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IGNORED

T/C-Einzellader: von der Kurz- zur Langwaffe


karlyman

Empfohlene Beiträge

Ich besitze seit einiger Zeit eine Einzellader-(Kipplauf-)Pistole von Thompson/Center, die "Encore"

(verstärkte Ausgabe der bekannteren "Contender"). Erworben und eingetragen auf "Neu-Gelb"

als "Einzellader-Pistole".

Wie bekannt, sind der Clou dieses Systems die in zahlreichen Kalibern erhätlichen Wechselläufe.

Ich hatte zunächst vor, zu meinem mit dem Griffstück erworbenen "Erst"lauf ein, zwei weitere Kurzwaffen-Läufe

(wenn man bei Lauflängen von 12" - 15" noch von kurz reden kann...) zu erwerben.

Seit kurzem sympathisiere ich aber mit dem Gedanken, mir für mein Encore-Griffstück zunächst ein, zwei lange Wechselläufe

(24" o. 26") sowie den - ebenfalls problemlos tausch- und montierbaren - Gewehrhinterschaft und Vorderschaft zuzulegen.

T/C sieht diese Option konstruktiv ausdrücklich vor. Damit würde die Encore faktisch zur Einzellader-Langwaffe/Büchse.

Mich würde nun eure Rechtsmeinung interessieren:

Seht ihr waffenrechtlich irgendwelche Probleme damit, eine als "Einzelladerpistole" eingetragene Grundwaffe

(m.W. erfolgt in D die Eintragung von Encore/Contender immer in der "schärferen" Kurzwaffen-Kategorie)

technisch gesehen in eine Langwaffe zu verwandeln?

Vielen Dank im Voraus,

karlyman

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IMHO unproblematisch:

1. Die „kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge“ wird der Zweckwidmung der eingetragenen Waffe nach durch diese Modifikation nicht verändert. Vgl. Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 zum WaffG.

2. Das geschilderte Verlängern einer Schusswaffe ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit (insbesondere beim Verkürzen kann es wieder anders aussehen), siehe Anlage 2, Abschnitt 2 zum WaffG.

3. Die geschilderte Konfiguration bedingt keine strengeren Erlaubnisvoraussetzungen.

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IMHO unproblematisch

Zustimmung! yes.gif

Manchem Sachbearbeiter stehen zwar heute noch die Nackenhaare rechtwinklig ab, wenn er "Contender- Pistolen" hört.

Das Problem ist aber Rechtsgeschichte. Zu Zeiten der alten gelben WBK wollte manch Schlaule eine Contender- Pistole mit Anschlagschaft als Einzellader- Langwaffe erwerben. Einige Behörden verweigerten den Eintrag in die alte gelbe WBK mit dem (seinerzeit wackligen) Argument, die Puste sei zwar länger als 60 cm, im Grunde ihres Herzens aber gleichwohl eine Kurzwaffe. Dieser Problematik haben wir den Terminus der kürzesten bestimmungsgemäß verwendbaren Gesamtlänge zu verdanken.

Aber wie gesagt: Das ist Rechtsgeschichte.

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Hier meiner, ein "G1"

S3500136.jpg

Sind die beiden oben liegenden Läufe in 12" (der untere wird 15" sein)?

Die "standardmäßig" angebotenen 12-Zöller sind bei der "Encore" rar, es herrschen fast vollständig die 15"er vor.

Drum auch oben meine Randbemerkung - wer die T/C Encore o. Contender mit montiertem, letzterem Lauf sieht,

wird auch nicht mehr wirklich den Eindruck einer Kurzwaffe gewinnen...

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Meine Meinung: kein Problem, sofern die TC als Kurzwaffe eingetragen ist! Rechtliche Begründung siehe oben. Gute SB's erkennen zum Beispiel auch an, wenn der ursprünglich eingetragene Lauf ALLEINE verkauft, das Griffstück, bzw. System behalten wird und die Verwendung eines anderswo OHNE Griffstück eingetragenen Laufs "vorgesehen" ist. War bei mir so, das "Problem" wurde mittels eines Eintrags auf der Rückseite der gelben WBK gelöst.

TC Contender und Encore sind tolle Waffen! Völlig unterschätzt hierzulande!

Doc

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@karlyman

Nein, die brünierten Rohre sind 10-Zöller octagon in .22/.357 Mag.; montiert ist ein

weiterer 10-Zöller in .44 Mag. Der Stainless-Lauf ist ein 14-Zöller in .223 Rem.

