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IGNORED

Kein Grundrecht auf umfassenden Schutz


diana13

Empfohlene Beiträge

Ich erlaube mir mal ein Zitat aus Udo Vetters Blog, das es gerade für uns als Waffenbesitzer m.E. ziemlich genau den Kern unserer Probleme trifft :

(@ Mods, falls besser im Waffenrecht bitte verschieben)

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Im Verfassungsblog ist heute ein hervorragender Artikel zu lesen. Er heißt “Es gibt kein Grundrecht auf Schutz vor Straftätern”. Max Steinbeis schildert, wie sich die angeblichen Schutzpflichten des Staates neben unsere Grundrechte schleichen und sich langsam darüber erheben:

Ein Grundrecht auf Sicherheit … ist eine wirklich teuflische Idee, um so mehr, als sie auf den ersten Blick so einleuchtend und auf der Hand liegend erscheint. …

Ein solches Grundrecht auf Sicherheit wäre in der Tat “das Ende”. Damit wären die Freiheitsgrundrechte der Bürger vollkommen dem Ermessen des Staates ausgeliefert. Aus Abwehrrechten gegen den Staat wären unversehens Ermächtigungen an den Staat geworden, gütig und weise die miteinander kollidierenden Grundrechte seiner wechselseitig füreinander furchtbar gefährlichen Bürger miteinander in Ausgleich zu bringen.

Link:

http://verfassungsblog.de/es-gibt-kein-gru...vor-strafttern/

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Sehr interessant auch vor dem Hintergrund der anhängigen Verfassungsklage der "SportMordWaffen"-Initiative.

Diese hat ja den Ansatz, dass der Staat durch ein extrem restriktives Waffenrecht (praktisch jeder private Besitz und Zugriff verboten) das Recht auf Leben garantieren müsse - und dass das jetzige, aus dortiger Sicht "lasche" Waffenrecht diesen staatlichen Schutz des Lebens gröblich vernachlässige.

Ein solch umfassender staatlicher Schutz vor JEDEM Risiko (auch einem extrem kleinen wie beim Missbrauch legaler Waffen) ist natürlich weltfremd und in einem freiheitlichen Staat weder verhältnismäßig, noch realisierbar. Ich hoffe, die genannte Klage (jetzt seit einem halben Jahr beim BVG anhängig..) wird von den Richtern in absehbarer Zeit auf diese Weise abgewiesen.

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Bezogen auf die Kriminalpolitik bedeutet dies aber leider auch, dass wir Bürger zusehen müssen, wie gefährliche Intensivtäter immer wieder frei gelassen werden. Wir werden denen schutzlos ausgeliefert und das angeblich unverletzliche Recht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 GG) verkommt zur leeren Worthülse.

Es gibt übrigens bereits eine Entscheidung des BVerfG zum Waffenrecht und dem Recht auf Leben (BVerfG, Beschl. v. 12.06.2008, Az. 1 BvR 1246/08). Der Beschwerdeführer hatte die hohen Anforderungen an ein Bedürfnis zum Selbstschutz vor dem Hintergrund von Art. 2 Abs. 2 GG für nicht verfassungsgemäß gehalten. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung angenommen.

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Sehr interessant auch vor dem Hintergrund der anhängigen Verfassungsklage der "SportMordWaffen"-Initiative.

Diese hat ja den Ansatz, dass der Staat durch ein extrem restriktives Waffenrecht (praktisch jeder private Besitz und Zugriff verboten) das Recht auf Leben garantieren müsse - und dass das jetzige, aus dortiger Sicht "lasche" Waffenrecht diesen staatlichen Schutz des Lebens gröblich vernachlässige.

Ebend. Wenn aber diese Sicherheitsgarantie eben nicht Grundrecht ist, ist die gesamte Initiative einfach hinfällig - wobei es sichtlich gegen Unmöglich gehen wird, diese Herren davon zu überzeugen....

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Meine Güte... da muss ich mich schon wieder ellenlang aufregen... Ist ein Herzinfarkt eigentlich inzwischen eine anerkannte "Hobbykrankheit" bei Sportschützen und friedlichen Bürgern?!

Vor der Tür randalieren gewalttätige Brutalos, die bereits einen Nachbarn und dessen Kind regungslos geprügelt haben.

