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IGNORED

Welche Voraussetzungen muss ich noch tun?


securityman

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Geschrieben

Hallo!

Ich bin 20 Jahre alt und schieße sehr gern. Bin seit Herbst 09 in einem Verein angemeldet, war aber seit dem nur ca. 5x dort. Ich würde gerne mit einer eigenen Waffe schießen da es vieles einfacher macht.

Außerdem könnte ich mich dann auf eine Waffe einstellen. Was muss ich alles tun, damit ich eine WBK beantragen kann? Ich weiß, dass man seit mindestens 1 Jahr in einem Verein angemeldet sein muss. Das trifft bei mir zu. Unter 25 braucht man glaub ich eine MPU, stimmt das?

Viele Grüße

Geschrieben
Hallo!

Ich bin 20 Jahre alt und schieße sehr gern. Bin seit Herbst 09 in einem Verein angemeldet, war aber seit dem nur ca. 5x dort. Ich würde gerne mit einer eigenen Waffe schießen da es vieles einfacher macht.

Viele Grüße

Von Herbst ´09, bis Anfang 2011, 5x geschossen reicht nicht.

So wird das nix mit einer eigenen Waffe.

Ich glaube nicht das dir da ein Vorstand deinen Antrag unterschreibt. Also mehr trainieren und dann wieder fragen.

Tschüß, Earl66

Geschrieben

Du brauchst:

-12-18 Trainingstermine innerhalb eines Jahres, je nach Schützenverband,

-Waffensachkunde

-passende Disziplin für die gewünschte Waffe

-zugelassener Schießstand für die Disziplin

-Geld für die Bearbeitung beim Verband, sowie bei der Waffenbehörde

-Waffentresor

du hast bisher:

-Mitgliedschaft in einem Schützenverein, und einem Schützenverband.

Geschrieben
Hallo!

Ich bin 20 Jahre alt und schieße sehr gern. Bin seit Herbst 09 in einem Verein angemeldet, war aber seit dem nur ca. 5x dort. Ich würde gerne mit einer eigenen Waffe schießen da es vieles einfacher macht.

Außerdem könnte ich mich dann auf eine Waffe einstellen. Was muss ich alles tun, damit ich eine WBK beantragen kann? Ich weiß, dass man seit mindestens 1 Jahr in einem Verein angemeldet sein muss. Das trifft bei mir zu. Unter 25 braucht man glaub ich eine MPU, stimmt das?

Viele Grüße

Eigentlich ist schon alles gesagt, ich möchte nur noch ergänzen:

Die MPU ist nicht so teuer, klärte mich auf (Danke!) - Ich bin zwar 37, aber mich interessiert das Thema dennoch.

Die MPU kostet wohl keine 200 Euro, ist aber für Schützen unter 25 Jahre für den Erwerb der grünen WBK nötig.

Diese benötigst Du für den Erwerb von großkalibrigen und/oder mehrschüssigen halbauto Waffen. Repetierflinten gibt es auch nur auf die grüne.

Die gelbe Karte wird im Allgemeinen als "Sportschützenkarte" bezeichnet. Hier gelten einfachere Bedingungen, Du musst keine 18 Trainingstermine nachweisen. Dies könnten wir z.B. in unserem Verein mit "Schönwetterstand" gar nicht leisten. Wir schiessen ausschliesslich KK, derzeitig auch nur Langwaffen. Auch die Freie Pistole gibt es, wie eine 12/70 Flinte, etc. auf die Gelbe. Repetierer gibt es i.d.r. auch auf die Gelbe.

Für alle Karten gilt:

Du musst geeignet sein, eine Waffe zu besitzen. Bist Du unter 25 und möchtest die Grüne, ist eine MPU vorgeschrieben.

Wer wegen Alkoholdelikten verurteilt wurde oder einschlägige Einträge im Führungszeugnis (Verbechen oder Freiheitsstrafe über einem Jahr) zu verzeichnen hat, ist für keine WBK geeignet.

Du musst sachkundig sein und darüber eine staatlich anerkannte Prüfung ablegen. Diese kann im Verband erfolgen, es gibt aber auch zugelassene private Ausbilder.

Den Fragenkatalog gibt es im Netz und es kann nie schaden, sich frühzeitig damit zu befassen.

