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IGNORED

Trotz neuer Kurzwaffen gelbe WBK beantragen?


Tull

Empfohlene Beiträge

Moinsen allerseits,

ich habe fest vor, mir im nächsten Monat 2 neue Kurzwaffen zu beantragen. Ich bin zwischenzeitlich aber auf den Geschmack eines KK-Selbstladers und eines Sportgewehrs (.308er) inkl. Zielfernrohr gekommen.

Ich hatte vorher mit Langwaffen eher wenig zu tun gehabt und deswg. ist meine Frage...

Kann ich die Langwaffen (wenn ja, wie viele?) zusätzlich zu den beiden Kurzwaffen innerhalb der selben 6 Monate beantragen oder sperrt sich dagegen das

Amt??

Gruß aus dem hohen Norden,

Tull

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Es gelten zwei Waffen pro Halbjahr, nicht zwei Waffen pro WBK pro Halbjahr. Wenn du also eine weitere Waffe innerhalb der 6-Monats Frist erwerben willst, musst du deine Behörde fragen, ob sie es ausnahmsweise zulässt. Halbautomaten gehören übrigens auf die grüne WBK, schön brav mit Voreintrag. Nur der Repetierer wird in die gelbe eingetragen.

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Moinsen allerseits,

ich habe fest vor, mir im nächsten Monat 2 neue Kurzwaffen zu beantragen. Ich bin zwischenzeitlich aber auf den Geschmack eines KK-Selbstladers und eines Sportgewehrs (.308er) inkl. Zielfernrohr gekommen.

Tull

Wie kommt ein Sportschütze mit Waffensachkunde und der Pflicht, sich regelmäßig über die derzeit gültigen Gesetzteslagen zu informieren, dazu, solche Fragen zu stellen ? :confused: Ich möchte mal ganz pauschal auf das Waffengesetz verweisen. Waffengesetz Hier im Besonderen auf §14 Abs.2

P.S. Ich hoffe nicht das daß eine Fangfrage war, denn das wäre sehr :peinlich:

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Hallo,

Tull spricht vom BEANTRAGEN und nicht vom ERWERBEN. Ich gehe davon aus, dass du noch keine gelbe WBK hast. Also ist der Antrag auf gelbe WBK ohne Probleme möglich. Allerdings gehört der Selbstlader wie erwähnt auf die Grüne WBK. Also WBK Gelb mit Rep. 308 beantragen un d nach der 6 Monatsfrist kaufen.

Gruß

sts

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Wie kommt ein Sportschütze mit Waffensachkunde und der Pflicht, sich regelmäßig über die derzeit gültigen Gesetzteslagen zu informieren, dazu, solche Fragen zu stellen ? :confused: Ich möchte mal ganz pauschal auf das Waffengesetz verweisen. Waffengesetz Hier im Besonderen auf §14 Abs.2

P.S. Ich hoffe nicht das daß eine Fangfrage war, denn das wäre sehr :peinlich:

Danke für Deine ausführliche Hilfe, habe leider noch andere Interessen als Gesetzestexte und Waffenkunde.

Wofür gibt es die Einzelunterteilung "Waffenrecht" in diesem Forum, wenn man Fragen dazu hat????

Bis auf den Link in Deinem Text ist Deine Antwort unbrauchbar und nur oberlehrerhaft.

Hallo,

Tull spricht vom BEANTRAGEN und nicht vom ERWERBEN. Ich gehe davon aus, dass du noch keine gelbe WBK hast. Also ist der Antrag auf gelbe WBK ohne Probleme möglich. Allerdings gehört der Selbstlader wie erwähnt auf die Grüne WBK. Also WBK Gelb mit Rep. 308 beantragen un d nach der 6 Monatsfrist kaufen.

Gruß

sts

Okay, vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe noch keine gelbe WBK und wollte sie erst demnächst beantragen.

Damit sind alle Fragen geklärt. ENDE

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Danke für Deine ausführliche Hilfe, habe leider noch andere Interessen als Gesetzestexte und Waffenkunde.

Wofür gibt es die Einzelunterteilung "Waffenrecht" in diesem Forum, wenn man Fragen dazu hat????

Bis auf den Link in Deinem Text ist Deine Antwort nur oberlehrerhaft.

tschuldige Tull, aber hier muss ich practiceking mal recht geben, grade und vor allem aufgrund deiner reaktion auf seinen beitrag!

du willst eine erwerbserlaubnis für eine erlaubnispflichtige schußwaffe beantragen? dafür hast du SACHKUNDIG zu sein (das schließt das waffenrecht mit ein!) und dies auch nachzuweisen! deine einstellung und deine äußerungen hier sprechen bände. persönliche eignung? bei der einstellung? wenn ich als sachbearbeiter deiner behörde dies hier lesen würde, und tags drauf deinen antrag in händen hätte.... rest kannst dir denken!

absolut kein vorbild und kein aushängeschild für die legalwaffenbesitzer!

und wenn dich waffenrecht, gesetzestexte und waffenkunde nicht interessieren, dann bist du beim schießsport fehl am platz, ohne gehts nämlich nicht!..... und jedes weitere wort an dieser stelle wäre eins zuviel und dem ansehen alles legalwaffenbesitzer wenig zuträglich.....

kopfschüttelnde grüße

..alzi........... sind denn schon wieder ferien?

