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IGNORED

Waffe als Berechtigter Ausleihen.


Mrks

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
könnte man nicht z.b. einfach 5 leihscheine auf einmal anfertigen ?

Nein, Du darfst Dir eine Waffe für max. 4 Wochen ausleihen.

So sagt es das Gesetz.

Und jetzt bitte keine Spitzfindigkeiten wie man das Gesetz umgehen kann.

Wir posten hier keine Anleitungen um bestehende Gesetze aus zu hebeln.

Danke

Jürgen Klünder

Geschrieben
weder noch, Du darfst Dir eine Waffe für max. 4 Wochen ausleihen.

So sagt es das Gesetz.

Und jetzt bitte keine Spitzfindigkeiten wie man das Gesetz umgehen kann.

Wir posten hier keine Anleitungen um bestehende Gesetze aus zu hebeln.

Danke

Jürgen Klünder

würde ich in so einem öffentlichem Forum auch nicht empfehlen!

aber dann weiss ich´s ja jetzt !

für max. 4 Wochen..? und dann gibt es eine ''Wartefrist'' ?

Gruß chicago

Geschrieben
für max. 4 Wochen..? und dann gibt es eine ''Wartefrist'' ?

Gruß chicago

Ein Blick ins Gesetz erspart stundenlanges Nachdenken.

Geschrieben

Hinweis: § 12 WaffG legt fest, das der Leihnehmer im Besitz einer WBK sein muss (egal was für einer). 
Ausserdem ist die Dauer auf max. 4 Wochen beschränkt. Deshalb ist unbedingt das Datum anzugeben.

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1.
	als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten
	a)   lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder
	b)   vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung
	erwirbt;

Da man die Waffen max für 1 Monat leihen darf gibt es keine weitere Fristen!!!!!

Ist das so schwierig zu verstehen????????

Geschrieben

Ist das so schwierig zu verstehen????????

Also darf ich nachdem ich mir einmal eine waffe bei jemanden für 1 Monat ausgeliehen habe

diese nie wieder ausleihen ??

komisch warum ?

Gast solideogloria
Geschrieben

@ Chicago........Deine Gesetzesinterpretation ist schon etwas merkwürdig.

Geschrieben
:rotfl2: eine Interpretation verlangt zumindest im allgemeinen Sinne das Verstehen der zugrunde gelegten Aussage, hier des Gesetzestextes.
Geschrieben
Also darf ich nachdem ich mir einmal eine waffe bei jemanden für 1 Monat ausgeliehen habe

diese nie wieder ausleihen ??

Genau so ist es.

Nie wieder !!!

(Das wolltest Du doch hören, oder nicht ?)

Geschrieben
Spitzfindig: 1 Monat, nicht 4 Wochen.

Der Unterschied ist im folgenden Beispiel durchaus wichtig:

Leihe vom 30. Januar bis .. (na?) 28.02.2011, wenn man § 188 BGB Abs. 3 anwendet. (was man m.E. wegen § 31 Abs. 1 VwVfG oder ähnlicher Landesvorschriften machen müsste)

Nachtrag: "4 Wochen" würden am 26.02. enden, also bleiben wir lieber bei dem 1 Monat :eclipsee_gold_cup:

Ansonsten gilt: Vom 10. bis 9. des Folgemonats oder vom 21. bis 20. etc. (Oder vom 1. des Leih-Monats bis zum Ende dieses Monats)

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