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IGNORED

Kriegswaffen WBK


Boron74

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin, Moin

ein guter Freund, Waffensammler seit >50 Jahren, macht sich ernsthafte Gedanken über

den Verbleib seiner immensen Sammlung in einigen Jahren...wenn er mal nicht mehr ist!

Es hat Feuerwaffen aus allen Epochen, inkl. einiger Kriegswaffen, wie G1, G3, MG 3, SKS etc.

Er spielt mit dem Gedanken mir, im Fall der Fälle, einige seiner Waffen zu vererben.

Ist das bei diesen Waffen möglich bzw. wo sind entsprechende Anträge zu stellen ?

Und wie verhält es sich mit den Waffen, die zwar keine Kriegswaffen wie Sturmgewehr 44, MG 08/15 sind

aber zu den verbotenen Gegenständen zählen ?

Besteht da eine Chance ?

Für jeden Info bin ich dankbar !!

Gruss

Kai

PS: Alle Waffen die er besitzt sind amtlich bestätigt ( Rote WBK, Kriegswaffen WBK )

Geschrieben
Moin, Moin

ein guter Freund, Waffensammler seit >50 Jahren, macht sich ernsthafte Gedanken über

den Verbleib seiner immensen Sammlung in einigen Jahren...wenn er mal nicht mehr ist!

Es hat Feuerwaffen aus allen Epochen, inkl. einiger Kriegswaffen, wie G1, G3, MG 3, SKS etc.

Er spielt mit dem Gedanken mir, im Fall der Fälle, einige seiner Waffen zu vererben.

Ist das bei diesen Waffen möglich bzw. wo sind entsprechende Anträge zu stellen ?

Und wie verhält es sich mit den Waffen, die zwar keine Kriegswaffen wie Sturmgewehr 44, MG 08/15 sind

aber zu den verbotenen Gegenständen zählen ?

Besteht da eine Chance ?

Für jeden Info bin ich dankbar !!

Gruss

Kai

PS: Alle Waffen die er besitzt sind amtlich bestätigt ( Rote WBK, Kriegswaffen WBK )

am "einfachsten" dürfte das "einsteigen " in die Sammlung zu Lebzeiten sein, d.h. du wirst mit auf die Rote eingertragen und führst dann die Sammlung weiter.

Am besten mal beim BKA und SB vorstellig werden.

Geschrieben

So sehe ich das:

Das Thema berührt zwei Rechtsbereiche, Erbrecht und Waffenrecht.

Beim Erbrecht kann er Dir als Freund ein Vermächtnis hinterlassen. Das würde dann die Erbmasse um den Wert seiner Sammlung vermindern, und das würden seine Erben dann mitmachen müssen. Eventuell muss man dann im Vorfeld mit den Erben eine Regelung treffen. Es ist dann sauberer/cleverer, wenn er zu seinen Lebzeiten mit Dir bereits einen Kaufvertrag über seine Waffensammlung schließt, damit Du in die Erbauseinandersetzung gar nicht erst reingezogen wirst. Im Kaufvertrag könnte dann ja drin stehen, daß er bis zu seinem Tode die Sammlung verwaltet, und nach seinem Tode die bezeichneten Gegenstände in Deinen Besitz übergehen.

Und dann geht es zum Waffenrecht. Du wärst ja dann der Inhaber der Sammlung und müsstest sie weiterführen, dafür brauchst Auch Du die Sammler-Erlaubnis für Besitz und Erwerb, sprich rote WBK. Da seine Sammlung ja anerkannt ist, bestehen ja gute Gründe auch für Dich als Nachfolger diese Erlaubnis zu erhalten. Die Erlaubnis müsste denselben Umfang haben, incl. der Erlaubnisse zum Besitz von Waffen nach KWKG und die Ausnahmen für Voll-Automaten. Darum müsstet Ihr Euch bereits bei dem Kaufvertrag kümmern, also mit den zuständigen Behörden absprechen, nicht nur mit der unteren Waffenbehörde sondern in diesem Fall wohl auch mit dem BKA.

Ohne weiteres die Sammlung im Zuge der Erbfolge zu erhalten, geht auf keinen Fall.

