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IGNORED

Munitionserwerb bei Leihwaffe in gelber WBK?


Mrks

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe meine beiden Waffen/Halbjahr bereits auf grüne WBK erworben und möchte jetzt, zwecks Erprobung von einem Schützenkameraden, eine Langwaffe für max. einen Monat ausleihen und, sofern sie sich bewährt, auch nach Ablauf des halben Jahres auch kaufen.

Jetzt ist die Frage folgende: Wie kann ich Munition für diese Leihwaffe erwerben, wenn sie nicht in der Gelben WBK eingetragen ist, sondern ich das Teil nur momentan über Leihschein erworben habe?

Geschrieben

In dem Zeitraum des Leihscheins bist du berechtigt, Munition zu erwerben.

Das habe ich schon mehrfach praktiziert.

Mein SB hat es mir zu Anfangs bestätigt.

Geschrieben

Da gibt es wohl unterschiedliche Auffassungen.

Ich habe den Fall mal bei meinem SB angesprochen, und der hat das Thema auf einem Seminar gebracht.

Antwort:

Der Leihschein berechtigt zum Munitionserwerb vom Leihgeber.

Verkauf vom Handel auf Leihschein nicht möglich.

Wird in anderen Regionen auch anders gesehen.

Würde Dir also empfehlen die Munition vom Leihgeber besorgen zu lassen.

Geschrieben
Wird in anderen Regionen auch anders gesehen.

Ja, z.B. hier. Das nutzt ihm aber auch nichts, wenn der Händler ihm keine Mun verkaufen will - denn hier liegt der Hase oft im Pfeffer.

Sofern vertretbar also Munition vom Leihgeber erwerben oder vom Schützenkameraden mit entsprechender MEB zum Stand mitbringen lassen.

Geschrieben
Ja, z.B. hier. Das nutzt ihm aber auch nichts, wenn der Händler ihm keine Mun verkaufen will - denn hier liegt der Hase oft im Pfeffer.

So ist es, welcher Händler gefährdet schon seine Lizenz, wenn er nicht weiß welcher Sb momentan zuständig ist!

Dass ein Sachbearbeiter nicht 200 Jahre auf seinem Stuhl sitzt dürfte jedem klar sein1

Geschrieben

Na ja, das wird hier vom Sachgebietsleiter der unteren Waffenbehörde über das bayerische LKA bis hinauf zum bayerischen Staatsministerium des Inneren einhellig gesehen (und dass die Verantwortlichen in diesen Bereichen "eben einmal wechseln" würden, entspricht nicht den Tatsachen). Ein Umstand, der grundsätzlich bekannt ist und den ich im übrigen von allen drei Instanzen schriftlich habe... Alles andere wäre, nebenbei bemerkt, dem gesunden Menschenverstand nach auch abstrus. Aber darum geht es ja oft nicht, wie wir alle zur Genüge wissen.

Es liegt in meinem Einzugsbereich vielmehr an der Ignoranz und Inkompetenz der Händler (ich weiß, es gibt natürlich auch kompetente, hilfsbereite und freundliche Waffenhändler).

Seit dem MES aller Art juckt mich persönlich das nicht mehr. Aber ärgern durfte ich mich vorher schon zuhauf.

Fortan trage ich immer eine Sonnenbrille, um in gewissen Münchner Geschäften nicht von der geballten Fachkompetenz geblendet zu werden.

Geschrieben

Das hab ich in Dortmund auch versucht. Bei Frankonia lange diskutiert, die wollten mir aber nichts verkaufen, trotz grüner WBK vorhanden und Leihschein für einen Nagant. Meines Erachtens ist der Erwerbsvorgang von § 12 WaffG gedeckt, denn dort steht nichts davon, dass man die Mun nur vom Entleiher erwerben darf.

Man muss nur schauen, dass man die Mun nicht über die Gültigkeit der Leihe hinaus behält, wenn man die Waffe wieder abgibt, das würde dann wohl auf unerlaubten Munitionsbesitz hinauslaufen.

Aber es ist wohl leider keine gängige Praxis ...

Gruß,

Coltfan

Geschrieben
Man muss nur schauen, dass man die Mun nicht über die Gültigkeit der Leihe hinaus behält, wenn man die Waffe wieder abgibt, das würde dann wohl auf unerlaubten Munitionsbesitz hinauslaufen.

Gruß,

Coltfan

Ganz gewiß, genau auch wie mit dem abgelaufenem Jagdschein!

Alles schon vorgekommen!

Geschrieben
Auf der Schießstätte kriegt jeder Mun zum dortigen Verbrauch. Wo ist das Problem ? :huh:

Das ca. 99% der Stände in Vereinhand sind und es dort eben NIX oder nur minimalwe Auswahl an Munition gibt!

Geschrieben

Diese Thematik steht doch ganz klar in §12 (2)

(2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese

1. unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 4 erwirbt;

Also wofür wendet ihr euch an eure SB?

Geschrieben

Weil es eben nicht so einfach ist, wie du meinst. Das kannst du in etlichen Gerichtsurteilen hier in WO nachlesen.

Geschrieben

Ich bin nicht dein Lehrer und daher auch nicht für deine Wissenserweiterung zuständig.

Schau nach oder lass es, aber mach mich nicht dumm an!

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