Zum Inhalt springen
IGNORED

Drogen, Sprengstoff und Waffen gefunden


Katja Triebel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Diskobesucher durch Pfefferspray verletzt

Bürdenbach. Am Sonntagmorgen, 28. März, wurden gegen 5.45 Uhr zwei Diskothekenbesucher in Bürdenbach durch Pfefferspray leicht verletzt. Eine 29-jährige Frau aus Horhausen versprühte das Mittel im Eingangsbereich der Diskothek, als sie sich mit einem Bekannten stritt. Hierbei wurden die zuvor unbeteiligten Personen verletzt. Gegen die Beschuldigte wird nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, fahrlässiger Körperverletzung und dem Verstoß gegen das Waffengesetz ermittelt.

Wahres Waffenarsenal

Herford/Löhne. Drei schwer bewaffnete Männer im Alter von 50, 45 und 34 Jahren wurden am frühen Sonntagmorgen auf der Koblenzer Straße in Löhne-Gohfeld im Kreis Herford festgenommen. Die Polizei, die den Fall erst Montag bekannt gab, sprach von wahren Waffenarsenal.

...Im Handschuhfach fanden sie eine Schusswaffe (Schreckschuss) in einem Holster. In einer Rückenlehntasche befand sich Reizgas, das die Täter in Herford zum Einsatz gebracht hatten. In der Mittelkonsole befand sich in einer Bauchtasche ein Klappmesser mit feststehender Klinge. Im Kofferraum fanden die Beamten die Baseballschläger und das Nun-Chaku.

"Ein Waffenarsenal, das sich sehen lassen kann, das aber rechtliche Konsequenzen haben wird. Alle genannten Gegenstände, auch die Baseballschläger, wenn sie für andere als sportliche Zwecke eingesetzt werden, sind verbotene Gegenstände im Sinne des Waffenrechts", kommentiert die Polizei. Ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz wurden eingeleitet.

Butterflymesser bei Pegnitz sichergestellt

Donnerstag Nachmittag wurde ein 26-jähriger Fahrer eines Opel aus Sachsen von Streifenbeamten der Verkehrspolizei Bayreuth im Bereich der Anschlussstelle Trockau einer Kontrolle unterzogen. Bei der Durchsuchung des Opel wurde im Ablagefach der Fahrertüre ein „Butterflymesser“ aufgefunden.

Bei diesem Messer handelt es sich bereits seit geraumer Zeit um einen verbotenen Gegenstand im Sinne des Waffengesetztes. Der Sachse erhält nun eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Polizei findet Schreckschussrevolver

(LAICHINGEN/sz)

Die Polizei ist am Freitagmorgen gegen 4 Uhr von einem 30-jährigen Laichinger zu Hilfe gerufen worden, da mehrere Leute seine Wohnungstüre eingeschlagen hätten. Vor Ort konnten die Beamten jedoch keine eingeschlagene Türe feststellen, dafür aber eine größere und aggressive Personengruppe. Ein 24-jähriger Mann aus dem Alb-Donau-Kreis warf einen 9-Millimeter- Schreckschussrevolver beim Erkennen der Polizei auf den Gehweg und wollte weglaufen. Noch vor Ort konnte er von den Beamten gestellt werden. Er sieht nun einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz auf sich zukommen, da er nicht im Besitz eines kleinen Waffenscheines ist. Die Waffe wurde von der Polizei beschlagnahmt. Der Grund für die Streitigkeiten konnte nicht ermittelt werden. Bei der Abklärung des Sachverhaltes tat sich ein 28-jähriger aus dem Kreis Friedrichshafen besonders aggressiv hervor und musste nach einem mehrmaligen Platzverweis auf richterliche Anordnung in Gewahrsam genommen werden. Diesen Mann erwartet nun eine Kostenrechnung für die polizeilichen Maßnahmen.

