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IGNORED

Jetzt war es Alkohol...


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn der keine Gefängnisstrafe bekommt, wird Schober & Co nicht zufrieden sein.

Geschrieben
Wenn der keine Gefängnisstrafe bekommt, wird Schober & Co nicht zufrieden sein.

Genauer: Wenn er nicht wegen fahrlässiger Tötung und oder fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wird. Denn dann muß er Anwalts- und sonstige Kosten der Nebenkläger tragen, und in Zivilprozessen um Schadensersatz und Schmerzensgeld sieht es danach auch düster aus.

Geschrieben
Die fahrlässige Überlassung ist ein Erfolgsdelikt. Ein Nichtberechtigter muss die Waffe in Händen halten.

Dagegen ist der neu eingeführte Straftatbestand bereits dann erfüllt, wenn lediglich die Gefahr besteht, dass Waffen oder Munition abhanden kommen oder unbefugt darauf zugegriffen wird. Hierzu ist dann aber auch ein vorsätzlicher Aufbewahrungsverstoß erforderlich.

Das ist klar. Nur die Sinnhaftigkeit der Verschärfung bzgl. der nicht sachgerechten Aufbewahrung stelle ich weiterhin in Frage. Schließlich besteht ja scheinbar die Möglichkeit der stärkeren Sanktionierung, wenn negative Folgen auftreten.

Geschrieben

Man möchte ja auch schon die Möglichkeit sanktionieren. Es soll bereits im Vorfeld zu mehr Sorgfalt "erziehen". Damit es nicht erst Schadensfall (dann aber um so heftigere) "Unruhe" gibt.

greetz

Geschrieben
Genauer: Wenn er nicht wegen fahrlässiger Tötung und oder fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wird. Denn dann muß er Anwalts- und sonstige Kosten der Nebenkläger tragen, und in Zivilprozessen um Schadensersatz und Schmerzensgeld sieht es danach auch düster aus.

Die durch Gloeckner verlinkte Gerichtsbegründung geht erstmal von etwas anderem aus.

Dies jedoch mit der Maßgabe, dass der Angeklagte nicht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in mehreren Fällen, sondern nur der fahrlässigen unerlaubten Überlassung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe und erlaubnispflichtiger Munition an einen Nichtberechtigten hinreichend verdächtig ist.
Die 3. große Jugendkammer gelangte bei Prüfung der Zulassung der Anklage zu dem Ergebnis, dass die vorliegenden Beweise eine Verurteilung des Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit erwarten lassen.

Besteht an diesen Informationen kein Interesse, weil sie nicht in das vorgefasste Bild passen?

greetz

Geschrieben
Genauer: Wenn er nicht wegen fahrlässiger Tötung und oder fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wird. Denn dann muß er Anwalts- und sonstige Kosten der Nebenkläger tragen, und in Zivilprozessen um Schadensersatz und Schmerzensgeld sieht es danach auch düster aus.

Aha, das ist ja interessant.

Geschrieben
Die durch Gloeckner verlinkte Gerichtsbegründung geht erstmal von etwas anderem aus.

Besteht an diesen Informationen kein Interesse, weil sie nicht in das vorgefasste Bild passen?

Die Informationen sind veraltet, denn sie stammen aus dem Eröffnungsbeschluß vom Mai letzten Jahres.

Mittlerweile wurden Zeugen, etc, gehört, und die Staatsanwaltschaft meint, hinreichende Beweise dafür zu haben, daß eine Verurteilung wegen x-facher fahrlässiger Tötung und Köperverletzung erfolgen kann.

Daß der Richter einige Dinge anders sieht als die Staatsanwaltschaft, sah man jedoch schon während des Verfahrens. Es besteht vielleicht noch Hoffnung.

Geschrieben
Genauer: Wenn er nicht wegen fahrlässiger Tötung und oder fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wird. Denn dann muß er Anwalts- und sonstige Kosten der Nebenkläger tragen, und in Zivilprozessen um Schadensersatz und Schmerzensgeld sieht es danach auch düster aus.

