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IGNORED

Frage zum Bedürfnisantrag beim BDS Hessen


galdur

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Ich bin Mitglied im Schützenverein der den BDS als Dachverband hat(wir haben eine Vereinsnummer beim BDS und sind dort registriert).Ich bin seit dem 1.10.2009 im Verein,aber erst seit dem 13.11.2009 Mitglied im BDS.Habe ordentlich mein Bedürfnisantrag ausgefüllt und vom 1.Vorsitzenden unterschreiben lassen.Schiessbuch,Sachkundeprüfung und meine Waffenbesitzkarte mit meinem 4mm m20 kopiert.Leider teilte mir die wirklich nette Dame vom BDS Hessen mit,das es gleichgültig sei,seit wann ich Mietglied im Verein sei,sondern es nur zählt seit wann man im BDS Mitglied ist.Da ich das Waffengesetz kenne,und dort steht das man ein Jahr im Verein sein muss der einem Verband(zb.BDS) angehört,frage ich mich nun,ob das willkür vom Verband ist,oder ich die Rechtslage nicht verstehe.Toll ist das ich schon vorher im Antrag die Waffen mit Hersteller,Bezeichnung,Art und Kaliber angeben musste,damit sie mit der Sportordnung übereinstimmt und ich die Waffen jetzt beim Händler liegen habe,und deshalb unter Umständen noch mal wenn ich pech habe eine komplette Überprüfung(hat 6 Wochen gedauert) beim SB kriege, obwohl ich die WBK erst am 19,8,2010 bekommen habe(Leider ist nämlich zeitnah ein dehnbarer Begriff). Kann mir jemand der im BDS Hessen ist sagen,ob das normal ist!!!!!!,oder ob es sich um ein Missverständnis handelt.

Danke im vorraus für hilfreiche Antworten.

Geschrieben
Servus,

schau doch hier mal nach:

Bedürfnisrichtlinen BDS Hessen

Da steht... "12 Monate Mitglied im Verein und Verband...."

Ciao

Tauschi

Hallo

Das ist ja alles schön und richtig!

Nur schaut man sich die Satzung des BDS Hessen an,steht dort:

Erwerb der Mitgliedschaft:

(1) Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Mit der Aufnahme erkennen alle Mitglieder diese

Satzung und die Ordnungen des BDS an sowie die jeweils geltenden schießsportlichen Regelungen und

Bestimmungen.

(2) Unmittelbare Mitglieder können werden:

S001 Seite 3

Vereine, Gruppen und Einzelpersonen mit Vereins- bzw. erstem Wohnsitz im Land Hessen. Gruppen und

Vereine müssen bei der Anmeldung mindestens 7 Mitglieder haben.

(3) Durch die Aufnahme einzelner Vereine und Gruppen werden deren Mitglieder zu mittelbaren Mitgliedern des

BDS Landesverbandes.

Das heisst das ich laut Abschnitt 3. schon, durch den Eintritt in unseren Verein automatisch mittelbares Mitglied im BDS

geworden bin,und es ja nicht meine Schuld ist das es mehrere Wochen dauert,bis man sein Mitgliedschaft bekommt.

Ausserdem wurde mir der Verein als ich 2009 beim BDS Hessen angerufen hatte,extra vermittelt,da er in meiner Nähe ist.

Konnte ja nicht ahnen,das ein Verein der im BDS mit Vereinsnummer geführt wird,nichts mit den BDS Regeln zu tun hat.

MFG. galdur

Geschrieben

als BDS Gruppen Sprecher in Hessen sage ich Dir folgendes dazu:

du musst 12 Monate in einem anerkannten Schiesssportverband sein:

also entweder 12 Moante im BDS

oder

8 Monate in einem anderen und 4 Monate im BDS

gruss

Geschrieben

Hallo

Danke für die Antworten.Dann lag mein Schiessleiter falsch der der Meinung war,das mittelbare Mitglieder automatisch dazu gehören.

