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IGNORED

Zwangshaft und WBK


Absehen4

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Ein Schuldner wurde rechtskräftig zu einer nicht vertretbaren Handlung verurteilt und muss nun durch Zwangsgeld und in Folge wohl auch Zwangshaft gebeugt werden.

Gefährdet Zwangshaft die WBK und den JJS bzw. einen Jagdpachtvertrag ?

Abs4

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Gibt es die Frage auch in deutsch oder einer anderen zivilisierten Sprache?

Wenn ich den Text richtig übersetzt habe:

Jemand wurde zu einer Strafe von x Tagessätzen verdonnert, die er mangels eigener Liquidität durch Absitzen der x Tage im Staatshotel kompensieren muß. Muß er nun die WBK abgeben?

Sollte diese Interpretation der Ursprungsfrage entsprechen, so ist der Schuldner WBK-frei, wenn die erforderliche Verweildauer aufgrund einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetzmehr als 59 Tage beträgt, anderenfalls folgenlos.

Sh. §5 WaffG.

B)

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Das Geschilderte ist ein zivilrechtliches Vollstreckungsverfahren und hat mit Strafhaft nichts zu tun.

Im Übrigen find ich es allmählich lästig, mich hier durch alle möglichen Posts lesen zu sollen, in denen Jugendsünder, Trunkenheitsfahrer, Einmalkonsumenten etc. ihre Chancen auf einen Waffenerwerb abfragen wollen.

Geht zu Eurer Behörde oder zu Euremm Anwalt. Hier kann es keinen verbindlichen Rechtsrat geben.

Coltfan

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Es handelt sich wohl um die Erzwingung zB. einer Auskunft. Also Beugehaft, nichts was das WaffG. berühren sollte. Ist meine nicht fachkundige Meinung.

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Im Übrigen find ich es allmählich lästig, mich hier durch alle möglichen Posts lesen zu sollen, in denen Jugendsünder, Trunkenheitsfahrer, Einmalkonsumenten etc. ihre Chancen auf einen Waffenerwerb abfragen wollen.

Coltfan

Mußt Du doch nicht!

Les doch einfach das, was für Dich nicht lästig ist !!

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Wenn ich den Text richtig übersetzt habe:

Jemand wurde zu einer Strafe von x Tagessätzen verdonnert, die er mangels eigener Liquidität durch Absitzen der x Tage im Staatshotel kompensieren muß. Muß er nun die WBK abgeben?

Nein, das wäre die sog. "Ersatzfreiheitstrafe".

Diese wird je nach Bundesland verschieden vollstreckt, z.B. mit einem "Hausarrest" mittels elektronischer Fußfessel oder wie bei uns in Ba.-Wü., wo man die Hälfte der Strafe absitzt und die andere Hälfte als Bewährung auf ein Jahr ausgesetzt bekommt.

Diese Strafe wäre dann - wie du richtig sagst - waffenrechtlich relevant (Stichwort: Tagessätze).

DIe hier angesprochene Haft ist eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit - und keine Strafe.

Sie ist kein eigenständiges Mittel, sondern soll zur Durchsetzung einer Handlung (evtl. Zahlung eines Zwangsgeldes) oder einer Unterlassung (z.B. Behauptung) helfen.

Ich meine laienhaft, dass durch die Zwangshaft keine Unzuverlässigkeit abgeleitet werden sollte... aber aus der Ursache (dem ursprünglichen Grund) der Zwangshaft vielleicht schon.

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Nein, was der Threaderöffner geschrieben hat, ist eine zivilrechtliche Vollstreckung. Sie wird "erzwungen".

Aber ich bleibe dabei: das ist nichts für dieses Forum.

Nach aussen entsteht der Eindruck, dass alle möglichen "Halbseidenen" sich hier Tips für den Waffenbesitz abholen. Macht es dort, wo es was bringt, nämlich im direkten Kontakt mit der Behörde oder dem Anwalt. Die Tips hier können eh nicht verbindlich sein.

Coltfan

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Kann mich da auch nur anschließen ... zum einen kommt es auf den Einzelfall an und geht es bei der community um Sport und Jagd und nicht um Short Cuts zur WBK-Beschaffung od. Umgehen von Konsequenzen des eigenen Handelns. Wenn wir unseren Sport schützen wollen müssen wir uns sicher auch etwas in diejenigen Personen hineinversetzen, die als Aussenstehende unseren Sport kritisch sehen. Hier helfen solche Beiträge aus meiner Sicht nicht weiter, um das Bild in der Öffentlichkeit positiv zu besetzten - wie wir ja immer wollen.

