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IGNORED

Probleme bei Privatinsolvenz


Neunmillimeter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

kurz zu meinem Problem, bzw. meiner Frage:

Ich bin seit 20 Jahren Sportschütze und besitze ebensolang die grüne WBK und zwei 22er KW.

Auf Grund einer früheren (leider erfolglosen) Selbständigkeit habe ich seit etwa 13 Jahren zwar überschaubare, aber doch relativ hohe Schulden (ehemalige Lieferanten und Hausbank) und habe schon mehrmals die Eidesstattliche Versicherung abgeben müssen. Ich habe mir ansonsten aber nie etwas zu Schulden kommen lassen und bin in einem festen angestellten Arbeitsverhältniss.

Ich habe mich nun entschlossen, eine Privatinsolvenz anzustreben.

Ich weiß nur nicht, ob das irgendwelche Konsequenzen für meinen Waffenbesitz hat. Die beiden Waffen sind nicht wertvoll (Gesamtwert etwa 400,- €).

Hat sich schonmal jemand in einer vergleichbaren Situation befunden?

Geschrieben

es koennte nicht vonn nachteil sein wenn du eine bewertung von einem büchser zb hättest die dir bestätigt das die waffen zusammen nur zb 150€ wert sind - vielleicht weil sie ja auch nicht vollständig sind :gutidee:

Geschrieben

Ah ja, deshalb auch:

Fehlermeldung!

Die Nachricht kann nicht gesendet werden, da der Empfänger seinen Nachrichtendienst deaktiviert hat oder er/sie über keinen weiteren Speicherplatz mehr verfügt.

Diese persönliche Nachricht wurde nicht gesendet

Schicke mir doch mal eine mit einer Empfangsmöglichkeit.

Geschrieben

Mir geht es bei meiner Frage auch nicht so sehr um die Waffen, sondern darum, ob die Privatinsolvenz Einfluss meine Zuverlässigkeit und persönliche Eignung für den Waffenbesitz hat. Also könnte mir auf Grund der Privatinsolvenz die WBK entzogen werden?

Gast solideogloria
Geschrieben

nix, du musst nur noch einen oder zwei beiträge schreiben, mit 5 oder 6 geschriebenen beitragen kann man privatnachrichten erst schreiben und empfangen.

Geschrieben

Ich sehe da momentan keinen Zusammenhang zwischen Zuverlässigkeit, persönlicher Eignung und Privatinsolvenz. Vlt. würde der Fall anders liegen, wenn eine vorsätzliche Insolvenzverschleppung vorliegt, die dann zusätzlich strafrechtlich verfolgt wird.

Geschrieben

Die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit würde ich auch nicht in Gefahr sehen. Wenn Deine Waffen 400 Teuro wert sind, dann werden diese auch vermutlich nicht pfändbar sein, sonst wären sie ja spätestens mit der EV weg gewesen.

Persönlich bin ich aber der Meinung, dass es als Schuldner selbstverständlich sein sollte, dass Du alles aus Deinem Besitz zu Geld machst und Deine Gläubiger, die Dir im guten Glauben Waren/Geld oder was auch immer geliefert haben, zu entschädigen. Dazu sollten auch wertvolle Waffen zähen.

Geschrieben
Die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit würde ich auch nicht in Gefahr sehen. Wenn Deine Waffen 400 Teuro wert sind, dann werden diese auch vermutlich nicht pfändbar sein, sonst wären sie ja spätestens mit der EV weg gewesen.

Persönlich bin ich aber der Meinung, dass es als Schuldner selbstverständlich sein sollte, dass Du alles aus Deinem Besitz zu Geld machst und Deine Gläubiger, die Dir im guten Glauben Waren/Geld oder was auch immer geliefert haben, zu entschädigen. Dazu sollten auch wertvolle Waffen zähen.

so ein Schwachsinn!!!!!!!

Geschrieben
Würde mich auch interessieren.

Mich auch....

Sind denn hier keine Fachleute, die in dem Fall eine fachlich fundierte Aussage posten können bzw. wollen...........

Geschrieben

Es gibt keine, allgemeinverbindliche Aussage..

Ausserdem sind wir hier keine Rechtsberatung!

Natürlich muss er alles angeben, was "wertvoll"

sein sollte....relativ....gell..ob 400 schon wertvoll ist...?

Auf die Zuverlässigkeit hat es, i.d.R, keine

Auswirkungen...