Du musst ein Bedürfnis nachweisen. Für die gelbe Sposchükarte gilt die min. einjährige Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband als genügend. Für die grüne sind darüber hinaus die besagten 18 Übungstermine erforderlich. Nicht genau weiss ich, ob und in welchem Umfang die Teilnahme an Wettkämpfen die Terminzahl reduzieren kann, sie ersetzt (Etwa: 5 Wettkämpfe statt 18 Trainings?) oder gar zusätzlich nötig sind. Der Gesetzgeber definiert den Begriff "regelmäßig" leider nicht. Schlampige Aktionismusgesetzgebung, die absichtlich Spielraum für Willkür liefert.

Für Jäger gelten andere Zugangsbedingungen zur grünen WBK, aber das hast Du ja nicht erfragt.

Fällt eine der Voraussetzungen weg, wird die Erlaubnis nicht erteilt oder widerrufen.

Auch nach Erteilung sind einige Bedingungen zu erfüllen; Wenn Du aus einem Verband austrittst, wird dies der Behörde gemeldet und Dein Bedürfnis erlöscht (wenn du in keinem Verband mehr bist).

Alle drei Jahre soll die Behörde das Bedürfnis überprüfen. Generell müssen die Behörden bei Verdacht auf den Verlust der Eignung reagieren. Bestätigen sich diese, so gibt es keinen anderen Ermessensspielraum, als den Einzug der WBK.

Abschliessend möchte ich nochmals betonen, dass Sportschiessen nicht automatisch den Einsatz von GK als Werkzeug bedeutet:

Man benötigt IMO keine WBK, um als Sportschütze akzeptiert zu werden. In meinen Augen genügen da einfach entspr. Leistungen und noch viel Wichtiger ist das faszinierte Ausüben des Sports. Ich kenne sogar FT Spezialisten, die in keinem Verein sind und mir bei weitem etwas vormachen und meinen Respekt haben.

Wenn Du innerhalb von zwei Jahren nur fünf Mal beim Training warst, muss ich Dir leider sagen, dass mir dies nicht genügt. Da war ich ja zu meiner Zeit als Reservist öfter bei Wehrübungen?! Als Hobby würde ich das nicht bezeichnen, eben nur als Interesse am Schießsport. Dieses kann man IMHO als Gastschütze ausreichend frönen.

In Frage kommt somit "nur" die gelbe WBK. Als Disziplinvorschlag die "Königsdisziplin" Freie Pistole anzuführen würde mich der Lächerlichkeit preisgeben, aber für eine KK SpoPi benötigst Du bereits die grüne WBK. Bitte korrigiert mich, wenn ich mich irre; Es ist nämlich schon ganz schön früh am Morgen...

Einige Foristi mögen mich wieder prügeln, aber ich kann bei diesem Trainingsstand leider kein Bedürfnis für die eigene Waffe erkennen.

Alles andere zu behaupten wäre unseriös und was die eigene Waffe da ändern soll, ist fraglich. Zu Hause wirst Du lediglich mit Luftdruck üben können und die sind frei erhältlich.

Wenn Du zum Training in den Verein musst, so ist die Anwesenheit eines Schießsportleiters zwingend erforderlich, der die Aufsicht hat. Dieser kann Dir seine Waffe leihen oder die Vereinswaffe zur Verfügung stellen. Allein zu unwirtlichen Zeiten wirst Du daher gar nicht trainieren dürfen. Das Argument mit dem Anpassen einer eigenen Waffe ist völlig korrekt, greift aber nur, wenn Du dich oft genug im Training mit ihr konditionierst.

Geschrieben

Hi !

Hoffe, ich habe es nicht überlesen:

1 Jahr Mitglied in einem anerkannten Verband. Nur Verein reicht nicht.

Habe schon oft erlebt, daß Schützen spät (z.B. nach Juli) in einen Verein eintreten, sich aber aus Kostengründen (für wenige Monate Jahresbeitrag zahlen?)

erst ab 01. Januar im Verband anmelden.

Später gibt´s lange Gesichter. Bin doch schon ein Jahr Mitglied, warum kann ich noch keine Waffe beantragen??

Gruß

Jürgen

Geschrieben
Die gelbe Karte wird im Allgemeinen als "Sportschützenkarte" bezeichnet. Hier gelten einfachere Bedingungen, Du musst keine 18 Trainingstermine nachweisen. Dies könnten wir z.B. in unserem Verein mit "Schönwetterstand" gar nicht leisten. Wir schiessen ausschliesslich KK, derzeitig auch nur Langwaffen. Auch die Freie Pistole gibt es, wie eine 12/70 Flinte, etc. auf die Gelbe. Repetierer gibt es i.d.r. auch auf die Gelbe.

