Zum Inhalt springen
IGNORED

Sachbearbeiter will eintrag in Gelbe verweigern


Holgman_99

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Du hast die Behauptung in den Raum gestellt, man "bekomme keine rote WBK". Warum gibts dann welche ? Ich kenne sogar Leute, die eine haben !

Ich?????

wann habe ich behauptet dass es keine rote gibt??

Und warum bin ich doof wenn ich Mitglied von VDW bin?

Warum bin ich schuld wenn ich doof bin??

Ist das das Niveau dieses Forums?

wirklich?

Geschrieben

Ja, und du hast dich gleich prima angepasst ;)

greetz

Geschrieben
Wer so doof ist, ist selbst schuld.

Der Beitrag hat dem Fragesteller jetzt unheimlich weiter geholfen. Von einem Rechtsanwalt hätte ich mir da jetzt schon etwas mehr erwartet. Oder ist das der neue Stil in Juristenkreisen?

@Holgman_99

carcano ist der Ansicht, die Versicherung taugt nix.

Und jetzt bitte ich dem Vorschlag von Sharps nachzukommen.

Geschrieben
Oder ist das der neue Stil in Juristenkreisen?

nein, aber wenn er hier sagt was wirklich sache ist bezüglich dieser und anderer versicherungen, kann er das nicht wohl berechnen. ( nur ne ganz persönliche vermutung und mein ganz persönlicher eindruck, keine unterstellung! )

denn um die unterschiede zu erkennen, muss man wohl jurist sein, oder sich einen dieses berufsstandes leisten können.

ich z.B. bin weder das erste, noch kann ich das zweite und eben darum habe ich in dieser angelegenheit hier im forum ( auf mehrfache nachfragen diesbezüglich) von ihm noch immer keine sachliche antwort erhalten. seine äußerungen zu diesem thema waren immer in der art wie jetzt auch wieder.

enttäuschend. ziemlich schade.

aber, wie sagt man so schön..... "der herr schuf die menschen ...und sie waren auch danach....."

gruß alzi

und zum eigentlichen thema: wenn der SB einen Eintrag ablehnt, dann hat er das zu begründen und die Ablehnung kann durch ein Gericht geprüft, ggf. widerrufen und der SB zur Eintragung verpflichtet werden.

und noch was: eine schlechte Versicherung ist besser als garkeine!

Geschrieben
... und noch was: eine schlechte Versicherung ist besser als gar keine!

Das ist schlichtweg falsch.

Eine schlechte Versicherung ist noch schlechter als gar keine, denn Du bezahlst für etwas, was Du im Fall der Fälle nicht bekommst, nämlich einen ordentlichen Versicherungsschutz.

Oberstes Ziel aller Versicherungen ist es, bei Eintritt des Schadens-/Versicherungsfalles leistungsfrei zu bleiben.

CM

Geschrieben

Und carcano hat Recht. LESEN kann jeder, wer einen Vertrag abschließen will MUSS dieses eben tun. Dann muss jeder für SICH entscheiden, ob die spezielle versciherung für IHN die RICHTIGE ist!!

Dazu muss man nicht nur hier mal fragen und erwarten von einem Anwalt, der mit allen RSV arbeitenn muss/will/kann/darf, eine Antwort zu bekommen die er schlicht nuicht geben KANN, eben weil er das persönliche Anforderungsprofil nicht kennt.

Dazu muss man sich bei den Gesellschaften selbst durchfragen -penetrant durchfragen. Die wollen alle eine Provision kassieren, also müssen sie sich auch anstrengen. Das tun sie meist sogar - kostenfrei zunächst. Also einfach fragen, fragen, fragen!

Natürlich ist es einfacher, wenn man eine RSV angeboten bekommt und dann von bereits vorhandenen Kunden gut oder schlecht "beraten" wird.

Aber das ist es eben nicht. Ich habe mehr als 6 Monate gebraucht um die für mich passende zu finden.

