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IGNORED

Auswandern in die Schweiz


Prendergast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

habe ein Jobangebot in der Schweiz bekommen,und möchte dort auch dann dauerhaft wohnen,besitze hier in D eine grüne wbk mit nem sl in 223 und ner Glock,darf ich die Waffen in die Schweiz mitnehmen?

Was muss ich machen?

Geschrieben
Ich kenne das Procedere auch nur in groben Zügen. Für die Ausfuhr aus Deutschland brauchst Du eine Genehmigung der BAFA ( www.bafa.de)

Richtig, das ist die eine Seite nach Außenwirtschaftsrecht.

Daneben benötigst Du nach Waffenrecht eine Einfuhrbewilligung aus Bern, mit welcher Dir Deine jetzige deutsche Waffenbehörde auf Antrag die Verbringungserlaubnis nach § 31 Abs. 1 WaffG erteilen kann. Nach erfolgter Verbringung Mitteilung an BKA + an die Waffenbehörde.

Und nicht vergessen gemäß § 37 Abs. 4 WaffG der alten Waffenbehörde bei Wegzug ins Ausland die neue Anschrift mitzuteilen. Gut ist auch E-Mail-Adresse vor Aktenversand an das BVA Köln.

Geschrieben
Für das Selbsladegewehr braucht Du ferner eine Genehmigung

der Zentralstelle Waffen.

als Anmerkung. Für beide Schusswaffen brauchst Du eine Importerlaubnis von der Zentralstelle Waffen.

Grüsse

Geschrieben

Also, ich hab es so gemacht:

1. Registrierung bei Bafa, Zollnummer bekommen und damit eine Ausfuhrgenehmigung beantragt.

--> Munition ist als eigene Position aufzuführen

2. So schnell wie möglich den Ausländerausweis besorgen (bei mir ca. 4 Wochen), ohne den gehts nicht. Am Besten die Version "B" :bb1:

3. Registerauszug besorgen, gibts auf der Post, CHF 20.- und dauert ca. eine Woche.

4. Wenn Pass da, Waffenerwerb beantragen. Formular gibts hier LINK Beachte: Nur 3 Waffen pro Zettel möglich.

5. Mit dem Erwerbsschein (ich hatte mich als Käufer und auch als Verkäufer angegeben, es wurde nachgefragt und für gut befunden) eine Importerlaubnis besorgen, LINK

6. Zwischendurch sollte die Ausfuhrgenehmigung gekommen sein, wie auch die Importbewilligung.

--> Damit beim nächsten Grenzübertritt erst zu den deutschen Beamten und ca. 15min Papierkram machen, danach für ca 3min zu den Eidgenössischen Beamten (sehr entspannt alles). Damit wäre der Papierkram erledigt. :00000733:

Ich würde aber empfehlen bei der Kantonalen Behörde nachzufragen, da hilft Missverständnisse zu vermeiden. Mein Beispiel ist für den Kanton Bern.

Allgemeine Infos, FedPol, HIER

Grüsse Benny

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo,

habe in anderen Beiträgen gelsen,das man wenn man ne b bewilligung hat,und man will Waffen ERWERBEN, (und verbringen ist ja erwerb) man eine Bestätigung vom Bundesverwaltungsamt braucht,die aber keine ausstellen : :confused:

Und man deshalb drei Jahre warten muss..

Wie ist es wenn ich jemanden mitnehme,der keine waffenrechtlichen erlaubnisse in d hat,darf der in der schweiz kaufen wenn er dort lebt und arbeitet?

Geschrieben
Hallo,

habe in anderen Beiträgen gelsen,das man wenn man ne b bewilligung hat,und man will Waffen ERWERBEN, (und verbringen ist ja erwerb) man eine Bestätigung vom Bundesverwaltungsamt braucht,die aber keine ausstellen : :confused:

Und man deshalb drei Jahre warten muss..

Hallo Prendergast,

Tja, dass in anderen Beiträgen schonmal Müll steht, lässt sich in Foren nicht immer ausschließen.

Du musst für den Erwerb die sonstigen Bedingungen für einen WES erfüllen, den WES mit einer problemlos erhaltbaren Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundesvewaltungsamts ausstatten und fertig.

Viele Grüsse

Balmi

Geschrieben

also entweder bin ich zu blöd oder ich kann nicht mim telefon umgehen,jedesmal wenn ich bei der kantonspolizei anrufen will,komme ich bei ner deutschen nummer raus,wähle auch die 041 vor,lasse die erste null der schweizer nummer weg und dann die nummer hmmm....

Geschrieben
also entweder bin ich zu blöd oder ich kann nicht mim telefon umgehen,jedesmal wenn ich bei der kantonspolizei anrufen will,komme ich bei ner deutschen nummer raus,wähle auch die 041 vor,lasse die erste null der schweizer nummer weg und dann die nummer hmmm....

Probier's mal mit 0041...

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