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IGNORED

Rechtmäßigkeit der Informationserfragung


@ddi

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Antragsformular der Stadt Reutlingen

Hallo liebe Forumsmitglieder,

da ich in der nächsten Zeit bei meiner Behörde etwas beantragen will, habe ich auf deren Homepage ein wenig herumgestöbert und das verlinkte Antragsformular gefunden.

Ist die Frage nach der Ehefrau gestattet bzw. bin ich verpflichtet sie zu beantworten? (Ich hab zwar eine, aber was ist der Sinn? Ich könnte ja auch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder mehrere haben, falls ich aus einem anderen Kulturkreis stammte.)

Gruß @ddi

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das verlinkte Antragsformular gefunden.

Ist die Frage nach der Ehefrau gestattet bzw. bin ich verpflichtet sie zu beantworten?

Die Frage ist gestattet.

Falls Dein Antrag wegen Nicht-Ausfüllens dieser Zeile nicht bearbeitet oder abgelehnt wird, hättest Du nach meinem Empfinden gute Aussicht auf eine gewonnene Verwaltungs-Klage.

Es KANN sinnvoll sein. Z.B. wenn Die Frau auch LWB ist, und Ihr gemeinsam aufbewahren wollt. Oder wenn Sie einschlägig vorbestraft ist. Oder sich in psych. Behandlung befindet. Kann aber keine Notwendige Information sein, sonst stünde das im Gesetz.

Ich tät's freilassen und abwarten.

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Die Fragen nach dem "erlernten Beruf" bzw. " ausgeübten Beruf" finde ich nicht sonderlich notwendig.

Ich schreibe da immer "Ja" bzw. "vorhanden" hin.

Bislang hat noch kein SB diese Angaben bemängelt.

Angaben zu meiner Ehefrau habe ich ebenso noch nie gemacht-

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Wozu fragen die nach em Namen der Mutter?

Weil die Mutter eindeutig ist....Der Vater manchmal nicht.

Aber ansonsten: sinngemäß wie oben: Unvollständig ausfüllen und bei Nichtbearbeitung oder Ablehnung klagen.

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Ich halte den Umfang des Dokuments nur sinnvoll für einen Erstantrag, alles weitere kann man mit vereinfachten Dokumenten erledigen. Das spart Arbeit bei der Behörde und frustet die Bürger nicht unnötig.

Aber die Stadt Reutlingen scheint nur den einen Antrag für alle waffenrechtlichen Belange zu nutzen... bei meiner Behörde ist das anders geregelt.

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Oder sich in psych. Behandlung befindet

Schon interessant, und was will man dann als nächstes wissen die Diagnose?

Und ausserdem riecht das stark nach Vorurteilen und Schikanen gegenüber Menschen die sich in

psychatr.Behandlung befinden, die wenigsten sind kriminell man sollte diesen Staat endlich verklagen!

Einem Homosexuellen unterstellt schließlich auch niemand das er sich an Kindern und Jugendlichen

vergreifen könnte, dieses System hier ist ja absolut rückwärtsgewandt.

Schlimmer als zu Stasis Zeiten,fehlt eigentlich nur noch die Frage nach religiöser (wäre ja auch interessant)

und politischer Gesinnung (sag mir wo du stehst).

Was sollen überhaupt solch bekloppte Fragen? Der Waffenbesitzer ist eh verpflichtet seine Waffen vor dem

Zugriff Unberechtigter zu schützen! :peinlich:

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psych. Behandlung - Das hatte ich ja gar nicht gelesen. :peinlich:

So gut wie niemand, der in psychischer Behandlung ist stellt ein Problem für die Sicherheit da. Die allermeisten haben einfach Probleme, die sie nicht selbständig lösen können (oder es zumindest glauben) und wollen einfach darüber mit jemand unabhängem reden.

Der Gesundheitszustand der Menschen zu denen ich eine Beziehungen unterhalte, geht niemanden bei der Waffenehörde etwas an. Nur der Waffenbesitzer muss zuverlässig sein.

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Die Reutlinger sparen sich die übliche Frage nach Mitgliedschaft in verbotenen Vereinigungen und Parteien.

Kreuzt man ja an, kann man sich den Antrag sparen. Immerhin, wenn man nein ankreuzt und dabei schwindelt, kann das Amt die Erlaubnis widerrufen.

sailfan

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Da hat sich ein Bürokrat mit seinem Akrobat pro ausgetobt, und hat sich gefreut welch tolle Pdf´s er damit erstellen kann.

Und damit die Seite voll wird hat er sich noch ein paar Fragen aus den Fingern gesogen, sieht ja sonst nach nix aus...

Aber da gehören ja immer 2 dazu. Dumm fragen darf jeder. Ob er eine Antwort bekommt ist eine andere Frage.

Ich würde nur die notwendigen Felder ausfüllen. Darüber hinaus gehende (Beruf, Mutter, etc.) einfach leer lassen.

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Die Aufforderung diese Daten anzugeben ist nicht statthaft, da kein Zusammenhang zum Sachverhalt besteht. Die Daten dürfen ohne Einverständnis der Person auch nicht elektronisch erfasst werden. Nichtbeantwortung dieses Anteils kann keine Nachteile hervorrufen.

greetz

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Aus Anlage 16 zur immer noch einschlägigen WaffVwV vom 29.11.1979 ergibt sich für die Waffenbehörden, welche Fragen zum WBK/MES/WS-Antrag vom Antragsteller beantwortet werden müssen.

Hierunter findet sich so unsinniges wie Geburtsname der Mutter, Beruf der Eltern, Familienstand, Name des Ehegatten sowie erlernter/ausgeübter Beruf. Wegen der damaligen Technik hielt man diese Angaben wohl als Unterscheidungsmerkmale für sehr wichtig. Durch die heutigen Melderegister ist dies nicht mehr notwendig, da Personen auch mit weniger Angaben auseinandergehalten werden können.

Die o.g. Anlage bedarf also dringend einer Überarbeitung auf das 21. Jahrhundert.

Unzulässig sind im übrigen Anfragen zur persönlichen Eignung, da sich der Antragsteller nicht selbst belasten muss. Solche Erkenntnisse muss die Genehmigungsbehörde anhand der vorgeschriebenen Prüfungen selbst ermitteln. Da dies nicht immer einfach ist, verlangen manche skeptische Behörden generell, dass eine persönliche Vorsprache erfolgt.

Grüssle

SBine

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