Dann eine andere Frage.Da ich ja wenigsten laut Gesetz jetzt ein Bedürfnis habe :00000733: ,und Inhaber einer WBK bin,darf ich mir meine

eigenen Waffen zum Träning und zum Wettkampf ausleihen.

Ich weiss das die Frage schon oft gestellt wurde,aber mein Fall ist ja anders,da ich ja laut Gesetz(nicht Verband)ein Bedürfnis habe wenn ich 1 Jahr im

Verein bin der einem Verband angeschlossen ist.

MFG galdur

Geschrieben
Hallo

Danke für die Antworten.Dann lag mein Schiessleiter falsch der der Meinung war,das mittelbare Mitglieder automatisch dazu gehören.

Dann eine andere Frage.Da ich ja wenigsten laut Gesetz jetzt ein Bedürfnis habe :00000733: ,und Inhaber einer WBK bin,darf ich mir meine

eigenen Waffen zum Träning und zum Wettkampf ausleihen.

Ich weiss das die Frage schon oft gestellt wurde,aber mein Fall ist ja anders,da ich ja laut Gesetz(nicht Verband)ein Bedürfnis habe wenn ich 1 Jahr im

Verein bin der einem Verband angeschlossen ist.

MFG galdur

Diese Aussage ist komplett falsch! Dein Bedürfnis erlangst du nicht qua Gesetz. Du weist dein Bedürfnis in den ausgefüllten Formulare nach und schickst deinen Antrag an deinen Verband. Dein Verband kann dir ein Bedürfnis erst nach 12 Monaten und Bedürfnisprüfung bestätigen. Vorher hast du garnichts!!!

erschrockene Grüße

Geschrieben

Hallo Mutter

Wir reden hier nicht vom Erwerb einer Waffe,sondern vom vorrübergehenden Erwerb (Leihschein).Und ich glaube schon das das Waffengesetz zählt.

Sonst würde es,es nicht geben.Das die Verbände es anders auslegen hat nichts mit der Rechtsprechung zu tun,sondern ist halt Wilkür vom Verband.

Einzelmitglieder im BDS Hessen kriegen auch wenn sie 10 Jahre Mitglied sind ,gar keine Waffenbefürwortung mehr! laut neuer Anordnung.

Und Bedürfnis ist so festgehalten,da steht nichts von 12 Monate Verbandszugehörigkeit.

§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze

Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

1.besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und

2.die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck

glaubhaft gemacht sind.

Sportschütze ist man meiner Meinung nach,wenn man nach einer Anerkannten Sportordnung mit festen Regeln schiesst(zb. BDS) und im Verein ist.Und wirtschaftliche Interessen hat man sowieso,da man sich am Stand Waffen von Schützenkolegen leihen muss,und deshalb viele Schuß Munition sinnlos

verplämpert um den Haltepunkt zu finden.

Wie schon gesagt,ich rede nicht vom Erwerb von Waffen sondern,vom Bedürfnis umfassenden Zweck zur Ausleihe.

Geschrieben

Junge ich bring es für dich kurz und knapp auf den Punkt: Du bist ganz gewaltig auf dem Holzweg. Du hälst dich für ganz ausgeschlafen und bist für dein handeln selbst verantwortlich.

Ich versuche es für dich aber nochmal zusammenzufassen, weil ich gerne negative Schlagzeilen vermeiden möchte.

Was du hast:

WBK 4mmM20

10 1/2 Monate im Verband

Was du nicht hast:

Ein Bedürfnis nach §14. Das wird nämlich nur durch den Sportverband bescheinigt.

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes...

Was du darfst:

Waffenleihe vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung, denn Tarining und Wettkampf zählen zum bedürfnisumfassten Zweck und du hast keines. Dieses kann dir nämlich nur der Verband bescheinigen, so wie es im §14 WaffG steht (siehe oben).