Es dauer eine Minute den Waffenschrank zu öffnen und 20 Minuten ehe die Polizei frühestens vor Ort sein kann.

Wie sieht in diesem Fall gelebte Zivilcourage aus?

Nun, das kann ich sagen: Wenn die Gewalttäter Jugendliche sind, hat sich der brave Staatsbürger ihnen unbewaffnet entgegen zu stellen und gefälligst tot prügeln zu lassen, bis 15 Minuten später (sollte also nicht länger als 5 Minuten dauern, so eine "Kleinigkeit") die Polizei eintrifft und keinen der Täter mehr vorfindet.

Dann hält der Bundespräsident eine Trauerrede, verleiht das Bundesverdienstkreuz post Mortem und bedauert die derzeitigen Zustände bzgl. der Zivilcourage in Deutschland.

Derjenige, der dem Treiben ein Ende setzt, bekommt weder Verdienstkreuz, noch Bundespräsident zu Gesicht: Er muss mit dem Staatsanwalt vorlieb nehmen; Da die armen Kinder nun geschädigt wurden und sicherlich ein Trauma durch ihr Anschießen (wir gehen mal nicht von letalen Lösungen aus) erlitten haben, ist der böse LWB mit seiner vieeeel zu dicken Kanone schuld an allem Bösen.

P.S. Der Bürger hat ja kein Recht auf umfassenden Schutz vor Kriminellen.

Er hat aber auch nicht das Recht, sich adäquat zu schützen:

*) Laservisiere selbst auf Pfefferpistolen verboten, die von Tragerlaubnis befreit sind.

*) SSWs bedürfen einen kleinen Waffenschein

*) Abwehrsprays und Elektroschocker müssen zertifiziert sein, damit dem Täter nichts ernstes (Letalität) zustößt

*) Taser sind verboten, die könnte Täter mit schwachem Herzen töten, was ja besonders schade drum wäre....?!

Bürger nutzen nämlich solche Abwehrmechanismen nicht nur bei Notwehr und Nothilfe - NEIN! Sie nutzen sie auch nur zum Spaß und um andere zu überfallen! So sieht das aus: Unter den Bürgern gibt es nämlich KRIMINELLE! Wenn es Bürger nun verboten ist sich weh zu tun, wird alles gu... ähhh... moment mal... hat es wer bemerkt?

Ich bin ja nur Wähler.... ich muss das ja alles nicht verstehen... :confused:

Frauen werden inzwischen strafrechtlich (!) verfolgt, weil sie ein CS-Spray ohne Zulassungsstempel in ihrer Tasche führen, oder den einst teuren Elektroschocker nicht gegen einen neuen, noch teureren mit Zertifikat tauschen können.

Wie ich bereits an anderer Stelle anmerkte:

Den Gutmenschen sind 9 durch illegale Waffen getötete Opfer lieber, als eines, welches tragischer Weise durch eine legale Waffe ums leben kam!

Warum soll es übrigens in DL nicht möglich sein, Sexualstraftätern durchaus ihre zweite Chance zu geben (2 von 10 schaffen ja immerhin den Absprung), sie aber einfach durch erprobte Fußfesseln zu kontrollieren? Weil diese Fußfesseln nicht der Menschenwürde entsprechen.

Der Einsatz von Taserwaffen in Privathand fügen den Opfern Qualen zu, die mit der Menschenwürde nicht vereinbar sind.

Jugendliche sind nicht strafmündig; Sie gesundheitsgefährdent abzuwehren ist nicht mit der Menschenwürde vereinbar.

Sich zu wehren ist nicht mit der Menschenwürde vereinbar. Zivilcourage verkommt zum Kamikaze Akt.

Aber was ist ein jugendlicher Totschläger? Was ist ein jugendlicher Vergewaltiger? Was ist Drogensüchtiger mit der Aidsspritze? Was ein Betrunkener mit dem scharfgeschlagenem Flaschenhals? Sie allesamt sind nicht zurechnungsfähig und dann muss auf einmal vor Gericht geklärt werden, ob das Recht dem Unrecht nicht doch hätte weichen müssen? Auf einmal wird das Opfer zum Täter?

