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IGNORED

Behörde verweigert Voreintrag!


Hunter67

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Heute habe ich von einen Vereinskmeraden gehört das man Ihm den Voreintrag verweigert hat und von Ihm erstmal Wettkampfnachweise sehen wolle, daraufhin legte der Kollege 2 Wettkampfnachweise vor und bekam die Antwort das man nicht genau wisse ob 2 ausreichend sind. Ist das rechtens?

Wie sieht das dann eigentlich mit der Gelben aus, wenn ich da was drauf kaufe, können die mir da auch die tempel verweigern?

Gruß,

Hunter

Geschrieben

Hallo, Hunter

Dreht sich der neue Eintrag darum, das Grundkontingent zu überschreiten?

Neuerdings muss ich auch in solch einem Fall die Ernsthaftigkeit nachweisen

und Urkunden, Leistungsabzeichen, etc. vorlegen.

Geschrieben

Bei der gelben WBK muss man doch nur die Disziplin angeben und das Erwerbsstreckungsgebot beachten. Das mit der regelmäßigen Teilnahme an Schießsportwettkämpfen steht in § 14 Abs. 3 WaffG, der sich nur auf die grüne WBK und dort auch nur auf Waffen oberhalb des Grundkontingents bezieht.

Geschrieben

Hi!

Grundkontingent soll überschritten werden. Frage mich wieviel nachweise die wollen, kann ja pro Disziplin eh nur max zwei nachweise pro Jahr vorlegen,Landesmeisterschaft und Deutsche und das man nicht an allen Meisterschaften teilnehmen kann, seis aus Beruflichen gründen oder welchen auch immer. Wenn jemand dann noch erst seit einem Jahr dabei ist, kann dieser ja eh noch nicht mehr haben.

Sind überhaupt schon Verwaltungsvorschriften vorhanden oder dürfen die im Moment nach gut dünken entscheiden?

Hunter

Geschrieben

Wenn der Verband das Bedürfnis bestätigt hat, gibt es für den SB keinen Grund den Voreintrag zu verweigern. Sämtliche Vorraussetzungen für die Bedürfnisausstellung hat der Verband ja schon geprüft. Hier würde der SB unterstellen, dass der Verband Bedürfnisbescheinigungen ausstellt die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dies müsste zwangsläufig Ärger für den Verband geben.

Wenn der SB meint, dass die nachgewiesenen Wettkämpfe trotz der Verbandsbescheinigung nicht ausreichend sind, rechtsmittelfähigen Bescheid ausstellen lassenund versierten Anwalt aufsuchen.

Gruß Tauschi

Und nein, man muss für die Eintragung auf der "Gelben" keine Disziplin angeben.

Geschrieben

Ich habe mal mit einem Waffensachverständigen wegen solcher Behördenwillkühr gesprochen und er riet mir zur Klage..aber nicht gegen irgendwelche Verwaltungsvorschriften...das ist sinnlos am Verwaltungsgericht, sondern auf Schadenersatz.. Warum das, auf was denn überhaupt, habe ich ihn gefragt. Es sagte entgangene Freude, Nicht ausübung dees Hobbys ect ... Klang für mich voll unglaubhaft.. aber er argumentierte so, dass dieses Verfahren dann eben nicht an einem Verwaltungsgericht läuft sondern an einem "normalen" Gericht... das würde der Behörde etwas mehr "Arbeit" und "Aufwand" bereiten... Soll angeblich schonmal funktioniert haben... obs wirklich stimmt keine Ahnung....

Geschrieben
Es sagte entgangene Freude, Nicht ausübung dees Hobbys ect ... Klang für mich voll unglaubhaft.. aber er argumentierte so, dass dieses Verfahren dann eben nicht an einem Verwaltungsgericht läuft sondern an einem "normalen" Gericht...

Um so ein zivilrechtliches Verfahren zu starten, müsstest du in der Lage sein den entstandenen Schaden monetär zu quantifizieren. Entgangene Freude ist ein abstrakter, nicht definierbarer Wert. Da geht nix mit klagen.

Gruß Tauschi

Geschrieben

Warum soll das nicht gehen?

Der RA setzt den Streitwert fest, schreibt seine Rechnung danach und freut sich.

Heute kann man doch gegen alles klagen.

Und wenn die Klage dumm genug ist, kommt man sogar ins Fernsehen. (Ich denke da nur an den Maschen Draht Zaun)

Dumm ist nur, in einem zivilrechtlichen Verfahren auf Schadenersatz geht es nicht um die WBK.

Sollte er wirklich "Recht" bekommen, was ich allerdings bezweifel, hat er zwar der Behörde mehr Arbeit gemacht,

die Behörde legt Rechtsmittel ein ................ neuer Prozess......................Rechtsmittel.........................?? Jahre?

Immer noch keinen Voreintrag.

Sollte er alle Instanzen überstehen, bekommt er sein "Schmerzensgeld" kann damit die die RA-Kosten ausgleichen...................

und die Behörde hat immer noch keine Anweisung ihm seinen Voreintrag zu geben.

Kann man alles durchziehen, wenn man viel Zeit und Geld hat.

Halte ich aber für absolut sinnlos.

@Hunter,

ist nun mal halt so, daß das Bedürfnis für Waffenerwerb über das Grundkontingent hinaus durch Wettkampfteilnahme bestätigt werden muß. Aber hierzu reicht die Bezirksebene!!!

Und Verwaltungsvorschriften wird es wohl künftig nur noch auf Länderebene geben, da sich die Bundesländer nicht mehr auf eine einheitliche VwV einigen können.

Gruß

Rainer

Geschrieben
Und Verwaltungsvorschriften wird es wohl künftig nur noch auf Länderebene geben, da sich die Bundesländer nicht mehr auf eine einheitliche VwV einigen können.

Hm, also mein letzter Stand war, dass der Bund die WaffVwV nun doch wieder aufgreift. Die SprengVwV anscheinend auch...

Geschrieben

Alles andere wäre ja auch .......Die Staatsanwaltschaften würden vor lauter Verfahren nicht mehr aus den Aktenbergen rausschauen.

Geschrieben
Hallo, Hunter

Dreht sich der neue Eintrag darum, das Grundkontingent zu überschreiten?

Neuerdings muss ich auch in solch einem Fall die Ernsthaftigkeit nachweisen

und Urkunden, Leistungsabzeichen, etc. vorlegen.

Habe vorletzte Woche auch eine KW über Grundkontingent hinaus (4.KW) erworben & eintragen lassen.

Auf der Bedürfnisbescheinigung stand als Vermerk drauf: "Herr XY hat an schießsportlichen Wettkämpfen teilgenommen"-

Der SB war zufrieden und ich auch-

P.S:

BDMP

Geschrieben
Hm, also mein letzter Stand war, dass der Bund die WaffVwV nun doch wieder aufgreift.

Na, vielleicht klappt es ja diesmal.

Nach der WaffG-Änderung 2003 wurde das in Angriff genommen.

Lt. Herrn Keusgen vom FWR gab es damals über 400 !!!! Änderungswünsche der Bundesländer über die man sich nicht einigen konnte.

Wäre natürlich einfacher, wenn das bundeseinheitliche WaffG auch bundeseinheitlich ausgelegt würde.

Gruß

Rainer

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