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a)lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

b)vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung

erwirbt;

Sollte dir jemand draufkommen brauchst du dir für lange Zeit keine Gedanken um Bedürfnisse machen, jedenfalls nicht um Waffenrechtliche. Nimm meinen Rat an und warte die 1 1/2 Monate. Vor allem anderen bist du gewarnt.

greetz und mach dich nicht unglücklich!

P.S.: Hast du noch zu Einzelheiten fragen, versuche ich sie dir gerne zu erläutern. Ich würde gern dich und den Sport vor Schaden bewahren.

Geschrieben
Hallo Mutter

Wir reden hier nicht vom Erwerb einer Waffe,sondern vom vorrübergehenden Erwerb (Leihschein).Und ich glaube schon das das Waffengesetz zählt.

.....

Und Bedürfnis ist so festgehalten,da steht nichts von 12 Monate Verbandszugehörigkeit.

...

Sportschütze ist man meiner Meinung nach,wenn man nach einer Anerkannten Sportordnung mit festen Regeln schiesst(zb. BDS) und im Verein ist.Und wirtschaftliche Interessen hat man sowieso,da man sich am Stand Waffen von Schützenkolegen leihen muss,und deshalb viele Schuß Munition sinnlos

verplämpert um den Haltepunkt zu finden.

Wie schon gesagt,ich rede nicht vom Erwerb von Waffen sondern,vom Bedürfnis umfassenden Zweck zur Ausleihe.

ich habe das wichtigste mal im zitat übriggelassen und den springenden punkt hervorgehoben!

dieses Bedürfnis hast du aber noch nicht nachgewiesen, bzw. es ist noch nicht anerkannt!

deine WBK für 4mm beinhaltet ( sofern sie nicht für eine sportwaffe ausgestellt wurde um damit sportlich aufgrund einer disziplin eines anerkannten verbandes zu schießen) kein bedürfnis als sportschütze. du hast also KEIN bedürfnis als sportschütze! und da du kein bedürfnis als sportschütze hast, kannst du dir aufgrund diesem (nicht existenten) bedürfnis auch keine erlaubnispflichtige waffe zum zwecke des sportlichen schießens gemäß deinem bedürfnis "leihen"!

leihen geht nur aufgrund eines bestehenden ( und bestätigten) bedürfnisses, eben und allein zu zwecke dieses bedürfnisses!

4mm-WBK ( bedürfnisfrei), sachkundigkeit, 12 monate im verein und 12 monate im verband reichen NICHT aus zur waffenleihe nach §12 Abs.1 Nr.1 a) WaffG! du brauchst dafür eine WBK, die dir als sportschütze, aufgrund deines bedürfnisses als sportschütze, ausgestellt wurde!

gruß alzi

Edit: mutti war schneller...

Geschrieben

Wie gut das ich im BDS Kennziffer 1600 die 4mm m20 bei unseren Vereinsmeisterschaften schiesse. :eclipsee_gold_cup:

Ich habe mir die Waffe nicht aus langer Weile gekauft,sondern weil wir keine Vereinswaffen haben.Ausserdem bin ich Jungjäger und könnte mir

wenn es mir nur um eine Waffe ginge eine 12/70 Flinte holen.

Und Junge als Anrede ist woll ein bischem im Ton vergriffen.

Ich suche sachliche Auskünfte und keine ich hab da mal was gehört Sprüche.

Geschrieben

Also Junge, ich hab es dir rechtlich fundiert mit Gesetzeszitat dargelegt. Hast du einen Bedürfnisnachweis? NEIN! Alzi ist als sehr bewandert auf dem Gebiet hier bekannt und hat dir das gleiche geschrieben wie ich. Vielleicht möchtest du ihm lieber Glauben schenken.

