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IGNORED

Frage zu eventuellen Fristen


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Geschrieben

Scheint ja überall etwas anderst gehandhabt zu werden.

Die Frage wann muß das vom Verband erhaltene Bedürfnis als Voreintrag in der WBK stehen

kam mir deshalb da dies ja wiederum mit anderen Faktoren korreliert.

Ebenfalls ist es ja auch denkbar das man Aktivitäten bei der Behörde zusammen fassen möchte

so das man nicht für jedes einzeln hin muss.

Wenn man dazu n paar Wochen Zeit hätte oder gar wenige Monate wär das ja nicht verkehrt.

Geschrieben

Wenn man dazu n paar Wochen Zeit hätte oder gar wenige Monate wär das ja nicht verkehrt.

Ich verstehe euch nicht, zumindest einige. Wenn ICH eine neue Waffe kaufen will dann ist mein bestreben die schnell zu bekommen.Meine letzte Pistole hatte ich schon gekauft bevor ich den Voreintrag hatte. Dann warte ich doch nicht " n paar Wochen oder gar wenige Monate " um den Voreintrag zu beantragen, um dann aber nach 4 Wochen hier zu meckern das die Behörde solange braucht...........

Mir wurde schön öfter gesagt ich sei anders als andere, manchmal bin ich das aber auch gerne.............

Peter

Geschrieben

Na das kommt drauf an....

Ich z.B. hole mir ein Voreintrag inkl. Munitionserwerb um mir bereits die waffenspezifische Munition zu kaufen, um Waffen anderer Mitglieder zu schießen, welche sie mir zur Verfügung stellen.

Ich weiß genau, dass ich so eine Waffe auch möchte, aber der Geldbeutel die Anschaffung vorerst nicht vorsieht - so kann ich schonmal Munition kaufen und muss nicht dem Mitglied zusätzlich bzgl. der Munition auf die Müsse gehen ;-)

Geschrieben

Einige Behörden lassen sich ja auch 3 Monate Zeit bis diese endlich den Voreintrag / die WBK bewilligen. Wäre ja schön dreist, wenn eine Bedürfnisbescheinigung dann weniger als 3 Monate gültig wäre. Könnte ja der Sachbearbeiter am Ende kommen und sagen "Ätsch, abgelaufen" und macht den fetten Stempel "Abgelehnt" auf den Antrag drauf.

Das kann eigentlich nicht sein, denn die Bedürfnisbescheinigung muss bei Antragstellung aktuell sein, nicht bei Erteilung. Wenn die Behörde drei Monate oder länger benötigt, den Antrag zu bearbeiten, geht das grundsätzlich zu ihren Lasten, es sei denn, und das steht auch in dem von mir zitierten Urteil, der unüblich lange Bearbeitungszeitraum wird nicht von der Behörde verschuldet. In dem dem Urteil zugrundeliegenden Sachverhalt hatte die Behörde die Erlaubnis zunächst versagt und erst nach zwei Jahren Rechtsstreit konnte erteilt werden. Ein anderer denkbarer Fall wäre, wenn die Behörde den Antrag aussetzt, weil z.B. ein Strafverfahren gegen den Antragsteller anhängig ist, dessen Ausgang erst abgewartet wird. Wenn dann erst nach Monaten über den Antrag entschieden werden kann, dann muss das Bedürfnis nochmal aktuell nachgewiesen werden.

Geschrieben

Na das kommt drauf an....

Ich z.B. hole mir ein Voreintrag inkl. Munitionserwerb um mir bereits die waffenspezifische Munition zu kaufen, um Waffen anderer Mitglieder zu schießen, welche sie mir zur Verfügung stellen.

Da der Munitionserwerb , " Berechtigt zum Erwerb und Besitz von für die Waffe bestimmter oder zugelassener Munition" , nach meiner Lesart für DIE Waffe bestimmt ist, die dann mal da drin steht , ist das ein sehr dünnes Eis auf das du dich begibst. Nicht jeder Händler wird dir darauf Munition verkaufen und bei einer Kontrolle solltest du gut Argumentieren können, warum du Munition hast für die du keine Waffe besitzt. Mit Leihschein für eine passende Waffe eher kein Problem, aber da bräuchtest du auch den Munerwerb nicht in der WBK.

Peter

Geschrieben

Ich lese das anders, Peter.

Ich wüsste auch nicht welche Probleme es bei der Kontrolle geben sollte. Mit dem Stempel darf ich diejenige Munition besitzen/erwerben, für welche der Voreintrag besteht (z.B. 9mm Luger) - es so eng zu verstehen, dass das nur für die (noch einzutragene) eingetragene Waffe (z.B. CZ 75) gelten soll halte ich für etwas überspitzt fernliegend.

Munition habe ich damit übrigens schon erworben (nein, nicht beim örtlichen Büchser).

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