Aber da wäre die Beratung mit einem beschlagenen Rechtsanwalt dringend notwendig.

Geschrieben
Beim Erbrecht kann er Dir als Freund ein Vermächtnis hinterlassen. Das würde dann die Erbmasse um den Wert seiner Sammlung vermindern, und das würden seine Erben dann mitmachen müssen. Eventuell muss man dann im Vorfeld mit den Erben eine Regelung treffen. Es ist dann sauberer/cleverer, wenn er zu seinen Lebzeiten mit Dir bereits einen Kaufvertrag über seine Waffensammlung schließt, damit Du in die Erbauseinandersetzung gar nicht erst reingezogen wirst. Im Kaufvertrag könnte dann ja drin stehen, daß er bis zu seinem Tode die Sammlung verwaltet, und nach seinem Tode die bezeichneten Gegenstände in Deinen Besitz übergehen.

Kauf ungleich Erbe! Wenn ein Kaufvertrag existiert, dann hat der Käufer gegen das Waffenrecht verstoßen, wenn er Waffen erwirbt, für die er kein Bedürfnis hat.

Ärger mit den Erben gibt es im Prinzip nicht, wenn die Erbberechtigen alle mindestens ihr Pflichtteil erhalten, soweit diese Anspruch auf ein solches haben. Irgendein Hinterbliebener kann natürlich das Testament anfechten...

Aber, wenn ich so lese, was vorhanden ist und welchen Marktwert dies hat, dann ist ganz schnell unser Staat, Abteilung Schäuble, hier und hält die Hand auf - Erbschaftssteuer! Der Freibetrag entspricht m.W. dem der Schenkung und endet bei EUR 20.000,--

Geschrieben
Kauf ungleich Erbe!

Ja genau. Deshalb kam ich doch gerade auf diese Idee.... Menno !

Der TE hat doch gar kein Verwandschaftsverhältnis zum Sammler. Mit erben ist also gar nix.... Und vor allem nicht bestimmte Vermögensgegenstände wie die Waffensammlung. Das geht im Rahmen eines Testaments (sprich: nach dem Tod des jetztigen Besitzers) nur in Form eines Vermächtnis.

Deshalb: mit der warmen Hand gibt es sich leichter... zu Lebzeiten einen Kaufvertrag abschließen, Verpflichtung eingehen, die Sammlung weiterzuführen, nach dem Tode des jetztigen Besitzers die Waffen erwerben. Bis dahin sollte aber die Erwerbsberechtigung vorliegen, also rote WBK und Ausnahme-Genehmigungen. Und Bedürfnis kannst Du dann knicken, bzw. wäre, um es genau zu formulieren, bereits erledigt.

Und bei einem Kauf wird auch keine Erbschaftssteuer fällig (solange man da nicht sträflich Fehler macht). Ich rate jedoch immer noch einmal dazu einen Notar und Rechtsanwalt heranzuziehen.

Geschrieben
...

Klar kann man auch erben wenn es kein Verwandtschaftsverhältnis gibt. Zum Unterschied Erbe und Vermächtnis bitte googlen. Für den TE gibt es auch noch weitere Möglichkeiten (am besten auch Schenkung, Schenkungsverträge und Schenkungsversprechen googlen). Am besten, der TE informiert sich (abgesehen von BKA etc.) bei einem Notar, Anwalt (von mir aus auch Steuerberater, etc.).

@PolzA: Warum sollte man gegen das Waffengesetz verstoßen nur weil ein Kaufvertrag existiert?

Geschrieben
... Bei verbotenen Waffen bedarf es einer erneuten Ausnahmegenehmigung des BKA...

Bei einer Kriegswaffe ist die BKA-Ausnahmeerlaubnis für VA nur leider für die sprichwörtliche Mietzekatze.

Er bräuchte eine Krigeswaffenerlaubnis des BMWi.

Kriegswaffen WBK

So eine lustige WBK gibt es nicht bzw. heute nicht mehr.

Was es gibt ist ein Kriegswaffenbuch und regelmäßigen Besuch vom Ministerium...

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