(Erschienen: 02.04.2010 18:20)

Bleckede - Mofa "frisiert" ohne Fahrerlaubnis

... Darüber hinaus fanden die Beamten im Helmfach einen Teleskopschlagstock. Dieser wurde sichergestellt und ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Geschrieben

Polizei kontrolliert in Stadtbahnen - Steinewerfer gesucht

01.04.2010

Heilbronn/Weinsberg - Am Mittwochabend führten Polizeibeamte des Bundespolizeireviers Heilbronn verstärkte Kontrollen in den Stadtbahnen von Heilbronn nach Öhringen durch.

Bei einem 32-jährigen Mann wurde im Heilbronner Hauptbahnhof ein Teleskopschlagstock sichergestellt. Er muss nun mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen.

Und jetzt leider auch EWB-Waffe und nachfolgend sogar LWB

Mann am Flughafen wegen Waffenbesitz festgenommen

29.03.2010 Düsseldorf

Mit einer scharfen Pistole in der Jacke wollte ein 52-jähriger Vater seine Tochter zum Flugzeug begleiten. Er wurde an einer Airport-Kontrollstelle vorläufig festgenommen. Gegen den Mann wird nun wegen Verstöße gegen das Luftsicherheits- und Waffengesetz ermittelt.

Offenbar hatte sich einr Mann am Sonntagmittag nichts dabei gedacht, mit einer Schusswaffe in der Jackentasche den Terminal B des Flughafens betreten zu wollen. Bei der Luftsicherheitskontrolle legte der italienische Staatsbürger aus Arnsberg die Jacke zur Durchleuchtung auf das Band.

Die zuständige Sicherheitsassistentin erkannte auf dem Monitor sofort die Schusswaffe: Es war eine geladene Pistole der Marke Browning, Kaliber 6,35 mit sechs Patronen im Magazin....

Kassel: Polizei hob Waffenlager aus

Offenbar zum größten Teil aus seiner Bundeswehrzeit Ende der 80-erJahre stammen Waffen und Sprengstoffe, die Beamte des K 11 der Kasseler Kripo zusammen mit einem Sach-verständigen für Sprengtechnikdes Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA) bereits am Dienstag bei einer Hausdurchsuchung in Immenhausen sicherstellten. Langwierige Ermittlungen hatten auf die Spur des 44-Jährigen geführt, der legal als Waffenbesitzkarteninhaber über drei eingetragene Schusswaffen verfügt. Auch diese Waffen und die Waffenbesitzkarte des Immenhäuserswurden von den Polizeibeamten sichergestellt. Der Landkreis Kassel als zuständige Waffenbehörde wurde eingeschaltet.

Funde im Keller: Munition, Waffen, Sprengkörper und Schwarzpulver in unverschlossenen Holzkisten. ...

Geschrieben

20-Jähriger nach Bedrohung eines Busfahrers mit Waffe festgenommen

Hannover 26.03.2010

Wegen der Bedrohung eines Busfahrers mit einer Schusswaffe in Burgdorf (Region Hannover) ist ein 20-jähriger Tatverdächtiger festgenommen worden. Wie die Polizei am Freitag mitteilte, räumte der aus dem Irak stammende Mann die Tat ein. Die Ermittler hatten ihn anhand der Videoüberwachung im Bus identifiziert. Gegen den 20-Jährigen wird nun wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Er war am Mittwoch wegen der Mitnahme seines Fahrrads mit dem Busfahrer in Streit geraten. Dieser hatte ihn mehrfach aufgefordert, sein Fahrrad an dem dafür im Bus vorgesehenen Platz abzustellen. Am Ende der Auseinandersetzung richtete der Iraker eine Waffe, vermutlich eine Gas- oder Schreckschusspistole, auf den Fahrer. Als sich ein Fahrgast zwischen die beiden Männer stellte, verließ der Tatverdächtige schließlich den Bus. Der junge Mann, über den bisher keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, ist mittlerweile wieder auf freiem Fuß

Nachtrag zu dieser Meldung

Nach seinen Angaben hatte er die Waffe von der Brücke aus in die Aue geworfen. Daher leisteten gestern Burgdorfer Feuerwehrtaucher der Polizei Amtshilfe. ...Nach zwei Stunden wurde die Suche abgebrochen.

...Bei der Durchsuchung der Wohnung fanden sie noch den Verpackungskarton der mutmaßlichen Tatwaffe, einer Schreckschussgaspistole.

