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IGNORED

Drogen, Sprengstoff und Waffen gefunden


Katja Triebel

Empfohlene Beiträge

Haftbefehl vollstreckt - Drogen, Sprengstoff und Waffen gefunden

Pressemeldung der Berliner Polizei: Eingabe: 31.03.2010 - 20:15 Uhr

Drogen: zwei Dutzend Szenetütchen mit Betäubungsmitteln

Sprengstoff: Polenböller

Waffen: Schlagring und zwei verbotene Messer

Gegenstände wurden beschlagnahmt und Strafanzeigen wurden erstellt wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel-, Waffen- und Sprengstoffgesetz

Und diese Meldung ist so wichtig, dass sie in 725 Online-News auftaucht. Und zwar Wort für Wort.

Und dieser Vorfall gehört natürlich zur Statistik der Verstöße gegen das Waffengesetz.

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Und noch ein Verstoß gegen das Waffengesetz

Am Donnerstag, 1. April, um 21 Uhr, wurde in der Landshuter Straße ein 16-jähriger Straubinger einer Kontrolle unterzogen. Dabei stellten die Beamten fest, dass er ein sogenanntes Einhandmesser ohne berechtigtes Interesse mitführte. Nun wird der junge Mann wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz angezeigt.

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Und der Sprengstoff waren "Polenböller" :rotfl2:

Na der Junge is ja mal so richtig krank... Wenn ich dran denke, dass vor ein paar Jahren in Berlin ein Kleinbus mit mehreren Panzerfäusten gefunden wurde, muss ich sagen, das war jetzt schon ein krasser Fund!

gruß

P.S.: nette Signatur ;)

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Gast solideogloria

Hoffentlich erfährt dieser Schwerkriminelle die ganze Härte der deutschen Justiz. Danke Ordnungsmacht, jetzt schlafe ich wieder ein wenig besser.

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Und noch ein Verstoß gegen das Waffengesetz

Neu-Ulm / Verstoß nach dem Waffengesetz

Bei einer Verkehrskontrolle am gestrigen Spätnachmittag, stellten die kontrollierenden Beamten auf der Rücksitzbank eines 26jährigen Pkw-Fahrers ein Luftdruckgewehr fest. Die dazugehörige Munition führte der 26Jährige im Handschuhfach mit. Da der Pkw-Fahrer keine waffenrechtliche Erlaubnis zum Führen dieses Gewehr hat, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Wie gut die Polizei doch mit dem WaffG vertraut ist:

Es gibt keine Erlaunis zum Führen von Freien Waffen.

Freie Waffe und Munition wurden getrennt aufbewahrt.

M.E. hat der junge Mann die Sachen transportiert.

Bleibt nur die Frage offen, ob das LG sich in einem Futteral befand - oder nicht.

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Haftbefehl vollstreckt - Drogen, Sprengstoff und Waffen gefunden

Pressemeldung der Berliner Polizei: Eingabe: 31.03.2010 - 20:15 Uhr

Was will den der Schreiberling bei der Polizei, der für die Pressemitteilungen zuständig ist, machen, wenn keine wirklichen Erfolge zu berichten sind? Dann flüchtet er sich eben in Schaumschläger- und Wichtigtuerei. Was mich immer wieder dabei erstaunt ist, dass ihnen das nicht peinlich ist, aber auch hier scheint es sowas wie eine gewisse "Abhärtung" die sich mit der Zeit einstellt zu geben.

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Es gibt keine Erlaunis zum Führen von Freien Waffen.

Freie Waffe und Munition wurden getrennt aufbewahrt.

Zumal Diabolos oder Rundkugeln im waffenrechtlichen Sinne noch nicht mal Muniton sind und demzufolge mit der Waffe aufbewahrt werden dürfen. Zum Glück können wir aber alle wieder ruhiger schlafen.

Wenn's nicht so traurig wäre... :traurig_16:

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Und hier gleich drei Verstöße

Reichlich Waffen an der Grenze

Zöllner werden dreimal fündig.

1. Schweizer gab bei der Einreise nach Deutschland an, eine Schusswaffe dabei zu haben. In seinem Kofferraum fanden sich neben seiner durchgeladenen Pistole samt Holster zwei in Deutschland nicht zugelassene Pfeffersprays.

