Zum Inhalt springen
IGNORED

Luftgewehr ohne F gekauft--


wwalther

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Zauber! Und wieder einmal ist auf mirakulöse Art und Weise (wie eigentlich immer bei solchen Threads) durch eine glückliche Fügung wieder alles ins rechte Lot gekommen.

Da bleibt mir nur noch, mich François de La Rochefoucauld anzuschließen:

"Bevor man etwas brennend begehrt, sollte man das Glück dessen prüfen, der es bereits besitzt."

Geschrieben
Sag deinem Bekannten einen schönen Gruß,

er braucht sich wenig Sorgen zu machen falls hier mal eine Behörde reinschauen sollte,

weil ja hier nur deine Zugangsdaten und deine Benutzerkennunung gespeichert werden.

Die werden wohl genug mit anderen Dingen beschäftigt sein als in irgeneinen Forum zu lesen.

Geschrieben

Wenn man das "ein Bekannter von mir" oder das "kenne da jemanden der" ersetzen würde durch:

ich habe, ich bin, ich will, ich .....

Läge die Trefferquote bestimmt über 70%. Und dann diese Wunderheilungen und schnellen Aufklärungen der Eingangsfragen nach gesetztlicher Aufklärung durch das Forum. Das vorher nicht gefundene Zeichen taucht dann auf einmal unter dem Spannhebel auf!?

:peinlich: Wenn dann die Behörde trotzdem vor der Tür steht und ein illegal erworbenes Flohmarkt HW 35 sucht und findet. Ganz wichtig:

Die Waffen immer schön genau beschreiben, die man dort auf dem Flohmarkt illegal erworben hat. Spart viel Zeit bei der Zuordnung !

Gruß

Hans

Geschrieben

mmh.. weiss nicht was daran verwerflich sein sollte "mein Bekannter.. blabla..usw.."

Kenne selber jemanden der hat über egun ein angeblich freies LG ersteigert. Frei war an diesem LG wohl nur der Schaft :D

Als er das bemerkte, hat er das Teil zerflext... kaum ein WBK Inhaber riskiert durch ne illegale (schon gar nicht durch ein LG) seine WBK´s

Wobei man gerade bei Egun nie genau weiss, was man da erwirbt. Da kann man schnell ein LG mit Exportfeder kaufen obwohl der Verkäufer dies nicht in seiner Auktion erwähnt hat. Ob nur berechnend oder unbewusst (selbst gebraucht gekauft), spielt da keine Rolle.

Als Käufer hat man schlagartig gegen das WaffG verstossen.... Unwissendheit schütz vor Strafe nicht... oder wie war das?? :rotfl2:

Geschrieben
Als Käufer hat man schlagartig gegen das WaffG verstossen.... Unwissendheit schütz vor Strafe nicht... oder wie war das?? :rotfl2:

Nein, weil der subjektive Tatbestand in dem von Dir angedeuteten Szenario nicht gegeben war.

Dies verhielt sich im Fall dieses Threads allerdings anders.

Warum das so ist, erklärt bei Bedarf der Anwalt des geringsten Misstrauens.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.