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IGNORED

Erwerbsstreckung bei Wechselsystemen?


MichaelKi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
PS: Sollte ich da falsch liegen, dann bitte ich um Belehrung!

Bin kein WL, weiss aber aus dem Forum hier das z.B. ganz WL ohne WBK gibt.

Also ein WL mit entsprechender aktueller WL-Erlaubnis darf JEDE Munition herstellen und besitzen. Fertig erwerben kann er sie nicht.

Wäre auch ein nicht zu bändigender Aufwand, denn alle Teile sind frei kaufbar bis auf das Pulver, wie will man das Kaliber bei WL regulieren? Unmöglich.

T

Geschrieben
Bin kein WL, weiss aber aus dem Forum hier das z.B. ganz WL ohne WBK gibt.

Also ein WL mit entsprechender aktueller WL-Erlaubnis darf JEDE Munition herstellen und besitzen. Fertig erwerben kann er sie nicht.

...ich kann gar nicht glauben, dass die §27 Pappe ein Persilschein für alle MEB/MES der Welt sein soll :confused:

Wäre auch ein nicht zu bändigender Aufwand, denn alle Teile sind frei kaufbar bis auf das Pulver, wie will man das Kaliber bei WL regulieren? Unmöglich.

T

Das das ohne Probleme möglich ist, will aich auch nicht bezweifeln. Aber um bei dem Beispiel eines Vorredners zu bleiben: Das man ein Stop Schild einfach überfahren kann, heißt ja noch lange nicht, dass es auch erlaubt ist.

Gruß

Frank

Geschrieben
...ich kann gar nicht glauben, dass die §27 Pappe ein Persilschein für alle MEB/MES der Welt sein soll :confused:

Das Ding ist kein Persilschein und schon gar kein MES.

Die Erlaubnis gilt für den Erwerb (also dasjenige, was als Erlangung der tatsächlichen Gewalt dem Herstellen unmittelbar folgt) und den Besitz der selbstgestopften (und nur dieser) Munition.

Geschrieben
...ich kann gar nicht glauben, dass die §27 Pappe ein Persilschein für alle MEB/MES der Welt sein soll :confused:

PNne "8Bravo" hier aus dem Forum. Bei ihm ist das so gewesen. Wiederladeschein und noch keine WBK.

@Karlyman

Wir scheinen denselben Sachbearbeiter zu haben. :00000733:

@Schwarzwildjäger

Ja :wub:

Beste Grüße

Tauschi

Geschrieben

Hallo,

nochmals zu den 240,-€.

Ich habe wohl gelesen für was alles, aber wie schlüsselt sich das auf?

Bei uns kostet es in der grünen WBK 40,90 + 25,56 Voreintrag und Munition. Lasse ich gleich die Waffe eintragen, selber Preis. Lasse ich gleich mehrere Waffen, oder Voreinträge machen selber Preis. Nur den Munitionserwerb muß ich jedesmal neu bezahlen.

Bei der Gelben bin ich mit ca. 12,-€ dabei.

Beim EFP wurde nach Zeit abgerechnet, waren glaube ich 50,-€ für 5 oder 6 Waffen.

Leider ist die Gebührenordnung wohl in Komunaler Hoheit. Aber den Passus über Mehrfacheinträge oder Kompletteinträge kenne ich auch von anderen.

Ich habe mein S-Bine vorsichtig darauf angesprochen, worauf Sie nachschaute. Hätte ich nicht gefragt wäre ich jetzt sicher arm.

Frieda

Geschrieben

Hier die Kosten im Detail:

Kosten für die WBK´s 2 x 56,24 EUR = 112,48 EUR

Voreintrag 40,90 EUR

Munitionserwerb 25,56 EUR

Einträge WBK 3 x 12,78 EUR 38,34 EUR

Feurwaffenpass 40,90 EUR

Eintrag Feurwaffenpass 2 x 10,23 EUR 20,46 EUR

----------------

240,30 EUR

Geschrieben

Wenn Du das WS und die Basiswaffe gleichzeitig einträgst kannst Du auch einmal 12,78 abziehen, ein Vorgang. Ich lasse bei der Basiswaffe immer gleich alle möglichen Kalieber eintragen, spart den zusätzlichen Munitionserwerb für das WS.

z.B. Desert Eagle 357,44 Mag und 50 AE.

