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IGNORED

B-Würfel mit elektr. Zahlenschloss


baer42

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich würde mir das mit der Investition in einen B-Würfel nochmal überlegen. Es gibt keinerlei Rechtssicherung, dass das in naher Zukunft noch ausreichend ist. Selbst wenn der Gesetzgeber nicht wieder von der Presse genötigt wird, das Gesetz weiter einzuschränken, kann das vor Gericht schlecht ausgehen, wenn Du dem Richter erklären musst, warum die Diebe nur einen billigen B-Würfel aufgeflext haben und dann mit den Schlüsseln Dutzende Waffen nebst Munition mitnahmen. Rechtlich ist das meiner Ansicht nach relativ dünnes Eis. Da würde ich lieber das Geld in Munition investieren oder bei der Aufbewahrung mittlerfristig auf einen großen VdS1-Tresor sparen. Dann kannst Du Deine ganzen alten A- und B-Schränke danach verkaufen. Übrigens gibt's Tresor-Gebrauchthändler. Vielleicht kannst Du da auch einen Deal machen (gebe 7 A- & B-Schränke nebst 100,- Euro und bekomme dafür einen VdS1 oder so ähnlich.....).

Geschrieben

Gibt es auch billiger, für 139 € direkt beim Hersteller

Hartmann Tresor

Obwohl ich den Vorschlag von Flens69 besser finde, einmal in den saueren Apfel beissen und einen VDS 1 mit

Zahlenkombi kaufen. Habe ich vor 15 Jahren bei meiner ersten Waffe gemacht, war zu D-Mark Zeiten auch nicht

ganz billig, hat sich aber aus heutiger Sicht ausgezahlt. Auch dass ich mit der ganzen Aufbewahrungsproblematik

keinen Stress hatte.

Geschrieben
Opps, stimmt. Zu früh gefreut, der hat einen Schlüssel.

der Grundpreis für den mit Zahlenschloss liegt auch bei 139,00, dann mit 2 Schlüsseln

Geschrieben
Wo siehst Du den jetzt mit Zahlenschloss??

ich meinte jetzt den den ich angeboten bekommen habe, da liegt der Grundpreis bei 139,00

Geschrieben
Und ich denke das ist auch verständlich, das mann den Schlüssel immer in dem nächst höheren Behältniss verwahrt.

<...>

Das ist doch logisch ....

Logisch schon, aber nach Auskunft meines SB nicht notwendig:

gegen die Aufbewahrung der Schlüssel in einem anderen Tresor spricht nichts, wenn kein Unberechtigter Zugriff darauf hat. Mindestanforderungen an so einen Tresor bestehen nicht (ist sicherer als in der Hosentasche). Ich empfehle aber einen Möbeltresor mit Zahlenschloss.
Gruß

Michael

Geschrieben
Logisch schon, aber nach Auskunft meines SB nicht notwendig:Gruß

Michael

Das sieht mein SB SEHR SEHR anders GUCKST DU NOCHMAL

und es macht auch tatsächlich keinen sinn, doppelwandig vorzuschreiben, wenn der Schlüssel einfach zu bekommen ist .

Und ich denke auch, dass es nicht schwer ist den Schlüssel "B" zu verschießen Ä Zahlenschloss oder so ....

MfG Ice

Geschrieben
und es macht auch tatsächlich keinen sinn...
nicht nur das würde wenig sinnvoll sein, vieles andere im WaffG ist es auch nicht

Aber da sieht man mal wieder, was dabei heraus kommt, wenn die Umsetzung eines Bundesgesetzes Ländersache ist und jeder SB sein eigenes Süppchen kocht.

Stellt Euch mal vor, bei der StVZO wäre das auch so

Gruß

Michael

Geschrieben

@ Ice Bear

Bezug Beitrag 34

Ich kann auch aus diesem Merkblatt nichts anderes herauslesen, als das gesetzlich Normierte: Gegen unbefugten Zugriff sichern. Der Kokolores dazu nimmt hier aber kein Einde.

Gruß

Geschrieben
Ich kann auch aus diesem Merkblatt nichts anderes herauslesen, als das gesetzlich Normierte: Gegen unbefugten Zugriff sichern. Der Kokolores dazu nimmt hier aber kein Einde.

Gruß

Na dann kläre du mich doch mal bitte über denn Sinn deiner Nachricht auf ......

Oder was wolltest du uns den jetzt wirkich sagen ....

Ice

Geschrieben
Warum benötigts du einen B Schrank NUR um deine Schlüssel zu sichern???

