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IGNORED

Jagdliche Nutzung von Sportwaffen


Camulos

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich bin Sportschütze (grüne und gelbe WBK) und trage mich mit dem Gedanken, den Jagdschein zu machen. Wie ist das, wenn ich eine heute auf die grüne WBK eingetragenen KW jagdlich nutzen will (Fangschussgeber) oder mir auf meine gelbe WBK eine Doppelflinte hole. Dürfen Sportwaffen einfach jagdlich genutzt werden oder sind diese dann anders zu erfassen?

Falls das Thema schon diskutiert wurde, bitte einfach auf entsprechenden Thread hinweisen. Danke!

Geschrieben
Ich bin Sportschütze (grüne und gelbe WBK) und trage mich mit dem Gedanken, den Jagdschein zu machen. Wie ist das, wenn ich eine heute auf die grüne WBK eingetragenen KW jagdlich nutzen will (Fangschussgeber) oder mir auf meine gelbe WBK eine Doppelflinte hole. Dürfen Sportwaffen einfach jagdlich genutzt werden oder sind diese dann anders zu erfassen?

Falls das Thema schon diskutiert wurde, bitte einfach auf entsprechenden Thread hinweisen. Danke!

Also hier meine Antwort als Ausbilder und Prüfer für Waffensachkunde:

Deine Waffen dürfen grundsätzlich nur für den vom Bedürfnis umfassten Zweck verwendet und transportiert werden, also Sportwaffen nach einem Sportwaffenbedürfnis erworben auch nur für Sportschießen und den ensprechenden Transport.

Du solltest Dir beim lösen des Jagdscheines von Deinem SB bescheinigen lassen, dass Du deine Sportwaffen auch zur Jagdausübung verwenden darfst. Dann bist Du auf der rechtlich sicheren Seite.

Gruß Hans

Geschrieben

Das zeigt wieder die Qualität der meisten WSK Ausbilder in Deutschland...

Geschrieben
Also hier meine Antwort als Ausbilder und Prüfer für Waffensachkunde:

Deine Waffen dürfen grundsätzlich nur für den vom Bedürfnis umfassten Zweck verwendet und transportiert werden,

Oh Mann,

und ich dachte, daß es sich selbst bis Kleinkleckersdorf 'rumgesprochen hätte...

:peinlich:

Geschrieben

Na denn mein Statement dazu:

Wie ich aus den Antworten und Links ersehe, herrschen bei den verschiedenen Ordnungsämtern und Forumsmitgliedern mal wieder verschiedene Rechtsauslegungen und Meinungen.

Nochmal:

Auf der rechtlich sicheren Seite bist Du mit einerm entsprechenden Schrieb Deines SB.

Denn auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand.

Gute Nacht Gemeinde

Gast solideogloria
Geschrieben
Also hier meine Antwort als Ausbilder und Prüfer für Waffensachkunde:

Dann darf ich (Sportschütze) mir also auch von meinem Jägerfreund niemal den 686er Targetchampion ausleihen den dieser auf Jagdschein erworben hat?

Falls doch, dann schreib lieber keine Antwort sondern denk nochmal über dein Posting von oben nach.

Viele Grüße

Einhobbysachkundeausbilderundprüfer

Geschrieben
Also hier meine Antwort als Ausbilder und Prüfer für Waffensachkunde:

Deine Waffen dürfen grundsätzlich nur für den vom Bedürfnis umfassten Zweck verwendet und transportiert werden, also Sportwaffen nach einem Sportwaffenbedürfnis erworben auch nur für Sportschießen und den ensprechenden Transport.

Du solltest Dir beim lösen des Jagdscheines von Deinem SB bescheinigen lassen, dass Du deine Sportwaffen auch zur Jagdausübung verwenden darfst. Dann bist Du auf der rechtlich sicheren Seite.

Gruß Hans

Genau das hat mir die Sachbearbeiterin auch gesagt. Also Jagdlich genutzte Waffen extra WBK.

Geschrieben
Genau das hat mir die Sachbearbeiterin auch gesagt. Also Jagdlich genutzte Waffen extra WBK.

Mir hat der SB Jagdwaffen und Sportwaffen bunt gemischt in die gleiche WBK einetragen...

Geschrieben
Mir hat der SB Jagdwaffen und Sportwaffen bunt gemischt in die gleiche WBK einetragen...

Dito.