(So werden Steuergelder verschleudert.)

Schlagstock griffbereit im Auto

31.03.2010

Teilheim – Eine Streife der Autobahnpolizei fand am Dienstagmorgen im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der A 3 einen Schlagstock. Der 42-jährige Pkw-Fahrer hatte den verbotenen Gegenstand griffbereit in der Türablage seines Fahrzeugs abgelegt. Der Schlagstock wurde sichergestellt. Auf den Autofahrer wartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Verstoß gegen das Waffengesetz

Am Donnerstag, 1. April, um 21 Uhr, wurde in der Landshuter Straße ein 16-jähriger Straubinger einer Kontrolle unterzogen. Dabei stellten die Beamten fest, dass er ein sogenanntes Einhandmesser ohne berechtigtes Interesse mitführte. Nun wird der junge Mann wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz angezeigt.

Kriminalstatistik 2009 in Titisee-Neustadt

03.04.2010

...In der Häufigkeit der Straftaten steht der Diebstahl an der Spitze. Gefolgt von Sonstigem (Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Polizisten, Vortäuschen einer Straftat, Hehlerei, Verstöße gegen das Waffengesetz, Beleidigung). Fast gleichauf mit Sachbeschädigung vor Betrug und Rohheit/Gewalt und Rauschgiftde.

Ja, da tauchen sie auf!

Geschrieben
Den PKW-Innenraum kann man ggf. als geschlossenes Behältnis ansehen.

Sorry, das ist er definitiv nicht (auch wenn es beim Kofferraum wieder anders aussähe - inklusive der etwaigen Schwierigkeit, wie man den entsprechenden Gegenstand erlaubnisfrei aus dem Kofferraum entnimmt).

Und genau darum geht es. Der Meldung zufolge wurde das LG dementsprechend nicht erlaubnisfrei geführt.

Zugriffsbereit ist die Waffe auf der Rücksitzbank eines PKW aber in jedem Fall. Ohne Waffenschein liegt deshalb eine Straftat nach § 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG vor.

Eben.

Das sieht der VDB anders:

... daß eine Waffe einerseits dann „zugriffsbereit“ ist, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann (z.B. wenn sie in einem Holster oder an einem Trageriemen getragen wird, oder griffbereit auf dem Neben- oder Rücksitz liegt), und andererseits auf jeden Fall dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie „in einem verschlossenen Behältnis“ mitgeführt wird...

Nach dem, was ich zu lesen vermag, sieht auch der VDB dies eben nicht anders.

Geschrieben

Im Helmfach eine geladene Schreckschusspistole

Freitag, 02. April 2010

ASBACH - Verstoß gegen das Waffengesetzt - Im Rahmen der Kontrolle eines Mofarollers in der Bahnhofstraße in Asbach fand am Donnerstag, 01. April, gegen 16.00 Uhr, im Helmfach des Rollers eine geladene Schreckschusspistole. Sie befand sich, zugriffsbereit, in einem sogenannten „Schnellziehholster“. Da der 18jährige Mofafahrer nicht im Besitz eines „kleinen Waffenscheines“ ist wurde die Schreckschusspistole sichergestellt.

Spielzeugwaffen beschlagnahmt

29.03.2010 Tübingen

Tübingen. Spielende Jugendliche haben kürzlich in der Tübinger Südstadt einen Polizeieinsatz ausgelöst. Eine Anruferin hatte mitgeteilt, dass Jugendliche in einem Waldstück nahe der Panzerstraße mit Waffen unterwegs seien, so die Polizei. Die alarmierte Polizeistreife stellte wenig später vier Jugendliche im Alter zwischen 13 und 14 Jahren fest, die teilweise in Tarnanzügen mit sieben täuschend echt aussehenden »Anscheinswaffen« bewehrt waren. Die Jugendlichen schossen mit Plastikkügelchen umher.