Für mich bist du unbelehrbar. Ich kann dir nicht weiter helfen. on daher ist für mich dann hier Ende der Kommunikation. Solltest du bei deinem Tun erwischt werden ist Schluß für dich als Jungjäger und als Sportschütze. Derjenige der dir leiht hat zunächst auch ein dickes Problem am Hals. Er muss sich dann darauf berufen, dass du die Auflage hattest nur zu befördern und zu verwahren. Reiss den nicht auch mit rein.

Tschüss!

DU HAST KEIN BEDÜRFNIS!

Geschrieben

ich kann mich mutter nur anschließen: lass es bleiben!

du kommst in teufels küche, und jeder der dir in der situation eine waffe (nach §12 Abs.1 Nr.1 a) WaffG) leiht ebenso!

gruß alzi

Geschrieben
Also Junge, ich hab es dir rechtlich fundiert mit Gesetzeszitat dargelegt. Hast du einen Bedürfnisnachweis? NEIN! Alzi ist als sehr bewandert auf dem Gebiet hier bekannt und hat dir das gleiche geschrieben wie ich. Vielleicht möchtest du ihm lieber Glauben schenken.

Für mich bist du unbelehrbar. Ich kann dir nicht weiter helfen. on daher ist für mich dann hier Ende der Kommunikation. Solltest du bei deinem Tun erwischt werden ist Schluß für dich als Jungjäger und als Sportschütze. Derjenige der dir leiht hat zunächst auch ein dickes Problem am Hals. Er muss sich dann darauf berufen, dass du die Auflage hattest nur zu befördern und zu verwahren. Reiss den nicht auch mit rein.

Tschüss!

DU HAST KEIN BEDÜRFNIS!

Also Junge :peinlich:

1.Meine Waffen sind bei einem Händler wo ich die Waffen gekauft habe eingelagert.Also red nicht das ich irgendwas ungesetzliches mache.

Was du Junge nicht begreifst ist,das ich sachliche Antworten zu dem Thema suche.

Ich bin kein Schwachkopf der sich eine 4mm m20 kauft um eine WBK zu bekommen,um sich dann eine Waffe auszuleihen.Ich möchte den Schiesssport

mit Ernsthaftigkeit betreiben,weil ich den Wettkampf mag,und mich verbessern möchte.Das gleiche gilt für meine Jagdausbildung die ich bewusst über einen

Jagdverein mache,um einen ordentlichen Wissensstand zu erlangen.Ich hätte auch in eine Jagdschule gehen können und wäre in 14 Tagen fertig,und könnte

mir kaufen was ich will.

Also Junge danke für deine Antworten

Geschrieben

Junge! Sachlichere Antworten als Gesetzeszitate kann ich dir nicht liefern. Ich kann nichts dafür, dass dir das nicht passt. Die rechtslage ist v e r b i n d l i c h so, wie ich dargestellt habe. Da kann der kleine Bub noch so doll mit dem Fuß stampfen. Bemühe dich weiter um einen ordentlichen Wissenstand. Momentan bist du meilenwert davon entfernt. Auf die Details deiner haarstrübenden weiteren Aussagen (wirtschaftliches Interesse) verzichte ich.

Frag deinen Sachbearbeiter und dann lebe mit deiner Entscheidung.

Red doch mit jemandem der dir Recht gibt, wenn du dich dann besser fühlst. Die Mutter hier ist mit dir dann auch durch!

Bye bye!

Du ignorierst von nun an alle Einträge von: galdur.

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Geschrieben
ich kann mich mutter nur anschließen: lass es bleiben!

du kommst in teufels küche, und jeder der dir in der situation eine waffe (nach §12 Abs.1 Nr.1 a) WaffG) leiht ebenso!

gruß alzi

Hallo alzi

Danke für deine Antworten!

Eben um nicht in Teufels Küche zu kommen,frage ich ja hier nach.Bei diesem Thema scheiden sich halt die Geister,und wenn ich meinen

SB anrufe,werde ich ob richtig oder nicht garantiert nein hören.Und wenn ich dann keine sachlichen Argumente bringen kann war es das.

