Zum Inhalt springen
IGNORED

Perkussionsrevolver und Kontingent


pinacolada

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich hatte erst kürzlich eine Diskussion in meinem Schützenverein zum Thema Perkussionsrevolver und Kontingent. Ich komme aus Bayern.

Mein aktueller Wissensstand ist, dass auf grüne WBK zwei Kurzwaffen (Grundkontingent) zulässig sind. Weitere Waffen bedürfen einer Wettkampfteilnahme des Schützen als Voraussetzung zur Erhöhung des Kontingents.

Perkussionsrevolver werden aktuell auf WBK Gelb Neu eingetragen. Die Gelbe WBK ist in der Anzahl der einzutragenden Waffen nicht beschränkt. Ausgenommen die 6-Monatszeitregel.

Mein Verständnis ist nun, dass die Anzahl der Perkussionsrevolver auf Gelb nicht limitiert ist und daher auch nicht auf das Grundkontingent anzurechnen ist.

Liege ich da falsch, weil Wunschdenken?

Danke für Eure Hilfe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zunächst einmal ist das Waffengesetz anzuwenden.

Das ist in ganzen Bundesrepublik Deutschland gültig.

14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als

gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung

des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum

Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-

Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für

Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung

(Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser

unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den

Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

Also ausgenommen das Erwerbstreckungsverbot,

sind die Perkussionsrevolver auf gelber WBK zu erwerdeb.

§14 Abs 4 enthält keine Beschränkung der Anzahl.

Wenn Du im Besitz der Neuen Gelben WBK bist,

kannst Du einen zweiten, dritten Perkussionsrevolver erwerben,

wenn §14 Abs 4 auf Dich zutrifft.

Das heißt gemeldetes Mitglied in eienm anerkannten Schießsportverband.

Als aktuell BSSB und damit DSB Mitglied ist diese Voraussetzung erfüllt.

Der Verband hat, wenn Du bereits im Besitz einer entsprechenden WBKb ist,

nichts mehr zu befürworten und

der Sachbearbeiter keine weiteren Nachweise außer dem Nachweis der sicheren Aufbewahrung zu fordern.

In diesem Fall mindestens ein Behältnis der Stufe B, in dem je nach Gewicht oder Verankerung 5 oder 10

(> 200 kg) erlaubnsipflichtige Kurzwaffen aufbewahrt werden dürfen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

§14 Abs 4 enthält keine Beschränkung der Anzahl.

Ja.

Hintergrund ist eben, dass die Vorderlader-Revolver aufgrund ihrer (im Vergleich zu Patronenrevolvern)

umständlichen/langsamen Ladeweise (und dem m.W. völligen Fehlen eines kriminellen Mißbrauchs aus

den Kriminalstatistiken) vom Gesetzgeber als nicht deliktrelevant eingestuft wurden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja.

Hintergrund ist eben, dass die Vorderlader-Revolver aufgrund ihrer (im Vergleich zu Patronenrevolvern)

umständlichen/langsamen Ladeweise (und dem m.W. völligen Fehlen eines kriminellen Mißbrauchs aus

den Kriminalstatistiken) vom Gesetzgeber als nicht deliktrelevant eingestuft wurden.

Haben wir aber einen Klugen Gesetzgeber. Weshalb sind Vorderladerrevolver dann eigentlich nicht ganz frei?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Haben wir aber einen Klugen Gesetzgeber.

Das hab' ich nicht behauptet.

Ich habe nur die (wie wir wissen, oft seltsame) "Denke" des Gesetzgebers wiedergegeben.

Wenn man tatsächlich an der Delikthäufigkeit potenziell gefährlicher, tragbarer Gegenstände ansetzen würde,

dann müssten Küchenmesser schon lange streng verboten, Vorderlader-Revolver aber frei verkäuftlich sein...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.