Folge: Anzeige, Waffe sichergestellt und 500 Euro wurden als Sicherheitsleistung einbehalten.

2. Schreckschusspistole ohne das erforderliche PTB-Kennzeichen

Folge: Anzeige und 100 Euro wurden zur Sicherheit einbehalten.

3. Schweizerin mit SSW, aber ohne den kleinen Waffenschein.Folge: Anzeige

Und das alles kommt in die Statistik

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Und hier noch ein Verstoß

Waffen und Drogen gefunden

Burghausen. Seine Liebe zu Waffen dürfte einem 41-jährigen Burghausener teuer zu stehen kommen. Bei einer im Auftrag der Staatsanwaltschaft Traunstein durchgeführten Durchsuchung nach Betäubungsmitteln wurden neben diesen auch mehrere nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände, vier Schlagringe und sechs Wurfsterne, gefunden und sichergestellt. Zudem hatte der Mann noch elf so genannte Einhandmesser in Besitz, die ebenfalls sichergestellt wurden. Gegen den 41-Jährigen wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen nach dem Waffengesetz und dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Ich wusste nicht, das der Besitz von Einhandmessern verboten ist.

P.S.

Alle Meldungen sind von den letzten 6 Tagen.

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Und noch ein Verstoß vom 24.03.2010

Ordnungsamt stellt 8500 Messer in chinesischem Geschäft sicher

Frankfurt (lhe). Fast 8500 Messer hat das Ordnungsamt bei der Kontrolle eines chinesischen Import- und Exportgeschäfts in Griesheim sichergestellt.

Bei der Routineüberprüfung wurde eine Regalwand mit Messern entdeckt, die dem ersten Anschein nach dem Waffengesetz unterlagen und dann die Stadtpolizei informiert, wie die Stadt am Mittwoch berichtete. Unter den sichergestellten Messern waren verbotene Spring- und Butterflymesser sowie viele gefälschte Einhandmesser. Drei Menschen wurden vorübergehend festgenommen. Zwei von ihnen hielten sich illegal in Deutschland auf, die dritte ist die Betreiberin des Geschäfts. Gegen sie wird ermittelt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, der Einfuhr sowie dem Vertrieb von Plagiaten, der Einfuhr sowie dem gewerbsmäßigen Handel mit verbotenen Gegenständen und der Beihilfe zum Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz in mehreren Fällen.

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Und noch ein Verstoß

Frankenthal - Mutterstadterin als Drogenkur vor Gericht

31.03.2010 - 14:40:44

Frankenthal / Metropolregion Rheinneckar - Am 16.04.2010 um 9.00 Uhr verhandelt die II. Große Strafkammer gegen eine 25-jährige Angeklagte aus Mutterstadt, der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt werden. Sie soll am 29.11.2009 als Drogenkurier mit ihrem Pkw knapp 5 kg Haschisch von Rüsselsheim nach Mannheim und anschließend nach Ludwigshafen am Rhein befördert haben, wobei ihr bekannt gewesen sein soll, dass mit dem Rauschgift Handel getrieben werden soll. Hierbei soll sie ein unter das Waffengesetz fallendes Einhandmesser bei sich getragen haben;

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Und noch ein Verstoß

Mit Butterfly-Messer vom Zoll geschnappt

Das fällt nur im jugendlichem Leichtsinn ein: Im Urlaub in Thailand zwei Butterfly-Messer kaufen, diese in den Koffer stecken und damit einfach mal schnell nach Hause fahren.

Es war klar, daß der 19Jährige aus dem Raum Aichach damit nicht durchkommen würde. Prompt nahm ihn am 25. Januar am Münchener Flughafen der Zoll zur Seite. Für den Verstoß gegen das Waffengesetz erhielt der inzwischen 20jährige am 9. Juni vom Aichacher Jugendgericht eine Verwarnung und 400 Euro Geldauflage.

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99 Feststellungen nach dem Waffengesetz

Jahresbericht 2009 - Schleierfahndung: 99 Verstöße nach dem Waffengesetz

Bei der verdachtsunabhängigen Schleierkontrolle kam es zu 99 Feststellungen nach dem Waffengesetz. Sichergestellt wurden Schlagringe, Stahlruten, Würgehölzer und verbotene Messer verschiedener Ausführungen. Ein tschechischer Taxifahrer nannte für den Besitz eines Teleskopschlagstockes, CS-Gas-Abwehrsprays und überlangen Messers vor allem Eigensicherungsgründe.