Ich habe mir für die Schlüsselaufbewahrung einen Tresor aus dem Baumarkt geholt. Kostete um die 50 €, hat eine 8fache Nummernkombi,

und wenn man 3x die falsche Nummer eingibt macht er erst für 1 Stunde Pause, wenn du in dem Zeitraum wieder eine falsche Nummer eingibst sperrt er sich für 24 Stunden.

Ist an der Wand verschraubt.

Gruß

Michael

Das solltest Du lassen. Es gilt dann die Sicherheitsstufe des Schlüsselkistchens! Und ab dann ist es eine Straftat!

Geschrieben

Auch wenns unhöflich ist: Ich lach mich kaputt. Hört auf solch einen Mist zu verbreiten. Wenn ihr davon so fest überzeugt seit, bitte eine Quellenangabe! Egal ob Gesetz, Ausführungsbestimmung oder Gerichtsurteil.

Welche Sicherheitsstufe hat eigentlich eine Hosentasche?

Gruß und bitte nicht angegriffen fühlen.

o73

Geschrieben
...

Welche Sicherheitsstufe hat eigentlich eine Hosentasche?

Gruß und bitte nicht angegriffen fühlen.

o73

Gegenfrage:

Hast Du Deine Hosentasche besser unter Kontrolle, oder irgendein Schlüsselkästchen?

Geschrieben

Hallo IMI,

Nahezu jedem von uns kann der Schlüssel aus der Hosentasche unbemerkt mittels Diebstahl oder mittels massiver Gewaltanwendung problemlos abgenommen werden. Denke ich dabei noch an die besondere Alterstruktur der deutschen LWB ist der Schlüssel in der Hosentasche nahezu ungeschützt. Weitaus gesicherter ist er in einer ordentlich gesicherten Wohnung (+weiterer Sicherung in dieser) gegen Zugriff von Unbefugten.

Ich denke das versteht jeder.

Ich wollte aber gern mal einen einzigen Beleg zu diesen Schlüsseltheorien hier. Den wird man mir aber wahrscheinlich weiter schuldig bleiben.

Gruß

o73

Nachtrag: Wo bleibt denn der Hosentaschenschlüssel beim spazieren gehen, in der Badewanne, im Schwimmbad, während des Fußballspiels, während man schläft, in der Kneipe säuft oder der Gartenarbeit? Wie schön ist doch so ein kleiner, preiswerter, nichtklassifizierter, gesetzeskonformer Möbeltresor in der verschlossenen Wohnung. ;)

Geschrieben
...Nachtrag: Wo bleibt denn der Hosentaschenschlüssel beim spazieren gehen, in der Badewanne, im Schwimmbad, während des Fußballspiels, während man schläft, in der Kneipe säuft oder der Gartenarbeit? Wie schön ist doch so ein kleiner, preiswerter, nichtklassifizierter, gesetzeskonformer Möbeltresor in der verschlossenen Wohnung. ;)

Z.B. hier:

http://www.waffenschrankshop.de/product_in...af3756a11f7117b

Und gerade noch was günstigeres gefunden: http://cgi.ebay.de/Wertschutzschrank-Treso...c#ht_1736wt_941

Für was "nicht klassifiziertes" ist unsere Passion/unser Hobby zu exponiert.

Geschrieben

Das ist schön, sehr verantwortungsbewusst und unnötig. Aber auch schön abgelenkt: Was ist nun mit der gesetzlich legitimierten, unsicheren Aufbewahrungsform Hosentasche? Ist die von mir aufgezeigte Form nicht höherwertiger?

Hat schon irgendjemand eine Quelle für den ungeheuerlichen Straftatvorwurf? Oder überhaupt zur Sicherungsstufe der Schlüsselaufbewahrung? Gibt es nur einen klitzekleinen Anhalt zu dieser WO-Legend?

Gruß

P.S.: Belassen wir es dabei. Es wird sich die übliche gehaltlose Diskussion entspinnen.

Geschrieben
Das solltest Du lassen. Es gilt dann die Sicherheitsstufe des Schlüsselkistchens! Und ab dann ist es eine Straftat!

Wo steht das bitte geschrieben???

Ich kenne keine Vorschrift, die eine Sicherheitsstufe für einen Schlüsselkasten festlegt.

Also bitte genaue Angabe auf was deine Aussage beruht.

Gruß

Michael

Geschrieben
Welcher Baumarkt , welcher Tresor? (Typ - Hersteller)

Danke

Hallo Josef.S

Praktiker, OBI TOOM, ... überall findest du die Dinger -meistens die Hausmarke der Baumärkte.

