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IGNORED

Bedürfnisprüfung 18x pro Jahr oder was bedeutet regelmäßiges Training


Hauptgefreiter

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Viele meiner Schützenkameraden wurden in letzter Zeit von der Kreispolizeibehörde, mit der Aufforderung, angeschrieben, einen Nachweiß für ihr regemäßiges Training und somit für den fortbestand ihres Bedürfnisses zu erbringen.

Die Frage ist nur was bedeutet in diesem Fall regelmäßig, müssen es die 18 Trainingstermine im Jahr sein oder wieviel Termine reichen aus?

Ab welcher Anzahl darf der Vereinvorsitzende eine regelmäßige Teilnahme bescheinigen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß

Hauptgefreiter

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Wenn dein Vereinsvorsitzender dir bescheinigt, dass du regelmäßig trainiert hast, ist das vollkommen ausreichend. So handhabe ich das für meine Mitglieder.

greetz

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Der Vereinsvorsitzende bescheinigt Dir eine regelmäßige Teilnahme, wenn Du regelmäßig da bist!

Nach 18X oder irgend einer anderen Zahl wird da (normalerweise!) nicht gefragt!

Auf meiner letzten Bescheinigung stand:

Herr XXX ist seit XXX Mitglied unseres Vereins und nimmt regelmäßig am Training und allen anderen Vereinsaktivitäten teil!

Fertig, das war's, mehr wollte mein SB garnicht sehen!

Dazu muß ich allerdings sagen, dass ich tatsächlich bei jedem Training anwesend bin, außer in absoluten Notfällen, und dass weiß mein Vereinsvorsitzender auch!

Kurz gesagt: Dein Vereinsvorsitzender kann (!!!) Dir diese Bescheinigung ausstellen, wenn er es für angebracht hält!

Und wenn er Dich gut leiden kann, wird er das auch tun!

Wenn nicht... ;)

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...Schießbuch...

Das geht den SB der KPB gar nix an. No Need to Know !

Eine formlose, jedoch offizielle Bestätigung analog dem §14 muss hier ausreichen. Regelmäßiges Training und Mitgliedschaft in einem Verein, der in einem Verband organisiert ist.

Uns wird kein Millimeter durch die Behörde geschenkt, also wird genau die Pflicht erfüllt im Gegenzug. Höflich und Korrekt, aber zuerst mal nicht zuvorkommend.

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Hallo Hauptgefreiter,

also bei uns bestätigt der Vereinsvorsitzende nur das es Dich im Verein gibt.

Den Nachweis der regelmäßigen Schießtätigkeit bestätigt der Verband,

dem gegenüber Du eine Kopie des Schießbuches oder eines anderen geeigneten

Nachweis vorlegen mußt. Denn Dein Verein kann Dir ja nur die Schießtätigkeit

bestätigen, die Du in Deinem Verein getätigt hast aber nicht die in anderen Vereinen

z.B. als Gastschütze. Meine Frau ist Mitglied in einem Verein, in dem für erlaubnispflichtige

Waffen keine geeignete Schießstätte vorhanden ist, deshalb schießt sie regelmäßig

(in diesem Fall hier in Sachsen) monatlich mindestens einmal also 12 mit in meinem Verein,

wo sie ihr Schießbuch von der Standaufsicht unterschreiben un dstempeln lässt.

Nächsten Monat hat sie ein Jahr hiner sich und die WBK wird beantragt.

Gruß D.S.

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Das geht den SB der KPB gar nix an. No Need to Know !

...

Ich wähle immer den Weg des geringsten Aufwandes und der besteht für mich z.B. darin, das Schießbuch (3-4 Kopien) zu kopieren, einzutüten und wegzuschicken, vorausgesetzt der Behörde genügt das.

Sonst muß ich jemanden vom Vereinsvorstand erreichen, die müssen mir was schreiben und Wochen später bekomme ich es dann...Dann lieber direkt und schnell die Sache vom Tisch.

Bei uns gab es bis jetzt kein solches Ansinnen seitens der Behörden...

Aber immer daran denken: Mit etwas Freundlichkeit und einem Sturkopf kommt man weiter als nur mit einem Sturkopf.

(sehr frei nach: "You can go a long way with a smile. You can go a lot father with a smile and a gun.") ;)

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...und dann gibt es noch die "verbandsübergreifend" aktiven. Wir haben Mitglieder, die im BDS, BdMP und im DSB sind. EIN Verein/Verband wird kaum das Training überschauen können. Nachweismöglichkeit liegt hier nur im persönlichen Schießbuch.