Bei den sichergestellten Waffen handelte es sich überwiegend um Gas-, Schreckschuss- und Softairwaffen. Die gefährlichen Gegenstände lagen teilweise griffbereit im Handschuhfach, der Fahrertür oder im Kofferraum.

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Es gibt keine Erlaunis zum Führen von Freien Waffen.

Freie Waffe und Munition wurden getrennt aufbewahrt.

M.E. hat der junge Mann die Sachen transportiert.

Bleibt nur die Frage offen, ob das LG sich in einem Futteral befand - oder nicht.

Sorry, aber da muss ich die Polizei in Schutz nehmen.

Zum Führen von Schusswaffen oberhalb von 0,5 Joule (SSWs mit PTB ausgenommen) benötigt man einen großen Waffenschein.

Ein erlaubnisfreier Transport nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG darf nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit erfolgen. Nun kann man argumentieren, dass Diabolos keine Munition sind und somit die Legaldefinition von schussbereit nach Anlage 1 Abschn. 2 Nr. 12 zum WaffG nicht erfüllt ist. Zugriffsbereit ist die Waffe auf der Rücksitzbank eines PKW aber in jedem Fall. Ohne Waffenschein liegt deshalb eine Straftat nach § 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG vor.

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Sorry, aber da muss ich die Polizei in Schutz nehmen.

...

Zugriffsbereit ist die Waffe auf der Rücksitzbank eines PKW aber in jedem Fall.

Das sieht der VDB anders:

Für andere Berechtigte als Jäger ist seit dem 1.4.2008 dagegen in einer sprachlich misslungenen Definition in Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 13 neu geregelt, daß eine Waffe einerseits dann „zugriffsbereit“ ist, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann (z.B. wenn sie in einem Holster oder an einem Trageriemen getragen wird, oder griffbereit auf dem Neben- oder Rücksitz liegt), und andererseits auf jeden Fall dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie „in einem verschlossenen Behältnis“ mitgeführt wird. Ein bloß „geschlossenes“ Behältnis reicht für erlaubnisfreien Transport dann und nur dann aus, wenn die Waffe aus ihm heraus noch nicht „unmittelbar“ in Anschlag gebracht werden kann, sondern weitere Handgriffe erforderlich sind. Ein Schloss am Futteral oder Waffenkoffer ist also nicht zwingend kraft Gesetz vorgeschrieben, kann aber sinnvoll sein und Auslegungsschwierigkeiten vorbeugen.

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Was würde das an den jeweiligen, nicht beachteten, Gesetzen ändern?

Alle Verstöße gegen das Waffengesetz, die ich gefunden habe, resultieren aus den WaffG-Änderungen der letzten 10 Jahre.

Davor waren:

- Butterfly- und Springmesser, sowie Wurfsterne nicht verboten

- war das Führen von SSW nicht an einen kleinen Waffenschein gebunden

- war das Führen von Einhandmessern nicht verboten

- war das Führen von Teleskop-Schlagstücken nicht verboten

- hatte es gereicht, F-Waffen und EWB-Waffen in einem Futteral zu transportieren

Alle Meldungen wären im Jahr 2000 bei gleichem Verhalten keine Verstöße gegen das Waffengesetz gewesen.

Nichts davon wäre eine Schlagzeile wert gewesen.

Und wenn man bedenkt, dass die meisten Leute NUR die Schlagzeilen lesen, muss doch der Eindruck entstehen, dass jeden Tag mehrere Leute schlimme Sachen mit Waffen machen.

Und all diese Verstöße fließen in die Statistik ein.

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Ein bloß „geschlossenes“ Behältnis reicht für erlaubnisfreien Transport dann und nur dann aus, wenn die Waffe aus ihm heraus noch nicht „unmittelbar“ in Anschlag gebracht werden kann

Da sind wir uns ja einig.

