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IGNORED

Gebühren für Eintrag


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

ich hoffe der Fred ist hier richtig.

Ich war heute beim Landratsamt RT und habe mir eine neue Knifte in die Gelbe eintragen lassen. Kostenpunkt 17 Euro.

Letztes Jahr noch 12,78 Euro. Teuerungsrate = 33 Prozent. Mein Hals wurde so....

Und dann sagt die SB mir noch: Wenn Sie eine Zweite (Knifte) eintragen lassen, kostets bei der nur noch 11 Euro.

Habt ihr auch solche Wuchersteigerungen??

Teilt doch mal mit, was ihr so bezahlt.

Danke

ACR

Geschrieben

Würfelt dein SB die Preise? Ich habe immer die 12,78€ bezahlt. Ich meine zu wissen, das dieser Betrag auch in Kostenverordnungen festgesetzt ist. Vorallem, die Aussage, dass die zweite Puffe nur 11€ kosten soll, stimmt mich nachdenklich.

Geschrieben
Sehe ich als Rabatt und Aufforderung, mehr Kanonen zu beantragen, weil: billiger.

Gruß,

André

Sie meinte damit "AM GLEICHEN TAG"

Mengenrabatt gipz nämich nich.

Geschrieben

ich glaube sachbearbeiter hat mal angedeutet dass die ämter/behörden inzwischen auch eigene gebührenordnungen/-kataloge erstellen können und nicht mehr an die Kostenverordnung gebunden sind. ich hoffe ich erinnere mich da richtig.

auch bei meiner behörde kostet der eintrag in die gelbe inzwischen 14€ ( vor nem jahr warens glaub noch 12,irgendwas )

gruß alzi

Geschrieben
auch bei meiner behörde kostet der eintrag in die gelbe inzwischen 14€ ( vor nem jahr warens glaub noch 12,irgendwas )

gruß alzi

12,78€ = 25,00DM

Geschrieben
Das hat's Sachbearbeiter nicht angedeutet, das hat er/sie explizit geschrieben.

bitte sei nachsichtig bei den einzelheiten, ich bin ja schon froh dass ich mich überhaupt noch dran erinnern kann ;)

gruß alzi

apropos: müssen diese vom amt/der behörde selbst erstellten gebührenkataloge in irgendeiner form veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden? man muss ja schließlich wissen können was einen so erwartet. ode rhat der antragsteller das eigenverantwortlich vor antragstellung zu erfragen?

Geschrieben

War am Dienstag bei meinem SB um ne Pistole in meine (Grüne) WBK eintragen zu lassen, Kostenpunkt = 12,78 €

Hm, da frag ich mich "hab ja gleichzeitig das Wechselsystem Eintragen lassen, hätt ich da nicht auch etwas berappen müßen :confused: "

Geschrieben
War am Dienstag bei meinem SB um ne Pistole in meine (Grüne) WBK eintragen zu lassen, Kostenpunkt = 12,78 €

Hm, da frag ich mich "hab ja gleichzeitig das Wechselsystem Eintragen lassen, hätt ich da nicht auch etwas berappen müßen :confused: "

Dürfte so schon stimmen.

Ich ließ mir auch vor ein paar Jahren ne neue Grüne WBK ausstellen und gleich mehrere Waffen eintragen: Kostenpunkt: 25,56€ :00000733: insgesamt!!!

Geschrieben

jedes amt macht seine eigenen preise ... :angry2:

ich meine waffen austragen lassen und bin dann in einen anderen landkreis gefahren und habe für das eintragen (mit munerwerb) weniger als für meine austragungen bezahlt!

aber die 12,78€ sind bei uns auch immer der preis für eine eintragung!

Geschrieben

Jammert doch nicht - da wird was nach vielen Jahren mal teurer, Großer Schritt nach langer Zeit. Irgendwann kommt eben eine Preisanpassung. Die Inflation wird wohl keiner verleugnen wollen. Da waren die etwa 90 Flocken, die ich für meine letzte Kurze berappt habe, schon ein ganz anderes Kaliber. Da tut es weh.

