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IGNORED

Fragen zur "grünen" WBK


Maxe1981

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Benötigt man eigentlich einen Munitionserwerbschein zu der grünen WBK wenn man bereits einen Unterhebelreptierer in .38 Special besitzen würde und den beantragten Revolver (.357Magnum) dementsprechend auch nur mit .38er Patronen schießen möchte?!

Gruß

Max

Gast solideogloria
Geschrieben

In der grünen wird ganz einfach der Munitionserwerb mit eingetragen. Kostet zwar, solltest du aber trotzdem machen. Mit der EWB für 357 darfst du auch .38er kaufen. Stell dir vor, du verkaufst dein Gewehr mal eben schnell, dann darfst du 38er und 357er Munition noch nicht mal mehr besitzen.

Geschrieben

Der Munitionserwerb ist in den eingetragen Waffen zugehörig und wird mit Eintrag in der Spalte 7 der grünen WBK erlaubt. Wer einen Eintrag für die Munition .357 Magnum hat, darf auch die gasdruckschwächere .38 Spez. erwerben, jedoch nicht umgekehrt. Es ist die Regel, dass zum Eintrag einer Waffe auch der passende Munitionserwerb eingetragen wird. Das kostet allerdings 25 € extra.

Der MES ist ein eigenständiges Stück Papier zum Erwerb von erlaubnispflichtiger Munition. In der Regel wird die Munition auf Art und/oder Menge begrenzt. Der MES ist in erster Linie für Munitionssammler gedacht.

Der Sportschütze bekommt ohne zusätzliches Bedürfnis keinen eigenständigen Munitionserwerbsschein (MES).

Geschrieben
In der grünen wird ganz einfach der Munitionserwerb mit eingetragen. Kostet zwar, solltest du aber trotzdem machen. Mit der EWB für 357 darfst du auch .38er kaufen. Stell dir vor, du verkaufst dein Gewehr mal eben schnell, dann darfst du 38er und 357er Munition noch nicht mal mehr besitzen.

... dann läst Du Dir bei Austragung des Gewehrs den Stempel beim Revolver auf die Grüne geben.

Geschrieben

du brauchst rein theoretisch keinen MES aber das ist ja eh nur

ein Stempel in der grünen WBK

siehe Bild

wbk_gruen.jpg

aber unabhängig davon würde ich mir immer den MES zur Waffen eintragen lassen,

zb verkaufst du den UHR und schon ist es mit der Mun Essig.......

kein MES mehr--> keine Mun mehr.......

... dann läst Du Dir bei Austragung des Gewehrs den Stempel beim Revolver auf die Grüne geben.

und das kostet genau so viel oder sogar mehr als wenn man es direkt beim Eintragen macht

und ist damit purer Unsinn....

nur meine Meinung niemand muss sie teilen

Geschrieben
und das kostet genau so viel oder sogar mehr als wenn man es direkt beim Eintragen macht

und ist damit purer Unsinn....

nur meine Meinung niemand muss sie teilen

... das kostet aber nur dann etwas, wenn man das Gewehr austragen lässt. Zur Behörde muss man ja sowieso.

Geschrieben
In der grünen wird ganz einfach der Munitionserwerb mit eingetragen. Kostet zwar, solltest du aber trotzdem machen. Mit der EWB für 357 darfst du auch .38er kaufen. Stell dir vor, du verkaufst dein Gewehr mal eben schnell, dann darfst du 38er und 357er Munition noch nicht mal mehr besitzen.

Kein Mist? Dann bin ich ein Krimineller, wenn ich erst meine Waffe und drei nach dem Austragen die Restmuni verkaufe?!

Gast solideogloria
Geschrieben

Naja, keine eingetragene Waffe mit Munerwerb bedeutet keine Berechtigung zum Munbesitz mehr. Ob dir jemand zwei Tage nach dem Verkauf der Waffe daraus einen Strick drehen MÖCHTE sei mal dahingestellt. Man KANN es allerdings. Deshalb mit der letzten Waffe in .357 auch die letzten Murmeln mitgeben. Sonst :acute:

Geschrieben

ich meine da gibt es eine Übergangsfrist aber nichts genaues weiß ich nicht

(habe auch auf die Schnelle im WAFFG nichts gefunden),

deshalb immer den MES zu jeder Waffe eintragen

auf so dünnes Eis würde ich mich aber nicht begeben,

deshalb beim Verkauf von Waffen immer auf die Mun achten.......