Na das sind wohl deine eigenen Regeln (die absoluter Bklödsinn sind, und nur Verwirrung stiften),

jedoch bestätigt der Verband die Sportschützeneigenschaften, und die sind nicht mit einer Mitgliedschaft abgetan. Jeder der nur mal irgendwann die Sachkunde ablegt hat, weis dies. Die Sachkundeprüfung ist auch Vorraussetzung.

Einfach mal die Richtlinien eines Verbandes mal anschauen: Klick

und nur mit dem Nachweis das man Sportschütze ist bekommt man eine gelbe.

Zudem als Hinweis GK, erst ab 21 Jahren mit MPU, steht auch so im Waffengesetz §6 (perönliche Eignung).

Geschrieben
Na das sind wohl deine eigenen Regeln (die absoluter Bklödsinn sind, und nur Verwirrung stiften),

Wie meinen? Meine Regeln... ich glaube nicht! Historisch lernte ich die gelbe Karte als Sportschützenkarte kennen und die rote als Sammlerkarte, während die klassische Jägerkarte grün ist. Da kann jeder etwas mit anfangen. Die gelbe heisst deswegen so, weil eben allein die Mitgliedschaft in einem "Verein" genügt, um sie zu bekommen und mit ihr gleich an gewisses Basisarsenal an zu genehmigenden Waffen. Wo soll das verwirrende sein?!

jedoch bestätigt der Verband die Sportschützeneigenschaften, und die sind nicht mit einer Mitgliedschaft abgetan. Jeder der nur mal irgendwann die Sachkunde ablegt hat, weis dies. Die Sachkundeprüfung ist auch Vorraussetzung.

Das muss so nicht sein:

Nochmal: Die Sachkunde kannst du auch bei einem privaten Anbieter ablegen, die musst Du nicht im Verein absolvieren!

Du musst Mitglied sein, damit die Bedingung des Bedürfnisses erfüllt ist, die bestätigt Dir der Verband. Wo die Sachkunde absolviert hast, ist egal! Praktischerweise wird die WSK im Verein angeboten und die meisten nutzen wohl dieses Angebot, weil es zudem auch noch günstiger ist.

Das mögen die Verbandsmeier nicht gerne hören, aber so sieht das nunmal aus und darum muss die Prüfung auch nach staatlich anerkannten Regeln erfolgen, darum gibt es den für alle gültigen Fragenkatalog. Verbände haben einen gewissen Spielraum in der Art der Durchführung, aber die Prüfung ist relativ genau definiert. (Relativ lässt auch Spielraum, aber egal.)

Einfach mal die Richtlinien eines Verbandes mal anschauen: Klick

und nur mit dem Nachweis das man Sportschütze ist bekommt man eine gelbe.

Ja und, was habe ich geschrieben? Wohl nichts anderes, oder?!

Zudem als Hinweis GK, erst ab 21 Jahren mit MPU, steht auch so im Waffengesetz §6 (perönliche Eignung).

Auch hier habe ich nichts anderes geschrieben und eine knappe Übersicht gegeben.

Wenn Du anderer Meinung bist, heisst das noch lange nicht, dass meine falsch ist.

Ich verstehe ehrlich nicht, was Du willst....

Geschrieben
Wie meinen? Meine Regeln... ich glaube nicht! ....... Wenn Du anderer Meinung bist, heisst das noch lange nicht, dass meine falsch ist.

Ich verstehe ehrlich nicht, was Du willst....

Hallo marksman74,

auch ich hab mich etwas über deine obigen Ausführungen gewundert.

Denn 1.: Die Gelbe gibts nicht vom Verein ,sondern gegen Bedürfnissbestätigung vom jeweiligen Sportverband!!!

2.:Für die grüne WBK gibt es keinerlei MPU-Pflicht!

3.:Die MPU benötigt der TS aufgrund seines Alters lediglich für die allseits beliebten Grosskaliberwaffen - egal ob auf gelb oder grün(ausnahme: einschüssige Flinte) und selbst dann muss er warten, bis

er 21 ist.

also nicht unnötig verwirrend einwirken :gutidee:

Mfg: Steam :s75:

Geschrieben
Egal welche WBK (gelb oder grün), man bekommt sie nur wenn man regelmäßig trainiert hat (12-18mal in einem Jahr). Es gibt keine einfacheren Bedingungen!

Die 12..18 mal sind gesetzlich NICHT verankert!

Der Gesetzgeber gibt KEINE VORGABE, somit ist es Verbandssache, wir dies gehandhabt wird und wie dieser den Begriff "regelmäßig" interpretiert.

