichts ungewöhnliches. Coltfan hat doch schon alles dazu gesagt.

Geschrieben

find ich nicht normal. ich dachte, die verteidigung würde einfach mal den namen der schöffen etc googlen um zu schauen mit wem sie es zu tun haben.

"mal auf den busch klopfen".

wenn die damit einen tag vor urteilsverkündung rausgekommen wären...

Geschrieben
Schöffen werden von der Kommunalverwaltung vorgeschlagen und - wenn ich es richtig in Erinnerung haben - vom Oberlandesgericht bestellt und vereidigt!

Vielleicht sollten wir die Schöffengerichtsbarkeit generell abschaffen und Richter unterschiedlicher Fachbereiche

einer Waffenrecht,Patientenrecht,Arbeitsrecht, usw. einsetzen, Laien können oft keien Zusammenhänge erkennen

urteilen emotional und aus dem Bauch heraus,so wird das mit dem Rechtsstaat nichts.

Geschrieben

Nur mal so...

Ist das eigentlich nur für mich selbstjustiz unter dem deckmantel des Gerichtes?

Der gute "Schöffe" gehört selber weggesperrt für eine weile.

Er hat wieder besseren wissens die Stelle angenommen und seine vorgefasste Meinung vertreten...

Grüße,

Peter

Geschrieben

Wenn ein Sportschütze und ein Jäger unparteiische Schöffen, mit eigener Meinung, am Urteil beteiligt gewesen wären.

Hätte der junge Mann vom Polit Blog bestimmt wieder den einen oder anderen lustigen oder amüsanten Kommentar abgegeben.

Grüße

Digl70

Geschrieben

Darauf kannst Du wetten. In seinem Blog hat er erst aggressiv auf mich reagiert und mich dann ganz rausgekickt. Naja, war absehbar, ich glaube nicht, dass er wirklich kontrovers diskutieren will oder kann. Aber egal, ich hab ihm meine Meinung zu SEINER Ausübung des Schöffenamtes gesagt :bud: . Wenn er die nicht vertragen kann, sollte er vielleicht nicht bloggen.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben

Hallo,

muss sich ein Schoeffe, wenn erkennbar wird, dass er als befangen angesehen werden koennte, nicht selbst als befangen erklaeren? Ich weiss, dass sich ein Richter selbst als befangen erklaeren kann, die Frage ist nur, ob er muss. Vielleicht aucht nur eine Frage des Anstandes.

SchwarzerKrauser

Geschrieben
Hallo,

muss sich ein Schoeffe, wenn erkennbar wird, dass er als befangen angesehen werden koennte, nicht selbst als befangen erklaeren?

Auszug aus dem Leitfaden für Schöffen des Landgericht Stuttgart:

Unparteilichkeit ist die oberste Pflicht der Schöffen wie der Berufsrichter. Schöffen dürfen sich bei der Ausübung ihres Amtes nicht von Regungen der Zuneigung oder der Abneigung gegenüber den Angeklagten beeinflussen lassen. Sie haben ihre Stimme ohne Ansehen der Person nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben.

Fühlen sich Schöffen in ihrem Urteil den Angeklagten gegenüber nicht völlig frei oder liegt sonst ein Grund vor, der Misstrauen gegen ihre Unparteilichkeit rechtfertigen könnte, so haben sie das dem Gericht anzuzeigen. Dieses wird darüber entscheiden, ob sie in dem Verfahren mitwirken können.

In ihrem äußeren Verhalten müssen Schöffen alles vermeiden, was geeignet sein könnte, bei anderen Personen Zweifel an ihrer Unparteilichkeit zu erwecken. Insbesondere müssen sie vor, während und angemessene Zeit nach der Verhandlung jeden privaten Umgang mit den Verfahrensbeteiligten sowie mit deren Vertretern und Angehörigen vermeiden, vor allem jede Erörterung über den zur Verhandlung stehenden Fall unterlassen. Zu eigenen Ermittlungen (Zeugenvernehmungen, Tatortbesichtigungen usw.) sind Schöffen nicht befugt.

