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IGNORED

Gebühren-Irrsinn bei Eintrag in WBK ?


bolide.357

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Hallo zusammen,

folgende rechtliche Frage hat sich mir gestellt und ich hoffe auf hilfreiche Erfahrungswerte bzw. Antworten:

Auf einer WBK ist z.B. eine Waffe Pistole 45 ACP eingetragen inklusive Siegel für Munitionserwerb. Nun ist die WBK voll. Der Inhaber hat eine zweite WBK auf der er nun nach § 14 Abs. 3 WaffG ebenfalls einen Eintrag für Pistole 45 ACP fertigen lässt. Nun will die Sachbearbeiterin 25,00 EURO wenn sie das kleine Siegelchen beim Munitionserwerb setzen soll. Ist das nicht völlige Abzocke wo die grundsätzliche Erlaubnis ja bereits durch den anderen Eintrag besteht ? Bitte jetzt keine Fragen wie "was willst Du denn mit nem weiteren Siegel in der zweiten WBK?". Ist einfach nur mal in den Raum geworfen. Es geht einfach um das Prinzip, dass die Waffenbesitzer immer abgezockt werden sollen....

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... mir geht es bei diesem Thema eigentlich lediglich um diese 25,00 Abzocke. Ist das gerechtfertigt und steht auch irgendwo oder willkür gegen die ich mich wehren kann ?

Ja, das steht so in der Gebührenordnung. Gebühr je Munitionserlaubnis.

Früher war es billiger, das Procedere war aber das Gleiche.

Jeder Munstempel kostet und kostete extra.

Mein SB fragt mich normalerweise, ob ich den Stempel (wirklich) haben will oder nicht.

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Ja, das steht so in der Gebührenordnung. Gebühr je Munitionserlaubnis.

Früher war es billiger, das Procedere war aber das Gleiche.

Jeder Munstempel kostet und kostete extra.

Mein SB fragt mich normalerweise, ob ich den Stempel (wirklich) haben will oder nicht.

Mich hat der SB auch gefragt und angemerkt dass es dann 25,00 kostet. Mich macht nur wütend, dass ich die Erlaubnis ja bereits habe und nur einen "übertrag" in andere WBK möchte.

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Du zahlst nicht die Prüfung des Bedürfnisses, Du bezahlst die Prüfung der Zuverlässigkeit

Also ich weis ja nicht WIE das geprüft wird, aber ich bin ohne ankündigung zum Amt, habe gesagt ich brauche eine WBK und auch gleich einen Voreintrag für ne .45 und nach 20 Minuten hatte ich das!!! Ich hätte also SOFORT los gehen können um eine KW zu kaufen! Keine Ahnung wofür ich da was zum Prüfen bezahlt habe, und das erklärt trotzdem nicht warum 1 KW voreintrag so viel teurer ist als zich LW einträge => denn da muss ja auch geprüft werden oder?

Warum manche Jäger nur immer denken sie wären eine besondere Gruppe an Waffenbesitzern die eine Sonderbehandlung verdienen und für sie andere Gesetze gelten (sollten).

Ich denke überhaupt nicht das ich was besonderes bin, und wenn du glaubst das ich einer von denen bin der sagt:" ach scheis auf die Sportschützen hauptsach die nerven uns Jäger nicht" dann irrst du dich gewaltig!!!!

Ich habe mich grade letztens mit einem Jäger angelegt weil ich "euch" sportschüten verteidigt habe und ihm damit wiedersprochen habe, er meinte das wir Jäger ja ungefährliche Waffen haben, und das die bösen Sportschützen "ECHTE MORDWAFFEN" haben und das die verboten gehören!! (son schwachsinn!!)

Übrigens finde ich auch wir sollten gar nicht erst anfangen mit Ihr Jäger und Ihr Sportschützen, wir sind ALLE Legale Waffenbesitzer!!!!

Wo kommen wir denn da hin wenn wir uns hier schon gegnseitig beleidigen!!! :peinlich:

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Es geht hier um Gebühren für den Munitionserwerb in einer grünen WBK und nicht um die Erwerbsberechtigung für Jäger. Wen das Thema interessiert, der möge bitte die Suchfunktion benutzen. Der letzte Thread dazu war vor gefühlten 2 Wochen.