Ach ja: Ich habe beim Thema Totalentwaffnung nicht ausschließlich von erwerbsscheinpflichtigen Schußwaffen gesprochen!

Ich ziele damit speziell auf euch kriminelles Pack ab, das ihr

*) Opas altes Springmesser beim Pilzesuchen einsetzt

*) Euren Kind als Pfadfinder sein 12,1 cm Messer an den Gürtel hängt

*) Frauen, die ihr euch kein teures, neues, zugelassenes Elektroschockgerät kaufen wollt und das alte führt

*) Wanderer, die ihr bei einer Kontrolle meint, euer Pfefferspray sei auch gut gegen Räuber einzusetzen

*) Bastler, die ihr auf Modellsportplätzen das Einhandmesser oder gar Butterflymesser nutzt

*) Kinder, die ihr im Wald mit Shuriken auf Bäume werft

*) Munitionsfinder, die ihr in guten Glauben Patronen in unverschlossenen Behältnissen bei der Polizei abgebt

*) Inhaber von SSWs, die ihr zu Sylvester ohne kleinen Waffenschein auf die Straße geht um Feuerwerk abzuschießen

*) Grauzone "Multitoolisten": Bedürfnis ein Leatherman oder Swisstool zu führen? Einhandmesser? SEEEEHR Gefährrrrrrliche Mitmenschen!!

Seht euch vor, ihr kriminelles Bürgerpack: Der Gesetzarm fährt euch in den D.... (geklaut von E.A.V.)

Nur der echte Kriminelle kann nach wie vor ruhig schlafen, für ihn ändert sich nämlich nichts. Er scheißt nach wie vor auf die Gesetze und ob nun ein paar Verbote mehr oder weniger hinzukommen, kann er nur müde belächeln.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es gibt kein Recht auf Unwissenheit!

Jeden geht das Thema Totalentwaffnung des Volkes an, da es getrieben von gutmenschlichem Idealismus, realitätsfremde, schwachsinnige Blüten treibt.

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Da ham wers schon.

Zitat:

Der Vater des Amokläufers von Winnenden geht gegen seine Verurteilung zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung vor. Nach Mitteilung seines Anwalt Hans Steffan in Stuttgart, wurde gegen die Entscheidung der 18. Strafkammer Ende der vergangenen Woche Revision eingelegt. Der Grund: Das Landgericht hatte die Anklage nur wegen eines Verstoßes gegen das Waffenrecht zugelassen. Das Urteil lautet nun aber auch auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung.

http://www.welt.de/vermischtes/weltgescheh...Urteil-ein.html

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Nö, ich prime gerade ein paar hundert .45er-Hülsen für den nächsten kriminellen Aufstand auf der Strasse vorm Haus ...

Jungs, lest Euch mal die §§ 32,33 StGB durch. Da ist vieles möglich, es wird nur immer wieder boulevardmässig von Euch totdiskutiert. Sachkundig seid ihr doch angeblich auch, oder ?

In meiner Sachkundeausbildung hat Notwehr/ Nothilfe viel Platz eingenommen, vermutlich, weil auch ein paar Personenschützer dabei waren (die es allerdings eh nicht begriffen haben).

Und wer sich dann mal wirklich Gedanken über den Schußwaffengebrauch in solchen Situationen macht, wird schnell zu dem Schluss kommen, dass die allermeisten von uns dann ebenfalls hoffnungslos überfordert wären. Ich kann zumindest nachvollziehen, warum Ordnungsbehörden darin (für sich) ein Problem sehen.

So, jetzt der Aufschrei. Los, kommt, greift mich an ...

Coltfan

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Nö, ich prime gerade ein paar hundert .45er-Hülsen für den nächsten kriminellen Aufstand auf der Strasse vorm Haus ...

Das ist ja nicht das Thema.

Natürlich ist Schusswaffengebrauch in Notwehr-Situationen ein schwieriges Thema - auch bezgl. der von dir genannten möglichen Überforderung.

Niemand redet Methoden ala "Ein Mann sieht rot" das Wort - aber eine Situation im eigenen Haus sehen viele eben doch anders.

Und das Thema der OP ist noch anders gelagert - es geht hier um die falsche Benutzung der "Sicherheit geht vor Freiheit" -Strategie.