Aua, mir schwaant Bößes,....für den neuen "Lebensinhalt".

Geschrieben
Die Informationen sind veraltet, denn sie stammen aus dem Eröffnungsbeschluß vom Mai letzten Jahres.

Mittlerweile wurden Zeugen, etc, gehört, und die Staatsanwaltschaft meint, hinreichende Beweise dafür zu haben, daß eine Verurteilung wegen x-facher fahrlässiger Tötung und Köperverletzung erfolgen kann.

Daß der Richter einige Dinge anders sieht als die Staatsanwaltschaft, sah man jedoch schon während des Verfahrens. Es besteht vielleicht noch Hoffnung.

Das war zunächst das Plädoyer der StA. Schaun wir mal wie schlüssig ihre Beweisführung war und warten wir ab, was dann dabei herauskommt.

Was an Kosten auf ihn zukommt, ist dann eine andere Frage. Firma und Vermögen überschreiben, in Privatinsolvenz gehen und Nase drehen. So läuft das ja für gewöhnlich.

greetz :s75:

Geschrieben

Um auf den ersten Beitrag zurück zukommen, in dieser Hexenjagd muss nun endlich ein Schuldiger gefunden werden, da ist ein Alkoholiker genau passend.

Wegen dem Alkohol werden zig Verkehrstote akzeptiert.

Aber da nun die Zigarette so gut wie weg ist, muss nun der Alkohol weg, da kommt ein Alkoholkranker Beihilfs-Mörder gerade recht.

Ja ja der Suff...

Aber bei der Sache ist doch einiges Oberfaul, die Bundeswehr kann ganze Panzer verlieren, aber dass eine Pistole fehlt, das wusste dort jeder. Sogar dass es eine Beretta 92 ist war bekannt.

Und mal ist eine Zahlenkombination, mal ein Tresorschlüssel. Widersprüchliche Zeugenaussagen.

Tja, wie die deutsche Justiz arbeitet, sehen wir seit wir den Wetterfrosch vermissen, Knast wegen dubiosen Zeugenaussagen.

Man muss nur am längeren Hebel sitzen, dann kommt man sogar aus einer Loveparade-Katastrophe ungeschoren davon.

Kein Wunder fängt der "Wutbürger" an zu saufen...

Geschrieben
... Firma und Vermögen überschreiben, in Privatinsolvenz gehen und Nase drehen. So läuft das ja für gewöhnlich.

Man soll doch Arbeitsplätze erhalten. :lol:

Geschrieben
Man soll doch Arbeitsplätze erhalten. :lol:

Weis nicht was es da zu lachen gibt - Wenn der Laden von K Senior dicht machen muß hängen da unter Umständen die Existenzen etlicher Familien dran.

Die können ja nun nix dazu, dass K Senior nachlässig war und K Junior durchgeknallt ist.

Aber die haben evtl. ne gebaute Hütte am Arsch oder was weis ich.

Wenn wegen sowas der Arbeitsplatz verloren geht. Absoluter Mist ist das dann.

Geschrieben
Weis nicht was es da zu lachen gibt - Wenn der Laden von K Senior dicht machen muß hängen da unter Umständen die Existenzen etlicher Familien dran.

Die können ja nun nix dazu, dass K Senior nachlässig war und K Junior durchgeknallt ist.

Aber die haben evtl. ne gebaute Hütte am Arsch oder was weis ich.

Wenn wegen sowas der Arbeitsplatz verloren geht. Absoluter Mist ist das dann.

Genau darum ist es sinnvoll, die Firma und das Vermögen zu überschreiben. Auch wenn es ein paar Leuten, die ihn hängen sehen wollen nicht paßt.

Geschrieben

Die Stuttgarter Zeitung behauptet, dass wäre bereits passiert. Mich würde Gegenteiliges wundern.

greetz

Geschrieben

Sie hat aber auch persönlich den Unfall verursacht.

greetz

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