Diese Soft-Air- Waffen werden mit einer Geschoss-Energie von weniger als 0,5 Joule vom Waffengesetz als Spielzeug eingestuft. Allerdings unterliegen sie den besonderen Bestimmungen des Waffengesetzes, weil sie den echten Vorbildern oft täuschend ähnlich nachgebaut sind. Diese »Anscheinswaffen« können zwar erlaubnisfrei gekauft werden, allerdings ist es wegen des möglichen Droheffekts verboten, sie in der Öffentlichkeit zu führen.

Die bei den Jugendlichen aufgefundenen Waffen wurden von der Polizei sichergestellt. Ihre Besitzer, bis auf den 13-Jährigen, werden wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt.

Keine Papiere, Messer dabei und THC geraucht

31.03.2010 Altötting

...Im Verlauf der Überprüfung wurde in einem Ablagefach ein verbotenes Messer aufgefunden und sichergestellt

...Den Mann erwartet nun eine Anzeige wegen des Fahrens unter Drogeneinflußes und wegen des Führens eines verbotenen Messers gemäß dem Waffengesetz.

Polizei Tangstedt stellte bei 13-Jährigem 6 Softair-Waffen sicher

31.03.2010

Aufgrund eines Hinweises stellte die Polizei Tangstedt in der vergangenen Woche auf einem Baustellengelände an der Schulstraße drei Kinder fest, die mit so genannten Softair-Waffen (' 0,5 Joule) Krieg spielten und sich gegenseitig beschossen hatten.

Bei diesen Waffen, die auf den ersten Blick nicht von scharfen Waffen zu unterscheiden waren, handelt es sich um Anscheinswaffen. Das Führen dieser Waffen (Mitnehmen außerhalb des befriedeten Besitztums) stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz dar. Die Kinder selbst sind strafunmündig.

...

------------------------------------------------------------------------------

Das war's für diese Woche.

Und nochmal mach ich mir nicht die Mühe.

So gut wie das Web auch für die Informationsvermittlung ist, so negativ wirkt es sich aus, wenn Pressestellen der Polizei (und die meisten Meldungen führen auf diese zurück) mit Überschriften belegt werden, die Angst schüren sollen und von den Zeitungen so übernommen bzw. sogar verschärft werden.

Bei all den Meldungen waren sicherlich auch "böse Buben" beteiligt und sogar zweimal scharfe Waffen dabei.

Doch bei all den Meldungen ist nicht richtig "Schlimmes" passiert, trotzdem wurde Angst geschürt.

Bei zwei Meldungen empfinde ich sogar den Einsatz von Polizei (Wasserwerk) und Feuerwehr (Busfahrer bedroht) als Schikane.

Ich wage zu behaupten, dass vor einigen Wochen das Hell's Angel Mitglied bei einem normalen Besuch der Polizei (mit Klingeln und ausweisen) die Tür geöffnet hätte, statt den für ihn unerkenntlichen SEK-Beamten zu erschießen.

So wie es in den Wald hineinschallt, so tönt es heraus.

Und wenn in diesem Staat nur noch negative Meldungen und Stimmung verbreitet werden, die Politiker vor den Bürgern Angst haben, statt ihnen zu dienen - dann brauchen wir uns nicht wundern, wie es zurückhallt.

Natürlich passieren schreckliche Dinge - jeden Tag. Doch sind die Disco-Besucher und frisierte Mofa-Fahrer, die einen verbotenen Gegenstand (Einhandmesser) dabeihaben, wirklich eine Bedrohung?

Hatte der junge Mann aus Spandau (erste Meldung) mit seinem Polenböller, seinen Cannabis-Tütchen und den zwei verbotenen Messern eine Gewalttat geplant?

Waren die drei Leute an der Schweizer Grenze mit bösen Absichten unterwegs?

Oder sind die meisten (ausser den beiden EWB-Waffenbesitzer) einfach in die Fänge der Justiz geraten?

Ich persönlich finde den größten Teil der Gesetze, die zu diesen Verstößen geführt haben, lächerlich.

Denn Axt, Machete und Teppichmesser unterliegen - als Werkzeuge - nicht dem WaffG.

P.S.