Geschrieben
Jammert doch nicht - da wird was nach vielen Jahren mal teurer, Großer Schritt nach langer Zeit. Irgendwann kommt eben eine Preisanpassung. Die Inflation wird wohl keiner verleugnen wollen. Da waren die etwa 90 Flocken, die ich für meine letzte Kurze berappt habe, schon ein ganz anderes Kaliber. Da tut es weh.

Habe auch gerade eine 90€ Rechnung bezahlt.

Voreintrag 40,90

+ Munerwerb Pistole 25,56

+ Munerweb Revolver 25,56

Geschrieben

Die Gebührenordnung jeder Stadt ist im Internet auf der jeweiligen Homepage einsehbar.

Kurz auf der offizielle Page der Stadt informiert, schon gibt es keine Überraschungen beim SB in der Amtsstube.

Wie ihr sehen werdet sind manche Gebühren als "von....bis EUR" angegeben, hier gibt es einen "Verhandlungsspielraum"

Mein SB hat mir z.B. "angeboten" wenn ich all meinen Waffen abgeben würde, würde er sie mit KOSTENLOS austragen :00000733::021:

Geschrieben
Die Gebührenordnung jeder Stadt ist im Internet auf der jeweiligen Homepage einsehbar.

Genau. Ich lass' meine neuen Kniften immer in Krähwinkel eintragen, die nehmen nur 10 €uro.

Ok, ist ein bisschen weit zu fahren, aber was solls.

:P

Geschrieben
Genau. Ich lass' meine neuen Kniften immer in Krähwinkel eintragen, die nehmen nur 10 €uro.

Ok, ist ein bisschen weit zu fahren, aber was solls.

:P

Ist es so schwer zu verstehen?

Jeder kann in der Gebührenordnung SEINER STADT nachsehen bevor es zu Verhandlungen in der Amtsstube kommt.

Geschrieben
.....

Jeder kann in der Gebührenordnung SEINER STADT nachsehen bevor es zu Verhandlungen in der Amtsstube kommt.

nein, das kann halt nicht jeder, weil die weitaus meisten Waffenbehörden die Gebührenordnungen nämlich nicht veröffentlicht haben und du es erst in der Amtsstube erfährst, wenn deine und einige andere Städte das anbieten, so ist das sehr schön - aber bei sehr vielen haben die Städte mit dem Waffenrecht gar nichts zu schaffen!

Geschrieben
Habe auch gerade eine 90€ Rechnung bezahlt.

Voreintrag 40,90

+ Munerwerb Pistole 25,56

+ Munerweb Revolver 25,56

Nun ja, der Eintrag ist ja was anderes wie der Voreintrag.

Für den Voreintrag hab ich 56,24 € gezahlt, Mun.erwerb hatte ich weggelassen (hab ja noch ne .45 ACP und ne 9para mit zugehörigem Mun.erwerb Eintrag in meiner WBK)

Geschrieben

Hier in HN kostet der erste Eintrag in die neue Gelbe keinen Cent, wenn er gleich beim Ausstellen draufkommt. JEder weitere auf die Gelbe kostet 25€. Die Grüne kostet inkl. erstem Voreintrag mit Munitionserwerb 75 Steine, jeder weitere ebenfalls 75 inkl. Munerwerb. Der "Ermessensspielraum" geht wohl von Stadt zu Stadt doch erheblich auseinander.

Geschrieben

War mir bisher absolut neu, daß einzelne Behörden selbst Gebühren gestalten können für Handlungen nach dem Waffengesetz. Ich war und bin der Meinung, daß immer noch einzig und allein die 4.WaffV gelten müßte. Dazu hatten wir hier im Forum vor gefühlten 100 Jahren etliche Diskussionen.

Nach welcher Rechtsgrundlage wird diese von den genannten Behörden denn umgangen bzw. was wurde bezüglich Gültigkeit der 4.WaffV geändert?

"Einfach so" kann wohl kaum sein, also muß es irgendwo nachzulesen sein, warum dort angeblich die 4.WaffV nicht gilt/umgangen wird.

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