Zusatz:

WaffG §10 Abs 3

(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine

Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. In den übrigen

Fällen wird die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein für eine bestimmte

Munitionsart erteilt; sie ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs

Jahren zu befristen und gilt für den Besitz der Munition unbefristet. Die Erlaubnis

zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes

gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der

Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition

für die Dauer von sechs Monaten fort.

ob das jetzt nur für den Wiederlader gilt erschliesst sich mir nicht.......

Geschrieben
ich meine da gibt es eine Übergangsfrist aber nichts genaues weiß ich nicht

(habe auch auf die Schnelle im WAFFG nichts gefunden),

die "übergangsfrist" endet definitiv und spätestens mit dem austrag der waffe aus der WBK, denn dann ist auch die besitzerlaubnis für die munition erloschen.

was du evtl. im hinterkopf hast, ist der munitionserwerbsschein, der gilt ( von sammlern und unbefristeten scheinen mal abgesehen) einen gewissen zeitraum für erwerb und besitz, danach nur noch für den weiterbesitz der munition. bin jetzt zu faul das nachzuschlagen, sonst würde ich dir den § nennen.

gruß alzi

Geschrieben

Hallo!

Abgesehen von den Konstrukten wie "Waffe verkauft, wie sieht es nun mit der MEB aus", würde ich grundsätzlich alle verdaubaren Kaliber eintragen lassen:

Einem Vereinskollegen von mir hat eine .460er S+W. Der Händler wollte ihm keine Murmeln in .454C verkaufen, da es nicht extra eingetragen war.

Ist jetzt eine etwas exotischere Kombination, aber wer weiss wie die Lage in 20 Jahren ist -- so ein Stempelchen gilt ein Leben lang und kostet keinen Vermögen.

Kann natürich sein, dass die Regelungen demnächst gelockert werden, dann war die Investition für die Katz. :nea:

Geschrieben
Der Munitionserwerb ist in den eingetragen Waffen zugehörig und wird mit Eintrag in der Spalte 7 der grünen WBK erlaubt. Wer einen Eintrag für die Munition .357 Magnum hat, darf auch die gasdruckschwächere .38 Spez. erwerben, jedoch nicht umgekehrt.Der MES ist ein eigenständiges Stück Papier zum Erwerb von erlaubnispflichtiger Munition. In der Regel wird die Munition auf Art und/oder Menge begrenzt.

Ist,s nicht eher andersrum ?

Beim Eintrag meines 686 meinte die Biene, ich schreibe Ihnen noch mal extra .38 rein.

Und siehe da,...beim Kauf erwähnter Munition, wollte man genau diesen Eintrag sehen ! Bei .357 wollte man nur den Eintrag der entsprechenden Waffe sehen! !

.357 ist bei mir schon in der neuen Gelben durch den Eintrag eines .357ziger Spaßgewehres sowie eines Wiederladescheines geregelt

Geschrieben
Ist,s nicht eher andersrum ?

...

.357 ist bei mir schon in der neuen Gelben durch den Eintrag eines .357ziger Spaßgewehres sowie eines Wiederladescheines geregelt

Nö, nicht andersrum. die .38er Pillen konntest Du auch schon für Dein Spaßgewehr ganz legal erwerben und auch wieder stopfen.

mfg

Harry

Geschrieben
Nö, nicht andersrum. die .38er Pillen konntest Du auch schon für Dein Spaßgewehr ganz legal erwerben und auch wieder stopfen.

mfg

Harry

Der gute Mann hatte aber die Grüne vor die Nase bekommen, von der Gelben wußte er nicht,s.

Und genau darauf wollte er den .38siger Eintrag sehen :confused:

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