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IGNORED

Nachweis des regelmäßigen Trainings


marksman74

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin!

Seitdem mich jemand hier im Forum auf ein Problem gestoßen hat, lässt mich das Grübeln darüber nicht los:

Bei der Beantragung der (gelben) WBK ist für den Ersteintrag ja der Nachweis des regelmäßigen Trainings zu erbringen:

Um Missverständnisse zu vermeiden, hier der Auszug des §14(2):

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Nun bin ich etwas verwirrt, was das Beantragen des Bedürfnisses in den einzelnen Verbänden anbelangt, wo dies wohl sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Konkret:

  1. Wo steht, dass die Trainingseinheiten mit erlaubnispflichtigen Waffen durchgeführt werden müssen?
  2. Die Anzahl der sich einbürgernden 12..18 Termine pro Jahr ist doch gar nicht definiert, oder? Woher stammt diese Zahl?
  3. Beantragt ein 21 Jähriger eine FP oder eine KK-Büchse auf Gelb, so muss er KEINE MPU nachweisen und könnte doch selbst eine Spopo auf grün (na nu?!) eingetragen bekommen, oder?

Ich möchte einfach das, was die Verbände so zum Besten geben und auch anwenden in den Gesetzen wiederfinden. Leider deute ich diese wohl anders oder mir fehlen irgendwelche Stellen... :confused:

Den Vogel hat ein Bekannter abgeschossen, der als Jurist meinte: "Ihr macht es euch in den Verbänden doch nur unnötig selber schwer: Regelmläßiges Training bedeutet aktive Teilnahme am Sport. Näher ist das gar nicht gefasst..." - Ob er Recht hat, oder als Fachfremdling nur "einen vom Pferd erzählt"?

Diese und die aufgezählten Fragen weiter oben möchte ich einfach mal zur Diskussion stellen.

Nachtrag: Habe ja noch den §6 vergessen, der wiederum im GEGENSATZ zu eben diesen §14 steht: Demnach muss JEDER unter 25 für eine WBK zur MPU. Solche Widersprüche (oder ist es keiner?) meine ich, die das Gesetz so unglaublich schwammig machen.

Geschrieben

Diese 18 Trainingseinheiten in den letzten 12 Monaten sind eine Erfindung des DSB, wenn ich nicht irre. Das ist wohl eingeführt worden, damit klar definiert werden kann, was "regelmäßiges Training" ist. Vom Gesetz ist das aber nicht gefordert. Du brauchst es allerdings trotzdem, da dir dein Verband ohne kein edürfnis ausstellen wird. (Ich rede hier vom DSB. Wie es andere Verbände machen, weiss ich nicht) Des weiteren hält sich hartnäckig das Gerücht, dass diese 18 TEs mit EWB Waffen (Kaliber egal) absolviert werden müssen, was aber dem Sinn nach Blödsinn ist, weil nicht jeder die Möglichkeit hat, mit solchen zu trainieren, bevor er selbst welche kaufen darf. KK Waffen mit max 200J Energie darf man auch mit 18 schon erwerben, ohne MPU. Auch Selbstlader. Welche Farbe die WBK hat, ist erstmal wurscht.

Geschrieben
[*]Wo steht, dass die Trainingseinheiten mit erlaubnispflichtigen Waffen durchgeführt werden müssen?

[*]Die Anzahl der sich einbürgernden 12..18 Termine pro Jahr ist doch gar nicht definiert, oder? Woher stammt diese Zahl?

Bisher stehts in der seit Ewigkeiten angedachten WaffVwV. Falls sie mit dem entsprechenden Passus darin verabschiedet werden sollte, entstände daraus eine gewisse Verbindlichkeit.

Nachtrag: Habe ja noch den §6 vergessen, der wiederum im GEGENSATZ zu eben diesen §14 steht: Demnach muss JEDER unter 25 für eine WBK zur MPU. Solche Widersprüche (oder ist es keiner?) meine ich, die das Gesetz so unglaublich schwammig machen.

§ 6 Absatz 3 lautet im Volltext

(3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.

Ist also kein Widerspruch. Schwer lesbar ist das Gesetz schon, da man parallel die Verweise auf andere §§ und die Begriffsbestimmungen im Hinterkopf haben muß.

sailfan

Geschrieben
Kaum, die sollte schon "grün" sein. Denn Selbstlader und mehrschüssige KW gehen nicht au "gelb".

Er meinte das mit der WBK-farbe aber im Zusammenhang mit dem Erwerbsalter (ab 18) und der MPU.

