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IGNORED

Ab sofort Gebühren für Regelüberüfung nach § 4 (3)


Lusumi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Folgendes Schreiben des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald (Freiburg) hat mich heute erreicht:

Informationen des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzld;

Gebührenänderungen für Regelüberprüfungen nach § 4 (3) WaffG und Kontrollen nach § 36 Abs. 3 Waffengesetz (WaffG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben informieren wir Sie über Änderungen der Gebühren im Waffenrecht

Nach dem Waffengesetz haben wir Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse regelmäßig, alle drei Jahre, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen (§ 4 Abs.3 WaffG) Bei der Regelüberprüfung holt die Waffenbehörde Auskünfte aus verschiedenen öffentlichen Stellen ein.

Für diese Überprüfung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 26,-- EUR.

Das ist eine neue Geldquelle die Freiburg anzapft... zumindest waren mir bisher für die Regelüberprüfungen bei uns keine Gebühren bekannt...

... da hilft wohl nur mindestnes alle drei Jahre eine Waffe auf Grün zu beantragen...

Außerdem werden für die Vor-Ort-Nachkontrollen 157,00 € erhoben.

Geschrieben

Ja nun geht es Schlag auf Schlag.

In rasend schneller Folge werden Gestze verschärft, Gebühren erhoben und die Daumenschrauben angezogen.

Die Ausrottung des Schießsports in Deutschland wird in höchstens 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen sein.

Ich ekele mich dafür in diesem Land zu leben.

Einfach wiederlich.

Exakt die gleiche Methodik wie im dritten Reich.

Und es ist mir sowas von egal ob man das Vergleichen darf oder nicht.

Die politische und propgandistische-mediale Vorgehensweise ist dieselbe.

Fakt ist Fakt.

Basta.

Geschrieben
"If u can't ban it, tax it."

Na ja - ganz so sehe ich das nicht: die äußerst prekäre Kassenlage der Kommunen dürfte eher der Grund dafür sein, daß man jetzt möglichst für jede Amtshandlung Geld sehen will.

Mit irgendeiner Strategie finsterer Mächte zur Vernichtung des privaten Waffenbesitzes hat das imho nichts zu tun.

Grüsse, RIP

Geschrieben

Ich vermute eine gewisse Mischung...

Hauptmotivation dürfte in der Tat die kommunale Kassenlage sein. Folglich versuchen Gemeinden und Landkreise (in einer gewissen Verzweiflung) Einnahmen dort zu generieren, wo man bislang keine Möglichkeit bzw. noch rechtliche Zweifel sah oder schlicht davon abgesehen hat.

Die waffenrechtliche "Vergrämungswirkung" dürfte ein Co-Effekt sein, den man dabei (in Fällen einzelner Kommunen, sicherlich nicht

bei allen) gerne mitnimmt.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Ich ekele mich dafür in diesem Land zu leben.

Einfach wiederlich.

Exakt die gleiche Methodik wie im dritten Reich.

Und es ist mir sowas von egal ob man das Vergleichen darf oder nicht.

Die politische und propgandistische-mediale Vorgehensweise ist dieselbe.

Fakt ist Fakt.

Basta.

So schauts aus. Nazis sind nicht nur braun, sie sind auch grün und rot und dunkelrot.

Die wahren Untermenschen haben keine Farbe.

Geschrieben

Na ja, die Regelprüfungsgebühr für Prüfungen nach § 4 Abs. 3 WaffG ist nichts neues. Schon seit dem ersten OVG-Urteli aus 2005 werden bei etlichen Waffenbehörden Gebührenbescheide dazu ausgestellt und durch die Bestätigung der Rechtmäßigkeit durch das höchstrichterliche Urteil vom 01.09.2009 sind es noch etliche mehr geworden. Oftmals wird der Gebührentatbestand im Zuge der Aufstellung der eigenen Gebührenverzeichnisse definiert.

Gebühren für die Vorortkontrollen dürfen gebührenrechtlich natürlich nur erhoben werden, wenn die Kontrolle durch das Verhalten des Waffenbesitzers veranlasst worden ist. Aber das haben wir hier schon mehrfach ausdiskutiert. 157,- Euro Festgebühr (?) empfinde ich persönlich allerdings als zu hoch kalkuliert, auch wenn zwei Kontrolleure in Rechnung gestellt werden. Zudem ist eine Pauschale Nonsens, weil der Aufwand gerade in diesen Fällen enorm schwankt ! Fair wäre eine Zeitgebühr oder zumindest eine angemessene Rahmengebühr.

Geschrieben
157,- Euro Festgebühr (?) empfinde ich persönlich allerdings als zu hoch kalkuliert...

Diese Diskussion würde ich - bei anlasslosen Kontrollen - noch nicht mal führen.

Siehe dazu den goldrichtigen ersten Satz im 2. Absatz deines Beitrags.

Gast sanngetall
Geschrieben
Exakt die gleiche Methodik wie im dritten Reich.

Und es ist mir sowas von egal ob man das Vergleichen darf oder nicht.

Die politische und propgandistische-mediale Vorgehensweise ist dieselbe.

Fakt ist Fakt.

Basta.

Full ACK! Danke für die klaren Worte! :icon14:

Gruß sanngetall

Geschrieben
Ja nun geht es Schlag auf Schlag.

In rasend schneller Folge werden Gestze verschärft, Gebühren erhoben und die Daumenschrauben angezogen.

Die Ausrottung des Schießsports in Deutschland wird in höchstens 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen sein.

Ich ekele mich dafür in diesem Land zu leben.

Einfach wiederlich.

Exakt die gleiche Methodik wie im dritten Reich.

Und es ist mir sowas von egal ob man das Vergleichen darf oder nicht.

Die politische und propgandistische-mediale Vorgehensweise ist dieselbe.

Fakt ist Fakt.

Basta.

Geschrieben

Der Vergleich mit den National-Szialisten hinkt. Mein Vater hatte zum Beispiel eine Kurzwaffe Luger 08, (mit der durfte ich immer spielen, selbstverständlich ohne Munition) und drei Jagdwaffen, bis die Sowjets kamen. Mein Onkel hatte eine Jagdwaffe versteckt. Als professioneller Weidmann in der DDR gingen die Grünröcke mit volkseigenen Waffen auf die Pirsch. Diese Waffen hat der sogenannte **ABV** (Abschnitsbevollmächtigter der Volkspolizei unter sicherer Verwahrung. (das wollen die Dunkelroten ja wieder einführen, die kennen das ja noch). Nach geraumer Zeit hat es den armen Onkel so in den Pfoten gejuckt, daß er es nicht mehr aushalten konnte. Er hat also seine Suhler zunächst unbemerkt mitgenommen und auch mit Erfolg eigesetzt. Zum Ende der Aktion hat er es nicht mehr geschafft, es war einfach eine Waffe zu viel. Resultat<<<< DREI JAHRE DDR-KNAST>>>>!

Hoffentlich wiederholt sich sowas nicht!!

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