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IGNORED

4 mm Revolver Wbk Pflichtig?


grouse450

Empfohlene Beiträge

Jemand will mir einen Western-Revolver cal. 4 mm schenken.

Dieser Revolver hat im Quadrat PTB und die Zahl 17 und im Fünfeck ein F. Irgendwo habe ich gelesen, dass diese Waffen jetzt einer scharfen Waffe gleichgestellt sind, obwohl sie Zimmerstutzenmunition verschiessen (keine M20 ! ) Da ich Jäger, Sportschütze und Wiederlader bin, möchte ich keinen Fehler begehen. Gilt also die Stempelung nicht mehr??? Benötige ich wirklich einen Voreintrag in die WBK um sowas geschenkt zu bekommen? Muß die Waffe vernichtet werden? (Dafür wird wohl keiner ein Bedürfnis nachweisen können)

Wer weiß Rat?

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Danke Euch allen, aber wie schaut es jetzt mit dem Eigentümer aus? Der wußte nichts, daß ab 1976 eine WBK dafür erforderlich war. Kann er jetzt diese "Waffe" noch legalisieren und eine WBK bekommen, oder geht es ihm an den Kragen? Bleibt ihm nur noch die "Amnestie" bis 31.12.2009? Wird er gegebenenfalls bei der Abgabe registriert? Fragen über Fragen........

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Danke Euch allen, aber wie schaut es jetzt mit dem Eigentümer aus? Der wußte nichts, daß ab 1976 eine WBK dafür erforderlich war. Kann er jetzt diese "Waffe" noch legalisieren und eine WBK bekommen, oder geht es ihm an den Kragen? Bleibt ihm nur noch die "Amnestie" bis 31.12.2009? Wird er gegebenenfalls bei der Abgabe registriert? Fragen über Fragen........

Amnestie nutzen---> Überlassung an Berechtigten.

Sprich mit deinem SB, ob du rechtzeitig nen Voreintrag bekommst, ansonsten bei nem Händler zwischenparken.

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Amnestie nutzen---> Überlassung an Berechtigten.

Sprich mit deinem SB, ob du rechtzeitig nen Voreintrag bekommst, ansonsten bei nem Händler zwischenparken.

Den Streß mit der Amnestie würde ich mir sparen. Unendlich viel wert ist der Revolver auch nicht, da kann man die neue Flex vom Weihnachtsman ausprobieren. Für den Preis eines solchen Revolvers habe ich nicht mal ein Viertel Voreintrag bekommen :angry2:

Die Kosten für den Voreintrag zahlt man sowieso und beim BDS gibt es eine Disziplin für 4 mm M 20, die übrigen , also 4 mm Rand etc., gehen dort nicht!

Mögen die Behördenvertreter auch anderes äußern, ich kenne einen Fall, wo der bei einer früheren Amnestie "Reingewaschene" sich seine alte Verfehlung bei jeder passenden Gelegenheit wieder anhören muß. Und es ist ja nicht auszuschließen, daß bei einer zukünftigen Ermessensentscheidung auch diese alte Geschichte eine Rolle spielt. Entgegen anderslautenden Behauptungen arbeiten bei den Waffenbehörden auch Menschen - und die reagieren von Zeit zu Zeit "menschlich". <_<

In diesem Sinne wünsche ich noch weiterhin ein Frohes Fest........und bei Arbeiten mit der Flex immer eine Schutzbrille tragen!!!

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