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Ja, das steht so in der Gebührenordnung. Gebühr je Munitionserlaubnis.

...

Mein SB fragt mich normalerweise, ob ich den Stempel (wirklich) haben will oder nicht.

Gebühr für Munitions EWB... aber nicht für jede... das zu kassieren, ist Abzocke...

Ein Problem kann auch werden, wenn er nicht beide WBKs einstecken hat und dann mit der Mun-EWB losen einkaufen gehen möchte. ;)

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Ist das nicht völlige Abzocke wo die grundsätzliche Erlaubnis ja bereits durch den anderen Eintrag besteht ?

Mag sein. Formal ist es jedoch korrekt.

Meine persönliche Meinung: DAS (im Gegensatz zu anderem) ist ein Thema, bei dem sich ein "Kleinkrieg" mit der Behörde nicht lohnt.

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Formal und administrativ kann die Behörde es so machen, wurde ja schon gesagt.

Worüber Du dich beschwerst (bis zu einem gewissen Punkt vielleicht auch nachvollziehbar) ist, dass sie es dir nicht 'mal so eben mitmachen' (ohne €€€).

Wenn man so will, sind auch viele Strafzettel eine Abzocke, Steuern sowieso :rolleyes: - kann man sich prächtig drüber streiten, bringt aber nix.

Gebührenordnung ist wie sie ist - Punkt. <_<

(ausserdem, und das ist nur meine unmassgebliche subjektive Meinung: Wenn ich ein paar hundert €uronen für 'ne 45er abdrücke, dann sollte es auch für die 25,- noch langen, wenn ich den separaten Munerwerb auch noch quasi "bestätigt" haben will - ist nicht böse gemeint). :s75:

Würde mich selber vielleicht auch ein bisschen grummeln, aber deswegen keinen Stress machen, zahlen und gehen.

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Auf einer WBK ist z.B. eine Waffe Pistole 45 ACP eingetragen inklusive Siegel für Munitionserwerb.

Der Inhaber hat eine zweite WBK ... für Pistole 45 ACP...

Nun will die Sachbearbeiterin 25,00 EURO wenn sie das kleine Siegelchen beim Munitionserwerb setzen soll. Ist das nicht völlige Abzocke wo die grundsätzliche Erlaubnis ja bereits durch den anderen Eintrag besteht ? Bitte jetzt keine Fragen wie "was willst Du denn mit nem weiteren Siegel in der zweiten WBK?". Ist einfach nur mal in den Raum geworfen. Es geht einfach um das Prinzip, dass die Waffenbesitzer immer abgezockt werden sollen....

Ich meine, wenn Du den zusäzlichen Stempel willst, ist eine Gebühr dafür zu entrichten.

Wenn Du den Stempel nicht willst, ist keine Gebühr fällig.

Der Verwaltumgsakt kostet Geld - sie froh, dass Du keinen anderen Akt mit Verwaltung machen musst.

Die Entscheidung liegt also bei Dir :00000733:

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Ich meine, wenn Du den zusäzlichen Stempel willst, ist eine Gebühr dafür zu entrichten.

Meines Erachtens streng nach Gebührenverzeichnis zur WaffKostV (sofern von dieser Behörde noch angewandt) korrekt. Andererseits hält sich der Aufwand in Grenzen, weil sich die Prüfung darauf beschränkt, ob für das Kaliber schon eine MEB vorhanden ist.

Eine Waffenbehörde, die was auf sich hält, macht das im geschilderten Fall gebührenfrei mit einem netten lächeln dazu. Wenn diese bereits eine eigene Gebührenverordnung hat und für jede öffentliche Leistung generell nach Zeitaufwand berechnet werden muss, würde ich entgegenhalten, das im Zuge einer anderen Amtshandlung mit einzubeziehen. Normalerweise zählt immer jede angefangene Viertelstunde. Sollte also für einen Waffeneintrag und den MEB-Siegel reichen. ;)

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