"Wegen der Jägerei wird nicht extra eine neue WBK ausgefüllt". Laut Aussage einiger SB beim LKA in Berlin.

WMH

Thunder-bru

Geschrieben

Es gibt Urteile in die eine und in die andere Richtung. Meist so wie es gerade nicht passt ;)

Geschrieben

Alle reden bei dieser Fragestellung permanent vom ach so wichtigen "Bedürfnis umfassenden Zweck"...

Das mag rein rechtlich und vor allem logisch auch zutreffen.....

ABER....

Zwei für, zum Beispiel mich, wichtige Punkte lassen sämtliche rechtlichen Vorschriften und Auslegungen permanent außer Acht...

1. Die Waffen gehören mir, sind mein Eigentum und ich entscheide ganz gerne selber, wie ich mein Eigentum nutze und....

2. Welchen tieferen Sinn sollte es haben, eine geerbte (Erbenbedürfnis) Waffe, eine Sportwaffe (sportliches Bedürfnis) nicht zur Jagd nutzen zu dürfen ?

Diese Waffen sind doch allesamt auf einer WBK eingetragen, somit ergeben sich für die Behörden keinerlei Fragestellungen hinsichtlich der legalität der Waffen. Wo ist also das Problem ???

Da sollte man vom Gesetzgeber einmal darüber nachdenken und nachbessern !!!

Auch gibt es Jagdwaffen, die sich im sportlichen Bereich einsetzen lassen ! Man sollte als legaler Waffenbesitzer dahingehend die völlige Freiheit haben zu entscheiden, wie man seine Waffen einsetzt.

Wenn man zum Beispiel eine Sammler-WBK besitzt und das Thema der Sammlung auch sportlich nutzbare Waffen umfasst, warum soll man diese Waffen nicht bei sportlichen Wettbewerben einsetzen dürfen ? So ein Quatsch !

Mir hat mein SB mal gesagt ich dürfte eine Fangschuss-taugliche Waffe aus meiner Sammlung nicht auf der Jagd führen.

Fand ich doof ! Das habe ich ihm auch gesagt !

Bei Sammlerwaffen gibt es sowieso nur die Form und Farbe der WBK, die darauf hinweist, daß das sog. (völlig bescheuerte) Bedürfnis ein anderes war als für die Anschaffung einer Waffe auf der Grünen WBK.

Beispiel: Ich gehe mit dem von meinem Vater geerbten Revolver (für den Fangschuss) zur Jagd.... bei einer Kontrolle kann ich Jagdschein und WBK vorlegen und kein Beamter wird in der Lage sein zu prüfen, welches Bedürfnis für den Erwerb der Waffe zu Grunde gelegen hat.

Also was soll der Blödsinn ?

Typisch Deutsche Regulierungs-WUT !

BFPierce

Geschrieben
Es gibt Urteile in die eine und in die andere Richtung. Meist so wie es gerade nicht passt ;)

Hast du da Beispiele?

Eigentlich sind doch §§13 und 20 recht eindeutig.

In 13 ist das generelle Bedürfnis beschrieben und der Sonderfall des Erwerbs (hier relevant für Erwerb von Kurzwaffen über die generelle Zahl 2 hinaus) in 20.

Damit ist Erwerb und Besitz geregelt. Die Nutzung sodann in 13 (6).

Geschrieben

Ich, der Sportschütze, kann selbstverständlich mir, dem Jäger, eine Waffe ausleihen. Und da ich, der Sportschütze, dabei bin, wenn ich, der Jäger, diese bei der Jagd einsetze, brauch ich, der Jäger, von mir, dem Sportschützen, nicht einmal einen Leihschein.

Vertausche Sportschütze, Jäger und Sammler je nach belieben.

Geschrieben
Also hier meine Antwort als Ausbilder und Prüfer für Waffensachkunde:

:peinlich:

Gib die Ämter zurück, gehe auf Los, ziehe keine 5000 Lire ein, und setze 10 Runden aus.

(Unglaublich, was sich bei solcher Unkenntnis auch noch anmaßt, andere auszubilden)

Geschrieben
:peinlich:

Gib die Ämter zurück, gehe auf Los, ziehe keine 5000 Lire ein, und setze 10 Runden aus.

(Unglaublich, was sich bei solcher Unkenntnis auch noch anmaßt, andere auszubilden)

Danke für die Blumen Carcano.