Ich fürchte sogar, das ist dir entgangen....

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Nö, ist es nicht. 2nd amendments und marksmans Beiträge gleiten aber in genau diese Richtung ab.

Hm - hoffentlich ein erlaubtes Vollzitat ;-).

Sie sagen mit harten Worten und detailliert, aber grundsätzlich richtig, dass die Rechtsprechung in D schoen einen (zu) weiten Weg gegangen ist, die Sicherheit des Bürgers durch Polizei und Gesetze sicherstellen zu lassen, und seine eigene Notwehr-Rechtfertigung zu erschweren.

Schon wenn man sich die Fälle ansieht, in denen Hilfeleistende wegen geringfügiger Überschreitung der notwendigen Mittel verurteilt worden sind.... nein, ich bin schon der Meinung, dass man in D einen überschäumenden Täterschutz zu Lasten von Oper- und Helferschutz betreibt.

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Tendenziell würde ich das nicht bestreiten. Aber bei vielen hier klingt es eher nach der Dimension einer politischen und ideologischen Verschwörungstheorie, während die Wahrheit (wie meistens) komplexer ist.

Wenn man die hier versammelten (tatsächlichen) Waffenbesitzer mal danach fragte, wie oft und WIE sie eine ihrer Waffen in einer Notwehr-/ Nothilfesituation eingesetzt hätten, wird man vermutlich schnell darauf kommen, dass die meisten dieser Situationen einer Schußwaffe nicht bedurft hätten. Ich persönlich habe im Rettungsdienst (ehrenamtlich, aber langjährig seit 1988) viele (Konfrontations)Situationen erlebt, die mit einer Schusswaffe nicht, bzw. nicht im Sinne der Beteiligten zu lösen gewesen wären. Ich erlebe auch dort eine Diskussion um eine Bewaffnung mit verschiedenen, erlaubten Dingen, und das stärkt meine Meinung nur. Denn viele der dort gemachten Vorschläge oder tatsächlichen Maßnahmen (privaterseits) sind sehr zweischneidige Dinge. Ich persönlich konnte in über zwanzig Jahren das meiste mit Reden, meiner Maglite oder der Polizei lösen und bin sehr froh darüber.

Zudem bin ich der Meinung, dass die SV-Diskussion hier zu viel Raum im Verhältnis zu ihrer wirklichen Bedeutung einnimmt.

Viele Grüße,

Coltfan

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Ich erlaube mir mal ein Zitat aus Udo Vetters Blog, das es gerade für uns als Waffenbesitzer m.E. ziemlich genau den Kern unserer Probleme trifft :

(@ Mods, falls besser im Waffenrecht bitte verschieben)

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Im Verfassungsblog ist heute ein hervorragender Artikel zu lesen. Er heißt “Es gibt kein Grundrecht auf Schutz vor Straftätern”. Max Steinbeis schildert, wie sich die angeblichen Schutzpflichten des Staates neben unsere Grundrechte schleichen und sich langsam darüber erheben:

Kann so nicht ganz stimmen zumindest was Gewaltstraftaten angeht.

Wir haben immer noch eine Verfassung in dieser ist der Schutz des lebens die Unverletzbarkeit der Person.

Und natürlich über Art.1 auch die Würde geschützt, diese Rechte sind normalerweise unteilbar.

Und der Bürger hat einen Anspruch sowohl vor staatlicher Gewalt als auch vor der Gewalt von Straftätern Privatpersonen

geschützt zu werden (ansonsten frage ich mich wozu die Sicherheitskontrollen am Flughafen) :confused:

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Ich bin der Meinung dass die Diskussion über SV zu wenig Platz einnimmt. Dies nicht nur hier in WO sondern generell!

Ich gehe davon aus dass bei erlaubtem Schusswaffenbesitz mit dem Bedürfnis des Selbstschutzes, es kaum zu einer Erhöhung der Anzahl an Toten kommen würde.

Denn wie Coltfan geschrieben hat lassen sich 99.9% der Konfrontationen auf eine andere Weise lösen als durch den Einsatz einer Schusswaffe.

