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IGNORED

Frage wegen Schießbuch führen


Dan More

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Da die Ausgangsfrage nach Ablauf der 3 Jahre fragte, ist die Pflicht eindeutig zu verneinen. Es ist aber einzuschränken, dass der Zeitraum erst nach Erhalt der ersten WBK beginnt. Diese wiedrum kann man schon ganz am Anfang bekommen (wenn man weiß wie)

Der Zeitraum beginnt gem. § 15 Abs. 1 Nr. 7b WaffG mit der Erteilung der ersten Sportschützen-WBK (gelb oder grün). Wie kann man denn da ganz früh am Anfang eine bekommen? Mitberechtigter auf Vereins-WBK, WBK für bedürfnisfreie Waffen oder WBK wegen einem anderen Bedürfnis zählen da leider nicht.

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Der Zeitraum beginnt gem. § 15 Abs. 1 Nr. 7b WaffG mit der Erteilung der ersten Sportschützen-WBK (gelb oder grün). Wie kann man denn da ganz früh am Anfang eine bekommen? Mitberechtigter auf Vereins-WBK, WBK für bedürfnisfreie Waffen oder WBK wegen einem anderen Bedürfnis zählen da leider nicht.

Woraus folgerst du diese Einschränkung? Es gibt Sichtweisen, die allein daraus die Berechtigung auf eine eigene WBK sehen, da de facto bereits freie Erwerbsmöglichkeit besteht.

Gruß

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Na da widerspreche ich aber. Die Nachweispflicht der Vereine endet 3 Jahre nach Erhalt der ersten WBK als Sportschütze § 15 Abs. 1 Nr. 7b WaffG.

Ein Schießbuch mag empfehlenswert, jedoch nicht vorgeschrieben sein.

Die strittige Frage ist vielmehr wie der Bedürfnisnachweis erfolgt. Was begründet das Bedürfnis? Theoretisch erlischt es erst mit Vereinsaustritt.

Gruß

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Bei meiner Frage geht es nicht um mich. 1. bin ich eh noch in den drei Jahren und 2. habe ich kein Problem damit das Schießbuch zu führen.

Mir geht es z.B. um Vereinsmitglieder, ich weis ich bekomme jetzt wieder einen auf den Deckel, wegen Steilvorlage und so, aber anders ist es nicht zu erläutern, die kaum noch trainieren, aber nach neuem Waffengesetz ja das Bedürfnis weiter nachweisen müssten.

Mir geht es nicht darum, ob es nun Sinn macht ein Schießbuch zu führen oder ob das ein Problem für den Schützen darstellt, sondern einfach nur darum, wie langjährige Schützen, wie passive Mitglieder, ihr Bedürfnis weiter nachweisen können.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein SB sich hinsetzen will und eine Schießkladde durchforsten möchte oder ein Vereinsfunktionär, wenn man nicht wirklich weis, in welchem Monat oder in welcher Woche man auf dem Stand gewesen ist.

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Stell dir mal die Frage, ob er sein Bedürfnis überhaupt in dieser Art nachweisen muss.

Z.B. dürften als Bedürfnisnachweis u.a. auch Kopien von Bezirks-, Landes- und Deutsche Meisterschaft - auch ohne Schießbuch - ausreichend sein!

Vereinsmitglieder hätten zwar - ohne Schießbuch - keine Aussicht auf eine weitere Erwerbberechtigung, aber Einzug einer WBK wegen fehlenden Schießbuch halte ich für nicht durchführbar!

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Hallo

Ich kenne einen Sportschützen

der weder Schießbuch noch Urkunden oder Ergebnislisten hat

Weil er einfach seit Jahren nicht Schiesst .

Einen?

Ich kenne grob geschätzt mindestens 100! (Ohne die Mitgliederdaten des Kreises durchzustöbern... dann käme ich sicherlich auf jenseits der 1000!)

... und auf die Auswirkungen so in 3 - 5 Jahren der uns immer erklärten folgenlosen Streichung des § 8 (2) bin ich auch gespannt!

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Hallo

Ich kenne einen Sportschützen

der weder Schießbuch noch Urkunden oder Ergebnislisten hat

Weil er einfach seit Jahren nicht Schiesst .

Was kann dem passieren ?

Und auf genau diese Sportschützengattung zielt meine Frage ab.

