Zum Inhalt springen
IGNORED

Bremen will Pensionäre reaktivieren


kriegerlein

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Die sollten lieber sieben frische Polizisten einstellen, um die Randale auf der Disco-Meile in den Griff zu kriegen.

Oder auch für ganz bestimmte Clans, von denen polizeilich bekannt ist, dass sie illegal Waffen führen.

Aber das wird Herrn Mäurer wohl zu viel Papierkram. Da braucht er ja Durchsuchungsbeschlüsse für. :heuldoch:

Noch ein kleiner Tip für den Herrn Innensenator:

Kontrolleure nur befristet einstellen. Wenn die Verfassungsbeschwerde durchkommt, wird er sie nämlich nicht mehr los.

Geschrieben
Die sollten lieber sieben frische Polizisten einstellen, um die Randale auf der Disco-Meile in den Griff zu kriegen.

Oder auch für ganz bestimmte Clans, von denen polizeilich bekannt ist, dass sie illegal Waffen führen.

Aber das wird Herrn Mäurer wohl zu viel Papierkram. Da braucht er ja Durchsuchungsbeschlüsse für. :heuldoch:

Noch ein kleiner Tip für den Herrn Innensenator:

Kontrolleure nur befristet einstellen. Wenn die Verfassungsbeschwerde durchkommt, wird er sie nämlich nicht mehr los.

Alter Seebär, ich denke hier hast du das falsche Deck geentert.

Wenn - und daran zweifle ich nicht im geringsten- die Verfassungsbeschwerde durchkommt, wird sich der Erfolg MEINER Meinung nach ausschließlich auf den Fakt der Betretens gegen den Willen beziehen. Die Kontrollen selbst, die ja schon länger gesetzlich verankert sind, wird man nicht kippen. Es geht darum, dass man unangemeldet und gegen den Willen Besuch IN die Wohnung bekommt.

Das die Behörden die Kontrollmöglichkeiten in den letzten Jaren nicht genutzt haben ist ja der Vorwurf, dem sie sich ausgesetzt sehen.

UNSER Problem wird sein, wenn erst einmal Personal eingestellt ist, werden wir den Mist nur sehr schwer wieder los. DAS ist MEINE primäre Befürchtung neben der Tatsache, dass die Behörden dann wegen jeder unbedeutenden Kleinigkeit oder auf Grund fehlender Sachkenntnis der Kontrolleure ein Verfahren einleiten werden.

Die Problematik des § 5 WaffG muss ich ja hier nicht vertiefen.

Auch SO kann die Leitungs- und Regulierungsfunktion der ganzen Bestrebungen umgesetzt und als Erfolg verbucht werden.

Hier müssen WIR andere Alternativen ausarbeiten um im schlimmsten Fall gewappnet zu sein.

Geschrieben

Das ist ja das Problem: sind sie erstmal installiert, müssen

sie ihr Geld und den Erfolg einbringen...

Wenn Behörden neue Posten schaffen, siehe Ordnungsdienste,

AiP usw..geht meist eine Schulung voraus.

Soo ganz unbedarft werden sie nicht sein, aber wohl unter

Erfolgsdruck stehen: immerhin wollen die Leute den Job dann

auch behalten...

Es wäre natürlich am Einfachsten, wenn sich jeder an die

Aufbewahrungsvorschriften hält...

Dafür muß aber auch erstmal jeder erreicht und aufgeklärt werden.

.....

Geschrieben

Schulungen - klar.

Schon mal darüber nachdedacht was passiert wenn jemand einen Schaukasten mit Munition vd. Kaliber an der Wand hängen hat? Nur mal so als Beispiel. Oder wieviele den seit 40 Jahren im Partraum an der Wand hängenden Gurt....lassen wir das, die Zeit wird es (leider) zeigen.

Geschrieben

Schulungen sind relativ..kommt drauf an, auf was die ihr Augenmerk

richten sollen...

Das Problem wird werden: "Pensionierte Polizisten"..

Standaufsichten, die pensioniert sind, können auch so ein

Problem sein...das kennt wohl jeder.

Schaun wir mal, wie weit wir bei denen mit dem

Käffchen kommen :-)) wenn es sie denn gibt, irgendwann..

Geschrieben
Schon mal darüber nachdedacht was passiert wenn jemand einen Schaukasten mit Munition vd. Kaliber an der Wand hängen hat? Nur mal so als Beispiel. Oder wieviele den seit 40 Jahren im Partraum an der Wand hängenden Gurt....

Unsicherheit, wo man hinschaut. Nehmt doch nur mal die im Forum geführte Diskussion über die Anrechnung (oder eben Nicht-Anrechnung)

von Austauschläufen, Wechselsystemen und Wechseltrommeln auf die Zahl der in einem Waffenschrank zulässigen erlaubnispflichtigen Waffen.