Bezogen auf den Selbstschutz in der Gesellschaft stimmt sogar die Aussage der Gegner des LWB,

"In einer zivilisierten Gesellschaft braucht man keine Schusswaffen!".

Die meisten Menschen die eine Schusswaffe zum Selbstschutz führen werden diese nie einsetzen müssen.

Die Schusswaffe wird für diesen einen Fall benötigt in dem alle anderen Arten der Konfliktlösung nicht mehr ausreichend sind.

Den Fall in dem ein Mensch sich entschieden hat nicht zum Wohl der Gesellschaft zu handeln und sich durch sein Tun von ihr distanziert. Den gewaltsamen Übergriff auf eine andere Person! Und eben diese Fälle haben sich in unserer "zivilisierten " Gesellschaft stark gehäuft.

Wie man den Gefahren eines Lebensbereiches entgegen treten kann, zeigen doch die Damen und Herren Politiker mit ihrer Entscheidung im Bezug auf den Straßenverkehr. Nach der Vorstellung des Berichtes zu den Opfern im Straßenverkehr für NRW, 2010, wurde als Maßnahme u. A. das betreute Fahren mit 17 hervorgehoben. Die meiner Meinung nach korrekte Denkweise ist schon mal da. Der Umgang mit einem potenziell gefährlichen Gegenstand (Kfz + Straßenverkehr) wird unter kontrollierten Bedingungen früher an den jungen Menschen weiter gegeben. Die so erlehrten Fähigkeiten und vor Allem Sichtweisen werden übernommen.

Wobei ich allerdings verzweifle ist der Blick in die Grundrechte. Z.B. beim Blick auf Art. 2.

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Durch die Definition der Passage „… gegen die verfassungsmäßige Ordnung…“ ist dieser Paragraph so gut wie wirkungslos. Denn dadurch werden alle bestehenden und noch kommenden Gesetzten in unserem Land den in Artikel 2 gegebenen Rechten übergeordnet. Natürlich sehe ich dies mit den Augen des „Nicht-Juristen“, doch vielleicht ist dies auch gerade die Sichtweise die im Bezug auf das GG angebracht ist.

D.h. für mich, das ich nicht nur, kein Recht auf Schutz vor Straftätern habe, ich habe nicht mal das völlige Recht auf körperliche Unversehrtheit. Denn wenn ich mich meiner Haut nicht adäquat erwehren kann, nützt mir das Recht dazu herzlich wenig!

Wenn wir eine Veränderung hervorbringen wollen müssen wir den Ansatz für den Hebel überdenken! Der erste wirksame Ansatz ist meiner Meinung nach die Verfassungsbeschwerde durch das FvLW. Das was wir momentan tun, ist nichts weiter als das Ausführen von Grabenkämpfen.

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Nö, ist es nicht. 2nd amendments und marksmans Beiträge gleiten aber in genau diese Richtung ab.

Tun sie nicht.

Es geht noch nicht mal ausschließlich um das Schutzbedürfnis von Frauen, Wanderern, Joggern und von "Opa Krause uppen Jarden".

Es geht darum, dass Finder von Mun bestraft werden, wenn sie diese abgeben;

Dass sich Pilzesucher mit Einhandmesser strafbar machen, etc.

Wenn ein Zuhälter mit seinem Prestigeobjekt "Springmesser" oder Einhandmesser seine Mädels im Milieu gefügig hält, übertragen ach so eifrige Politiker dies auf die ganze Bevölkerung und erlassen Gesetze, die dann natürlich für alle gelten.

Somit kann der Pilzesammler mit seinem Einhandmesser bestraft werden, wie ein Zuhälter.

Dabei ist es nicht die Waffe, um die es eigentlich geht, aber daran wird alles fest gemacht und nicht an der Tat: Letzterer wird eher selten sein Ehefrau quälen! Gesetze am Ziel vorbei installiert, wie es leider sehr häufig vorkommt. DARUM GEHT ES HIER.

Warum auch immer werden sehr viele Gegenstände geächtet, nur weil sie einer Minderheit in "gutmenschlichem" Denkstil sauer aufstoßen.

Es fühlen sich angesichts einer AR-15 viele an Krieg erinnert und nicht nur Waffengegner stellen sich die Frage: "Wozu?"