Da sie sehr oft auch nicht mehr schießen gehen und somit eigentlich kein Bedürfnis als Sportschütze mehr haben.

Wenn das Bedürfnis also nun auch nach Ablauf der drei Jahre weiterhin nachgewiesen werden muß, wie wollen diese Personen das machen. Eintrag in der Schießkladde ist ohne beschi$$ nicht vorhanden, Urkunden und Schießbuch nicht vorhanden.

Populistisch gesehen sind das doch auch diejenigen die uns auch ein wenig in Veruf bringen können, da sie die Waffen nur noch als nice to have oder haben wollen besitzen.

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...

Also ich bin im letzten Jahr auch nur sehr selten zum Schießen gekommen. Ich bin Student Maschinenbau (Bachelor), muss nebenbei Arbeiten, hatte ein Praktium am A... der Welt und an den wenigen Wochenenden wo ich keine Arbeit habe, keine Berichte schreiben muss würde ich auch ganz gern mal meine Freundin sehen. Leider gehöre ich nicht zu den Rentnern die den ganzen Tag nichts zu tun haben und im Schützenhof rumgammeln können. Somit würde ich nicht pauschal alle Schützen die mal ein Jahr inaktiv sind gleich zum Teufel machen. Und wenn nur megaaktive Sportschützen mit ambition auf olympisches Gold erwünscht sind...würden die Vereinseinnahmen wohl drastisch einbrechen *g*

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Also ich bin im letzten Jahr auch nur sehr selten zum Schießen gekommen. Ich bin Student Maschinenbau (Bachelor), muss nebenbei Arbeiten, hatte ein Praktium am A... der Welt und an den wenigen Wochenenden wo ich keine Arbeit habe, keine Berichte schreiben muss würde ich auch ganz gern mal meine Freundin sehen. Leider gehöre ich nicht zu den Rentnern die den ganzen Tag nichts zu tun haben und im Schützenhof rumgammeln können. Somit würde ich nicht pauschal alle Schützen die mal ein Jahr inaktiv sind gleich zum Teufel machen. Und wenn nur megaaktive Sportschützen mit ambition auf olympisches Gold erwünscht sind...würden die Vereinseinnahmen wohl drastisch einbrechen *g*

Hast mich falsch verstanden.

Wir alle haben mal in einem gewissen Zeitraum weniger Zeit für unser Hobby.

Aber genau die alten, die die Zeit und eben nur im Schützenhaus rumgammeln aber seit Jahren nicht einen einzigen Schuss abgegeben haben, sind die, die ich meine.

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Die Nachweispflicht der Vereine endet 3 Jahre nach Erhalt der ersten WBK ....

So, und jetzt mal blöd gefragt. Woher weiss ich als Verein ob und wann einer eine WBK erhalten hat? Wird mir das von

der Behörde mitgeteilt, oder ist der Inhaber verpflichtet mir das mitzuteilen? Wohl kaum, also wie kann ich dann eine

Nachweispflicht über etwas haben, über das ich nichts weiss?

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Aber genau die alten, die die Zeit und eben nur im Schützenhaus rumgammeln aber seit Jahren nicht einen einzigen Schuss abgegeben haben, sind die, die ich meine.

Das ist die gleiche Diskussion wie zwischen KK- und GK-Schützen. Nicht differenzieren. Wir gehören alles zusammen.

Gruß

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Das ist die gleiche Diskussion wie zwischen KK- und GK-Schützen. Nicht differenzieren. Wir gehören alles zusammen.

Gruß

@ Orange73,

das ist mir auch klar und mir geht es nicht darum auf einer bestimmten Gruppierung herumzuhacken oder sie in eine Ecke zu drängen.

Aber jetzt mal aussen vor gelassen, ob eine neue Waffe beantragt werden will, oder was auch immer.

Seit dem 25.07 wird das Bedürfnis weiterhin auch nach den drei Jahren geprüft werden.

Das bedeutet doch letztlich, dass alle Schützen, egal wie lange oder wie kurz in einem Schützenverein unterwegs sind, ihr Bedürfnis weiterhin nachweisen müssen, oder?

Also egal ob KK oder GK, LW oder KW Schützen, wenn jemand jahrelang nur noch Sonntags in das Schützenhaus geht um der Frau aus dem Weg zu gehen, dort seinen Morgenkaffe trinkt und die ein oder andere Diskussion führt, aber seit Jahren keinen einzigen Schuss mehr abgegeben hat....wie soll dieser sein Bedürfnis nachweisen können?