Außerdem sieht das Gesetz ein "regelmäßiges Ausüben des Schießsports" vor. Die Verbände sind es, die gelegentlich "mit erlaubnispflichtigen Waffen" interpretieren. Andererorts gilt auch das Training mit Luftdruckwaffen als gesetzesdeckend, also jedes Training an irgendeiner Waffe.

Es genügt ferner nicht, dass ein Verein irgendetwas bestätigt; Die Bedürfnisbescheinigung muss vom Verband aus geschehen!

Wie dem auch sei vergesst ihr hier, dass ein Einsteiger eine Frage gestellt hat.

Zum Thema WSK nur auf Vereinsebene:

"Gleichfalls kann die Sachkundeprüfung, die einen theoretischen Teil (Waffenkunde, Waffenrecht, Notwehrrechte) und eine praktische Schießprüfung beinhaltet, bei den in Niedersachsen als Obere Waffenbehörden bestimmten Polizeidirektionen abgelegt werden."

@securityman: Hier der Link zu einem recht brauchbarem Merkblatt aus dem Braunschweiger Raum:

http://www.braunschweig.de/vv/32/Merkblatt_Waffenrecht.pdf

Das Problem ist oftmals gar nicht die Behörde, die kann natürlich auch das schwammige Gesetz zu Ungusten des Antragstellers auslegen.

Die Verbände zicken gerne mal rum, habe ich mir sagen lassen. Manch Funktionär meint, geltendes Recht nicht anerkennen zu müssen und manch einer definiert sich eben das "regelmäßig" zu 12..18 Termine oder gar 24 Termine oder nur 10. Der Gesetzgeber ist da mal ausnahmsweise unschuldig, oder auch nicht, ist er es doch, der den Spielraum lässt.

Hier der Auszug aus dem Waffengesetz:

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.

das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2.

die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1.

von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2.

zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

(4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

Regelmäßig? Training nur mit erlaubnispflichtigen Waffen... Da steht nichts von drin! "seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt" heisst es.

Wer mir hier also vorwirft, ich beschreibe Unsinn oder Regelungen aus unseren kleinen Verbandes, so mag er recht haben, wenn es der riesige DSB anders macht - Aber im Gesetz ist das momentan nicht gefordert.

Bitte korrigiert mich, wenn ich mich irre... Ich lerne gerne dazu, aber stupst mich mit der Nase drauf, denn die letzte Woche hat mich ein wenig ausgebrannt und das hat zur Folge, dass ich mich ein wenig blöd anstelle. (Bitte entschuldigt daher auch das ungewohnt plumpe geschreibe; "Anmachen" will ich sicher keinen - alles :wub: )

Geschrieben
Hallo marksman74,

auch ich hab mich etwas über deine obigen Ausführungen gewundert.

Denn 1.: Die Gelbe gibts nicht vom Verein ,sondern gegen Bedürfnissbestätigung vom jeweiligen Sportverband!!!

2.:Für die grüne WBK gibt es keinerlei MPU-Pflicht!

3.:Die MPU benötigt der TS aufgrund seines Alters lediglich für die allseits beliebten Grosskaliberwaffen - egal ob auf gelb oder grün(ausnahme: einschüssige Flinte) und selbst dann muss er warten, bis

er 21 ist.

also nicht unnötig verwirrend einwirken :gutidee:

Mfg: Steam :s75:

Korrekt! Der Verband muss es erteilen, Verein reicht nicht aus.

Kurzinfo: Bei uns Kyffhäusern gibt es nur einen Verein, der gleichzeitig anerkannter Schießsportverband ist.

Lokal sind wir keine Vereine, sondern nicht selbstständige Kameradschaften. Das ist in der Verbandslandschaft sicher nicht üblich, gibt es aber auch.

Securityman gab leider nicht an, was er für eine Disziplin ausüben will, das machte es recht schwer, einen kurzen Überblick zu geben.

MPU:

Das mit der grünen und der MPU war nun wirklich ungeschickt ausgedrückt; Die interessanten GK- Waffen sind nunmal ausschließlich auf grün zu haben, das hätte ich schreiben sollen.

Aber ich erstelle ja keine Broschüre zur Auslage im Waffengegnerlager, sondern will kurz jemanden berichten, wo es in etwa lang geht.