Viele Grüße - sundance

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...und dann gibt es noch die "verbandsübergreifend" aktiven. Wir haben Mitglieder, die im BDS, BdMP und im DSB sind. EIN Verein/Verband wird kaum das Training überschauen können. Nachweismöglichkeit liegt hier nur im persönlichen Schießbuch.

Viele Grüße - sundance

Stimmt, ich schieße im DSB und im BDS, bräuchte also zwei Bescheinigungen oder ein Schießbuch.

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Sonst muß ich jemanden vom Vereinsvorstand erreichen, die müssen mir was schreiben und Wochen später bekomme ich es dann...Dann lieber direkt und schnell die Sache vom Tisch.

Mail > der Ansprechpartner setzt Deinen Namen in ein einmal vorgefertigtes Schreiben, generiert ein pdf und schickt es zurück.

Aufwand ca. 3,5 min :rolleyes:

Aber wenn es natürlich schon aufwändig ist, den Vorstand zu erreichen...

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Mail > der Ansprechpartner setzt Deinen Namen in ein einmal vorgefertigtes Schreiben, generiert ein pdf und schickt es zurück.

Aufwand ca. 3,5 min :rolleyes:

Aber wenn es natürlich schon aufwändig ist, den Vorstand zu erreichen...

Mail -> Fehlanzeige, außerdem muss da ja auch eine Unterschrift drauf sein, oder etwa nicht?

Telefon -> naja, schwierig zu erreichen, langwierig

perönlich am Stand -> kleine temporäre Schnittmenge

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Mail -> Fehlanzeige, außerdem muss da ja auch eine Unterschrift drauf sein, oder etwa nicht?

Unterschriften kann man z.B. einscannen.

War ja nur eine Idee das man evtl. die heutigen im Allgemeinen zur Verfügung stehenden Mittel nutzen könnte.

Aber wenn Euer Vorstand noch auf'm Baum lebt...

Ich male mir gerade aus wie lange es bei Euch wohl dauert eine neue Waffe zu beantragen... :rolleyes:

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Unterschriften kann man z.B. einscannen.

sind die dann zulässig?

War ja nur eine Idee das man evtl. die heutigen im Allgemeinen zur Verfügung stehenden Mittel nutzen könnte.

Aber wenn Euer Vorstand noch auf'm Baum lebt...

Der Vorstand ist schon etwas älter und da ist ein Taschenrechner als Ablösung eines Abakus schon revolutionär...

Ich male mir gerade aus wie lange es bei Euch wohl dauert eine neue Waffe zu beantragen... :rolleyes:

Lang, länger, am längsten... aber ich bin ja auch noch Mitglied beim BDS, da geht das innerhalb weniger Tage, Postlaufzeit halt.

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:confused: hola amigos,

im Krs. Steinburg bekommt der/die Schütze/Schützin vom Amt ein vorgefertiges Formular, bei der Erstüberprüfung nach 3 Jahre, da müssen nur noch Name der zu prüfenden Person/Datum/Stempel und Unterschrift des VEREINS rauf(nix Verband der muss nur bei Beführwortungen). In den Formular steht NUR dass die Person noch regelmäßig den Schießsport betreibt.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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sind die dann zulässig?

Sind Deine Kopien des Schießbuchs denn beglaubigt? :rolleyes:

Wir reden hier über Nachweise ob jemand seinen Sport ausübt.

Nicht über die Genehmigung lebenserhaltende Maßnahmen abzuschalten...

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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten, aber meine Frage wurde bis jetzt noch nicht beantwortet.

Ab welcher Anzahl von Trainingsterminen darf der Vereinvorsitzende eine regelmäßige Teilnahme bescheinigen?

Du stellst auch eine Frage die in diesem Zusammenhang nur der Sachbearbeiter beantworten kann.

Ich würde dem Schützen dann halt die Anzahl der Termine bestätigen.

Die Teilnahme an jedem Pokal zum 29. Februar ist auch eine regemäßige Teilname und doch für manchen SB vielleicht etwas wenig.

Karl

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Ab welcher Anzahl von Trainingsterminen darf der Vereinvorsitzende eine regelmäßige Teilnahme bescheinigen?

Willst Du hier eine Abstimmung darüber, welche ZAHL richtig ist ? Die einzige Zahl ist verbindlich höchstens für Behörden und stammt aus einem Rundschreiben des NRW-Innenministeriums.

Ich fürchte, der Vorsitzende kann da eine Einzelfall-Entscheidung treffen. Weder kann man ihn dazu zwingen eine regelmäßige Teilnahme zu bescheinigen, indem man ihm die ZAHL um den Kopf haut, noch macht er sich strafbar, wenn er eine regelmäßige Teilnahme bescheinigt.