Das sieht offensichtlich die eine Hälfte (auch der Waffenbehörden) so, und die andere Hälfte anders. Anrechnen, nicht anrechnen...

Je nach Standpunkt kann (bei Inhabern etlicher WS/WL, die mit im Schrank z.B. bei den Kurzwaffen verwahrt sind) ein Verstoß

gegen Aufbewahrungsvorschriften gesehen werden, oder eben nicht. Faktische - sicherheitliche - Relevanz liegt übrigens bei Null...

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Habe gerade einen A-Schrank (Burgwächter 2009/2010 VDMA usw. v. 1995) von

einem Kollegen gekauft! Der Behörde gab ich die Katalog-Beschreibung mit Katalogbild.

Sie verlangten trotzdem noch ein Foto vom Zertifikat!

Wurde gemailt,am Montag!

Grad meine SBine angerufen: alles in Ordnung, reicht!

Zu dem Fred-Titel hab ich nichts neues gefunden,

weder im Weser-Kurier, noch bei Radio Bremen..

:rolleyes:

kriegerlein

Geschrieben
Hier wird auch nur mit Wasser gekocht..

aber mit kaltem und das funktioniert eben schlecht.

Geschrieben

Tja, der Senator hat wohl gesagt bekommen, dass es so einfach nun doch nicht ist, einen Ruhestandsbeamten zu reaktivieren.

Das geht - belehre mich jemand, der sich auskennt, eines Besseren - nur bei den Beamten, die noch nicht das Pensionsalter erreicht haben und in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können; und dazu gehören gewöhnliche Polizisten nicht.

Teddy

Geschrieben
...

Das geht - belehre mich jemand, der sich auskennt, eines Besseren - nur bei den Beamten, die noch nicht das Pensionsalter erreicht haben

Das stimmt grundsätzlich (siehe Bundesbeamtengesetz), für Landesbeamte gibt es abweichende Regelungen für den Normalfall. Gemäß Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts kann jeder Ruhestandsbeamte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres im Verteidigungsfall erneut berufen werden.

und in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können; und dazu gehören gewöhnliche Polizisten nicht.

...

Solange man als einstweiligen Ruhestand nur den nach der Legaldefinition in den Beamtengesetzen ansieht hast du recht.

Tatsächlich gibt es faktisch aber weitere Formen des Ruhestandes die tatsächlich nur einstweilig ist/sein kann (und die intern auch häufig so genannt werden), z.B. der Ruhestand auf Grund von Dienstunfähigkeit. Hier wird regelmäßig von einem Arzt geprüft ob die Voraussetzungen der Dienstunfähigkeit noch vorliegt, ob man also das alte Amt ausüben kann oder ob man z.B. unter geringeren Voraussetzungen in einer anderen Behörde ein Amt ausüben kann.

Ansonsten: Altersteilzeit und Urlaub ohne Dienstbezüge.

@ kriegerlein:

Diese Stellen werden bestimmt nicht ausgeschrieben, die haben sich bestimmt schon ein paar Kandidaten aus-geguckt.

Geschrieben
Tatsächlich gibt es faktisch aber weitere Formen des Ruhestandes ...

Z.B. bei den Militärs. Da gibt es die Zurruhesetzung wegen Erreichens der besonderen Altersgrenze.Kann ich auch verstehen. Als alter Griesgram würde ich meinen jüngeren Kameraden an Bord nur auf den Sack gehen (Und den neumodischen Schlitzmatrosen wahrscheinlich woanders hin).

Trotzdem liegt bei mir jetzt ein Einberufungsbescheid in der Schublade. Aktiviert werden kann er jederzeit durch einen Anruf. Und dann muss ich mich umziehen.

Darüber hinaus könnte ich mich auch bei der Behörde als Kontrolleur bewerben. Rein rechtlich wäre so ein Job drin. Die Pension würde entsprechend verrechnet werden.

Geschrieben
Darüber hinaus könnte ich mich auch bei der Behörde als Kontrolleur bewerben. Rein rechtlich wäre so ein Job drin. Die Pension würde entsprechend verrechnet werden.

Mach mal! Hier wärst Du willkommen :)

Geschrieben
Mach mal! Hier wärst Du willkommen :)

Ich glaube kaum, dass mir Herr Mäurer die täglichen Fahrtkosten nach Bremen erstatten wird.

Aber die Idee ist gar nicht so dumm. Zumindest würde das sofortige Einkassieren und Einschmelzen entfallen. Da gibt es dann noch eine Waffenhandelserlaubnis dazu und das, was die Leute dann wirklich loswerden wollen, stellen wir dann hier rein. Den Rest der Leute (Altbesitzer, Erben) gewinnen wir dann für die Schützenvereine und Hegeringe

Und jeder kriegt einen Flyer der FvLW.

Win-Win-Situation.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.