Es gibt auch Einzellader-GK-Pistolen auf gelb und natürlich KK-Halbautomaten nur auf grün. Aber ist das für securityman interessant? Ich schätze, er will in Richtung 9mm KW oder in eine klassische KK-Disziplin einsteigen. Über Feinheiten klären die ihm bei der WSK schon auf, die er ohnehin erstmal absolvieren muss. Wenn er nicht einfach nur Futter eine Story sucht? Ein Hauch Paranoia ist bei solchen Konstellationen stets dabei: "Bin quasi nie im Verein, will aber die dicken Dinger zu Hause haben - Was muss ich dafür tun?" -> Da werde ich mal wach... Aber was solls.

So eine allgemeine, anfängertaugliche Übersicht ist selten im Forum zu finden. Nun weiss ich auch warum: Alle gehen gleich auf nicht genügend beschriebene Details ein, die dem Anfänger aber nicht die Bohne interessieren, der nur eine grobe Übersicht haben will!

Die recht renommierte Seite "legalwaffen.de" schreibt zum Thema MPU:

Alle, außgenommen Jäger § 13, unter 25-Jährigen müssen die persönliche Eignung mittels eines Gutachtens nachweisen, bevor sie die Erlaubnis zum Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe erhalten.

- Da wird gar nicht auf die Ausnahmen (KK, Glattlauf) eingegangen und dennoch ist der Link (@securityman!) empfehlenswert:

Legalwaffen.de

:heuldoch: :

Auch ich habe keine Lust mehr mich hier ständig in ellenlangen Monologen vor anderen Foristi rechtfertigen zu müssen, warum ich die Dinge so einfach schreibe oder auf ach so wichtige Details nicht eingehe und sie pauschalisiere. Daher schliesse ich mich der Mehrheit an und unterlasse das umfangreichere Helfen von Anfängern fürs erste.

Die Waffengegner lachen sich ja einen Ast ab, wenn die solche Threads (die es leider zu Hauf im Forum gibt, nicht nur von mir) lesen!

Für den Moment habe ich jedenfalls keinen Bock mehr und einige werden es sicherlich auch begrüßen, weil ich doch eh nur "Unfug" schreibe... :traurig_16:

Geschrieben
Hallo!

Ich bin 20 Jahre alt und schieße sehr gern. Bin seit Herbst 09 in einem Verein angemeldet, war aber seit dem nur ca. 5x dort. Ich würde gerne mit einer eigenen Waffe schießen da es vieles einfacher macht.

Außerdem könnte ich mich dann auf eine Waffe einstellen. Was muss ich alles tun, damit ich eine WBK beantragen kann? Ich weiß, dass man seit mindestens 1 Jahr in einem Verein angemeldet sein muss. Das trifft bei mir zu. Unter 25 braucht man glaub ich eine MPU, stimmt das?

Viele Grüße

Hallo, du bist seit Herbst 09 in einem Verein und schiesst sehr gern warst aber nur 5x dort? Bist du sicher das du gerne schiesst,oder willst du nur eine Waffe haben?

Geschrieben

Vielen Dank für die antworten. Es ist leider so, dass es recht schwierig ist, mit dem Absprechen, da sowohl mein "Ausleiher" als auch ich selber keine regelmäßigen Arbeitszeiten haben. Er lässt mich auch leider nur KK schießen, obwohl mich GK mehr interessieren würde.

Mit einer eigenen Waffe könnte ich einfach wenn es passt nach der Arbeit hingehen, schießen und wieder heim fahren. Sonst muss ich immer schauen, wann ich kann und rechtzeitig den Kollegen fragen, wenn er dann noch absagt, kann es schonmal länger dauern.

Geschrieben

Wenn es keine Vereinswaffe für dich gibt so gibt es bestimmt noch andere Kollegen.

Ich habe IMMER was zum schießen gehabt - auch ohne entsprechende Vereinswaffe.

Geschrieben
Wenn es keine Vereinswaffe für dich gibt so gibt es bestimmt noch andere Kollegen.

Ich habe IMMER was zum schießen gehabt - auch ohne entsprechende Vereinswaffe.

Das kann ich nur bestätigen.

Als ich in meinen Verein eintrat, verfügte dieser ausschließlich über KK-Einzellader-Langwaffen.

Keine Kurzwaffen, schon gar keine GK-Waffen.

Aber es war eine ganze Reihe hilfsbereiter Leute mit GK-Kurzwaffen (die mich vorrangig interessierten) da.

Auf ca. 30 eigene Trainingstermine mit diesen im Jahr zu kommen war überhaupt kein Problem.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Ich konnte das 1. Jahr regelmäßig fast jede Woche mindestens EIN Mal - manchmal öfters - schießen - und das ohne eigene Waffe (natürlich).

Aber klar: Das 1. Jahr ist trotzdem eine Durststrecke.....

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