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Verstehe nicht ganz warum Ihr so aus der Haut fahrt.

Ich hatte meine Sachkunde bereits weit über 10 Jahre, als ich mit dem Schießsport anfing.

Damals hatte ich NICHTS über das Bedürfnisprinzip und die 2/6 Regelung gelernt, kann also die Eingangsfrage sehr gut nachvollziehen.

Zur Frage: Natürlich kannst Du 2 neue Kurzwaffen beantragen und die neue Gelbe WBk gleich mit. Genauso machte ich das seinerzeit auch!

Du kannst Dir sogar gleich 2 Gewehre auf die Gelbe WBK kaufen, musst dann allerdings Deine 2 KW Voreinträge erstmal 6 Monate Voreintrag sein lassen und kannst erst nach 6 Monaten die 2 KWs kaufen. Macht aber nichts, da der Voreintrag ja 12 Monate gültig ist.

IMI

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Ich hatte meine Sachkunde bereits weit über 10 Jahre, als ich mit dem Schießsport anfing.

Damals hatte ich NICHTS über das Bedürfnisprinzip und die 2/6 Regelung gelernt, kann also die Eingangsfrage sehr gut nachvollziehen.

IMI

Nein, kann ich nicht nachvollziehen. Rechtskundigkeit ist eine Holschuld des Inhabers waffenrechtlicher Genehmigungen und keine Bringschuld des Gesetzgebers oder irgendwelcher Verwaltungsorgane. Wer legal Waffen besitzen möchte hat die Verpflichtung sich über die aktuelle (!) Gesetzgebung zu informieren und das nicht nur zum Zeitpunkt der Sachkundeprüfung. Wen dies nicht interessiert oder zu bequem dazu ist sollte seine Waffen abgeben und sich ein anderes Hobby suchen - sorry, keine Kompromisse.

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...bla...

Und? Soll ich mich jetzt alle 14 Tage erkundigen, ob es eine Änderung beim Mindestalter für das Armbrustschießen gegeben hat - obwohl ich keine Armbrust schieße? Oder die 7,5-Joule-Grenze für Luftgewehr noch gilt - obwohl ich kein Luftgewehr schieße? Oder welche Vorderladerwaffen derzeit bedürfnisfrei sind - obwohl ich gar keine will?

Das würde ich dann tun, wenn ich damit beginnen würde in diesem Thema aktiv zu sein - und zwar erstmal genau in diesem Forum... denn genau dafür ist solch ein Forum da.

Der Verweis auf die Sachkunde ist immer wieder das Dämlichste überhaupt. :peinlich:

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Ruhe jetzt!

Das ist ja nicht zum Aushalten!

(EDIT: Nicht als Antwort auf Lusumis Beitrag gedacht...)

Da stellt jemand eine Frage im richtigen Forum, und wird nur angemault, weil er die Antwort selbst wissen müßte.

Wozu haben wir denn das Forum dann?

@ Mauler (practiceking und AV8OR):

Wenn ein Jäger eine FN High Power in 9mm Para, eine Repetierbüchse in 8x57IS sowie einen Drilling 12/70 und 8x57IRS auf eine Jagdreise nach Frankreich mitnehmen möchte, was muß er beachten?

EDIT:

Bitte ohne nachlesen oder nachfragen lösen. Eure Maßstab muß auch für Euch gelten.

Auch das ist Waffensachkunde... wurde zumindest bei uns gelehrt.

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Hallo @all hier im Thread. Es war wirklich nicht meine Absicht mit meiner Antwort heute Morgen so eine Lawine loszutreten. Bei nochmaligen (jetzt kompletten) lesen muss ich feststellen, das wirklich núr die Frage nach dem beantragen gestellt wurde.

Also Tull, beantragen kannst du natürlich die gelbe WBK auf die später der .308 Repetierer eingetragen werden kann. Alle anderen von dir angesprochenen Waffen kommen auf grün mit Voreintrag.

Erwerbsklausel ist personenbezogen und hat mit den WBK's nichts zu tun. Richtigerweise muss man sagen, 2 pro 6 Monate. Halbjahr wird von manchen als Teilung 01.01-30.06 usw verstanden. Ging mir übrigens auch so. :peinlich:

Bzgl. Waffensachkunde herschen in D große Unterschiede in der Art und Weise und im Inhalt. Bei uns wurde z.B. alles was mit Jadtrecht zu tun hat komplett ausgeklammert. So könnte ich z.B. die von Fyodor gestellte Aufgabe nicht spontan lösen. Ich würde hierbei als erstes an Verbringungsrechte und eventuell an Kaliberbeschränkungen der jeweiligen Länder denken. Aber wie gesagt, ich kann es nicht ausschöpfend beantworten.

Also, sorry nochmal an alle. Meine Antwort war wohl in einem sehr spitzen Ton und ohne hilfreichen Inhalt (außer der Link).

@Fyodor Ich bin bestimmt kein Mauler. Da hab ich hier schon ganz andere gelesen, und ich sehe ein wenn ich einen Fehler gemacht habe. Der allgemeine Mauler besitzt diese Tugend i.d.R. nicht und beharrt auf seiner Meinung.

@all :s75:

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