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Und auf genau diese Sportschützengattung zielt meine Frage ab.

Da sie sehr oft auch nicht mehr schießen gehen und somit eigentlich kein Bedürfnis als Sportschütze mehr haben.

Wenn das Bedürfnis also nun auch nach Ablauf der drei Jahre weiterhin nachgewiesen werden muß, wie wollen diese Personen das machen. Eintrag in der Schießkladde ist ohne beschi$$ nicht vorhanden, Urkunden und Schießbuch nicht vorhanden.

Populistisch gesehen sind das doch auch diejenigen die uns auch ein wenig in Veruf bringen können, da sie die Waffen nur noch als nice to have oder haben wollen besitzen.

Richtig

Ja die bringen uns in Verruf !

Wenn das Amt dann auf die Idee kommt diese nicht Schiesser müssen die Waffen abgeben ?

Dann haben die Vereine Einnahmeverluste ...usw :17: :17:

Ich will alles garnet so Ausmalen .. wer Weiss Wer hier alles mitliest

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Und genau wegen dieser Diskussion hätte niemand unserer Interessenvertreter die Streichung des § 8 (2) WaffG akzeptieren dürfen!

Nun müssen WIR darauf achten, dass dies bei der Evaluierung der WaffG-Verschärfungen zum Thema gemacht wird!

Besonders geeignet für eine Wiedereinfügung des § 8 (2) ins WaffG wäre eine Begründung mit nacheisbaren Klageverfahren - sinngemäß Fälle in denen LBW von Behörden über den Tisch gezogen worden sind!

Wobei ich - erhrlich gesagt - da keinen Erfolgschancen sehe!

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Bitte, bitte, kann mir mal einer erklären worin das Problem, ein Schießbuch zu führen besteht? Ich schieße selber für den BdMP auf wechselnden Ständen, und brauche von daher einen Schießnachweis, falls ich eine neue Waffe beantragen will, da mir der Landesverbandsleiter das Bedürfnis sonst nicht Unterschreibt.

Wegen der wechselnden Stände hilft das Standbuch auch nicht sonderlich viel.

Beim NDSB bin ich auch bei Rundenwettkämpfen in Vereinen unterwegs gewesen, da hat sogar die Schreibmaschine keinen Stecker, und bei dem Wort Internet denken die an Revolution der Jugend.

Die Ergebnislisten werden mit Blaupapier erstellt und nicht weiter Veröffentlicht.

Beim Kreis, und beim Land, werden die Wettkampflisten zwar im Netz ausgestellt, aber wenn ich nicht gut genug bin habe Pech und dann stehe ich da auch nicht drin. Weil ich mich nicht Qualifiziert habe.

Und wenn ich so zum Schießen fahre bin ich gern mal 4-5 Stunden unterwegs, der Eintrag ins Scheißbuch dauert maximal 2min mit Unterschrift der Standaufsicht. Wo ist denn da das Problem ???

Der Gesetzgeber verlangt doch im § 15/7 b einen Nachweis eine jeden Schützen……

Wobei ich dafür das Persönliche Schissbuch am geeignetsten halte.

Die bisherigen Verschärfungen haben sich immer daraus ergeben, dass sich die Menschen an die bisherigen Vorgaben nicht gehalten haben.

Bitte, ich verstehe es wirklich nicht, gerade wenn man hier zig Beiträge verfasst will man mir sagen das die eine Zeile im Schießnachweis anstrengend ist ??? B)

MfG Ice Frohes neues Jahr

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@Ice Bear

Du musst dir den Thread einmal richtig durchlesen! Es geht nicht darum, ob es ein Problem ist ein Schießbuch zu führen sondern um den Wegfall des § 8 (2) WaffG!

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@Ice Bear

Du musst dir den Thread einmal richtig durchlesen! Es geht nicht darum, ob es ein Problem ist ein Schießbuch zu führen sondern um den Wegfall des § 8 (2) WaffG!

Und ich hatte gebeten mir auf meine Frage zu Antworten, falls du meinen POST mal richtig liest, so stellst du fest, das ich eine Frage gestellt habe .... Und zum besseren Verständniss einiges erläutert habe....

MfG Ice

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