Solltest Du die Waffen bei einem Händler kaufen und dort schon deponiert haben, lasse sie gleich komplett eintragen spart weitere 12,78. Wenn Du bei der gelben mit beantragen auch gleich die Waffe mit angibst, sollte dieser Eintrag auch kostenfrei sein. Wieder 12,78 weniger.

Frieda

Geschrieben

..........und wieder einmal sind wir an dem Punkt angelangt, der uns zeigt, daß es wohl EIN WaffG -

aber unzählige Formen der Durch-, Ausführung, Anwendung und Handhabung durch die Behörden gibt.

Wäre ja geradezu absonderlich erstaunlich, wenn es bezüglich WS und MEB dafür eine EINHEITLICHE Praxis gäbe :rolleyes:

Geschrieben
Den Voreintrag mit 40,90 € würde ich abziehen, der ist schon in den Kosten für die Grüne WBK (56,24 €) drin.

Das ist richtig, wenn die Erwerbserlaubnis im Zuge der WBK-Ausstellung erfolgt ist. Vielleicht wurde hier aber auch eine WBK neu ausgestellt und zusätzlich in einer bereits vorhandenen WBK ein Voreintrag hinzugefügt. Hierzu müsste der genaue Sachverhalt bzw. die Aktenlage bekannt sein.

40,90 Euro ist allerdings immer falsch, denn diese Gebühr gibts schon seit April 2003 nicht mehr. :rolleyes:

Geschrieben
Wenn Du das WS und die Basiswaffe gleichzeitig einträgst kannst Du auch einmal 12,78 abziehen, ein Vorgang.

Eigentlich geht das Zusammenlegen der Amtshandlungen Erwerbserlaubnis und Eintragung nach erfolgtem Erwerb strenggenommen gar nicht, auch wenn es viele Waffenbehörden zu Gunsten des Waffenbesitzers so machen (was ich auch ganz prima finde :icon14: ).

Gebührenrechtlich sind es aber definitiv zwei separate Amtshandlungen die auch separat zu berechnen sind. Mit dieser "Masche" Geld zu sparen, geht also nicht - zumal auch schon behauptet wurde, die Waffe werde gleich in 30 Minuten abgeholt und tatsächlich war es erst vier Tage später der Fall. ;)

Geschrieben

Zum Thema Munitionsherstellung und Besitz für Wiederlader (Herstellung von Munition, deren Erwerb ind Besitz nicht in die WBK oder die MEB eingetragen ist):

Bevor es zu Diskussionen über Meinungen kommt, hier das Gesetz:

WaffG

§ 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen

(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine

Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. In den übrigen

Fällen wird die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein für eine bestimmte

Munitionsart erteilt; sie ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs

Jahren zu befristen und gilt für den Besitz der Munition unbefristet. Die Erlaubnis

zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch

als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des

Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von

sechs Monaten fort.

Gruß,

André

EDIT: Aus WaffG, letzter Stand 2009

Geschrieben
Das ist richtig, wenn die Erwerbserlaubnis im Zuge der WBK-Ausstellung erfolgt ist. Vielleicht wurde hier aber auch eine WBK neu ausgestellt und zusätzlich in einer bereits vorhandenen WBK ein Voreintrag hinzugefügt. Hierzu müsste der genaue Sachverhalt bzw. die Aktenlage bekannt sein.

40,90 Euro ist allerdings immer falsch, denn diese Gebühr gibts schon seit April 2003 nicht mehr. :rolleyes:

Also ich bin jetzt noch total "blank" sprich ohne irgend eine WBK. Nächsten Monat werde ich aber die beiden WBK's beantragen und die drei Einträge nebst MEB machen lassen. Zusätzlich brauche ich dann noch den EFP.