Die 5 Wochen sind nicht das Proplem.Mir geht es ums Prinzip.Weil,da ich mich an das Gesetz halte,erwarte ich auch als Bürger,das auch

ich das Gesetz ordnungsgemäß anwenden darf.Leider ist in Deutschland recht haben,und kriegen nicht immer das selbe.

Gruß galdur

Geschrieben
Also Junge :peinlich:

.........Ich hätte auch in eine Jagdschule gehen können und wäre in 14 Tagen fertig,und könnte

mir kaufen was ich will.

...

da du es doch sowieso besser weißt, warum fragst du überhaupt?! wenn dir die antworten nicht passen, sorry, aber dann bitte geh woanders spielen!

du bist sachkundig, du kannst (gesetzestexte) lesen.... also kannst du doch auch ganz alleine gegen die wand rennen!

.. nur lass andere da raus!...

gruß alzi

Geschrieben
Junge! Sachlichere Antworten als Gesetzeszitate kann ich dir nicht liefern. Ich kann nichts dafür, dass dir das nicht passt. Die rechtslage ist v e r b i n d l i c h so, wie ich dargestellt habe. Da kann der kleine Bub noch so doll mit dem Fuß stampfen. Bemühe dich weiter um einen ordentlichen Wissenstand. Momentan bist du meilenwert davon entfernt. Auf die Details deiner haarstrübenden weiteren Aussagen (wirtschaftliches Interesse) verzichte ich.

Frag deinen Sachbearbeiter und dann lebe mit deiner Entscheidung.

Red doch mit jemandem der dir Recht gibt, wenn du dich dann besser fühlst. Die Mutter hier ist mit dir dann auch durch!

Bye bye!

Hallo junge Mutter :rolleyes:

Das schreibst du jetzt zu 2.mal das das Thema durch ist.

Geschrieben
ich habe das wichtigste mal im zitat übriggelassen und den springenden punkt hervorgehoben!

dieses Bedürfnis hast du aber noch nicht nachgewiesen, bzw. es ist noch nicht anerkannt!

deine WBK für 4mm beinhaltet ( sofern sie nicht für eine sportwaffe ausgestellt wurde um damit sportlich aufgrund einer disziplin eines anerkannten verbandes zu schießen) kein bedürfnis als sportschütze. du hast also KEIN bedürfnis als sportschütze! und da du kein bedürfnis als sportschütze hast, kannst du dir aufgrund diesem (nicht existenten) bedürfnis auch keine erlaubnispflichtige waffe zum zwecke des sportlichen schießens gemäß deinem bedürfnis "leihen"!

leihen geht nur aufgrund eines bestehenden ( und bestätigten) bedürfnisses, eben und allein zu zwecke dieses bedürfnisses!

4mm-WBK ( bedürfnisfrei), sachkundigkeit, 12 monate im verein und 12 monate im verband reichen NICHT aus zur waffenleihe nach §12 Abs.1 Nr.1 a) WaffG! du brauchst dafür eine WBK, die dir als sportschütze, aufgrund deines bedürfnisses als sportschütze, ausgestellt wurde!

gruß alzi

Edit: mutti war schneller...

Hallo alzi

Nochmal

Ich schiesse die Waffe weil sie im BDS als Sportwaffe zugelassen ist,unter Kennziffer 1600 !

Tut mir ja leid das sie Bedürfnisfrei ist,aber ich schiesse damit nach BDS Regeln aus dem Regelhandbuch des BDS.

Aber ich könnte ja auch einen Bedürfnisantrag stellen für eine bedürfnisfreie Waffe,der dann nach Ablauf einem Jahres

Befürwortet wird.

Du wiedersprichst dir im oben genannten Text.

