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IGNORED

Pistole auf Weihnachten


r4b3

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute!

Mein Quasischwiegervater hat noch ne alte P38, die er selber vererbt bekommen hat. Jetzt muß er sie wegen dem neuen Waffenrecht "zerstören" oder loswerden.

Tja, und da ich einen Jagdschein habe wird er sie mir jetzt auf Weihnachten schenken. (Offiziell weiß ich noch nichts davon...)

Muss ich mir jetzt einen Voreintrag auf 9mm machen lassen, oder wie mach ich das jetzt wegen der Anmeldung?

Weiß jemand einen Möglichkeit, wie ich es hinbekomme, dass die Waffe keinen meiner zwei Kurzwaffenslots wegnimmt?

(die p38 ist jetzt nicht gerade meine Traumpistole, verkaufen DARF ich sie aber auf garkeinen Fall.. ;-) )

Habe die Suchfunktion hier im Forum genutzt, aber nichts gefunden.

Vielen Dank shconmal für die Antworten!

cheers

Geschrieben

Sollte die Puste bisher auf keiner WBK gestanden haben, ist es wohl die schlauste Idee, die Amnestie bis Jahresende zu nutzen.

Falls die Waffe auf einer WBK eingetragen ist, kann sie nach allgemeinen Vorschriften veräußert und erworben werden. Das heißt, der Erwerber benötigt (neben den übrigen Voraussetzungen) ein Bedürfnis für den Erwerb der Waffe. Ein solches wäre durch den Jagdschein gegeben, falls noch keine zwei Kurzwaffen vorhanden sind.

Wenn dieses Bedürfnis hierfür nicht genutzt werden soll, muss zum Erwerb eine WBK beantragt und hierfür ein anderes Bedürfnis nachgewiesen werden, z.B. die Eigenschaft als Sportschütze.

:rolleyes:

Geschrieben
Jetzt muß er sie wegen dem neuen Waffenrecht "zerstören" oder loswerden.

was ist daran jetzt "so neu" das sie auf einmal weg MUSS?

kein b-tresor?

ansonsten wie schon gesagt, wenn platz frei auf jj!

oder eben über sposchü bedürfnis...

Geschrieben
Jetzt muß er sie wegen dem neuen Waffenrecht "zerstören" oder loswerden.

Wieso denn das?

vor allem "wegen dem neuen Waffenrecht"

Ich wüßte keinen Grund, weswegen ein legaler Waffenbesitzer nach der Änderung v. 25.7. jetzt die Waffe nicht mehr besitzen dürfte.

Wenn es um die Aufbewahrungsvorschriften geht, die gibt es schon seit 2003. Die sind nicht neu!

Nur die Aufbewahrung wird jetzt tatsächlich kontrolliert.

Und das führt dazu, dass jetzt viele Leute die zwar eine WBK aber keinen Tresor haben, ihre Waffe abgeben.

Als Jäger hast Du ein Kontingent von zwei Kurzwaffen. (Fangschußwaffen)

Die P 38 ist als Fangschußwaffe durchaus geeignet.

Wenn Du Deine zwei schon hast, wirst Du wohl mal mit Deinem SB reden müssen.

Wenn Du erst eine oder noch keine Fangschußwaffe hast, wird das Weihnachtsgeschenk wohl Dein Kontingent belasten.

Gruß

Rainer

Geschrieben

Hallo r4b3

jetzt werfe ich mal was plasphemisches ein. Warum sollte es kein Grundstock zu einer Waffensammlung sein? Ordonanzwaffen der Deutschen Armee oder ganz einfach Die Waffen der Firma Walther bis 1960 dürfte nicht allzuschwierig sein. Die P38 kannst du dir solange auf Monatsschein leihen, bis die Rote durch ist. Dann müsstest du nicht mehr mit dem Kontingent geizen.

Steven

Geschrieben
Hallo r4b3

jetzt werfe ich mal was plasphemisches ein. Warum sollte es kein Grundstock zu einer Waffensammlung sein? Ordonanzwaffen der Deutschen Armee oder ganz einfach Die Waffen der Firma Walther bis 1960 dürfte nicht allzuschwierig sein. Die P38 kannst du dir solange auf Monatsschein leihen, bis die Rote durch ist. Dann müsstest du nicht mehr mit dem Kontingent geizen.

Steven

Wenn er den Weg gehen will......

Wäre eine gute Idee und ein guter Anfang.