Also kann ich anscheinend den Voreintrag sparen..... :00000733:

Geschrieben
Also kann ich anscheinend den Voreintrag sparen..... :00000733:

Ohne Voreintrag verkauft Dir aber keiner etwas, was auf GRÜN gehört :rolleyes:

GELB berechtigt zum Erwerb und Besitz,

bei GRÜN ist Erwerb nur mit Voreintrag zulässig - von WS jetzt mal abgesehen.

Geschrieben

Er meinte doch, dass er nicht zusätzlich für den Voreintrag bezahlen muss, wenn ihm ganz neu eine grüne WBK ausgestellt wird. Und das stimmt auch.

Der Gebührenbescheid (nach WaffKostV) sollte am Ende auf jeden Fall so aussehen:

Ausstellung grüne WBK mit EWB und MEB: 81,80 Euro (falls zwei MEB, natürlich 25,56 Euro mehr)

Ausstellung gelbe WBK: 56,24 Euro

Ausstellung EFP: 40,90 Euro

Eintrag der Waffen in die beiden WBK nach erfolgtem Erwerb: 3 x 12,78 Euro.

Geschrieben
Zum Thema Munitionsherstellung und Besitz für Wiederlader (Herstellung von Munition, deren Erwerb ind Besitz nicht in die WBK oder die MEB eingetragen ist):

Bevor es zu Diskussionen über Meinungen kommt, hier das Gesetz:

WaffG

§ 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen

(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine

Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. In den übrigen

Fällen wird die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein für eine bestimmte

Munitionsart erteilt; sie ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs

Jahren zu befristen und gilt für den Besitz der Munition unbefristet. Die Erlaubnis

zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch

als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des

Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von

sechs Monaten fort.

Gruß,

André

EDIT: Aus WaffG, letzter Stand 2009

Hallo Andre,

da kann ich nur Danke sagen! :eclipsee_gold_cup:

.....wieder was gelernt.

@Gottfried

Dann hast du mit Deiner Aussage doch uneingeschränkt Recht, MEB oder nicht MEB ist für den Wiederlader bedeutungslos.

Gruß Frank

Geschrieben

Hallo,

im Prinzip kann man sich den Voreintrag sparen, wenn man schon genau weis welche Waffe es werden soll. Und natürlich der Verkäufer und der SB mitspielt.

Ich habe letztens meine Bedürfnisse beim SB abgegeben ohne daraus Voreinträge zu machen. Dann bin ich losgefahren, habe eine Waffe erworben.

Diese bekam ich vom Besitzer auf Überlassung. Eine Zweite Waffe habe ich tel. gekauft. Da habe ich die Waffennummer und den Überlasser angegeben. (Händler) und alles auf einmal eintragen lassen.

Kosten 1x 40,90 und1x 25.56 alles schön.

Frieda

Geschrieben
Er meinte doch, dass er nicht zusätzlich für den Voreintrag bezahlen muss, wenn ihm ganz neu eine grüne WBK ausgestellt wird. Und das stimmt auch.

Der Gebührenbescheid (nach WaffKostV) sollte am Ende auf jeden Fall so aussehen:

Ausstellung grüne WBK mit EWB und MEB: 81,80 Euro (falls zwei MEB, natürlich 25,56 Euro mehr)

Ausstellung gelbe WBK: 56,24 Euro

Ausstellung EFP: 40,90 Euro

Eintrag der Waffen in die beiden WBK nach erfolgtem Erwerb: 3 x 12,78 Euro.

Hast Du die beiden Einträge in den EFP vergessen oder sind diese, wenn sie bei der Ausstellung eingetragen werden kostenlos?

Geschrieben

Passt schon. Die EFP-Ausstellung kostet immer gleich viel. Egal, ob 1 oder 10 Waffen auf einmal eingetragen werden. Jede spätere Änderung (Eintrag, Austrag, Namens- oder Adressänderung) sowie die Verlängerung kostet nach Gebührenverzeichnis zur WaffKostV 10,23 Euronen.

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