Encore-Läufe passen m.W. auch nicht auf einen "Generation 1", wogegen die vom

"Contender G2" jedoch passen.

Den Hahn der o.a. Waffe habe ich a.D. 1995 mal im Koffer aus den USA mitgebracht.

Der (leider vor gut 10 Jahren verstorbene) Vor-vor-vorbesitzer hatte einen gross-

mäuligen Youngster mit der .44er schiessen lassen. Waffe fiel 'runter, Hahnsporn ab :crying::016:

Hinter diesem Laden http://www.foxridgeoutfitters.com ist das Werk http://www.tcarms.com

Vor einigen Jahren hat's die mal böse erwischt, als das Lager mit dem gut abgelagerten

Nussbaum abgebrannt ist.

Vielleicht mache ich im März/April mal wieder einen Zwischenstop bei den Jungs.

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TC Contender und Encore sind tolle Waffen! Völlig unterschätzt hierzulande!

Ja, stimmt genau.

Übrigens, hat schon mal einer von euch Contender- und Encore-Besitzern seine T/C-Pistole

- so, wie ich es vorhabe - mit langem Rifle-Lauf, -Hinterschaft und -Vorderschaft "umgerüstet"?

Bin nur neugierig.

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Ja, stimmt genau.

Übrigens, hat schon mal einer von euch Contender- und Encore-Besitzern seine T/C-Pistole

- so, wie ich es vorhabe - mit langem Rifle-Lauf, -Hinterschaft und -Vorderschaft "umgerüstet"?

Bin nur neugierig.

Gelegentlich, mein Schwager nutzt seine auf die Art zur Jagd. Kaliberwahl - je nach Wild...

Geht aber auch quasi umgekehrt: kurzer Lauf mit "Langwaffen"-Kaliber! Schau mal hier, in .308!:

http://archiv.k98k.info/index.php?area=1&a...es&galid=71

Nix für alle Tage, aber trotzdem... :00000733:

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  • 1 Monat später...

Moin,

bin Sportschütze und Jäger und kann mich über den Inhalt meines B-Schrankes

nicht beschweren. Schwerpunkt derzeit liegt aber überwiegend im jagdlichen.

Nun liebäugle ich auch mit einer TC, neuerdings gibt es ja bekanntlich die Möglichkeit,

diese über WBK-gelb neu zu erwerben.

Sind die neuen Gelben nur als Sportschützen-WBK gedacht ? Also zwingend ein Bedürfnis

in Form einer Disziplin eines Verbandes ? Wäre das auch fürs wettkampfmäßige Schießen bei

jagdlichen Wettbewerben machbar ? Welche Varianten gibt es, außerdem an eine neue Gelbe zu kommen ?

Danke für Euren Input

und Gruß

Klaus

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Welche Varianten gibt es, außerdem an eine neue Gelbe zu kommen ?

Bei der Beantragung der neuen Gelben ist es jetzt leicht irrwitzige Praxis, zuerst mal ein Bedürfnis vorzulegen um dann den ganzen Wust von Waffen nach 14.4 erlaubt zu bekommen. Konkret: Du beantragst beim verband eine Bescheinigung für eine Bockflinte um im DJV Wurfscheiben zu beschießen. Müsste Dir bescheinigt werden. Mit der Bescheinigung gelbe Pappe erwerben. (Ja, ist schon klar, daß Du als Jäger eine Bockflinte auch mal eben so erwerben kannst) Oder eine .222 Hornet zum Wildscheiben-Lochen...

Die Kanonenart, die Du für das Bedürfnis benannt hast musst Du natürlich nicht erwerben. Man kann ja auch schlauer werden...:)

Dann kannst Du die Contender erwerben und bei Bedarf zur Langwaffe hochrüsten. Besprich das vielleicht vorher mal mit Deinem SB. Ist immer gut für die Stimmung.

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Dass ich ein Bedürfnis für ein schon vorhandenes (!!!) Wechselsystem (!!!) beantragt habe. Ist aber noch keine Antwort da vom BDS. Ich wollte es als neues Thema reinstellen, wenn es durch ist. Geht bei Gewehr nur beim BDS, DSB Schützen dürfen dann das Ding wohl nicht behalten oder nicht kaufen? Oder haben jetzt eine illegale Waffe?

Was schriftliches ist halt noch nicht da, also kann ich die Fragen noch nicht beantworten.