Sorry für die etwas direkten Comments ... ich stimme Coltfan hier voll und ganz zu

Gonzo911

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Das Problem beginnt doch schon bei der Pfändung von verwertbaren Gegenständen. Mir ist schon mehrfach zu Ohren gekommen, dass zahlungsunfähigen Waffenbesitzern zur Verwertung die Waffen gepfändet worden sind und dann plötzlich der Schuldner zahlungsfähig (willig :) ) war!

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Es geht darum, dass ein (Mit-)Pächter rechtskräftig verurteilt wurde, eine jagdrechtliche Erlaubnis zu unterschreiben.

Sehr interessant, wusste noch nicht dass man zur Leistung einer Unterschrift verurteilt und anschließend Zangsmittel anwenden kann!

Wie soll das laufen, wenn er nach abgesessener Erzingungshaft immer noch nicht unterschreibt, lebenslängliche Erzwingungshaft? :00000733:

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Sehr interessant, wusste noch nicht dass man zur Leistung einer Unterschrift verurteilt und anschließend Zangsmittel anwenden kann!

Das hatte ich auch anders im Hinterkopf. Stellt das Unterschreiben einer jagdrechtliche Erlaubnis im vorliegenden Fall nicht eine Willenserklärung dar? Wenn ich das richtig sehe müsste dann doch § 894 ZPO anwendbar sein, wonach die Erklärung automatisch mit der Rechtskraft des Urteils als abgegeben gilt und es gerade keiner Vollstreckung bedarf.

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Es geht darum, dass ein (Mit-)Pächter rechtskräftig verurteilt wurde, eine jagdrechtliche Erlaubnis zu unterschreiben.

Wenn du eine Antwort auf eine Frage haben willst, frage ordentlich und klar und nicht mit so einem verquirlten Mist in Pseudojuristendeutsch wie oben im Ursprungspost.

Oder - besser- frag einen Anwalt.

Das kostet zwar, aber es wird dir geholfen.

Sehr interessant, wusste noch nicht dass man zur Leistung einer Unterschrift verurteilt und anschließend Zangsmittel anwenden kann!

Ja klar - das hab ich mit einem Nachbarn auch schon durch, ging um Wegerechte im Zusammenhang mit einer Baugenehmigung. (Das deutsche Recht ist nämlich total beknackt.)

Bei einem angedrohten Streitwert von knapp 500.000 € (incl. Verzugszinsen) knickte er relativ schnell ein.

Ist nicht wirklich gut für das nachbarliche Verhältnis, war aber in dem Fall angemessen, notwendig und wie es so schön heute heißt "alternativlos".

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Nach aussen entsteht der Eindruck, dass alle möglichen "Halbseidenen" sich hier Tips für den Waffenbesitz abholen. Macht es dort, wo es was bringt, nämlich im direkten Kontakt mit der Behörde oder dem Anwalt. Die Tips hier können eh nicht verbindlich sein.

Coltfan

Wie kommt man auf solche Ideen?

1. Nicht jede Frage ist für eine Behörde geeignet

2. der Anwalt kostet Geld

3. Nicht jeder Anwalt kann Waffenfragen beantworten

Das ist hier ein Forum für alle die mit Waffen zu tun haben und kein Forum wo nur genehme Fragen gestellt werden dürfen!

Jeder der eine Frage stellt, sollte auch eine vernünftige Antwort erhalten und nicht nur einen Hinweis auf die SuFu!

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Wenn ich das richtig sehe müsste dann doch § 894 ZPO anwendbar sein, ...

Offenbar nicht, denn im Urteil steht ausdrücklich die vorläufige Vollstreckbarkeit nach § 709 ZPO.

Und bevor wieder psychotische Ängste bezgl. "halbseidener WBK-Beschaffung" ausbrechen:

1. Ich bin der Gläubiger. B)

2. Waffenrechtliche Zuverlässigkeit hängt nicht nur von den bekannten 60+ Tagessätzen ab.

Abs4

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Das ist ja schön, ging aber aus dem Startbeitrag nicht hervor. Da sah es eher so aus, als würdest Du um Rat fragen, weil gegen Dich Erzwingungshaft angeordnet worden sei (so hab ich das jedenfalls verstanden.

Ein bißchen deutlicher käme da eindeutig besser.

Und ich bleibe nochmal dabei: Rechtsrat und -auskünfte können in diesem Forum nicht verbindlich und nicht auch nicht zuverlässig sein, nützen also reichlich wenig, auch wenn hier ein paar Juristen dabei sind, die sicher5lich auch keinen Quatsch erzählen. Aber sie nehmen da kein Mandat wahr.

Gruß,

Coltfan

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Gab es nicht da einen Bericht, wo jemand die Unterhaltszahlungen für sein Kind eingestellt hatte weil sich herausstellte, dass es nicht von ihm war. Anschl. die Behörde Ihm aber die waffenrechtliche Erlaubnis entziehen wollte weil seine Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben war?

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