Lt. irgendeiner Studie soll jeder Bundesbürger pro Wochen mind. 3 Straftaten begehen (vom Zuschnellfahren über Rasenmähen am Feiertag, unerlaubtes Grillen und kleiner Steuerhinterziehung u.ä). Ob die auch alle angezeigt werden bzw. per Polizei-Pressebericht veröffentlicht werden?

Viel Spaß bim Nachdenken.

P.P.S.

Die vielen Antworten waren nicht beabsichtigt, um den Thread hochzupuschen. Ich habe einfach meiner Internetverbindung nicht getraut und wollte zwischenzeitlich sichern.

Geschrieben
99 Feststellungen nach dem Waffengesetz

Jahresbericht 2009 - Schleierfahndung: 99 Verstöße nach dem Waffengesetz

Bei der verdachtsunabhängigen Schleierkontrolle kam es zu 99 Feststellungen nach dem Waffengesetz.

Mit derartigen Kontrollen scheinen wir Europa wenn nicht Weltweit so gut wie einmalig, und das im negativen Sinne zu sein.

Bis her ist mir ähnliches aus anderen Ländern, nicht einmal aus Banenrepubliken bekannt.

Da streiten sich Politiker um die Einführung sogenannter Nacktscanner auf den Flughäfen und ob die Beschränkung der Mitnahme

von Flüssigkeiten in durchsichtigen Plastiktüten noch zeitgemäß ist und nicht etwa gegen die Menschenwürde verstößt, auf der anderen

Seite muss ich hier im eigenen Inland damit rechnen (auch wenn ich nicht aus Deutschland ein-oder ausgereist bin) das ich ÜBERALL ohne den

leisesten Verdacht von Polizei und Zoll angehalten, mein Gepäck gefilzt wird,ich mich gar nackt ausziehen muss schlimmer als an der Zonengrenze der damaligen DDR

sogar das,daß Duschgel ausgedrückt wird, denn es könnten ja Drogen drinn sein.

Ich denke ich bin in einen schlechten Film !

Wie stand im Bericht "Stahlrute" so wird ein normales Drahtseil das kürzer als ein Meter ist zu einer "Waffe" ?!

In den 70iger Jahren wurde eine "Schleierfahndung" durchgeführt um Terroristen aufzuspüren, man musste seinen Ausweis zeigen

höchstens den Kofferraum öffnen, wenn man kein gesuchter Terrorist war, wars das auch schon die Beamten wünschten sogar noch eine

gute Weiterfahrt.

Heute sind diese Kontrollen wohl zu eine Art Universalmittel für Polizei und Zoll ausgeweitet worden.

Man möchte, Schwarzgeld,Schwarzarbeiter,illegale Personen,Drogen,Waffen aller Art,Dinge die keine Waffen sind werden zu Waffen ernannt,

usw,usw aufspüren, der Zoll hat bereits schon mobile Röntgengeräte im Einsatz und nicht zu vergessen es wird überprüft ob im Tank Diesel

oder Heizöl ist.

Logischerweise müsste dann auch nach Kinderpornos gesucht werden, daß würde bedeuten das man alle mitgeführten Datenträger abgeben

muss inklusive MP3 Player und Handy diese würden dann noch elektronisch durchsucht werden, nebenbei könnte man herausbekommen

ob jemand Anschläge plant oder einer dubijosen Partei oder Sekte angehört, ob ein Streit mit Nachbarn oder Arbeitgeber vorliegt und ob

der "Klient" an einer ansteckenden, schweren Krankheit oder Depressionen/ psychischen Problemen leidet und dadurch die kontrollierenden

Beamten zu erhörter Aufmerksamkeit wegen ihrer "Sicherheit" angehalten werden, dh.der Finger nervöser in Richtung Abzug Dienstwaffe

ziehlt.

Selbst der letzte müsste jetzt aufwachen um zu erkennen um was es hier eigentlich geht.

Geschrieben
...

Das war's für diese Woche.

Und nochmal mach ich mir nicht die Mühe.

...

Ich persönlich finde den größten Teil der Gesetze, die zu diesen Verstößen geführt haben, lächerlich.

Denn Axt, Machete und Teppichmesser unterliegen - als Werkzeuge - nicht dem WaffG.

...

Viel Spaß bim Nachdenken.