Geschrieben
Auszug aus dem Leitfaden für Schöffen des Landgericht Stuttgart:

Fühlen sich Schöffen in ihrem Urteil den Angeklagten gegenüber nicht völlig frei oder liegt sonst ein Grund vor, der Misstrauen gegen ihre Unparteilichkeit rechtfertigen könnte, so haben sie das dem Gericht anzuzeigen. Dieses wird darüber entscheiden, ob sie in dem Verfahren mitwirken können.

Ist das unverbindliches Gesuelze oder verpflichtend? In dem Post von Coltfan mit dem Auszug aus der StPo finde ich nichts darueber.

Vielen Dank

SchwarzerKrauser

Gast solideogloria
Geschrieben

Ein Leitfaden ist erst mal nur ein Leitfaden....mehr leider nicht.

Geschrieben

Alles Relevante steht in der StPO, da hat solideogloria ganz recht !

Er muss sich nicht selbst für befangen erklären, hätte dies aber nach dem Leitfaden tun "sollen".

Dafür gibt es gute Gründe:

Neben dem absoluten Hauptgrund "Vertrauen in eine objektive Gerichtsbarkeit" wäre dadurch auch das Risiko eines Scheiterns des Prozesses verringert worden und auch schon allein aus diesem Grund ein Akt der Fairneß gegenüber den hauptamtlichen Richtern gewesen. Jetzt wird man ihn wohl vor jedem neuen Prozeß, dem er beiwohnen soll, danach fragen, naja, auch ein Lästigkeitserfolg.

Geschrieben
Hallo zusammen,

die Fragen, die sich mir in diesem Zusammenhang stellen:

a ) beide Schöffen schienen als "Waffengegner" bekannt; war das vielleicht ein Fakt der (unbewußt) deren Wahl zum Schöffen beinflußt hat?

b ) wie gründlich werden Schöffen eigentlich im Vorfeld auf ihre "Neutralität" hin geprüft?

c ) was sagt das eigentlilch über den Zustand unseres Rechtssystems aus?

In diesem Sinne

TDH

zu a)

Ich kenne die Schöffen "wahl" nicht im Detail und war aber selbst jahrelang Laienrichter.

Ein Kriterium nach dem genau solche Schöffen ausgesucht werden ist ausgeschlossen, weil

man dazu gar nicht befragt wird. (mir auch von anderen Schöffen nichts bekannt)

Man ist erst mal "von Haus aus" neutral und muss bei Kenntnis das man befangen sein könnte

SELBST die/den (Profi)Richter(in) drauf aufmerksam machen.

Als Schöffe hat man leider KEINE Akteneinsicht und weis folglich erst im Gerichtssaal um was es eigentlich geht.

zu B )

Gar nicht!

Die wird als gegeben angnommen.

zu c)

DAS musst du dir denken....

so long...

Geschrieben

Man koennte einen Schoeffen ja nicht auf alle Eventualitaeten hin durchleuchten.

Politblogger ist ja z.B. in einem anderen Prozessthema wahrscheinlich komplett neutral (so gut man das eben als Mensch sein kann).

Nur in diesem speziellen Thema hat er eben eine gewisse "Tendenz".

Man kann Schoeffen nicht auf alle Eventualitaeten hin durchleuchten. Waere ja auch noch schoener.

Es liegt am Schoeffen bei einer Voreingenommenheit dies direkt dem Vorsitzenden kund zu tun.

Viele Gruesse

Micha

Geschrieben

Irgendwie verstehe ich nicht, warum das "Tätigkeitsfeld" des bewußten Schöffens nicht schon während des Prozesses aufgefallen ist.

Hat man etwa bewußt (aus diversn möglichen Gründen) darüber hinweggesehen?

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