Zum Inhalt springen
IGNORED

4 mm Revolver Wbk Pflichtig?


grouse450

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Jemand will mir einen Western-Revolver cal. 4 mm schenken.

Dieser Revolver hat im Quadrat PTB und die Zahl 17 und im Fünfeck ein F. Irgendwo habe ich gelesen, dass diese Waffen jetzt einer scharfen Waffe gleichgestellt sind, obwohl sie Zimmerstutzenmunition verschiessen (keine M20 ! ) Da ich Jäger, Sportschütze und Wiederlader bin, möchte ich keinen Fehler begehen. Gilt also die Stempelung nicht mehr??? Benötige ich wirklich einen Voreintrag in die WBK um sowas geschenkt zu bekommen? Muß die Waffe vernichtet werden? (Dafür wird wohl keiner ein Bedürfnis nachweisen können)

Wer weiß Rat?

Geschrieben

Feuerwaffen mit F im Fünfeck sind seit 1976 erlaubnispflichtig. Du brauchst dafür einen Voreintrag in deiner WBK. Den bekommst du ganz einfach. Ein Bedürfnis ist dazu nicht nötig (Anl. 2 Abschn. 2 UA 3 Nr. 1 zum WaffG).

Geschrieben

Eine kleine Einschränkung:

Prüfe bitte, ob die Waffe original 4mm (dann kein Bedürfnisnachweis) oder umgerüstet auf 4mm (dann Bedürfnisnachweis). Der BDS hat eine Disziplin für 4mm im Angebot.

Gruß

Geschrieben

Erwerb und Besitz von Feuerwaffen ohne Bedürfnisnachweis gemäß § 4 Abs. 1, Ziffer 4

steht in Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 des WaffG

Geschrieben

Danke Euch allen, aber wie schaut es jetzt mit dem Eigentümer aus? Der wußte nichts, daß ab 1976 eine WBK dafür erforderlich war. Kann er jetzt diese "Waffe" noch legalisieren und eine WBK bekommen, oder geht es ihm an den Kragen? Bleibt ihm nur noch die "Amnestie" bis 31.12.2009? Wird er gegebenenfalls bei der Abgabe registriert? Fragen über Fragen........

Geschrieben
Danke Euch allen, aber wie schaut es jetzt mit dem Eigentümer aus? Der wußte nichts, daß ab 1976 eine WBK dafür erforderlich war. Kann er jetzt diese "Waffe" noch legalisieren und eine WBK bekommen, oder geht es ihm an den Kragen? Bleibt ihm nur noch die "Amnestie" bis 31.12.2009? Wird er gegebenenfalls bei der Abgabe registriert? Fragen über Fragen........

Amnestie nutzen---> Überlassung an Berechtigten.

Sprich mit deinem SB, ob du rechtzeitig nen Voreintrag bekommst, ansonsten bei nem Händler zwischenparken.

Geschrieben
Amnestie nutzen---> Überlassung an Berechtigten.

Sprich mit deinem SB, ob du rechtzeitig nen Voreintrag bekommst, ansonsten bei nem Händler zwischenparken.

Den Streß mit der Amnestie würde ich mir sparen. Unendlich viel wert ist der Revolver auch nicht, da kann man die neue Flex vom Weihnachtsman ausprobieren. Für den Preis eines solchen Revolvers habe ich nicht mal ein Viertel Voreintrag bekommen :angry2:

Die Kosten für den Voreintrag zahlt man sowieso und beim BDS gibt es eine Disziplin für 4 mm M 20, die übrigen , also 4 mm Rand etc., gehen dort nicht!

Mögen die Behördenvertreter auch anderes äußern, ich kenne einen Fall, wo der bei einer früheren Amnestie "Reingewaschene" sich seine alte Verfehlung bei jeder passenden Gelegenheit wieder anhören muß. Und es ist ja nicht auszuschließen, daß bei einer zukünftigen Ermessensentscheidung auch diese alte Geschichte eine Rolle spielt. Entgegen anderslautenden Behauptungen arbeiten bei den Waffenbehörden auch Menschen - und die reagieren von Zeit zu Zeit "menschlich". <_<

In diesem Sinne wünsche ich noch weiterhin ein Frohes Fest........und bei Arbeiten mit der Flex immer eine Schutzbrille tragen!!!

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.