Aaaber: Auf Grund fehlender Verwaltungsvorschriften enstscheiden manche SB hüh und ander hott.

Also in diesem Forum mit Gesetzespassageen und eigenen Interpretationen dieser die Sachkenntnis anderer anzuzweifeln ist nicht angebracht, sondern von Deiner Seite aus peinlich.

So sagt mein zuständiger SB, dass man die Sortwaffen nur mit extra Genehmigung zur Jagd verwenden darf.

Natürlich ist das unlogisch und ich kann Deine Ansicht nachvollziehen.

Nur: Ist es das Wert, sich dann vor Gericht zu streiten, wenn man es vorher in einem vernünftigen Gespräch klären kann?

Ansonsten: Ich befasse mich seit 25 Jahren mit dem Waffengesetz und seine Auswüchsen und da gibt es nichts, was es nichts gibt.

Aus diesem Grund bleibe ich bei meiner Empfehlung sich die Verwendung der Sportwaffen für die Jagd schriftlich bestätigen zu lassen, Worte sind Schall und Rauch.

Und nochmal: Auf hoher See und vor Gericht.......

P.S. Ein höflicherer Ton währe angebracht.

Geschrieben

Ich versteh die Diskussion nicht.

Mein SB macht eine neue WBK. Genau mit der Bedürfnisbegründung.

Jadgliche Waffen darf ich zum sportlichen schiessen verwenden (das darf ein nur Jäger ja auch), aber die sportlichen Waffen darf ich nicht zur Jagd führen. Da ist nämlich der Unterschied.

Und daher würde ich einfach den entsprechenden SB fragen. Bevor man dann mit den unterschiedlichen Auslegungen einen Richter überzeugen muss...

Und wenn man zur Not einen kleinen Schrieb vom SB kriegt und es dann passt, was soll man das Risiko eingehen.

Im übrigen darf ich als Jäger ja auch 2 KW beantragen. Aufgrund des Bedürfnisses. Im Schnitt werden die ja auch für einen Sportschützen genehmigt. Bräuchte man ja dann auch nicht, da sich ja bereits eine Fangschusstaugliche KW im Besitz befindet.

Geschrieben
... aber die sportlichen Waffen darf ich nicht zur Jagd führen. Da ist nämlich der Unterschied.

:peinlich:

Himmel hilf! Nur weil dein Sachbearbeiter Dir das weismachen will und Du geneigt bist, es auch zu glauben (Glauben gehört in die Kirche) ist und bleibt es Unsinn. Das hatten wir im anderen Thread doch geklärt.

Es ist natürlich bequem, die grottenfalsche persönlich Meinung des Sachbearbeiters "glauben zu wollen". Ansonsten müsste man ja etwas dagegen unternehmen. Das macht Arbeit.

Bräuchte man ja dann auch nicht, da sich ja bereits eine Fangschusstaugliche KW im Besitz befindet.

Nochmal, zum hundertausendsten Mal: Bedürfnisse haben natürliche (und ggfs. auch juristische) Personen. Waffen haben keine Bedürfnisse, keine Weihe und keine Widdmung bzgl. eines Bedürfnisses.

:peinlich:

Gib die Ämter zurück, gehe auf Los, ziehe keine 5000 Lire ein, und setze 10 Runden aus.

(Unglaublich, was sich bei solcher Unkenntnis auch noch anmaßt, andere auszubilden)

Hehe, ich wollte schon fast dasselbe schreiben.

Aaaber: Auf Grund fehlender Verwaltungsvorschriften enstscheiden manche SB hüh und ander hott.

Für das Protokoll: Der Sachbearbeiter einer unteren Waffenbehörde entscheidet dazu nichts, aber auch wirklich gar nichts.

So sagt mein zuständiger SB, dass man die Sortwaffen nur mit extra Genehmigung zur Jagd verwenden darf.

Mir wollte mal einer erzählen, dass leere Patronenhülsen erlaubnispflichtige Gegenstände seien.

Du darfst so etwas gerne glauben, musst es aber nicht.

Nur: Ist es das Wert, sich dann vor Gericht zu streiten, wenn man es vorher in einem vernünftigen Gespräch klären kann?

Was soll man da in einem vernünftigen Gespräch klären? Dass der Sachbarbeiter unfähig und inkompetent ist?

Aus diesem Grund bleibe ich bei meiner Empfehlung sich die Verwendung der Sportwaffen für die Jagd schriftlich bestätigen zu lassen, Worte sind Schall und Rauch.

