grouse450 Posted December 24, 2009 Share Posted December 24, 2009 Jemand will mir einen Western-Revolver cal. 4 mm schenken. Dieser Revolver hat im Quadrat PTB und die Zahl 17 und im Fünfeck ein F. Irgendwo habe ich gelesen, dass diese Waffen jetzt einer scharfen Waffe gleichgestellt sind, obwohl sie Zimmerstutzenmunition verschiessen (keine M20 ! ) Da ich Jäger, Sportschütze und Wiederlader bin, möchte ich keinen Fehler begehen. Gilt also die Stempelung nicht mehr??? Benötige ich wirklich einen Voreintrag in die WBK um sowas geschenkt zu bekommen? Muß die Waffe vernichtet werden? (Dafür wird wohl keiner ein Bedürfnis nachweisen können) Wer weiß Rat? Link to comment Share on other sites More sharing options...
2nd_Amendment Posted December 24, 2009 Share Posted December 24, 2009 Feuerwaffen mit F im Fünfeck sind seit 1976 erlaubnispflichtig. Du brauchst dafür einen Voreintrag in deiner WBK. Den bekommst du ganz einfach. Ein Bedürfnis ist dazu nicht nötig (Anl. 2 Abschn. 2 UA 3 Nr. 1 zum WaffG). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted December 24, 2009 Share Posted December 24, 2009 Richtig - und Sachkunde hast Du ja offenbar auch. Also kein Problem. Link to comment Share on other sites More sharing options...
orange73 Posted December 24, 2009 Share Posted December 24, 2009 Eine kleine Einschränkung: Prüfe bitte, ob die Waffe original 4mm (dann kein Bedürfnisnachweis) oder umgerüstet auf 4mm (dann Bedürfnisnachweis). Der BDS hat eine Disziplin für 4mm im Angebot. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
grouse450 Posted December 24, 2009 Author Share Posted December 24, 2009 Waffe ist original 4 mm aus Italien: Armi Jäger WIKE cal 4 mm Link to comment Share on other sites More sharing options...
Intruder Posted December 24, 2009 Share Posted December 24, 2009 Hallo, wo finde ich die Gesetzgrundlage für den Erwerb von Orginalen 4mm/M20 Waffen? Danke Link to comment Share on other sites More sharing options...
Olt d.R. Posted December 24, 2009 Share Posted December 24, 2009 Erwerb und Besitz von Feuerwaffen ohne Bedürfnisnachweis gemäß § 4 Abs. 1, Ziffer 4 steht in Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 des WaffG Link to comment Share on other sites More sharing options...
grouse450 Posted December 25, 2009 Author Share Posted December 25, 2009 Danke Euch allen, aber wie schaut es jetzt mit dem Eigentümer aus? Der wußte nichts, daß ab 1976 eine WBK dafür erforderlich war. Kann er jetzt diese "Waffe" noch legalisieren und eine WBK bekommen, oder geht es ihm an den Kragen? Bleibt ihm nur noch die "Amnestie" bis 31.12.2009? Wird er gegebenenfalls bei der Abgabe registriert? Fragen über Fragen........ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted December 25, 2009 Share Posted December 25, 2009 Danke Euch allen, aber wie schaut es jetzt mit dem Eigentümer aus? Der wußte nichts, daß ab 1976 eine WBK dafür erforderlich war. Kann er jetzt diese "Waffe" noch legalisieren und eine WBK bekommen, oder geht es ihm an den Kragen? Bleibt ihm nur noch die "Amnestie" bis 31.12.2009? Wird er gegebenenfalls bei der Abgabe registriert? Fragen über Fragen........ Amnestie nutzen---> Überlassung an Berechtigten. Sprich mit deinem SB, ob du rechtzeitig nen Voreintrag bekommst, ansonsten bei nem Händler zwischenparken. Link to comment Share on other sites More sharing options...
jaegerpeter Posted December 26, 2009 Share Posted December 26, 2009 Amnestie nutzen---> Überlassung an Berechtigten.Sprich mit deinem SB, ob du rechtzeitig nen Voreintrag bekommst, ansonsten bei nem Händler zwischenparken. Den Streß mit der Amnestie würde ich mir sparen. Unendlich viel wert ist der Revolver auch nicht, da kann man die neue Flex vom Weihnachtsman ausprobieren. Für den Preis eines solchen Revolvers habe ich nicht mal ein Viertel Voreintrag bekommen Die Kosten für den Voreintrag zahlt man sowieso und beim BDS gibt es eine Disziplin für 4 mm M 20, die übrigen , also 4 mm Rand etc., gehen dort nicht! Mögen die Behördenvertreter auch anderes äußern, ich kenne einen Fall, wo der bei einer früheren Amnestie "Reingewaschene" sich seine alte Verfehlung bei jeder passenden Gelegenheit wieder anhören muß. Und es ist ja nicht auszuschließen, daß bei einer zukünftigen Ermessensentscheidung auch diese alte Geschichte eine Rolle spielt. Entgegen anderslautenden Behauptungen arbeiten bei den Waffenbehörden auch Menschen - und die reagieren von Zeit zu Zeit "menschlich". In diesem Sinne wünsche ich noch weiterhin ein Frohes Fest........und bei Arbeiten mit der Flex immer eine Schutzbrille tragen!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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