Jochen75 Posted January 19, 2010 Share Posted January 19, 2010 Hallo hab mal eine dumme Frage kann man eigentlich 2 Waffen im selben kalieber sich auf der WBK eintragen lassen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Arminus Posted January 19, 2010 Share Posted January 19, 2010 gelbe oder Grüne oder beides , Lang oder kurzw. ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Raiden Posted January 19, 2010 Share Posted January 19, 2010 Ja. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jochen75 Posted January 19, 2010 Author Share Posted January 19, 2010 Langwaffe auf gelber WBK Link to comment Share on other sites More sharing options...
andreb Posted January 19, 2010 Share Posted January 19, 2010 4 Stück pro Jahr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
expedition Posted January 19, 2010 Share Posted January 19, 2010 Darf man 100km/h fahren? B) -Ein bischen präziser, dann kann man auch helfen Grüße expedition Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jochen75 Posted January 19, 2010 Author Share Posted January 19, 2010 das soll heissen, ich habe .308 und möchte eine weitere in .308 zulegen. geht das Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted January 19, 2010 Share Posted January 19, 2010 Ja Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sinu7 Posted January 19, 2010 Share Posted January 19, 2010 Nur zu - bis die WBK voll ist - und dann holst Du Dir die nächste Gelbe Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 19, 2010 Share Posted January 19, 2010 Hallo, bist du Schütze oder Jäger? Wenn du Sportschütze bist und z.B. eine Ordonnanzwaffe in .308 hast, kannst du natürlich noch eine andere Dinziplin (Selbstlader oder ZF zumBeispiel) schießen. Auch im gleichen Kaliber. Als Jäger über JJ sowie kein Problem. Gruß Kape357 (Klaus) Link to comment Share on other sites More sharing options...
andreb Posted January 19, 2010 Share Posted January 19, 2010 Wenn du Sportschütze bist und z.B. eine Ordonnanzwaffe in .308 hast, kannst du natürlich noch eine andere Dinziplin (Selbstlader oder ZF zumBeispiel) schießen. Auch im gleichen Kaliber. Betrifft nur die 3 Kontingent-HA (verbandsabhängig!). Selbst da könnte man, wenn man es begründen kann (mit ZF / ohne ZF, z.B.) noch den einen oder anderen dazubekommen. Ansonsten gilt bei WBK Gelb nur die 2/6er Regelung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jake Cutlass Posted January 19, 2010 Share Posted January 19, 2010 Und HA gibts natürlich NICHT auf Gelb... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ostwestfale_LP Posted January 19, 2010 Share Posted January 19, 2010 Ich habe zwei Schweden M38 auf der gelben. Kein Problem... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jochen75 Posted January 19, 2010 Author Share Posted January 19, 2010 Alles klar und danke nochmal Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted January 19, 2010 Share Posted January 19, 2010 Verschiedene Kaliber sind nur leider oft den Meiern im eigenen Verein/Verband leichter zu plausibilisieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dynamite Harry Posted January 19, 2010 Share Posted January 19, 2010 Verschiedene Kaliber sind nur leider oft den Meiern im eigenen Verein/Verband leichter zu plausibilisieren. Und was gehen Deine Vereinsmeier der zwölfte oder dreiundzwanzigste Einzellader in .308 auf der Gelben an, wenn sie erst mal ausgestellt wurde ? mfg Harry Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted January 19, 2010 Share Posted January 19, 2010 Das weißt Du und das weiß ich. Ich habe letztens am Rande bei einer Vorstandssitzung weilen dürfen. Da ging es u.a. um die "Weitergabe eines Antrags auf Bescheinigung des Bedürfnisses" an den Landesverband für eine neue Gelbe-WBK. Der Vorstand, der