Grüße paper

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Geht bei Gewehr nur beim BDS, DSB Schützen dürfen dann das Ding wohl nicht behalten oder nicht kaufen?

Doch, selbst bei dieser Auslegung... denn Waffen auf die WBK "gelb" müssen generell "sportlich schießbar",

also lediglich nach der Sportordnung irgendeines anerkannten Verbandes (nicht zwingend des eigenen) einsetzbar sein.

Wobei mich die rechtliche Auslegung aber in der Tat wundert.

Bin da mal gespannt auf Einzelheiten.

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Dass ich ein Bedürfnis für ein schon vorhandenes (!!!) Wechselsystem (!!!) beantragt habe.

Geht bei Gewehr nur beim BDS, DSB Schützen dürfen dann das Ding wohl nicht behalten oder nicht kaufen? Oder haben jetzt eine illegale Waffe?

Also wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du eine GSP. Für die eine Carbine Conversion Unit (oder wie auch immer). Und als Du das Wechselsystem hast eintragen wollen, sperrt sich Deine Waffenbehörde...

Dann hast Du beim BDS eine Verbandsbescheinigung für eine SL-Langwaffe im KK-Kaliber beantragt.

Das ist ziemlich wirr. Kannst Du mir Deine Ausgangslage noch mal besser beschreiben ? Nicht dass ich mich jetzt in eine Sackgasse reindenke.

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Also wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du eine GSP. Für die eine Carbine Conversion Unit (oder wie auch immer). Und als Du das Wechselsystem hast eintragen wollen, sperrt sich Deine Waffenbehörde...

Dann hast Du beim BDS eine Verbandsbescheinigung für eine SL-Langwaffe im KK-Kaliber beantragt.

Das ist ziemlich wirr. Kannst Du mir Deine Ausgangslage noch mal besser beschreiben ? Nicht dass ich mich jetzt in eine Sackgasse reindenke.

ICh habe eine GSP in .32 mit einem Wechselsystem in .22 und einem Wechsellauf dazu, der eben ein kleines Gewehrchen daraus macht.

Über einen Vereinskameraden habe ich erfahren, dass er, als er genau das gleiche eintragen lassen wollte, dabei von seinem Sachbearbeiter darauf hingewiesen wurde, dass das nicht ohne weiteres geht - da wäre ein BEdürfnis für ein ha Gewehr nötig. Ich habe mich gewundert, weil es bei mir problemlos ging und dann beim nächsten Eintrag mal meinen Sachbearbeiter gefragt. Der war erst verwundert, hat dann aber nachgeschaut und den Mist von Regierungspräsidium später bestätigt.

Jetzt soll ich das Bedürfnis im hinterher nachreichen. Wie gesagt, noch nichts schriftliches vom SB und noch ncihts von BDS zurückbekommen.

Ich melde mich nochmal, wenn es was neues gibt.

Viele Grüße

paper

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ICh habe eine GSP in .32 mit einem Wechselsystem in .22 und einem Wechsellauf dazu, der eben ein kleines Gewehrchen daraus macht.

Über einen Vereinskameraden habe ich erfahren, dass er, als er genau das gleiche eintragen lassen wollte, dabei von seinem Sachbearbeiter darauf hingewiesen wurde, dass das nicht ohne weiteres geht - da wäre ein BEdürfnis für ein ha Gewehr nötig. Ich habe mich gewundert, weil es bei mir problemlos ging und dann beim nächsten Eintrag mal meinen Sachbearbeiter gefragt. Der war erst verwundert, hat dann aber nachgeschaut und den Mist von Regierungspräsidium später bestätigt.

Tschuldigung, das ist Bullshit.

Im Waffengesetz ist nicht die Lauflänge von Wechselsystemen für KW geregelt (es sei denn, es ist kürzer als 3").

Der soll eine widerspruchsfähige schriftliche Begründung liefern. (Das wird er nicht können.)

Das braucht hier gar nicht diskutiert werden. Zeitverschwendung.

Gruß,

André

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NATÜRLICH IST DAS BULLSHIHT! ICH sage ja auch nichts anders!

Aber wenn eine Kontrolle kommt vom Ordnungsamt, dann machen die mir ein illegales halbautomatisches Gewehr draus, der Krempel ist erstmal weg (und verschrottet?), drum kümmerere ich mich darum, dass ich zumindest das Risiko nicht habe.

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