Wenn ich natürlich nur eine Verwaltungs-RSV möchte kann ich schnell aussuchen. Will ich dann noch den Vorwurf/Anklage wegen Vorsatz mit drin haben - muss ich eben mehr suchen und vergleichen.

Wenn ihr ein Auto kauft, macht ihr es euch doch auch nicht so einfach......

Aber schu mer ma - vielleicht tut sich ja noch was. Ich bin zwar versorgt, habe die Hoffnung abernoch nicht aufgegeben dass auch den "ich will mich nicht informieren" geholfen wird.

Geschrieben
Wenn ich natürlich nur eine Verwaltungs-RSV möchte kann ich schnell aussuchen. Will ich dann noch den Vorwurf/Anklage wegen Vorsatz mit drin haben - muss ich eben mehr suchen und vergleichen.

Da gibts ne Sonderkondition bei der ÖRAG. Setzt aber ne Mitgliedschaft voraus. ;)

greetz

Geschrieben

Oh man.................................immer wieder diese Schaufel in der Hand.......................wieso kann man nicht einfach seinen Sport genießen und ansonsten schweigen? Ich back jetzt 'mal ein Rosinenbrot - dort kann ich mich auch ins rechte Licht rücken, bei Kerzenschein und einer Tasse heißer Schokolade!

Also wenn eine Behörde die Waffen einträgt, dann ist alles in Butter! Wenn die Behörde dann anfängt zu zicken - ANWALT und basta! Schon 'mal darüber nachgedacht das es eine Gewisse Zeit dauert bis man DAS Sportgerät gefunden hat? Und wenn net diese blöde 2/6 Regelung wäre, dann könnte man eben auch viel öfter ein Sportgerät kaufen, es ausprobieren und bei nicht gefallen wiederverkaufen!Und an diejenigen die immer politischer korrekter den Horizont schwarz malen wollen - schaut 'mal rüber nach Ägypten! Die haben mein Respekt! Und zwar beide Seiten!

Sonst noch was verloren in diesem langweiligen Leben?! An die Kirrung locken und dann abschießen ist "political not correct"

just my 5 centavos

Geschrieben
Aus der Norm des sportlichen Bedürfnis (§14) wird die Norm des allg. Bedürfnis (§8)

Das Bedürfnis läuft bei gelb nur über §8.

Mal so ganz nebenbei: § 14 WaffG IST die Bedürfnisgrundlage.

Der gesamte Unterabschnitt 3 regelt nichts anderes als spezielle Bedürfnisse, die schon allein deswegen nicht mehr auf § 8 WaffG reduzierbar sind.

Darum schimpft er sich auch "Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen". Und da alle anderen Erlaubnisvoraussetzungen (Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, waffenrechtliche Sachkunde und evtl. Haftpflichtversicherungspflicht) recht formal und einheitlich ausgestaltet sind, wird auch dem Laien unmittelbar klar, dass es sich bei §§ 13 mit 20 um die Regelung von Bedürfnislagen handelt. Das erkennt man ungeachtet der Systematik des WaffG auch daran, dass viele dieser Normen mit den Worten "Ein Bedürfnis..." beginnen bzw. genau dieses sinnentsprechend beschreiben.

So regelt

§ 13 das jagdliche Bedürfnis

§ 14 (mit §§ 15, 15a, 15b) das schießsportliche Bedürfnis

§ 16 das Bedürfnis der Brauchtumspflege

§ 17 das Bedürfnis des Sammlers

§ 18 das Bedürfnis des Sachverständigen

§ 19 das Bedürfnis für gefährdete Personen (Waffenschein)

§ 20 das Bedürfnis aufgrund von Erbfolge

Lex specialis derogat legi generali: eine Reduktion auf den blanken § 8 ist in allen diesen Fällen weder möglich noch angebracht.

Geschrieben

Na Gott sei Dank - hoffentlich verstehen es einige wenigstens jetzt!! Danke für dei klare Darstellung - offensichtlich WOLLEN es einige einfach nicht verstehen.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.