Dann gehe ich jetzt mal beruhigt zu Bett.

Bei den ganzen "Straftätern", die diese gefasst worden sind, kann man sich ja seinen Träumen beruhigt hingeben.

Ein Hoch auf die deutsche Presse, die mal wieder in jeder Mitteilung aus einer Mücke einen Elefanten gemacht hat.

*Bravo!!!!*

GUTE NACHT, ARMES DEUTSCHLAND.

Geschrieben
Dann gehe ich jetzt mal beruhigt zu Bett.

Bei den ganzen "Straftätern", die diese Woche gefasst worden sind, kann man sich ja seinen Träumen beruhigt hingeben.

Ein Hoch auf die deutsche Presse, die mal wieder in jeder Mitteilung aus einer Mücke einen Elefanten gemacht hat.

*Bravo!!!!*

GUTE NACHT, ARMES DEUTSCHLAND.

Schon vergessen?! Die Meldungen haben ihre Grundlage in Polizeilichen Pressemitteilungen, siehe unten.

So gut wie das Web auch für die Informationsvermittlung ist, so negativ wirkt es sich aus, wenn Pressestellen der Polizei (und die meisten Meldungen führen auf diese zurück) mit Überschriften belegt werden, die Angst schüren sollen

Allerdings möchte ich (noch) nicht davon ausgehen, dass die Pressemitteilungen unbedingt dazu dienen sollen Angst zu schüren, noch glaube ich, dass die verantwortlichen für diese Mitteilungen einfach nur unangenehme Schaumschläger- und Wichtigtuer sind, die allerdings überall immer mehr werden.

Was aber Fakt ist, ist die Tatsache, dass diese von Katja aufgezählten polizeilichen Pressemitteilungen alle samt keinen wirklichen objektiv wertvollen Nachrichtengehalt besitzen über die die Öffentlichkeit notwendigerweise informiert werden mußte und schon gar nicht in der beschriebenen Form.

Geschrieben
Allerdings möchte ich (noch) nicht davon ausgehen, dass die Pressemitteilungen unbedingt dazu dienen sollen Angst zu schüren, noch glaube ich, dass die verantwortlichen für diese Mitteilungen einfach nur unangenehme Schaumschläger- und Wichtigtuer sind, die allerdings überall immer mehr werden.

Was aber Fakt ist, ist die Tatsache, dass diese von Katja aufgezählten polizeilichen Pressemitteilungen alle samt keinen wirklichen objektiv wertvollen Nachrichtengehalt besitzen über die die Öffentlichkeit notwendigerweise informiert werden mußte und schon gar nicht in der beschriebenen Form.

Ich verstehe leider die Antwort immer noch nicht.

Ich erinnere nur an die erste Meldung, die mich überhaupt darauf gebracht hat, mal zu recherchieren:

Haftbefehl vollstreckt - Drogen, Sprengstoff und Waffen gefunden

Das ist die Überschrift der Berliner Polizei-Pressestellen und

genau diese Überschrift erscheint auf 725 Online-News-Seiten.

Natürlich wird sie nicht in jeder Tageszeitung gedruckt werden.

Trotzdem ist die Überschrift wesentlich schlimmer als der Inhalt.

Unter Sprengstoff und Waffen stelle ich mir etwas anderes vor.

Und warum wurde ein SEK ausgeschickt und GLEICHZEITIG ein Wasserwerk geräumt, weil ein ausgesperrter Mitarbeiter sagt, „Ich komme mal vorbei. Es gibt was zu klären."

Wo leben wir denn?

Geschrieben
Ich verstehe leider die Antwort immer noch nicht.

Ich erinnere nur an die erste Meldung, die mich überhaupt darauf gebracht hat, mal zu recherchieren:

Haftbefehl vollstreckt - Drogen, Sprengstoff und Waffen gefunden

Das ist die Überschrift der Berliner Polizei-Pressestellen und

genau diese Überschrift erscheint auf 725 Online-News-Seiten.

Natürlich wird sie nicht in jeder Tageszeitung gedruckt werden.

Trotzdem ist die Überschrift wesentlich schlimmer als der Inhalt.