Extremfälle:

Ein Schütze führt schlampig Schießbuch und trägt sich nicht in die Kladde ein. Als er eine Bescheinigung für die Behörde erbringen soll, kann er nur 15 Termine im Buch zeigen. Aber er schießt auf Landesebene Wettkämpfe mit.

Ein anderer Schütze ist eigentlich alle drei Wochen da, aber muss beruflich ins Ausland für ein halbes Jahr. Dementsprechend hat er nur 9 Termine.

Der nächste, der einen Schein will, wurde bis vor drei Wochen nicht gesichtet, seit er vor 5 Jahren seine erste Waffe beantragt hatte. Plötzlich ist er hektisch und hat in den letzten drei Wochen an sämtlichen 6 Trainings teilgenommen, war 2x auf dem Jägerstand und hat 7 Schießnachweise von 'nem kommerziellen Stand.

Wo sagst Du Ja und wo Nein ?

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... Kurz gesagt: Dein Vereinsvorsitzender kann (!!!) Dir diese Bescheinigung ausstellen, wenn er es für angebracht hält!

Und wenn er Dich gut leiden kann, wird er das auch tun! ...

Die Schreiben in NRW orientieren sich an den Vorgaben eines Erlasses vom IM NRW!

Dem aufmerksamen Leser sollte schnell auffallen dass in den Schreiben nach "fortbestehender schießsportlicher Aktivität und Mitgliedschaft" gefragt wird.

Mir ist schon mehrfach ausgefallen, dass Mitglieder nur nach einer Bestätigung ihrer Mitgliedschaft fragen und schlichtweg nur das lesen, was sie lesen wollen!

Insofern kann ich nur davor warnen, die Ausstellung einer Bescheinigung von Sympathie oder Antipathie gegenüber des jeweiligen Mitglieds abhängig zu machen. Der Schütze mus tatsächlich zum Training auf dem Schießstand gewesen sein, sonst könnte sich aus einer Bescheinigung folgende Straftat entwickeln:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html

oder

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__271.html

Ich habe dem einen oder anderen Experten schon angeboten, seine Mitgliedschaft aber - weil er lange nicht mehr da war - nicht die schießsportliche Aktivität zu bestätigen. Er hat dann seinen Sportpass kopiert und vorgelegt. Ob dies ausreichend war weiß ich nicht, weil er seine Mitgliedschaft gekündigt hat.

Ich kann nur dringend empfehlen, die Schreiben der Behörden sehr genau zu lesen und auch - in jeden Einzelfall - sorfälltig zu überlegen, was man schriftlich bestätigen kann.

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es kann ja nicht jeder Sachbearbeiter oder Vereinsvorsitzende, ...eine andere Zahl im Kopf haben.

Und ? wir leben doch auch in einer pluralistischen Gesellschaft, oder ?

Hier noch ein paar Punkte:

- Die Behörde hat zu prüfen. Eigentlich könnte man gegenüber der Behörde jetzt seinen eigenen Aufwand geltend machen, wenn nicht §39...

- Die Formulierung ist relativ eindeutig WAS laut dem §14.2 für ein Bedürfnis bei Sportschützen gegeben sein muss. Nämlich:

  • a ) Mitgliedschaft in einer Schießsportlichen Vereinigung
  • b ) regelmäßige Teilnahme an schießsportlichen Veranstaltungen

- Für die ERTEILUNG einer waffenrechtlichen ERLAUBNIS für ERWERB und BESITZ wird das Bedürfnis durch den Verband bescheinigt. Die Verbände haben sich ja teilweise eine eigene Ordnung dafür gegeben, wann denn eine Bescheinigung erteilt wird.

- Wie das Fortbestehen des Bedürfnis geprüft werden kann, ist nicht definiert. Hier im Forum ist schon die Meinung geäußert worden, der Schütze könne der Behörde zurückschreiben: "Bedürfnis besteht weiter, macht Euch keine Sorgen, schönen Tag noch." Klingt gar nicht mal so abwegig. Schließlich gilt die Unschuldsvermutung und keine Beweislast-Umkehr.

Insofern würde ich in diesem Schwebe-Zustand nur sehr zähflüssig Auskünfte erteilen. Erst mit dem §39 kann man mich zwingen und dann hat für mich ausschließlich Geltung: Gesetz und Verordnung. Weder VwV noch IM-Rundschreiben sind für mich bindend.

Na gut, nofalls kann ich meinem SB Urkunden in Telefonbuchstärke um die Ohren hauen, habe mein eigenes Schießbuch, einen Vereinsvorsitzenden mit Musterschreiben und einen Landesverband, der sich auch schon Gedanken gemacht hat. Aber weil mir das Prinzip stinkt, werde ich im Fall der Fälle versuchen, ähnlich wie @mopper meine eigenen Rechte zu wahren.

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