Es geht hier ja um die Trainingsnachweise für den Erwerb!

(wird einem klar, wenn man seine äußerungen im gesamtzusammenhang liest und nicht jeden satz getrennt vom rest der äußerung betrachtet)

gruß alzi

Geschrieben

Nicht jeder hat die Möglichkeit, jeden Monat regelmäßig zu trainieren. Daher hat man wohl diese 18x Regel erfunden. Die Verbände brauchen ja auch eine nachvollziehbare Daseinsberechtigung. Abgesehen davon, wollen alle Entschidungsträger gepauchpinselt werden, ist einfach so. Doch auch beim BSSb (im DSB), gibt man sich bisweilen vernünftig. Als ich meinen KK-HA beantragt habe, wurde ich darauf hingewiesen, daß es wichtig sei mit halbautomatischen Waffen vertraut zu sein. So konnte ich auch die Trainingseinheiten mit meiner Pistole angeben. Natürlich mußten auch Einheiten mit LW aufgeführt werden. Aber eben nicht explizit mit einem HA (mir stand ja auch keiner zur Verfügung).

Geschrieben
(wird einem klar, wenn man seine äußerungen im gesamtzusammenhang liest und nicht jeden satz getrennt vom rest der äußerung betrachtet)

gruß alzi

will keinen Streit anzetteln, ich hatte den Starttread im Blick in dem es im Punkt 3. um eben auch diese ging.

Gruß D.S.

Geschrieben
Denn mehrschüssige KW gehen nicht au "gelb".

*Klugscheißmodus ein*

Doch! Mehrschüssige Perkussionskurzwaffen!

*Klugscheißmodus aus*

Geschrieben
Er meinte das mit der WBK-farbe aber im Zusammenhang mit dem Erwerbsalter (ab 18) und der MPU.

Es geht hier ja um die Trainingsnachweise für den Erwerb!

(wird einem klar, wenn man seine äußerungen im gesamtzusammenhang liest und nicht jeden satz getrennt vom rest der äußerung betrachtet)

gruß alzi

ja genau so hat er das gemeint ;)

Geschrieben
Diese 18 Trainingseinheiten in den letzten 12 Monaten sind eine Erfindung des DSB, wenn ich nicht irre.

Soweit mir bekannt ist wurde die Zahl seinerzeit von MR Brennecke in einem Vorentwurf zur WaffG Änderung 2002 ins Spiel

gebracht und in Ermangelung einer Verwaltungsvorschrift zum WaffG von den Verbänden einfach so übernommen, damit man

halt irgendwas hat, um sich dran festzuhalten, hätten genauso gut 15, 13, oder 24 sein können.

Es können aber auch nur 12 sein, wenn jeweils einmal monatlich trainiert wird.

Geschrieben

Wie lange dauert es noch, bis auch der letzte sachkundige WBK-Inhaber begriffen hat, dass es neben Gesetz, Verordnung und Verwaltungsvorschrift auch die dienstliche Anweisung an SB's per Erlass gibt. Insbesondere bei geplante aber noch nicht veröffentliche Verwaltungsvorschriften machen die Dienstherren von der Möglichkeit gebrauch, die SB's per Erlass zur Anwendung bestimmter Genehmigungs- und Erlaubnisvoraussetzungen anzuweisen!

Gerade zum Bedürfnis ist dies hier schon x-mal hier erläutert worden und mit der Suchfunktion hier auch abrufbar!

Langsam werden die Fragen zur Häufigkeit des Trainings lästig!

Geschrieben
Diese 18 Trainingseinheiten in den letzten 12 Monaten sind eine Erfindung des DSB, wenn ich nicht irre. Das ist wohl eingeführt worden, damit klar definiert werden kann, was "regelmäßiges Training" ist. Vom Gesetz ist das aber nicht gefordert.

Hallo maddi,

Du irrst Dich!

MfG

Pirol 2

Geschrieben

Das ist halt das Problem von unbestimmten Rechtsbegriffen.

Der Gesetzgeber will eigentlich keine genauer Bestimmung :gutidee: , aber die Justitia verlangt es. :contra:

Und so kommt es, dass es nach und nach beklagt wird und die Gerichtsurteile dann irgendwann heißt: x mal :angry2:

Geschrieben
:gaga: Habe gestern ein Schreiben unseres Amtes für S&O an einen Schützenbruder gesehen, wo dieser nachweisen muss, dass er alle 14 Tage im Jahr schießen muss, laut Urteil des Bundesverwaltungsrichts!! Kennt jemand dieses Urteil?

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