Unter Sprengstoff und Waffen stelle ich mir etwas anderes vor.

Ich mir auch, da sind wir absolut einer Meinung. Wo wir uns unterscheiden ist nur, dass ich mir noch vorstellen will, dass da keine gezielte Verängstigung der Bevölkerung dahintersteht, sondern einfach nur banale Profilsucht von irgendwelchen Dinststellenleitern die belegen wollen wie furchtbar erfolgreich sie mit ihrer Truppe sind. Und der Pressesprecher muß ja auch permanent beweisen, dass er eine Existenzberechtigung hat. Nur manchmal, ja manchmal teile ich deine Vermutung auch.

Und warum wurde ein SEK ausgeschickt und GLEICHZEITIG ein Wasserwerk geräumt, weil ein ausgesperrter Mitarbeiter sagt, „Ich komme mal vorbei. Es gibt was zu klären."

Wo leben wir denn?

Gleiches Spiel wie oben. Je mehr das SEK eingesetzt wird, desto mehr kann man belegen, dass man eine so kostenintensive Truppe braucht. Und die Jungs brauchen ja auch Übung. Wirklich toll finde ich das auch nicht.

Geschrieben
Wo leben wir denn?

Ganz offensichtlich doch wohl in einem Staat, der Angst hat von pfefferspraybewaffneten,

Nun-Chaku schwingenden Horden überrannt zu werden.

Unsere Polizei soll dem Bürger ein Sicherheitsgefühl geben,

genau das ist mit solchen Pressemeldungen billig zu haben,

so nach dem Motto: Seht her, wir tun was.

Die beste Polizei ist doch die, die man nicht sieht und von der man nichts hört weil sie nicht gebraucht wird.

Sprich: Keine Straftaten, keine Polizeipräsenz nötig.

Schön wärs ja, funktioniert aber so nicht da es immer einige Mitbürger gibt

die meinen nach ihren eigenen Regeln leben zu müssen und damit die Rechte anderer gefährden.

Also zeigen die Ordnungkräfte Präsenz und deren Presseorgane tun das ihre dazu,

schiessen dabei aber oft über das Ziel hinaus.

Ich glaube noch nicht einmal daß denen bewusst ist,

was sie mir diesen "Schreckensmeldungen" anrichten.

Sie sind einfach da (die Presseleute) und machen ihre Arbeit, ob die immer sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.

Der Chef/die Politik will Erfolgsmeldungen in der Presse sehen: Bitteschön, das ist das Resultat !

Bei dieser "inflationären" Informationspolitik werden wir sicher bald per Schlagzeile

über "mörderische Geschwindigkeitsüberschreitungen von 4km/h innerorts" unterrichtet.

Pickett

Heute gibts auch wieder eine Zeitung die hoffentlich voll ist mit "spannenden kleinen Geschichten" aus dem Leben.

Geschrieben
Heute gibts auch wieder eine Zeitung die hoffentlich voll ist mit "spannenden kleinen Geschichten" aus dem Leben.

Kanns Du gerne haben, dieser Artikel steht genauso in meiner Tageszeitung kurz gegoogelt:

Link Abendzeitung

Die Schlagzeile lautet hier Schlag gegen Sprengstoff-Szene..

In Rheinland-Pfalz brachten Spezialisten eine 70-Gramm-Mischung in unmittelbarer Nähe des Fundorts zur Explosion – das Gemisch sei hochbrisant gewesen.

Geschrieben
Kanns Du gerne haben,...

Die Schlagzeile lautet hier Schlag gegen Sprengstoff-Szene..

Das ist es ja,

ein völlig alltäglicher Vorgang, Polizeiarbeit im Tagesgeschäft.

Ein wenig reisserisch aufpoliert damit es "was her macht"

Peinlich allerdings der Satz

"Der mutmaßliche Haupttäter hat sich den Angaben zufolge bereits vor einem Jahr ins Ausland abgesetzt. "

Nicht gerade schmeichelnd für die beteiligten Organe. :lazy:

Aber über die umstandsrelevanten Hintergründe schweigt sich die Presse ja gern aus.