Geschrieben

Was braucht man denn um eine Waffe zu erben ? einen Armatix Stopfen, Tresor ? SKP ?

Waffe von nichts auf Erbsache wird üblich sein, da wird die Polizei nochmal nachfragen.

Geschrieben

Er hat doch einen Jagdschein und somit Sachkunde und Bedürfnis. Also keine Blockierung.

Geerbte Kurzwaffen fallen nicht unter das Kurzwaffenkontingent des Jägers (nur wenn er auch Munitionserwerbserlaubnisse dafür haben möchte, muss er entsprechende Bedürfnisse haben).

P.S.: die vom Amt verfügte rückwirkende Erbwaffenblockierung des Schwiegervaters ist nach wie vor rechtswidrig !

Geschrieben
Was braucht man denn um eine Waffe zu erben ?

Zuerst einmal einen Erblasser. Und soweit ich das richtig gelesen habe, lebt er noch.

Und da der Erbfall noch nicht eingetreten ist, bleibt noch Zeit die Tochter zu heiraten. :rolleyes:

Geschrieben

Guten Morgen zusammen!

Also erstmal vielen Dank für eure Antworten! :D

Die Waffe ist absolut legal und auch eingetragen in einer WBK. Er hat so viel ich weiß auch einen B-Schrank.

Aber ich dachte (er anscheinend auch (ohne, dass ich was dazu gesagt habe)), dass die Waffe, wenn er kein Bedürfnis (Jäger / Sportschütze) hat, diese unbrauchbar machen muß, oder eben an einen Berechtigten zu übergeben hat.

Wenn ich mich irre: umso besser.

Gesetz den Fall ich bekomme die Waffe tatsächlich (90%), kann ich sie dann zuerst auf die Jäger-WBK eintragen lassen und irgendwann später eine Waffensammel-WBK beantragen und sie auf die umschreiben lassen?

Bis jetzt habe ich noch keine Kurzwaffe, aber es gibt eben zwei (eigentlich viel mehr) die ich sozusagen wirklich gerne hätte... ;-)

Aber solange ich garkeine habe ist eine P38 immer noch eine bessere Fangschußwaffe, als eine nichtvorhandene... ^^

Beste Grüße und nochmals DANKE!

Gast 143-Koenig@fvlw.de
Geschrieben

Irgendwie klingt das wie um drei Ecken gedacht. Geht zusammen mit den Dingern schiessen und freut Euch des Lebens ...

Geschrieben
Irgendwie klingt das wie um drei Ecken gedacht. Geht zusammen mit den Dingern schiessen und freut Euch des Lebens ...

Ich möchte mir jetzt nicht aus Bequemlichkeit irgendwelche Möglichkeiten verbauen...

...abgesehen davon: ändert der Kommentar nicht gerade meine Situation...

cheers!

Geschrieben

ja du irrst dich...

Die Waffe ist absolut legal und auch eingetragen in einer WBK. Er hat so viel ich weiß auch einen B-Schrank.

Aber ich dachte (er anscheinend auch (ohne, dass ich was dazu gesagt habe)), dass die Waffe, wenn er kein Bedürfnis (Jäger / Sportschütze) hat, diese unbrauchbar machen muß, oder eben an einen Berechtigten zu übergeben hat.

denn dein schwiegervater in spe hat die waffe auf wbk, somit IST er ein BERECHTIGTER!!!

und wenn sie wie du sagst auch sicher verwart wird (b-schrank), dann lasst doch alles so wie es ist!

wenn du dann zur jagd raus gehst kannst du dir die waffe per leihschein sogar dafür ausleihen!

und du hast immernoch 2 kw einträge per jj frei!

Geschrieben

Kommt doch jetzt nur darauf an was Du willst.

Dein zukünftiger Schwiegervater kann die Waffe weiterhin auf sein WBK und in seinem B-Tresor besitzen.

Wenn er sie Dir trotzdem schenkt, hast Du die Möglichkeit eine WBK zu beantragen und die Waffe künftig als Fangschußwaffe zu benutzen.

Je nach Zustand ist die Waffe aber zu schade dafür.

Wenn Du eine rote WBK anstrebst, dann lass es doch vorerst so wie es ist.

Wenn Du die rote WBK hast, kannst Du sie dann da eintragen lassen.

Leihschein ist natürlich auch möglich, jedoch fehlt Dir dann immer noch der Mun. Erwerb.

Zuerst auf Jagdschein-WBK und später auf eine rote umtragen würde ich aber vorher mit Deinem SB abklären.

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