Gruß

Michael

Geschrieben
Wo steht das bitte geschrieben???

Ich kenne keine Vorschrift, die eine Sicherheitsstufe für einen Schlüsselkasten festlegt.

Also bitte genaue Angabe auf was deine Aussage beruht.

Gruß

Michael

Genau so sieht es dann der Richter, wenn etwas passiert. Übrigens gibt es meines Wissens in Deutschland einige rechtskräftige Urteile wo Richter das mit dem Hosentaschenschlüssel zwar grundsätzlich als möglich gesehen hat - aber nur, solange man wach und nüchtern ist. D.h. wenn Dir einer nachts im Schlaf das Teil aus der Hose nimmt, bist Du dran. Von daher kann ich nur dazu raten, bei so einer Lösung einen Schlüsseltrosor neben dem Bett einzubetonieren. Die Dinger kosten nichts und lassen sich schnell in die Wand bringen. Hilft aber in sofern, das man definitiv wach wird, bis das Ding offen ist und bei Anwendung körperlicher Gewalt für den Schlüsselzugang hat man vor Gericht bessere Karten.

Mal ganz abgesehen von all den Problemchen der Lösung (Schwimmbad, Sauna, Kneipe, Kurzurlaub, usw.)

Geschrieben
Das ist schön, sehr verantwortungsbewusst und unnötig. Aber auch schön abgelenkt:.....

Bla bla...

Gruß

P.S.: Belassen wir es dabei. Es wird sich die übliche gehaltlose Diskussion entspinnen. Das hättest Du vor 3 Post´s gern tuen dürfen

Also gleich hole ich meinen Freund GROBI der dir den Zusammenhang zwischen einem B-Tresor, der Sicherheitseinstufung, und dem Zugriff, noch mal langsam Erklärt …..

Da DU sonst recht gute Beiträge verfasst, glaube ich , Du möchtest hier heute nur Provozieren .

Einen Schlüssel in einem nicht Klassifizierten Behältnis liegen zu haben, ist wie ein Haustürschlüssel unter der Fußmatte, das kann Mann machen, aber die Versicherung zahlt im Schadensfall nicht.

Sollte man dir dein Auto klauen, ohne Aufbruchspuren dann zahlt, im Schadensfall, die Versicherung nicht.

Auch wenn es nicht explizit im Gesetz steht, dass man das nicht darf, so ist es dennoch fahrlässig,

Und bei FAUSTFEUERWAFFEN ist das grob fahrlässig.

Und deine Zuverlässigkeit ist dann auch gleich mit in Frage gestellt / WEG.

Unter dem Begriff „B“ Klassifiziert verbirgt sich die gesamte Verwahrungskette.

Und auch wenn es dir keiner, hier und jetzt SCHRIFTLICH so vorweisen kann, wie DU es brauchst, um es zu verstehen, so ändert es nichts an den Tatsächlichkeiten.

Übrigens hat mein SB einen Schlüssellosen „B“-Waffentresor empfohlen, und für die Murmeln auch ein hochwertigen „B“Tresor.

Also ich finde es besser, einen Airbag zufiel zu haben, als einen zu wenig. Auch wenn ich keinen je sehen will, und erstrecht nicht alle Vorschrift sind….

MfG GrIce

Geschrieben

Und welchem Gesetzestext - außer der Empfehlung deines SB :rolleyes: - entnimmst Du das jetzt ??

Es wird so enden wie jeder - JEDER - der vielen Threads zu dem Thema: diejenigen, die diverse Tresore für ihren Schlüssel haben, werden sich einfach "sicherer" fühlen als jene, die ihre Schlüssel anderweitig sicher vor fremdem Zugriff schützen, sich aber untereinander trotzdem wegen der verschiedenen Sicherheitseinstufung ihrer Tresore kritisieren.

Aber sehr schön, dass dieses Thema immer wieder wie ein Zombie durchs Forum geistert - offenbar sehnen sich hier viele nach noch mehr Gesetzen und Vorschriften!!

Gast solideogloria
Geschrieben

Wir halten also fest: Es gibt keine Rechtsnorm, welche die Aufbewahrung der Schlüssel in einem irgendwie gearteten Behältnis vorschreibt. Wenn aber jemand nach einem günstigen B-Würfel mit Zahlenschloss fragt, um seine Schlüssel darin aufzubewahren, dann ist die einzig richtige Antwort 234,56 bei Eisen Karl (nur ein Beispiel).

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