Nur ist dies nicht die Frage, die es zu stellen gilt. Sie muss einzig lauten: "Warum nicht?"

Weil jemand den Sinn in einem Handeln nicht erkennt, legitimiert ihm dies nicht dazu, speziell dieses Handeln ohne Not verbieten zu wollen. Nun macht "Not" erfinderisch und so kommt es zu hanebüchenen Rechtfertigungen fernab jeder Sachkunde. Dies ist nicht explizit auf Waffen bezogen, sondern gilt in der heutigen Politlandschaft allgemeingültig. Es macht sich nur an elementarsten Grundrechtsverletzungen, wie der Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung und des eigenen Leib und Lebens, besonders ersichtlich fest.

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....

Jungs, lest Euch mal die §§ 32,33 StGB durch. Da ist vieles möglich, es wird nur immer wieder boulevardmässig von Euch totdiskutiert. Sachkundig seid ihr doch angeblich auch, oder ?

...

Stimmt das dt. Notwehrrecht erlaubt viel allerdings lässt das dt. WaffG es dann doch zu einer Farce verkommen...

Ich gehe grundsätzlich mit der Intention des genannten Artikels konform, dass es kein Grundrecht auf umfassenden Schutz gibt/geben kann. Die Folgen wären mMn. die absolute Diktatur des Staates.

Allerdings sollte man auch die andere Seite der Medaille betrachten. Wir haben noch immer ein Grundrecht auf die Würde des Menschen und dessen körperliche Unversehrtheit.

Dies zusammen bedingt für mich eben das Notwehrrecht. Da mir dieser Staat jedoch so ziemlich alle Mittel nehmen will/genommen hat um mich wirksam zu verteidigen, sehe ich da ein ziemliches Problem. Und nein ich rede noch nichtmal von Selbstverteidigung mit Schusswaffen. Ich rede z.B. vom Taser oder dem Teleskopschlagstock. Beides in meinen Augen sehr sinnvolle Mittel zur SV (natürlich gehört auch hier Übung dazu) aber das Führen ist verboten, somit sind sie also auch keine Option...

Soviel von einem Rechtslaien....

gruß

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Tendenziell würde ich das nicht bestreiten. Aber bei vielen hier klingt es eher nach der Dimension einer politischen und ideologischen Verschwörungstheorie, während die Wahrheit (wie meistens) komplexer ist.

Zudem bin ich der Meinung, dass die SV-Diskussion hier zu viel Raum im Verhältnis zu ihrer wirklichen Bedeutung einnimmt.

Viele Grüße,

Coltfan

Da hast Du sogar Recht: SV mit Schusswaffen (siehe meine anderen Kommentare) ist SELTEN angezeigt.

Jedoch geht es hier eben nicht einzig darum und den Begriff "Verschwörung" hast Du hier eingeführt, um so etwas soll es wahrlich nicht gehen!

SV ist ein Thema, welches eben nicht nur Schusswaffen betrifft, ich dachte, das wäre besonders in meiner Ausführung deutlich rüber gekommen? Du allein bist es, der ständig und in einer Tour alles auf Schusswaffen, gerne GK projizierst.

Die Diskussionen, die wir hier im Waffenforum über die Gesetze führen, führen die Kaninchenzüchter, der Biolandwirte, die Modellflieger, die Rudervereine, etc.

Erst, wenn man selber mit seinem Hobby betroffen ist, wacht man auf und beginnt sich das System mal genauer anzuschauen - Aber das hat nichts mit Verschwörung zu tun. Dann wird eine Gruppe Hobbyisten zur Lobby und muss sich der Öffentlichkeit stellen. Dazu gehören eben "markante" Themen, mit denen jeder etwas anfangen kann. SV ist eines davon, populistisch ("Zivilvouragediskussion") und mit aktuellem Bezug. Es spricht Grundrechte an und jeder Mensch hat hier ein Bedürfnis und kann mitreden. Natürlich mit unterschiedlichen Standpunkten, was eben immer mal wieder längere Threads entstehen lässt.

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Die ganze Diskussion über Waffenrecht, Selbstverteidigung und Waffenverbote ist eigendlich müßig, solange die Gesetze von Leuten gemacht werden die absolut keine Ahnung haben. Da werden Sportschützen, Jäger und Waffensammler im Namen der "Inneren Sicherheit" drangsaliert.