-ohne Gewähr-

Geschrieben

Wertvolle Waffen zu eGun-Preisen verschleudern, ist keine gute Idee. Eigentlich das Gegenteil von wirtschaftlicher Verwertung. Billige Waffen kann man fast nur verschenken, auch keine gute Idee, es sei denn, man will sie loswerden.

Grundsätzlich würde ich in einer derartigen Situation eine Schuldnerberatung aufsuchen.

Und was den "moralischen Aspekt" anbelangt, da würde ich mir überlegen, wie der Gläubiger in umgekehrter Konstellation verfahren würde. Große Firma, die über Leichen geht, und mir z.B. nur deshalb Kredit gibt um überhöhte Preise zu kassieren, würde ich anders behandeln, als z.B. den kleinen Waffenhöker, der mich meine Knifte abstottern lässt.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit sehe ich nur dann berührt, wenn zu den Schulden eine Straftat kommt, z.B. Steuerhinterziehung, Insolverzverschleppung (Betrug), etc.

Geschrieben

Nochmal abschliesend, bzw. zur Erklärung ein paar Worte in eigener Sache.

Ich bin mir schon im Klaren, dass das Forum keine Rechtsberatung darstellt. Das habe ich auch nicht erwartet. Ich bin in meine derzeitige Situation geraten, weil ich jemand nahestehenden helfen wollte und habe desenwegen auch kein schlechtes Gewissen. Der Hauptgläubiger (eine Bank) hat das Ganze provoziert, aber meine paar Euro sicher schon wieder verschmerzt.

Mir ging es nur darum, ob im Falle der Privatinsolvenz die Waffenbehörde an meiner Eignung und Zuverlässigkeit zweifeln könnte und somit die WBK in Gefahr sei.

Da ich mir aber strafrechtlich nichts zu Schulden kommen habe lasse, bin ich eigentlich ganz zuversichtlich.

Danke an alle, die mir bis jetzt geantwortet haben.

Geschrieben
Ich bin in meine derzeitige Situation geraten, weil ich jemand nahestehenden helfen wollte und habe desenwegen auch kein schlechtes Gewissen. Der Hauptgläubiger (eine Bank) hat das Ganze provoziert...

Jaja... den Bürgen kannst du würgen... :rolleyes:

Begebe Dich zum Amtsgericht, hole Dir einen Beratungshilfeschein und frage einen Anwalt, ob Du da wieder rauskommst. Das Thema Bürgschaft zugunsten Nahestehender ist ein zu umfangreiches, um hier auch nur die Grundsätze darzustellen.

Und nein, Zahlungsunfähigkeit ist nicht gleich Unzuverlässigkeit.

Geschrieben
Persönlich bin ich aber der Meinung, dass es als Schuldner selbstverständlich sein sollte, dass Du alles aus Deinem Besitz zu Geld machst und Deine Gläubiger, die Dir im guten Glauben Waren/Geld oder was auch immer geliefert haben, zu entschädigen. Dazu sollten auch wertvolle Waffen zähen.

Ja... verkaufe einfach alles, mache einen auf Platte, gehe dann betteln und liefere das auch noch ab! :00000733:

*Ironie* aus:

Sehe ich ebenso als Schwachsinn an, und würde ich auch nie machen, schon gar nicht bei den Bankstern... :heuldoch:

und nicht bei diesem weltweiten Ausbeutungssystem und ja, ich bin auch Gläubiger und habe hier einen Titel liegen, den

ich theoretisch 30 Jahre zu Geld machen kann und doch nichts dafür bekomme...

und vielleicht ist "Sicherungsübereignung" im privaten Umfeld eine Lösung für Dich!

Geschrieben

in den Fragebögen die ich bei einer EV ausfülle steht die Frage nach vorhandenen Waffen. In der Regel pfände ich diese immer mit.

Bei der Pr.Insolvenz werden alle Geldmittel über den Verwalter verteilt. Ob da der MitgliedsBetrag des Vereins noch übrig ist?

Geschrieben

Bei der "Verbraucherinsolvenz" zählt die

Pfändungstabelle! Es verhält sich wie Lohnpfändung..

Soweit der Schuldner ein festes Einkommen hat.

Das Existenzminimum darf er ohnehin behalten!

....................

Das ist keine Rechtsberatung;kann man alles nachlesen;

auch dafür gibt es Foren..

...................

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