Nochmals: Der SB hat hier nullkommanichts zu bestätigen.

P.S. Ein höflicherer Ton währe angebracht.

Nein, weil der Blödsinn hier im Kopf nicht auszuhalten ist.

Geschrieben
Jadgliche Waffen darf ich zum sportlichen schiessen verwenden (das darf ein nur Jäger ja auch), aber die sportlichen Waffen darf ich nicht zur Jagd führen. Da ist nämlich der Unterschied.

LostCopz hat es doch erklärt.

Ein gültiger Jahresjagdschein berechtigt zum uneingeschränkten Erwerb (und jagdlichen Führen) von Langwaffen

und deren Munition im gesetzlichen Rahmen.

Von daher sind "gelbe" Langwaffen (sportlich erworben) kein Problem.

Kurzwaffen sind eh in der "Grünen", ebenso Selbstladelangwaffen, die "sportlich" oder "jagdlich" erworben wurden

und jagdlich erworbene nicht-Sl-Langwaffen.

"Sportliche" Sl-Langwaffen müssen nur jagdlichen Kaliber- und Energieanforderungen genügen und können *nur* mit einem 2er-Magazin

(3-Schuss-Grenze für Sl-LW) bei der Jagd geführt werden.

Was die Jagdkollegen zu einem "aufgebrezelten" SL8 bei der Bockjagd sagen werden steht auf einem anderen Blatt ;-)

Gruß Fatty

Geschrieben

@Pestilenz

Mach doch wie du willst. Wenn du dich wegen einem Stück Papier das du dir nicht holen willst mit deinem SB anlegen willst: Bitte. Jeder wie er will. Wenn der SB glaubt, man sollte für die Verwendung von sportlich zugelassenen Waffen zur Jagd einen netten 2 Zeiler mit seiner Unterschrift haben, dann lass ich meinem SB die Freude. Er ist glücklich und ich hab meine Ruhe.

Was soll ich mich deswegen mit ihm rumtun und ihm Erklären, dass er keine Ahnung hat?

Kannst du aber gerne machen.

Hab ich kein Problem mit.

Ich werde es nicht tun, da es in meinen Augen keinen Sinn macht.

Und allgemein muss ich schon zustimmen: Der Ton hier ist eine Zumutung. Aber das betrifft nicht nur dich.

Geschrieben
Was soll ich mich deswegen mit ihm rumtun und ihm Erklären, dass er keine Ahnung hat?

Das ist die Ursache von gefühlten 90% der persistenten Probleme mit den waffenrechtlichen Behörden.

Das gibt es weder auf dem Bauamt noch beim Finanzamt und schon gar nicht bei der Führerscheinstelle. Dort wird im Zweifel geklagt, dass die Schwarte kracht.

Nur beim Ordnungsamt spingt der deutsche Michel sofort aus dem Fenster, wenn der nächstbeste SB auch nur dazu rät.

Im übrigen musst Du ihm nicht erklären, dass er keine Ahnung hat. Denn wenn es so ist, wissen die betreffenden SB das meist selbst.

Du musst ihn nur dazu bringen, nach dem Gesetz und nicht nach eigenen Phantasievorstellungen zu agieren.

Dass man dies diplomatisch lösen kann und vielleicht nicht gleich mit den Worten "Sie sind in der Sache absolut kontextbefreit" beginnt, versteht sich wohl von selbst.

Und das einzige, was hier eine Zumutung darstellt ist, wie im Brustton der Überzeugung hier der größte Müll ins Forum gekippt wird und Ahnungen, Phantasiegschichten, Wünsche der UWB sowie weitere urban legends als Tatsachen verkauft werden. Hier interessiert es nicht, wie man aus Bequemlichkeitsgründen mit dem eigenen Sachbearbeiter verfährt, sondern wie die Gesetzeslage aussieht.

Geschrieben
Wenn der SB glaubt, man sollte für die Verwendung von sportlich zugelassenen Waffen zur Jagd einen netten 2 Zeiler mit seiner Unterschrift haben, dann lass ich meinem SB die Freude. Er ist glücklich und ich hab meine Ruhe.

Typen mit so einer Einstellung und dem hier gezeigten Mangel an Fachwissen sind eine wahre Forenbereicherung :peinlich:

Mit so einem Unsinn kannst Du in Zukunft gerne andere belästigen, aber nicht mehr mich.

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