Pickett

Geschrieben

Interessant ist es doch auch, dass es sich fast ausschließlich um opferlose Verbrechen handelt.

Die wenigsten der in den Pressemitteilungen aufgezählten Menschen haben objektiv falsch gehandelt und anderen Menschen gegen deren Willen Schaden zugefügt (Ausnahmen wären bspw. der Iraker).

Die begangenen Straftaten waren nahezu alle politischer Natur, der Staat bastelt sich seine eigene Statistik in dem er unschuldige Menschen aufgrund von sinnlosen Gesetzen einsperren lässt, was dem Michel schließlich Sicherheit suggerieren soll.

Geschrieben
Alle genannten Gegenstände, auch die Baseballschläger, wenn sie für andere als sportliche Zwecke eingesetzt werden, sind verbotene Gegenstände im Sinne des Waffenrechts"

...aha

Geschrieben
...aha

Es ist schon traurig das ich noch nicht mal ohne Bedenken als aktiver Baseballspieler meine Baseballschläger im Kofferraum liegen lassen darf. Im Sommer kommt es immer mal vor das ich außerhalb der Trainingszeit am Platz vorbei komme und mal paar Bälle mit den Jungs schlage. Hatte zwar immer noch meine Sporttasche mit dabei für Ausrüstung und Fanghandschuh, aber mittlerweile nehme ich ohne Training keine Baseballschläger mehr mit weil ich Angst habe das bei einer Kontrolle die Polizei überreagiert.

:traurig_16:

Geschrieben
Und noch ein Verstoß gegen das Waffengesetz

Neu-Ulm / Verstoß nach dem Waffengesetz

Bei einer Verkehrskontrolle am gestrigen Spätnachmittag, stellten die kontrollierenden Beamten auf der Rücksitzbank eines 26jährigen Pkw-Fahrers ein Luftdruckgewehr fest. Die dazugehörige Munition führte der 26Jährige im Handschuhfach mit. Da der Pkw-Fahrer keine waffenrechtliche Erlaubnis zum Führen dieses Gewehr hat, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Wie gut die Polizei doch mit dem WaffG vertraut ist:

Es gibt keine Erlaunis zum Führen von Freien Waffen.

Freie Waffe und Munition wurden getrennt aufbewahrt.

M.E. hat der junge Mann die Sachen transportiert.

Bleibt nur die Frage offen, ob das LG sich in einem Futteral befand - oder nicht.

Verzeihung Frau Triebel, das kann ich so leider nicht ganz stehen lassen: Bei einem Luftdruckgewehr handelt es sich selbstverständlich um eine (erwerbs)erlaubnisfreie Waffe, jedoch wird zum FÜHREN dieser Waffe ein Waffenschein gem. §10 Abs. 4 WaffG verlangt: Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt...

Und in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu § 1 Abs. 4 WaffG steht: Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

Es steht dort nicht, auf welche Art und Weise die Geschosse durch den Lauf getrieben werden, somit spielt es keine Rolle, ob durch heiße oder kalte Gase oder durch komprimierte Luft.

Bleibt in der Pressemeldung nur zu klären, ob hier tatsächlich ein Führen oder doch eher ein (nicht ganz vorschriftsgemäßes) Transportiern vorlag :confused:

Alex

Geschrieben
Es ist schon traurig das ich noch nicht mal ohne Bedenken als aktiver Baseballspieler meine Baseballschläger im Kofferraum liegen lassen darf. Im Sommer kommt es immer mal vor das ich außerhalb der Trainingszeit am Platz vorbei komme und mal paar Bälle mit den Jungs schlage. Hatte zwar immer noch meine Sporttasche mit dabei für Ausrüstung und Fanghandschuh, aber mittlerweile nehme ich ohne Training keine Baseballschläger mehr mit weil ich Angst habe das bei einer Kontrolle die Polizei überreagiert.

:traurig_16:

Vielleicht solltest du den den Baseballschläger auch in einer verschließbaren Kiste/Futteral/Koffer/Behältnis verstauen dann kann dir

keiner was, wo ist die grüne Farbe? Traurig aber wahr. :confused:

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.