eigentlich ganz normal und OK sowie von dem betroffenen Kameraden persönlich sehr angetan ist, fing an darüber zu diskutieren, ob man (örtlicher Vorstand) es denn wolle, dass der Kamerad die Berechtigung bekäme, künfig ohne dass der örtliche Vorstand jeweils einzeln entsprechende Anträge auf Bedürfnisbescheinigung an den Landesverband weiterreiche, im Rahmen des geltenden Waffenrechts, die auf Neu-Gelb erlaubten Waffen erwerben dürfe. Der Kamerad hätte beinahe da schon in die Röhre geguckt. Leider habe ich den Vorstand nicht gänzlich von seinen Vorstellungen abbringen können. Man will jetzt erst einmal beim Landesverband nachfragen (ob der Vorstand vor Ort da wirklich nur Bote und Berichterstatter ist und nichts zu entscheiden hat und schon gar nicht, welche waffenrechtliche Berechtigungen man wem aus welchen "rechtsfreien" Gründen auch immer vorenthalten wolle). ... und dieser Vorstand besteht nicht aus alten, verbitterten, machtgeilen Grießgramen, sondern aus eigentlich ganz normalen, guten Kameraden. Kannst Du Dir vorstellen, was da passiert, wenn Du einen zweiten Halbautomaten in .308 willst?!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dynamite Harry Posted January 19, 2010 Share Posted January 19, 2010 ...Kannst Du Dir vorstellen, was da passiert, wenn Du einen zweiten Halbautomaten in .308 willst?!!! Davon war bis jetzt nicht die Rede, und das davon weder der Zweite noch der Erste auf die Gelbe gehen, ist ja wohl klar. mfg Harry Guts Nächtle, bis demnächst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
andreb Posted January 20, 2010 Share Posted January 20, 2010 Und HA gibts natürlich NICHT auf Gelb... Was der Begriff ´Kontingent´ ja schon sagt. Dat jibbet nur für Waffen auf Grün. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jake Cutlass Posted January 20, 2010 Share Posted January 20, 2010 @andreb: mir ist schon klar, daß Du es weißt. Mein Kommentar bezog sich vielmehr auf Beitrag #10 von kape357. Man sieht sich hoffentlich bald mal wieder. Gruß, Jake C. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bdsschütze Posted January 20, 2010 Share Posted January 20, 2010 Das weißt Du und das weiß ich. Ich habe letztens am Rande bei einer Vorstandssitzung weilen dürfen. Da ging es u.a. um die "Weitergabe eines Antrags auf Bescheinigung des Bedürfnisses" an den Landesverband für eine neue Gelbe-WBK. Der Vorstand, der eigentlich ganz normal und OK sowie von dem betroffenen Kameraden persönlich sehr angetan ist, fing an darüber zu diskutieren, ob man (örtlicher Vorstand) es denn wolle, dass der Kamerad die Berechtigung bekäme, künfig ohne dass der örtliche Vorstand jeweils einzeln entsprechende Anträge auf Bedürfnisbescheinigung an den Landesverband weiterreiche, im Rahmen des geltenden Waffenrechts, die auf Neu-Gelb erlaubten Waffen erwerben dürfe. : Der Kamerad hätte beinahe da schon in die Röhre geguckt. Leider habe ich den Vorstand nicht gänzlich von seinen Vorstellungen abbringen können. Man will jetzt erst einmal beim Landesverband nachfragen (ob der Vorstand vor Ort da wirklich nur Bote und Berichterstatter ist und nichts zu entscheiden hat und schon gar nicht, welche waffenrechtliche Berechtigungen man wem aus welchen "rechtsfreien" Gründen auch immer vorenthalten wolle). ... und dieser Vorstand besteht nicht aus alten, verbitterten, machtgeilen Grießgramen, sondern aus eigentlich ganz normalen, guten Kameraden. Kannst Du Dir vorstellen, was da passiert, wenn Du einen zweiten Halbautomaten in .308 willst?!!! Werde Einzelmitglied beim BDS und Du kannst direkt beim zuständigen Landesverband beantragen, was Du für die jeweilige Disziplin benötigst, ohne bei Deinem Vorstand zu betteln. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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