Den PKW-Innenraum kann man ggf. als geschlossenes Behältnis ansehen. Sitzt der Fahrer jedoch mit seiner auf der Rückbank liegenden Waffe selbst darin, so könnte die Waffe unmittelbar in Anschlag gebracht werden und ist daher zugriffsbereit.

Siehe dazu auch den in der Pirsch erschienenen Artikel "Kein 'Risiko' eingehen" vom 07.05.2008:

Als verschlossenes Behältnis soll auch der (abgesperrte?) Kofferraum des PKW gelten, nicht jedoch die Unterbringung der Waffe im von den Rücksitzen aus erreichbaren Gepäckabteils eines Kombis, SUV oder Geländewagens.
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Ich finde es auch wichtig das mal aufzuzeigen.

1. Wie schnell man (die nicht informierten) mit dem WaffenG in Konflikt kommt.

2. Wie Katja hier auch schreibt, wie kommt das bei den meisten (nur Überschrift lesern an)? Das WaffG ist noch gar nicht "scharf" genug.

3. Es wird immer noch und immer wieder "Stimmung" gegen "uns" gemacht

Gruß Wolfgang

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Da sich doch ein paar Leute das hier ansehen, mach ich mal weiter, wobei ich mich auf die letzte Woche konzentriere.

Wir können dann später mal hochrechnen, wieviele der Verstöße gegen das WaffG im Jahresbericht durch Messer u.ä. verursacht wurden.

Polizei nimmt bewaffnete Jugendliche fest

Donnerstag, 1. April 2010 12:24

Die Bundespolizei hat am Mittwochabend zwei Jugendliche in Berlin-Grünau wegen unerlaubten Waffenbesitzes festgenommen. Die Zivilbeamten bemerkten die beiden 17-Jährigen gegen 22:40 Uhr am Bahndamm an der Fernbahnstrecke zwischen Schönefeld und Karlshorst. Bei einer Kontrolle der Verdächtigen fanden sie zwei Schlagringe, ein Butterfly-Messer, einen Teleskop-Schlagstock sowie eine Schreckschuss-Pistole mit sechs Platzpatronen. Da die Jugendlichen keinen Waffenschein vorweisen konnten, nahm die Polizei sie fest. Nach der Erfassung ihrer Personalien setzten die Beamten sie später wieder auf freien Fuß. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein

Amoklauf befürchtet: Polizei räumt Hamburg Wasser

30.03.2010

Hamburg/Haselau. Die Elitepolizisten des Schleswig-Holsteiner Sondereinsatzkommandos (SEK) machten kurzen Prozess und überwältigten den völlig überraschten Matthias S. (43) in der Küche seiner Wohnung in Haselau (Kreis Pinneberg).

„Ich komme mal vorbei. Es gibt was zu klären." So hatte ein freigestellter Mitarbeiter sein Kommen in der Zentrale der Wasserwerke angekündigt.

...Die Beamten stellten bei dem Mann später eine Schreckschusspistole sowie eine Kalaschnikow sicher.

...Wie sich später heraus stellte, war die Kalaschnikow allerdings unbrauchbar gemacht worden.

...war bekannt, dass S. im Besitz der beiden Waffen war..

...Aufgrund des Verdachtfalls umstellten am Mittag rund 50 Polizisten die Zentrale der Wasserwerke und räumten das Gebäude. Unterdessen spürten Zivilfahnder den 43-Jährigen in dessen Wohnung in Schleswig-Holstein auf und ließen ihn wenig später vom SEK festnehmen.

...Auf jeden Fall wird er sich wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.

Betrunkener schießt auf Passanten

02.04.2010

Kassel. 4,21 Promille und eine Schreckschusswaffe: Ein Betrunkener hat in Kassel gestern Abend Passanten bedroht und die Polizei auf den Plan gerufen. Kurz vor 22 Uhr hatte der Mann im Stadtteil Rothenditmold vier Erwachsenen und drei Kindern von seinem Balkon aus etwas zugerufen und auf sie geschossen.

Die alarmierten Polizisten nahmen den 23-Jährigen fest, als er das Haus verließ. Ein Alkoholtest ergab bei dem Täter einen Wert von 4,21 Promille. In der Wohnung fanden die Beamten eine Schreckschusswaffe. Das Motiv war am Morgen noch unklar. Den Mann erwartet ein Verfahren wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz

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