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IGNORED

Evaluation WaffG 2011 ?


Gast

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Geschrieben

Wenn ich es richtig erinnere, steht fürs nächste Jahr eine "Evaluation" der herrschenden Waffengesetze an.

Weiss jemand, wie ein solches Unterfangen abzulaufen hat oder wie das ggf. ablaufen soll, vom Prozedere her ?

Wer ist daran beteiligt, warum und wieso ?

Kann man sich darauf vorbereiten oder tun das die Interessenverbände schon ?

Es wäre doch mehr als schade, wenn nur der B_äD_äK_a gehört wird und es hinterher unisono urdeutsch heisst "wir machen mehr davon, weils bislang nicht gefruchtet hat"...

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Nach 14 Tagen hat keiner geantwortet. OK.

Weiss es niemand wirklich oder war die Frage (es folgen Auswahlmöglickeiten...)

naiv / dumm / voreilend / indiskret / pathetisch / unklar formuliert / fehl am Platze ?

Geschrieben
Wenn niemand antwortet, dann weiß es wohl niemand genau.

Wir werden es so spät wie möglich erfahren, damit uns kaum eine

Möglichkeit zur Gegenwehr bleibt.

Geschrieben

Die Fragestellung lese ich soeben zum ersten mal.

Meines Erachtens ist die Evaluation eine überwiegend politische Prüfung der Rechtslage. Vermutlich werden aber (wie früher schon - auch in anderen Rechtsgebieten - geschehen) hierzu Anfragen an die Exekutive erfolgen, die auch statistische Vergleichszahlen und Erfahrungen beinhalten werden.

Was man bislang so hört, stellt sich die Lage überall total anders dar. Hieraus ein "verwertbares" Gesamtbild zu erstellen, erscheint mir die schwierigste Aufgabe der Evaluation zu sein.

Geschrieben

In erster Linie (s.o.) fragt die Politik die Verwaltung ab, wie sich denn das aktuelle Waffenrecht so bewährt

und ob es ergänzenden Handlungsbedarf gibt.

Ich hoffe (aber wohl vergebens), "die Politik" fragt auch, welche der aktuellen Waffenrechts-Regelungen überflüssig sind

und ersatzlos gestrichen oder "entschärft" werden können.

Evaluation ist ja ergebnisoffen, und am Stellrädchen kann man letztlich in beide Richtungen drehen...

  • 5 Monate später...
Geschrieben

Gibt es auch bis heute, nach einem halben Jahr, keine Neuigkeiten in der Frage der Evaluation ?

An wen könnte man sich wenden, um dieses Unterfangen einmal etwas anzupieksen ?

Schliesslich ist es ja eine Art Koalitionsversprechen der derzeitigen Bundesregierung.

Geschrieben
Gibt es auch bis heute, nach einem halben Jahr, keine Neuigkeiten in der Frage der Evaluation ?

An wen könnte man sich wenden, um dieses Unterfangen einmal etwas anzupieksen ?

Schliesslich ist es ja eine Art Koalitionsversprechen der derzeitigen Bundesregierung.

Die haben gerade alle Hände voll damit zu tun, sich grün anzustreichen, also vergiss es.

Geschrieben

In Baden-Württemberg müssen die Waffenbehörden für den Zeitraum 1.1.2010-30.06.2011 die Ergebnisse der Vorortkontrollen zur Waffenverwahrung mit einer großen Liste melden.

Mir wurde gesagt, dass dort - nach Bedürfnisarten getrennt - abgefragt wird, wie viele Kontrollen erfolgt sind, wie viele Verstöße festgestellt worden sind und wie viele davon als OWI bzw. Straftat geahndet wurden bzw. wie viele Widerrufe von WBK daraufhin erfolgten. Daneben wird nach Anzahl der Erlaubnisinhaber und Anzahl der Lang- und Kurzwaffen gefragt, wie viele Waffen abgegeben wurden und mit wieviel Personal die Arbeit bewerkstelligt wird.

Geschrieben

Aber diese Evaluation bezieht sich dann ja nur auf die Kontrollen. Soweit ich mich erinnere, sollte aber auch deutlich darüber hinaus evaluiert werden. War es nicht so, dass alle neuen Regelungen abgeklopft werden sollten? Dann müsste man z.B. auch prüfen, wie sehr sich die Sicherheit im Abendland verbessert hat, dass man die Waffen über Grundkontingent nur nach der Teilnahme an einem Vereinswettbewerb beantragen kann und die ganzen anderen tollen Erfindungen im WaffG.

Weißt du dazu was?

bye knight

Geschrieben

Das wird sicher auch noch ausgeweitet werden, aber der Brennpunkt liegt momentan wohl auf den Verwahrungskontrollen.

Ganz kritisch auf den Prüfstand gehört meines Erachtens das hier:

- Blockierung von Erbwaffen (kaum ein Erbe will die zu dem hohen Preis, die Mischfälle Altbesitzer/Erben werfen rechtliche Probleme auf und man hört auch schon von Fachleuten, dass die eingebrachten Stöpsel eigentlich regelmäßig entfernt und geölt werden müssten weil der Lauf sonst schick rostet - wie war das noch mit Werterhalt der Waffe ?) Lösung: Einführung einer speziellen Sachkundeprüfung für Erben, beschränkt auf die für diesen Kreis notwendigen Sachverhalte

- das Erwerbsstreckungsgebot macht unnötig Arbeit und bringt keinen Sicherheitsgewinn - Sportschützen sind nicht gefährlicher als Jäger. Also wieder weg damit.

- Sinn und Zweck des Kleinen Waffenscheins - hat sich da wirklich was geändert seitdem ?

- Vereinfachung des § 42a WaffG durch Wegfall der Einhandmesser und Konkretisierung eines berechtigten Interesses (dieser Norm fehlt in dieser Hinsicht ganz klar die Bestimmtheit).

- Überarbeitung der Regelung der behördlichen Aufbewahrungspflichten des § 44a WaffG. Waffenhandelsbücher sollten meines Erachtens wie Bauakten niemals ausgesondert werden. Waffenakten erst dann, wenn alle darin kursierenden Waffen vernichtet worden sind.

- nicht neu, aber schon lange überfällig: Wegfall der persönlichen Eignung generell bei nachweislichem Drogenbezug. Tatsachen für den Verdacht einer Abhängigkeit lassen sich bei Alkohol anhand Promille BAK relativ leicht nachweisen, bei Drogen bis auf wenige Ausnahmen so gut wie gar nicht. Da macht es sich der Gesetzgeber selbst schwer und oftmals können deshalb in solchen Fällen keine Gutachten angefordert werden.

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