Gruß galdur

Geschrieben
Ich schiesse die Waffe weil sie im BDS als Sportwaffe zugelassen ist,unter Kennziffer 1600 !

interessiert nicht.

Tut mir ja leid das sie Bedürfnisfrei ist,aber ich schiesse damit nach BDS Regeln aus dem Regelhandbuch des BDS.

interessiert auch nicht!

Aber ich könnte ja auch einen Bedürfnisantrag stellen für eine bedürfnisfreie Waffe,der dann nach Ablauf einem Jahres

Befürwortet wird.

dann wäre die waffen, aufgrund eines anerkannten sportschützenbedürfnisses für erlaubnispflichtige schußwaffen, in einer WBK für sportschützen eingetragen und §12 Abs.1 Nr.1 a) WaffG stünde nichts im wege!

Du wiedersprichst dir im oben genannten Text.

das glaube ich nicht! nur du WILLST es einfach nicht verstehen!

ich gebs aber auf dir das jetzt zum 4. mal zu erklären, es scheint keinen sinn zu haben. frag den richter in deinem verfahren auf das du zusteuerst!

gruß alzi

Geschrieben

Hallo Erik

Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.

Ich wollte damit nicht sagen das ein Jagdverein besser Ausbildet als eine Jagdschule,sondern das es für mich Persönlich angebrachter ist,bin halt auch

nicht mehr der Jüngste.Mir ging es in erster Linie darum aufzuzeigen,das ich den Schiesssport nicht betreibe um eine Waffe in meiner Wohnung zu haben,

sondern weil mir der Sport Spaß macht.

Gruß galdur

Geschrieben
Ich schiesse die Waffe weil sie im BDS als Sportwaffe zugelassen ist,unter Kennziffer 1600 !

Tut mir ja leid das sie Bedürfnisfrei ist,aber ich schiesse damit nach BDS Regeln aus dem Regelhandbuch des BDS.

Hier liegt Dein Verständnisproblem, galdur. Die 4mm M20 ist zwar bedürfnisfrei, aber trotzdem wbk-pflichtig. Insofern kannst Du eine solche Waffe auch nur dann leihen, wenn Du selbst eine WBK hast. Hierzu brauchst Du in Deinem Fall Mindestalter 18 Jahre, Sachkunde, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.

Jetzt sollte es aber wirklich klick gemacht haben, yes ? :)

Grüssle

SBine

Geschrieben
Hier liegt Dein Verständnisproblem, galdur. Die 4mm M20 ist zwar bedürfnisfrei, aber trotzdem wbk-pflichtig. Insofern kannst Du eine solche Waffe auch nur dann leihen, wenn Du selbst eine WBK hast. Hierzu brauchst Du in Deinem Fall Mindestalter 18 Jahre, Sachkunde, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.

Jetzt sollte es aber wirklich klick gemacht haben, yes ? :)

Grüssle

SBine

Hallo SBine

Da liegt wohl ein Missverständnis vor.Ich Besitze eine WBK grün mit einer 4mm m20,die ich bei uns im Verein nach BDS Regeln(Kennziffer 1600) schiesse.

Es ging um das Ausleihen(nicht das Erwerben) von GK Waffen.Das Thema ist,das ich seit dem 1.10.2009 Mitglied im Schützenverein bin,der den BDS als

Dachverband angehört,jetzt meinen Bedürfnisantrag abgegeben habe und mir mitgeteilt wurde das nicht die Vereins sonder die Verbandszugehörigkeit

zählt.Im Verband bin ich seit dem 13.11.2009.Aber das Thema ist geklärt.Es geht nur um das Thema des Ausleihens einer Waffe,und den Abstatz:

für ein dem Bedürfnis umfassenden Zweck!Da ich ja Sportschütze bin,und die Waffe im Verband als Wettkampfwaffe zugelassen ist,schiesse ich die Waffe

ja mit dem Bedürfnis, einen Wettkampf zu bestreiten.

Gruss galdur

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