Beim lesen der Liste der "verbotenen Gegenstände" kann man sich nur an den Kopf fassen. Gibt es überhaupt eine Statistik über die Deliktrelevanz von Wurfsternen, sogen. Faustmessen, elastischen Schlagstöcken etc.?

Wieso ist eigendlich noch keiner auf die Idee gekommen, Baseball-Schläger zu verbieten? Ich kenne niemanden der Baseball spielt, aber den Verkaufszahlen der Schläger nach, müsste Baseball in Deutschland Nationalsport sein!

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Die ganze Diskussion über Waffenrecht, Selbstverteidigung und Waffenverbote ist eigendlich müßig, solange die Gesetze von Leuten gemacht werden die absolut keine Ahnung haben. Da werden Sportschützen, Jäger und Waffensammler im Namen der "Inneren Sicherheit" drangsaliert.

Beim lesen der Liste der "verbotenen Gegenstände" kann man sich nur an den Kopf fassen. Gibt es überhaupt eine Statistik über die Deliktrelevanz von Wurfsternen, sogen. Faustmessen, elastischen Schlagstöcken etc.?

Wieso ist eigendlich noch keiner auf die Idee gekommen, Baseball-Schläger zu verbieten? Ich kenne niemanden der Baseball spielt, aber den Verkaufszahlen der Schläger nach, müsste Baseball in Deutschland Nationalsport sein!

Das ganze war doch nur dämlicher Aktionismus der Politiker (der ist ja Gesetzgeber k..) Klasse.

Das Waffengesetz war seit spätestens der 70iger schon immer in Deutschland restriktiv, mal ehrlich was sollte

man noch verschärfen? Es gab eigentlich nichts alles war streng reglementiert.

Aber man musste der nichtswissenden bevölkerung doch vermitteln "wir tun etwas" also tobte man sich an den

freien Waffen oder an irgendwelchen Messern aus und der kleine Waffenschein wurde eingeführt.

Das ist nun auch schon wieder gut 8 Jahre her und was hat das alles ausser besagten Aktionismus und kriminalisierung

von bisher unbescholtenen Bürgern die sich nicht an diesen Schwachsinn halten wollen gebracht??

Gar nix!!! Es gibt immer noch Überfälle und Schießereien!

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Beim lesen der Liste der "verbotenen Gegenstände" kann man sich nur an den Kopf fassen. Gibt es überhaupt eine Statistik über die Deliktrelevanz von Wurfsternen, sogen. Faustmessen, elastischen Schlagstöcken etc.?

Nicht zu vergessen von bösen Gegenständen, die dazu bestimmt sind, durch Würgen die Gesundheit zu beschädigen.

...

(Damit sind Nunchakus gemeint.)

Bei dem Verbot von Wurfsternen und Nunchakus muss Deutschland wohl von einer Armee kaltblütiger Ninjas heimgesucht worden sein, damit man sich sowas ausdenkt.

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Es werden Dingen ohne Deliktrelevanz verboten, einfach so:

WaffG Entwurf 2002:

Die GdP begrüßte die sichere Aufbewahrung. Sie empfand jedoch die Ausweitung auf Hieb- und Stoßwaffen bedenklich. Da keine Fallzahlen vorlägen, bräuchten Äxte, Säbel und Dolche weder in Museen, noch Schänken oder Privatwohnungen statt an der Wand nun in Tresoren aufbewahrt werden.

Antwort rot-grün:

Hieb- und Stoßwaffen seien Waffen, die nicht in Kinderhände gelangen dürfen. Daher sei die sichere Verwahrung notwendig.

wiki

Mein Vater hat mir als Kind gesagt, dass die Waffen, die an der Wand hängen, nicht zum Spielen da sind und man sich damit verletzten kann. Das hatte genügt. Dazu braucht man kein Gesetz.

Genausowenig, wie Kinder mit den Küchenmessern herumfechten, genausowenig werden sie es mit den Dekowaffen tun.

Wer hier glaubt, dass alle nicht-LWBs nach 2003 ihre Dolche, Säbel von der Wand abgehängt haben, der möge sich melden.

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